Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren u.a. die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) “Beschäftigungsverhältnis” verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen. Mit dem aktuellen Entwurf will der Bundesinnenminister das bestehende Gesetz erweitern, die bisherige Rechtssprechung aufgreifen und die Vielzahl von Einzelregelungen zusammenfassen.
Der willkürlichen Videoüberwachung von Mitarbeitern ist der Kampf angesagt, es sollten strengere Regeln gelten. Nur noch tatsächliche Anhaltspunkte und Verdachtsgründe über eine Straftat oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch einen Angestellten gestatten den Einsatz solcher Überwachungsmaßnahmen. Kameras in Umkleideräumen sind in dem Entwurf grundsätzlich tabu ebenso wie die Überwachung von Betriebsräumen mit überwiegender privater Nutzung. (mehr …)