mann schaut mit lupe auf stapel aktenordner, dahinter ein monitor mit der Aufschrift DSGVO

Die gute alte Zeit, als man sei­nen Dienst­leis­tern noch blind ver­trau­en konn­te, ist spä­tes­tens seit Mai 2018 end­gül­tig vor­bei. Dank der DSGVO und ihrer Arti­kel 28 und 32 müs­sen Unter­neh­men ihre Auf­trags­ver­ar­bei­ter nun so gründ­lich unter die Lupe neh­men, als wür­den sie ihnen ihre Kron­ju­we­len anver­trau­en. Und sei­en wir ehr­lich – in Zei­ten digi­ta­ler Trans­for­ma­ti­on sind Daten tat­säch­lich die neu­en Kronjuwelen.

Das gro­ße Prü­fungs-Karus­sell: Ein­mal ist keinmal

Arti­kel 28 DSGVO macht es in Ver­bin­dung mit Arti­kel 32 DSGVO kris­tall­klar: Eine ein­ma­li­ge Prü­fung — gera­de des Sicher­heits­ni­veaus eines Dienst­leis­ters — bei Ver­trags­ab­schluss reicht nicht mehr aus. Statt­des­sen erwar­tet der Gesetz­ge­ber ein wah­res Prü­fungs-Karus­sell aus erst­ma­li­ger Due Dili­gence und wie­der­keh­ren­den Kon­trol­len. Die Zei­ten, in denen man einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV) unter­schrie­ben und sich dann ent­spannt zurück­ge­lehnt hat, sind defi­ni­tiv vorbei.

Die erst­ma­li­ge Prü­fung: Der gro­ße Gesundheitscheck

Bei der ers­ten Begeg­nung mit einem poten­ti­el­len Auf­trags­ver­ar­bei­ter gleicht die Prü­fung einem medi­zi­ni­schen Rund­um-Check. Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOMs) müs­sen bewer­tet, ergän­zen­de Zer­ti­fi­ka­te geprüft und die gesam­te Sub­dienst­leis­ter-Ket­te durch­leuch­tet wer­den. Als ob das nicht genug wäre, ver­langt Arti­kel 32 DSGVO auch noch, dass das Sicher­heits­ni­veau „ange­mes­sen” sein muss – ein Gum­mi­be­griff, der Juris­ten und Daten­schutz­be­auf­trag­te glei­cher­ma­ßen ins Schwit­zen bringt.

Wie­der­keh­ren­de Prü­fun­gen: Die Never-Ending Story

Aber damit nicht genug: Die DSGVO ver­langt regel­mä­ßi­ge Wie­der­ho­lungs­prü­fun­gen (Arti­kel 32 Absatz 1 Buch­sta­be d DSGVO). Schließ­lich könn­te sich ja zwi­schen den Audits etwas geän­dert haben – neue Sub­dienst­leis­ter, ver­al­te­te Zer­ti­fi­ka­te oder schlimms­ten­falls ein Daten­schutz­vor­fall. Die Kon­troll­pflicht wird dadurch zu einer kon­ti­nu­ier­li­chen Auf­ga­be, die etwa so ent­span­nend ist wie ein Dau­er­lauf im Hamsterrad.

“… ein Ver­fah­ren zur regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, Bewer­tung und Eva­lu­ie­rung der Wirk­sam­keit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Verarbeitung.”

Die Stan­dards-Samm­lung: ISO 27001 und BSI IT-Grund­schutz als Ret­tungs­an­ker und Unterstützung

Glück­li­cher­wei­se sind daten­schutz­recht­li­che Anfor­de­run­gen nicht die ein­zi­gen Spiel­re­geln im Markt. Stan­dards wie ISO 27001 und der BSI IT-Grund­schutz haben schon lan­ge erkannt, dass Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment und Sicher­heit in der Wert­schöp­fungs­ket­te essen­ti­ell sind. Die­se Nor­men ver­lan­gen sys­te­ma­ti­sche Bewer­tun­gen, regel­mä­ßi­ge Audits und doku­men­tier­te Risi­ko­ma­nage­ment-Pro­zes­se – völ­lig unab­hän­gig davon, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Spiel sind oder nicht. Was liegt also näher, als sich derer Mecha­nis­men zu bedie­nen? Genau. Nichts.

So bie­tet bei­spiels­wei­se der IT-Grund­schutz nicht nur in sei­nen Bausteinen

aus­rei­chend Maß­nah­men und Anfor­de­run­gen zur Absi­che­rung sei­ner Lie­fe­ran­ten­ket­te (sup­p­ly chain), die am Ende auch stets dem Daten­schutz zugu­te kom­men. Doch auch in zahl­rei­chen ande­ren Bau­stei­nen wer­den Lie­fe­ran­ten und Dienst­leis­ter kon­kre­ti­siert bzw. berück­sich­tigt. So befasst sich der Bau­stein DER.4 Not­fall­ma­nage­ment u.a. mit den not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen bei Aus­fall eines Dienst­leis­ters /​ Lie­fe­ran­ten.

Und das Schö­ne: Die BSI Norm ist voll­kom­men kos­ten­frei. Man zahlt nicht mal mit sei­nen per­sön­li­chen Daten. Das freut doch des Daten­schüt­zers Herz. Und man muss das Rad nicht noch mal neu erfin­den. Ein Ein­stieg kann auch unse­re Check­lis­te zur TOM-Prü­fung hier aus dem Blog sein. Beto­nung liegt auf  “Ein­stieg” 🙂

Die Rea­li­tät der Umset­zung: Mis­si­on Impos­si­ble für vie­le Organisationen

Die Theo­rie klingt ja ganz nett, aber die Pra­xis zeigt ein ernüch­tern­des Bild. Die größ­ten Her­aus­for­de­run­gen bei der DSGVO-Umset­zung sind haus­ge­macht: Zeit­man­gel führt die Hit­lis­te an, gefolgt von Per­so­nal­man­gel und feh­len­dem Know-how. Ergänzt durch­aus von man­geln­dem Interesse 😉

Das über­rascht nicht wirk­lich. Wer soll denn auch neben dem Tages­ge­schäft noch kom­ple­xe Daten­schutzau­dits durch­füh­ren? Die meis­ten Orga­ni­sa­tio­nen haben bereits Schwie­rig­kei­ten, ihre eige­nen Daten­schutz­pro­zes­se im Griff zu behal­ten, geschwei­ge denn die ihrer Dienst­leis­ter sys­te­ma­tisch zu überwachen.

Der Aus­weg: Exter­ne Exper­ti­se als Gamechanger

Hier kommt die Lösung ins Spiel, die vie­le Orga­ni­sa­tio­nen mög­li­cher­wei­se zunächst scheu­en: der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te oder Daten­schutz-Bera­ter wie die a.s.k. Daten­schutz e.K..

Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  • Objek­ti­ve Bewer­tung ohne Betriebs­blind­heit: Ein exter­ner Exper­te sieht Pro­ble­me, die intern oft über­se­hen wer­den. Kei­ne Rück­sicht­nah­me auf inter­ne Befind­lich­kei­ten oder poli­ti­sche Spiel­chen – nur objek­ti­ve, fach­lich fun­dier­te Bewertungen.
  • Umfas­sen­des Know-how aus ers­ter Hand: Wäh­rend sich inter­ne Mit­ar­bei­ter das Daten­schutz­wis­sen müh­sam aneig­nen müs­sen, brin­gen exter­ne Bera­ter jah­re­lan­ge Erfah­rung und aktu­el­les Fach­wis­sen mit. Sie ken­nen die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen, Gerichts­ur­tei­le und Best Prac­ti­ces aus ver­schie­dens­ten Branchen.
  • Kos­ten­ef­fi­zi­enz: Die Kos­ten für einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind plan­bar und oft güns­ti­ger als die Voll­zeit­be­schäf­ti­gung eines inter­nen Exper­ten. Ganz zu schwei­gen von den mög­li­chen Buß­gel­dern bei feh­ler­haf­ter Umsetzung.
  • Kei­ne Inter­es­sens­kon­flik­te: Ein exter­ner DSB kann unbe­fan­gen prü­fen und bewer­ten, ohne Rück­sicht auf inter­ne Hier­ar­chien oder Abtei­lungs­in­ter­es­sen neh­men zu müssen.

Denn sei­en wir ehr­lich: Lie­ber ein­mal rich­tig prü­fen las­sen, als spä­ter teu­re Buß­gel­der zah­len oder – noch schlim­mer – das Ver­trau­en der Kun­den und Bür­ger zu ver­lie­ren. In einer Welt, in der Daten das neue Gold sind, soll­te man deren Schutz nicht dem Zufall überlassen.

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