Vorsicht Falle!
In den letzten Wochen haben zahlreiche Praxisbetreiber Info-Post erhalten. Darin wurde suggeriert, eine Arztpraxis habe stets einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ansonsten drohen Bußgelder und weiteres Ungemach. Die Art und Weise der Darstellung ist nach Sicht z.B. der Ärztekammer Nordrhein ein “irreführendes Vertragsangebot”, weshalb eine entsprechende Klarstellung veröffentlicht wurde.
Die gesetzliche Bestellpflicht
§ 4 f BDSG regelt klar und deutlich, wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und welche Voraussetzungen dieser zu erfüllen hat. “Übersetzt” heißt es für eine Praxis konkret: Sobald mehr als 9 Mitarbeiter ständig mittels EDV mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Die Bestellung kann extern erfolgen.
Datenschutz ist Vertrauenssache
Prüfen Sie in Frage kommende Anbieter genau, denn die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit (wie sie der Gesetzgeber wünscht) ist nun mal Vertrauen. Das Angebot sollte seriös sein, Sie umfassend informieren und neben aktuellen Fachkundenachweisen ebenfalls den Versicherungsschutz des externen Beraters umfassen.
Auch Ihre Patienten setzen auf Vertrauen
Eine kürzliche Umfrage förderte beachtliche Fakten zu Tage:
95% der Befragten halten das Patientengeheimnis für ein wichtiges, schützenswertes Gut!
89% der Befragten wünschen keine Behandlung durch einen Arzt, der diesen Umstand ignoriert!
50% der Befragten haben ungewollt sensible Informationen anderer Patienten mit anhören müssen!
Schweigepflicht ist nicht alles
Aus eigener Erfahrung und aus zahlreichen Gesprächen mit Veranstaltungsteilnehmern zeigt sich, die Tücke steckt oft im Detail. Im Praxis-Alltag schleichen sich Verfahrensweisen ein, die genau betrachtet die ärztliche Schweigepflicht verletzten. Seien es laute Gespräche an der Rezeption über Beschwerden und Behandlungen oder eingeloggte Computer im Behandlungsraum, in dem der Patient auf den behandelnden Arzt wartet. Diese Art von “Verstößen” nimmt Ihr Patient direkt wahr, ist vielleicht sogar selbst davon betroffen. Die Folge: Wechsel zu einer anderen Praxis (nicht gut) und / oder eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer oder Schutzbehörde (noch weniger gut).
Datenschutz ist mehr als lästige Pflicht
Gelebter Datenschutz schafft Vertrauen. Sie binden Ihre Patienten mit einem “gesetzlichen Wohlfühlfaktor” und sichern Ihren Praxis-Erfolg nachhaltig.