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“Es ist halt so” — Steu­er­be­scheid an fal­schen Emp­fän­ger verschickt

“Es ist halt so” kom­men­tier­te das Balin­ger Finanz­amt auf Anfra­ge einer empör­ten Bür­ge­rin. Was war pas­siert? Ihr Steu­er­be­scheid war ver­se­hent­lich an den Bescheid eines wei­te­ren Mit­bür­gers gehef­tet und wur­de die­sem zuge­stellt. Der ehr­li­che Emp­fän­ger mel­de­te sich sofort bei der eigent­li­chen Adres­sa­tin, wor­auf­hin die­se bei Ihrem Finanz­amt vor­stel­lig wur­de. Dort wur­de sie von der zustän­di­gen Abtei­lung mit die­sem lapi­da­ren Kom­men­tar beschieden.

Erst der Bür­ger­re­fe­rent ver­such­te, die Wogen zu glät­ten. Obwohl er zuvor die Schuld am Vor­fall der ver­sen­den­den Stel­le weit­ab des Finanz­amts zuschie­ben woll­te, lenk­te er den­noch mit den Wor­ten ein “Da muss man fein­füh­lig sein” und man dür­fe die Bür­ge­rin nicht mit einem sol­chen Kom­men­tar bedenken.

Die Betrof­fe­ne, Betrei­be­rin einer Schwimm­schu­le behält sich recht­li­che Schrit­te vor. “Mei­ne Steu­er­erstat­tung geht kei­nen was an”, sagt sie gegen­über dem Schwarz­wä­ler Boten. “Wenn ich die Daten und Adres­sen der Kin­der wei­ter­ge­be, wer­de ich auch zur Rechen­schaft gezo­gen. Da kom­me ich unter Umstän­den vor den Kadi, und hier heißt es nur, das ist halt so.”

Recht hat sie. Unter­neh­men dro­hen emp­find­li­che Geld­bu­ßen in sol­chen Fäl­len, sie­he auch den Blog-Bei­trag “Buß­geld­vor­schrif­ten Daten­schutz bei Ver­stoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz”

Feh­ler kön­nen pas­sie­ren, den­noch soll­ten Unter­neh­men und Behör­den sol­che Vor­fäl­le nicht auf die leich­te Schul­ter neh­men. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie mit Bera­tung und Dienst­leis­tung rund um die The­men Daten­schutz und Daten­si­cher­heit — spre­chen Sie mich an.

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2 Gedanken zu „“Es ist halt so” — Steu­er­be­scheid an fal­schen Emp­fän­ger verschickt“

  1. Pingback: Finanzamt Osnabrück verwechselt Steuerbelege | Datenschutz in Franken

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