1st world corona measures

In unse­rem Bei­trag vom 23.03.2020 zum Ein­satz von mobil­ge­rä­te­ba­sier­ter Gesund­heits­prä­ven­ti­on haben wir berich­tet, dass eine Coro­na App auch hier­zu­lan­de geplant ist, sowie über Aspek­te, die aus Daten­schutz­sicht sorg­fäl­tig zu prü­fen und zu pla­nen sind. 

Mitt­ler­wei­le wur­de kurz vor der geplan­ten Ver­öf­fent­li­chung eine lauf­fä­hi­ge Ver­si­on der Coro­na App von TÜVit geprüft und es gibt Nach­hol­be­darf.  Gegen­über hei​se​.de äußern die Prü­fer u.a. Kri­tik an dem kurz­fris­ti­gen Start­ter­min. Ins­ge­samt habe man laut TÜVit wie­der­holt die (sogar kos­ten­freie) Prü­fung ange­bo­ten und letzt­lich unter Zeit­druck durch­füh­ren müssen. 

Ange­sichts des­sen, dass inzwi­schen eine Locke­rung und Anti-„Maulkorb“-Demo die ande­re jagt und seit mehr als 7 Jah­ren die dro­hen­de SARS-Pan­de­mie und deren Bekämp­fungs­me­tho­dik bekannt ist (Bun­des­tags­druck­sa­che 17/​12051 aus 2012 /​ 2013, Sei­ten 5, 55 ff. ), kann man hier nicht unbe­dingt von einem agi­len Kri­sen­ma­nage­ment sprechen.

Sicher­heitsaspek­te der neu­en Coro­na App 

Die Prü­fung der Coro­na App erfolg­te im Auf­trag des BSI (Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik) in Bezug auf Sicher­heits­maß­ga­ben und Ein­hal­tung der ange­kün­dig­ten Pri­vat­sphä­re­stan­dards wie z.B. der Standortermittlung. 

Eine Schwach­stel­le bestün­de laut TÜVit dar­in, dass Pati­en­ten zwar ver­schlüs­selt abspei­chern kön­nen, posi­tiv auf Coro­na getes­tet wor­den zu sein, um etwa­ige Kon­tak­te mit Infi­zier­ten zu prü­fen, die genutz­te Ver­schlüs­se­lungs­lo­gik jedoch feh­ler­haft ist. So bestehe die Mög­lich­keit, einen Teil der Logik ohne grö­ße­re Schwie­rig­kei­ten aus­zu­le­sen, um belie­big Falsch­mel­dun­gen infi­zier­ter Per­so­nen zu generieren. 

Damit könn­te die gesam­te Daten­hal­tung und somit auch der ange­dach­te Nut­zen der App ad absur­dum geführt wer­den und bewusst pro­vo­zier­te Fehl­alar­me noch grö­ße­re Ver­un­si­che­rung bei den Bür­gern ver­ur­sa­chen. Die­ser Angriffs­punkt ist in Fach­krei­sen seit gerau­mer Zeit bekannt. 

Dass man bei der­lei Umset­zun­gen gegen destruk­tiv moti­vier­te IT-Exper­ti­se nicht hin­rei­chend auf­rüs­tet, son­dern IT-Exper­ten wie etwa Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den als Brem­ser hin­stellt, wenn die­se begrün­de­te Sicher­heits­be­den­ken anmel­den, ist schwer nachvollziehbar. 

Bereits vor der TÜVit Prü­fung wur­de der Quell­code ver­öf­fent­licht. Hier besteht insb. bei einem Mul­ti­mil­lio­nen-Pro­jekt kei­ne Not­wen­dig­keit. Dafür kann sich die Hacker­sze­ne schon ein­mal im Vor­feld ein­le­sen. Ande­rer­seits woll­te man gera­de in Bezug auf die herr­schen­den Daten­schutz­be­den­ken mit größt­mög­li­cher Trans­pa­renz reagieren. 

Daten­schutz und Pri­vat­sphä­re 

In Bezug auf die Pri­vat­sphä­re lässt TÜVit Posi­ti­ves ver­lau­ten. Bei dem geprüf­ten Ent­wick­lungs­stand der Coro­na App sei von Leaks nicht aus­zu­ge­hen und uner­war­te­te Track­ing­lo­gik habe man in der Ver­si­on nicht fest­stel­len können.

Die Ent­wick­lung und Sicher­heits­do­ku­men­ta­ti­on der Coro­na App wur­de vom BSI u.a. durch Pene­tra­ti­ons­tests (Pen­tests) und Über­prü­fun­gen von Pro­gramm­code beglei­tet. Dabei konn­ten Schwach­stel­len gesich­tet und sei­tens der Ent­wick­lung beho­ben wer­den. Die Sicher­heits­do­ku­men­ta­ti­on kommt zu dem Schluss, dass die Coro­na App “alle für die­se App zutref­fen­den Anfor­de­run­gen aus der tech­ni­schen Richt­li­nie TR 03161 – Sicher­heits­an­for­de­run­gen an Digi­ta­le Gesund­heits­an­wen­dun­gen” des BSI erfüllt. Und auch zukünf­tig wird die Wei­ter­ent­wick­lung der App vom BSI beglei­tet. Die zuge­hö­ri­ge Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Daten­schutz- /​ tech­ni­schen Aspek­ten lie­fert eine Stu­die aus die­ser Woche (09.06.2020) der Unis Darm­stadt, Mar­burg und Würzburg. 

Prüf­auf­trag der Coro­na App war limi­tiert 

Laut TÜVit wur­de der Auf­trag zur Durch­leuch­tung der Ent­wick­lung auf bestimm­te Berei­che begrenzt. Aus­ge­nom­men von der Prü­fung waren Sys­tem­fea­tures von Apple /​ Goog­le und das Backend des eigent­li­chen Daten­ser­vers. Fer­ner sei die Ver­schlüs­se­lungs­lo­gik für die auf dem Mobil­ge­rät gespei­cher­ten Daten nicht Gegen­stand der Prü­fung gewesen. 

Fazit zum aktu­el­len Stand der Coro­na App 

Das Vor­ge­hen bei der Sicher­heit der Coro­na App steht in Wider­spruch zu dem Bestre­ben, Ver­trau­en in die­sen Lösungs­an­satz zu stär­ken. Es stellt sich die Fra­ge, ob nicht die­je­ni­gen, wel­che die Coro­na App ger­ne instal­lie­ren, um sich und Mit­bür­ger zu schüt­zen, ohne­hin mit gesun­dem Men­schen­ver­stand an Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men her­an­ge­hen, wäh­rend ande­ren Anwen­dern ein wei­te­rer Schritt in die Unmün­dig­keit vor­ge­legt wird, sich dann ggf. nur noch auf die App zu verlassen. 

Intrans­pa­ren­te tech­ni­sche Umset­zung in Kom­bi­na­ti­on mit dem Aspekt der Frei­wil­lig­keit und mäßi­gem Mar­ke­ting las­sen an einem posi­ti­ven Effekt auf Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl und Infek­ti­ons­ra­te nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand zur Zeit lei­der noch zweifeln. 

Intrans­pa­ren­te tech­ni­sche Umset­zung in Kom­bi­na­ti­on mit dem Aspekt der Frei­wil­lig­keit en Effekt auf Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl und Infek­ti­ons­ra­te nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand zur Zeit lei­der noch zweifeln. 

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