Zum Inhalt springen

Februar 1, 2022

“Ände­re-Dein-Pass­wort-Tag” — Und jähr­lich grüßt das Mur­mel­tier. Dann doch lie­ber 2FA

Alle Jah­re wie­der, so auch heu­te zum 01.02.2022 hallt es aus diver­sen Nach­rich­ten­ka­nä­len “Leu­te, ändert regel­mä­ßig euer Pass­wort. Bei­spiels­wei­se heu­te, am sog. Ände­re-Dein-Pass­wort-Tag.” Nun, kann man machen, ist aber nicht unbe­dingt sinn­voll. In Blog­bei­trä­gen 2016 (aktua­li­siert 2018: “Über Bord mit ver­al­te­ten star­ren Pass­wort-Richt­li­ni­en”), 2017 (“Ände­re-Dein-Pass­wort-Tag: Über Sinn und Unsinn des regel­mä­ßi­gen Pass­wort­wech­sels”) und 2018 (Update 2020: “„Ich bereue den Pass­wort-Wahn­sinn“ – weg mit den Pass­wort Mythen”) haben wir uns mit die­ser For­de­rung zum regel­mä­ßi­gen Pass­wort­wech­sel aus­ein­an­der­ge­setzt und sind dabei — wie seit 2017 die NIST (Natio­nal Insti­tu­te of Stan­dards and Tech­no­lo­gy) als eigent­li­cher Ver­ur­sa­cher die­ser “Ange­wohn­heit” — zu einem ande­ren Schluss gekom­men: Fin­ger weg vom regel­mä­ßi­gen Pass­wort­wech­sel. Lie­ber Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (2FA) ein­rich­ten. War­um und wie­so? Lesen Sie hier.

War­um bzw. wann soll­te ich ein Pass­wort über­haupt ändern bzw. wechseln?

“Na, das ist doch sicher!” — “Und das haben wir ja schon immer so gemacht!” — Und im Zwei­fel ver­langt es auch noch die Pass­wort-Richt­li­nie des einen oder ande­ren Unter­neh­mens oder auch der Behör­de. Doch sind das wirk­lich gute und belast­ba­re Grün­de für einen Pass­wort­wech­sel? Mög­lichst noch in Inter­val­len von 30–90 Tagen? Und für jedes Log­in noch ein ande­res Pass­wort? Ende vom Lied: Pass­wör­ter wer­den alpha­be­tisch oder nume­risch hoch­ge­zählt oder schlimms­ten­falls auf­ge­schrie­ben, abge­legt unter dem Schreib­tisch­scho­ner. Das ist natür­lich rich­tig sicher 🙂

Doch es gibt in der Tat wirk­lich 3 gute Grün­de, das Pass­wort zu ändern:

  1. Das Pass­wort wur­de aus­ge­späht, zumin­dest besteht der Verdacht.
  2. Das Pass­wort wur­de unnö­ti­ger­wei­se einer Kol­le­gin oder einem Kol­le­gen bekannt­ge­ge­ben, obwohl dazu tech­nisch nor­ma­ler­wei­se gar kein Grund besteht.
  3. Es han­delt sich um ein Initia­li­sie­rungs­pass­wort, das nach der Nut­zung durch das eigent­li­che Pass­wort ersetzt wer­den muss.

Und Ende der Aufzählung.

Bes­ser: Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (2FA) akti­vie­ren, statt Pass­wort zu ändern

Es ist kei­ne all­zu neue Erkennt­nis, dass die Absi­che­rung von Log­ins aus­schließ­lich mit Benut­zer­na­me und Pass­wort in den meis­ten Anwen­dungs­fäl­len kei­nen aus­rei­chen­den Schutz bie­tet. Aus die­sem Grund ist es mitt­ler­wei­le üblich, wo es nur geht und vor­ge­se­hen ist, einen zusätz­li­chen Schutz­fak­tor ein­zu­bau­en bzw. zu nut­zen. Ein bewähr­tes Mit­tel ist die sog. Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung, kurz 2FA.

Die Zwei-Fak­tor-Authen­ti­sie­rung (2FA), häu­fig auch Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung genannt, bezeich­net den Iden­ti­täts­nach­weis eines Nut­zers mit­tels der Kom­bi­na­ti­on zwei­er unter­schied­li­cher und ins­be­son­de­re unab­hän­gi­ger Kom­po­nen­ten (Fak­to­ren). Typi­sche Bei­spie­le sind Bank­kar­te plus PIN beim Geld­au­to­ma­ten, Fin­ger­ab­druck plus Zugangs­code in Gebäu­den, oder Pass­phra­se und Trans­ak­ti­ons­num­mer (TAN) beim Online-Ban­king. Die Zwei-Fak­tor-Authen­ti­sie­rung ist ein Spe­zi­al­fall der Multi-Faktor-Authentisierung.

Für kri­ti­sche Anwen­dungs­be­rei­che wird die Zwei-Fak­tor-Authen­ti­sie­rung emp­foh­len, so bei­spiels­wei­se vom deut­schen Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) in sei­nen IT-Grund­schutz- Kata­lo­gen. Im Bank­we­sen wur­de mit der EU-Zah­lungs­diens­te-Richt­li­nie die Zwei-Fak­tor- Authen­ti­sie­rung für den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum 2018 sogar ver­pflich­tend ein­ge­führt. Mitt­ler­wei­le gibt es sehr vie­le Anbie­ter, die für Ihre Web­sei­ten /​ Log­in-Berei­che, aber auch ande­re Anmel­de-Vor­gän­ge eine 2FA nicht nur anbie­ten, son­dern ver­bind­lich machen.

Die Zwei-Fak­tor-Authen­ti­sie­rung ist nur dann erfolg­reich, wenn bei­de fest­ge­leg­ten Fak­to­ren zusam­men ein­ge­setzt wer­den und kor­rekt sind. Fehlt eine Kom­po­nen­te oder wird sie falsch ver­wen­det, lässt sich die Zugriffs­be­rech­ti­gung nicht zwei­fels­frei fest­stel­len und der Zugriff wird ver­wei­gert. Jetzt könn­te man ja sagen, Benut­zer­na­me und Pass­wort sind doch schon zwei Kom­po­nen­ten. Das ist so aber nicht ganz rich­tig. Denn auf­grund der meist vor­ge­ge­be­nen Benut­zer­na­men wie die eige­ne Email-Adres­se oder Vorname.Nachname ist die­ser ers­te Fak­tor „ver­brannt“. Es muss daher neben dem Pass­wort ein wei­te­rer siche­rer Fak­tor her. Kor­rek­ter­wei­se wür­de man die Kom­bi­na­ti­on Benut­zer­na­me + Pass­wort + wei­te­rer Fak­tor als Mul­ti­fak­tor- Authen­ti­fi­zie­rung bezeich­nen. In der Pra­xis ist es dann doch nur eine 2FA aus dem zuvor genann­ten Grund.

In der Pra­xis greift man oft auf die­se Kom­bi­na­ti­on zurück:

  1. Benut­zer­na­me
  2. Pass­wort
  3. Authen­ti­ca­tor /​ Authen­ti­fi­ca­tor (z.B. App auf dem Han­dy oder Pro­gramm auf dem Desktop)

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik hat das The­ma in sei­ner Rei­he “BSI für Bür­ger” das The­ma anschau­lich und mit einem kur­zen Video auf­be­rei­tet, wer es noch mal genau­er und anschau­li­cher wis­sen will (exter­ner Link zum Bei­trag des BSI).

2FA ist kei­ne Raketenwissenschaft

Gele­gent­lich könn­te man mei­nen, 2FA ist “rocket sci­ence” bzw. Rake­ten­wis­sen­schaft. Und da noch nicht aus­rei­chend erforscht und man­gels Erfah­run­gen damit, soll­te man doch eher Abstand davon neh­men. Zumin­dest trifft man sol­che Ten­den­zen durch­aus immer wie­der bei IT-Ver­ant­wort­li­chen und /​ oder Anwen­dern. Fragt man jedoch genau­er nach, resul­tiert die Abnei­gung doch eher daher, sich (als Mensch) oder etwas (die Tech­nik) ändern bzw. den Erfor­der­nis­sen der Zeit anpas­sen zu müs­sen. Und wir wis­sen bekannt­lich alle, der Mensch ist ein Gewohn­heits­tier. Das wis­sen auch Angrei­fer und machen sich die­se Schwach­stel­le ger­ne zunutze.

Vor vie­len Jah­ren war 2FA nicht weit ver­brei­tet, das ist wahr. Mitt­ler­wei­le ist dem aber nicht mehr so. Die meis­ten täg­lich bzw. regel­mä­ßig genutz­ten Log­ins las­sen sich mit­tels 2FA zusätz­lich absi­chern. Daher stuft das BSI 2FA auch nicht mehr als Kür ein, son­dern emp­fiehlt die Nut­zung von 2FA mitt­ler­wei­le als Basis­tipp zur IT-Sicher­heit. Gut, auch das hat vie­le Jah­re gedau­ert, aber das BSI hat sei­ne frü­he­re nicht opti­ma­le Hal­tung zum The­ma Pass­wort­wech­sel kor­ri­giert und den BSI IT-Grund­schutz eben­falls dahin­ge­hend angepasst.

Es gibt daher kei­nen Grund, sich nicht mit dem The­ma 2FA zu befas­sen und die­se, sofern vor­han­den, für die eige­nen Log­ins zu akti­vie­ren, wo mög­lich. Es schläft sich wirk­lich ruhi­ger. Das kann der Autor aus eige­ner Erfah­rung berichten 🙂

“Ja, aber ..”

  • “Dann muss ich ja immer mein Smart­phone mit mir rum­tra­gen?” — “Ja und? Machen Sie doch eh!” 🙂
  • “Wenn ich das pri­vat gar nicht nut­ze und kein Dienst­han­dy habe, dann muss ich die 2FA-App den­noch auf mei­nem Pri­vat­ge­rät instal­lie­ren!” — “Ja, und? Die Abnut­zung dadurch hält sich in Gren­zen und es wird nie­mand bei Sinn und Ver­stand auf die Idee kom­men, das nun als BYOD (bring your own device) ein­zu­stu­fen und zu regeln. Und Sie haben dop­pel­ten Nut­zen: Ein mal instal­liert, kön­nen Sie nun auch gleich ihre pri­va­ten Log­ins damit absichern!”
  • “Unse­re IT will das nicht!” — “Salopp: https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​i​n​l​a​u​f​_​(​M​e​d​i​zin)” oder “Ver­wei­sen Sie auf gän­gi­ge Stan­dards für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sowie das BSI. Die­se erklä­ren und for­dern 2FA. Es muss schon sehr trif­ti­ge Grün­de geben, davon Abstand zu neh­men. Die­se müs­sen doku­men­tiert sein, wie­so und durch wen es zu der Ableh­nung gekom­men ist. Für den Fall, dass dann doch etwas pas­siert, weiß man ja, wen man anspre­chen muss :-)”
  • “Isch abe gar kein Han­dy!” — “Ja, und? Es gibt die Soft­ware-Lösun­gen auch für den Desk­top der gän­gi­gen Betriebs­sys­te­me. Unprak­ti­scher, wenn das Gerät gera­de nicht an ist, aber bes­ser als nichts.”
  • Bit­te ergän­zen Sie die Auf­zäh­lung mit zahl­rei­chen wei­te­ren Argu­men­ten, war­um 2FA nicht genutzt wer­den kann und ver­wer­fen Sie die­se augen­blick­lich wieder 🙂

2FA: Back­up-Codes nicht vergessen

Selbst gestan­de­ne IT-Kory­phä­en tun sich mit 2FA gele­gent­lich schwer. Die Instal­la­ti­on und Ein­rich­tung geht noch locker von der Hand, aber dann wird eins schnell ver­ges­sen: Das Abspei­chern der oder des sog. Back­up-Codes. Die­se sind not­wen­dig, wenn man den Zugriff auf das Gerät ver­liert, auf dem der Gene­ra­tor (Authen­ti­ca­tor) für 2FA instal­liert ist z.B. bei Defekt oder Ver­lust des Smart­phones oder Aus­fall der Fest­plat­te (bei Desk­top-Instal­la­tio­nen). Denn ohne gül­ti­gen 2FA-Code kommt man nicht an /​ in den Account. Sprich man kann dann auch kein neu­es Gerät für die 2FA hin­ter­le­gen. Das ist ver­gleich­bar mit das Haus ver­las­sen, Tür hin­ter sich zuzie­hen und dann mer­ken, der Haus­tür­schlüs­sel liegt noch drin­nen auf der Kom­mo­de. Der Pro­zess, um jetzt den Account wie­der zugäng­lich zu machen ist auf­wen­dig und zeit­rau­bend z.B. durch Iden­ti­täts­nach­wei­se etc. Und das liegt in der Natur der Din­ge. Soll­te sich 2FA näm­lich durch eine ein­fa­che Email oder einen Anruf beim Sup­port deak­ti­vie­ren las­sen, wäre der Schutz­wert von 2FA ver­lo­ren. Es könn­te sich ja jeder als Sie aus­ge­ben und den Schutz­me­cha­nis­mus deaktivieren.

Von daher die Bit­te: Immer nach Ein­rich­tung eines 2FA für einen Log­in den ange­bo­te­nen Back­up-Code kopie­ren /​ her­un­ter­la­den und sicher ver­wah­ren. Dazu eig­nen sich bes­tens sog. Pass­wort-Tre­so­re (sie­he Ende des Beitrags).

“Ich bereue den Passwort-Wahnsinn”

In einem Inter­view hat sich der für die Emp­feh­lung Pass­wör­ter regel­mä­ßig zu wech­seln ver­ant­wort­li­che Mit­ar­bei­ter der NIST nun in Ren­te ste­hen­de Burr gegen­über der Washing­ton Post geäu­ßert. „Die Wahr­heit ist: Ich war auf dem fal­schen Damp­fer.“ Das NIST hat im Som­mer 2017 die­se damals 14 Jah­ren alten Emp­feh­lun­gen und Rege­lun­gen zur Pass­wort­si­cher­heit kom­plett über­ar­bei­tet. Und die­sen Wahn­sinn damit eigent­lich gestoppt. Der “Ände­re-Dein-Pass­wort-Tag” ist lei­der nicht totzukriegen.

Abschlie­ßen­der Tipp: Pass­wort-Tre­so­re nutzen

Bei der Viel­zahl an Pass­wör­tern, die sich im Lau­fe eines akti­ven Nutz­er­le­bens so ansam­meln, darf man ruhig auf Hel­fer­lein zurück­grei­fen, die das Leben etwas leich­ter machen. Dazu gehö­ren u.a. die sog. Pass­wort-Tre­so­re. Hier­bei soll­te man jedoch nicht unbe­dingt auf Anbie­ter aus der Cloud (“Bei uns sind Ihre Pass­wör­ter zen­tral gespei­chert und sicher”) set­zen. Wer mal etwas nach Sicher­heits­vor­fäl­len bei den ein­schlä­gig bekann­ten Online-Anbie­tern sol­cher Lösun­gen sucht, wird schnell fün­dig. Es gibt kos­ten­freie Alter­na­ti­ven, die auch für weni­ger tech­nisch ver­sier­te Nut­zer leicht zu instal­lie­ren und zu bedie­nen sind. Und der Tre­sor mit den eige­nen wich­ti­gen Pass­wör­tern ver­bleibt bei einem selbst. Eine Lösung dafür ist bei­spiels­wei­se Kee­pass. Mehr zu die­sem Tool inkl. einer bebil­der­ten Anlei­tung zur Ein­rich­tung und Nut­zung fin­den Sie in unse­rem Blog­bei­trag “Siche­re und kom­for­ta­ble Pass­wort-Ver­wal­tung mit Kee­pass”.

Die mobile Version verlassen