Zum Inhalt springen

Mai 17, 2010

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter legt beim Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz nach

Der Gesetz­ent­wurf zum Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re ist fer­tig. Anlass für die­sen neu­en Ent­wurf waren u.a. die Affä­ren um das Aus­spä­hen von Mit­ar­bei­tern bei Lidl, Bahn und Deut­sche Tele­kom in 2008 und 2009. Als ers­te Reak­ti­on wur­de in 09/​2009 der § 32 BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) “Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis” ver­schärft. Ein sepa­ra­tes Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz fehlt nach wie vor und ist nicht vor­ge­se­hen. Mit dem aktu­el­len Ent­wurf will der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter das bestehen­de Gesetz erwei­tern, die bis­he­ri­ge Rechts­spre­chung auf­grei­fen und die Viel­zahl von Ein­zel­re­ge­lun­gen zusammenfassen.

Der will­kür­li­chen Video­über­wa­chung von Mit­ar­bei­tern ist der Kampf ange­sagt, es soll­ten stren­ge­re Regeln gel­ten. Nur noch tat­säch­li­che Anhalts­punk­te und Ver­dachts­grün­de über eine Straf­tat oder eine schwer­wie­gen­de Ver­trags­ver­let­zung durch einen Ange­stell­ten gestat­ten den Ein­satz sol­cher Über­wa­chungs­maß­nah­men. Kame­ras in Umklei­de­räu­men sind in dem Ent­wurf grund­sätz­lich tabu eben­so wie die Über­wa­chung von Betriebs­räu­men mit über­wie­gen­der pri­va­ter Nut­zung.Wei­ter­le­sen »Bun­des­in­nen­mi­nis­ter legt beim Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz nach

Face­book Sicher­heits­ein­stel­lun­gen über­prü­fen — mit einem Klick

Das Dickicht der Sicher­heits- und Pri­vat­sphä­ren­ein­stel­lun­gen bei Face­book wird immer dich­ter. Hier noch den genau­en Über­blick zu behal­ten, ist kei­ne leich­te Sache. Abhil­fe schafft nun ein klei­nes sog. Book­mar­klet. Ein­mal auf die Lese­zei­chen­lis­te in Ihrem Brow­ser gezo­gen, log­gen Sie sich nur noch in Ihren Face­book Account ein und kli­cken dann auf das neue Lesezeichen.

Über­sicht­lich wird Ihnen nun dar­ge­stellt, wo even­tu­ell noch (unge­woll­te) “Plau­der­ta­schen” in den Ein­stel­lun­gen Ihres Face­book Accounts ver­steckt sind. Mit einem Klick gelangt man zur Ein­stel­lungs­sei­te und kann die not­wen­di­gen Ände­run­gen vor­neh­men. Mit der kom­for­ta­blen Rescan-Funk­ti­on kön­nen Sie die­se gleich wie­der über­prü­fen, ob Ihre per­sön­li­che Face­book Ampel nun Grün zeigt.

Mein Dank geht an die Blog­re­bel­len Kreuz­berg, über deren Arti­kel ich auf die­ses klei­ne hilf­rei­che Tool auf­merk­sam wurde.

Daten­schutz­recht­li­che Risi­ken beim Ein­satz von Goog­le Analytics

Goog­le Ana­ly­tics ist ein belieb­tes Tool für die Ana­ly­se und Aus­wer­tung der Besu­cher von Web­sei­ten durch Sei­ten­be­trei­ber. Beim Ein­satz die­ses Diens­tes ent­steht schnell der Kon­flikt mit daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen. Infor­ma­ti­ons­pflicht, Zustim­mungs­pflicht, Spei­che­rung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (in die­sem Fall der IP Adres­se) flech­ten ein Netz, in dem Sie sich ohne bös­wil­li­ge Absicht ver­fan­gen kön­nen und mit ent­spre­chen­den Buß­gel­dern durch die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den rech­nen müssen.

Der sog. Düs­sel­dor­fer Kreis der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den warn­te bereits Ende 2009 vor dem Ein­satz des Diens­tes Goog­le Ana­ly­tics in sei­ner bis­he­ri­gen Aus­ge­stal­tung. Meh­re­re Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te stell­ten klar, daß der Ein­satz nicht daten­schutz­kon­form ist und Hand­lungs­be­darf für betrof­fe­ne Web­sei­ten­be­trei­ber besteht. Eine Schon­frist bis Anfang Mai 2010 zur Umstel­lung auf vor­han­de­ne Alter­na­ti­ven ist ver­stri­chen. Wer jetzt noch die­sen Dienst nutzt, kann sich auf Buss­gel­der bis zu 50.000 EUR ein­stel­len. Dies mach­te der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­tra­ge, Dr. Johan­nes Cas­par im Febru­ar 2010 deutlich.

Neben dem Ein­satz alter­na­ti­ver, daten­schutz­kon­for­mer Ana­ly­se Tools gibt es jedoch wei­te­re Punk­te z.B. in der Infor­ma­ti­ons­pflicht gegen­über den Besu­chern einer Web­sei­te zu beach­ten. Ger­ne ste­he ich Ihnen mit mei­nen Leis­tun­gen als Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit zur Sei­te, um die Risi­ken für Sie und Ihr Unter­neh­men zu minimieren:

  • Aus­wahl und Instal­la­ti­on geeig­ne­ter Alter­na­ti­ven an Ana­ly­se Soft­ware /​ Diens­ten
  • Text­li­che Über­prü­fung und Aus­ge­stal­tung der Datenschutzhinweise

Spre­chen Sie mich an.

  • Goog­le steht nicht nur wegen des Tools “Ana­ly­tics” in der Kritik.

Neh­men Sie die­se Ange­le­gen­heit bit­te nicht auf die leich­te Schulter!

Update 26.05.2010:

Goog­le hat nach­ge­bes­sert. Einer­seits haben Web­mas­ter nun die Mög­lich­keit, die letz­ten Stel­len der IP Adres­sen zu anony­mi­sie­ren. Ande­rer­seits gibt es für eini­ge Brow­ser ein Plug­In, wel­ches die Aus­füh­rung des Ana­ly­tics-Skripts im Brow­ser des Besu­chers ver­hin­dert. Wie auch die c’t meint, noch nicht die idea­le Lösung, aber ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung.

Die mobile Version verlassen