Üblicherweise ist die Code-Sperre zum Reaktivieren des Smartphones ein probates Mittel, um unberechtige Zugriffe auf Daten und Mißbrauch zu verhindern. Der Redaktion von Golem.de ist es nun mit einiger Fingerfertigkeit gelungen, diese Sicherheitsschranke im Betriebssystem iOS 6.1 zu umgehen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden: die Klarnamenpflicht für Facebook-Nutzer aus Deutschland bleibt (vorerst) bestehen! Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) hatte gegen diese Verpflichtung geklagt.
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