Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vor gefälschten Zahlungsaufforderungen. Der eine oder andere Email-Adressat mag sich schon verwundert die Augen gerieben haben, ob eines möglichen Geldsegens. Es werden Rückzahlungen angekündigt von Investitionen in nicht-lizenzierte Online-Handelsplattformen. Zuvor müsse man jedoch selbst erst eine Überweisung tätigen, um die Rückzahlung auszulösen. Als Beleg für die “Echtheit” des Geldversprechens wird ein sog. “Sicherheitsvertrag” der BaFin beigefügt.
Die BaFin betont, das sei erwartungsgemäß Humbug und man solle als Empfänger einer solchen Email nicht auf die Masche hereinfallen. Stattdessen solle man Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Verbrauchern rät die BaFin, generell äußerst wachsam zu sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren, denn sie wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen.
Grüße von der Nigeria-Connection
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