Trojanisches Pferd

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht, kurz BaFin warnt in einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung vor gefälsch­ten Zah­lungs­auf­for­de­run­gen. Der eine oder ande­re Email-Adres­sat mag sich schon ver­wun­dert die Augen gerie­ben haben, ob eines mög­li­chen Geld­se­gens. Es wer­den Rück­zah­lun­gen ange­kün­digt von Inves­ti­tio­nen in nicht-lizen­zier­te Online-Han­dels­platt­for­men. Zuvor müs­se man jedoch selbst erst eine Über­wei­sung täti­gen, um die Rück­zah­lung aus­zu­lö­sen. Als Beleg für die “Echt­heit” des Geld­ver­spre­chens wird ein sog. “Sicher­heits­ver­trag” der BaFin beigefügt.

Die BaFin betont, das sei erwar­tungs­ge­mäß Hum­bug und man sol­le als Emp­fän­ger einer sol­chen Email nicht auf die Masche her­ein­fal­len. Statt­des­sen sol­le man Anzei­ge bei der Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft erstat­ten. Ver­brau­chern rät die BaFin, gene­rell äußerst wach­sam zu sein, wenn Drit­te unter dem Namen der BaFin agie­ren, denn sie wen­det sich nicht von sich aus an ein­zel­ne Personen.

Grü­ße von der Nige­ria-Con­nec­tion

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