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EuGH Urteil C‑40/​17 zu Face­books Like Button

Am Mon­tag, 29.07.2019 ver­kün­de­te der EuGH in sei­nem Urteil C‑40/​17 eigent­lich wenig Über­ra­schen­des. Das ein­fa­che Ein­bin­den von akti­ven Social Media Kom­po­nen­ten wie dem Face­book Like But­ton (um den ging es hier kon­kret), ist dann doch nicht so ein­fach, wie es sich manch Web­sei­ten­be­trei­ber erhofft.

Die Crux am Face­book Like Button

Als akti­ver Inhalt über­trägt der Face­book Like But­ton bereits beim Öff­nen der Web­sei­te Daten des Sei­ten­be­su­chers an Face­book. Dies geschieht, wenn kei­ne wei­te­ren Vor­keh­run­gen sei­tens des Web­sei­ten­be­trei­bers getrof­fen wer­den, noch bevor der Sei­ten­be­su­cher über die­se Art der Daten­wei­ter­ga­be infor­miert wur­de oder (und hier bleibt ein wei­te­res Urteil abzu­war­ten) in die Wei­ter­ga­be ein­ge­wil­ligt hat.

Ursprüng­lich als kom­for­ta­ble Mög­lich­keit gedacht, Inhal­te der besuch­ten Web­sei­te schnell in Face­books Netz­werk durch den Besu­cher tei­len zu las­sen und damit eine höhe­re Reich­wei­te für die eige­ne Web­sei­te zu erzie­len, bringt die­se Kom­fort­funk­ti­on jetzt Mehr­auf­wand für den Betrei­ber der Web­sei­te mit sich.

Emp­feh­lung zur Umset­zung bzw. Ein­bin­dung des Face­book Like But­ton in die eige­ne Webseite

Orga­ni­sa­tio­nen, die bereits den akti­ven Face­book Like But­ton auf der Web­sei­te nut­zen oder dies in naher Zukunft pla­nen, soll­ten als Reak­ti­on auf das EuGH Urteil zum Face­book Like But­ton nun reagie­ren. So gilt es, die Anga­ben zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bzw. die Daten­schutz­er­klä­rung um die Punk­te Erhe­bung und Wei­ter­lei­tung von Besu­cher­da­ten an Face­book zu ergän­zen, sofern noch nicht erfolgt.

Noch offen ist bzw. dis­ku­tiert wird die Fra­ge, ob eine Ein­wil­li­gung des Besu­chers für die Erhe­bung und Wei­ter­ga­be an Face­book not­wen­dig ist oder ob (zumin­dest nicht-öffent­li­che Stel­len) auf das sog. berech­tig­te Inter­es­se abstel­len kön­nen. In den aktu­el­len Dis­kus­sio­nen kris­tal­li­siert sich hier jedoch eine Mehr­heits­mei­nung her­aus, die eine akti­ve Ein­wil­li­gung wie z.B. bei den bereits gut ver­brei­te­ten 2‑Klick-Lösun­gen bevor­zugt bzw. voraussetzt.

2‑Klick-Lösun­gen für die eige­ne Webseite

Wer also so gar nicht ohne Face­books Like But­ton auf der eige­nen Web­sei­te aus­kom­men kann, dem ste­hen mit die­sen Lösun­gen prak­ti­sche Hel­fer­lein zur Ver­fü­gung. Bekannt sind z.B. die bei­den c’t Pro­jek­te Embet­ty und Sha­riff. Für zahl­rei­che Con­tent Manage­ment Sys­te­me wie Word­Press ste­hen fer­ti­ge Plug­ins zur Ver­fü­gung, die rela­tiv ein­fach in die Web­sei­te ein­zu­bin­den sind und den her­kömm­li­chen Like But­ton erset­zen. Optisch durch­aus an das Ori­gi­nal ange­lehnt, ver­fügt die­ser erst mal über kei­ne akti­ven Inhal­te. Erst nach einem ers­ten Klick auf den But­ton, der Anzei­ge und Bestä­ti­gung durch einen wei­tern Klick, um die akti­ven Inhal­te zu star­ten, beginnt die Erhe­bung und Wei­ter­ga­be an Face­book. Die meis­ten 2‑Klick-Lösun­gen kön­nen ent­spre­chend auch mit ande­ren akti­ven Con­nec­to­ren zu wei­te­ren sozia­len Netz­wer­ken umgehen.

Das Urteil des EuGH fußt noch auf der frü­he­ren EU Daten­schutz-Richt­li­nie 96/​45. Da die Grund­sät­ze in der DSGVO jedoch nicht son­der­lich abwei­chen, dürf­te sich in der Anwen­dung des EuGH Urteils wenig ändern.

Coo­kie Opt-In wird Pflicht — Abmahn­ri­si­ko steigt

Für viel weit­rei­chen­der als die kon­kre­ten Anmer­kun­gen zu Face­books Like But­ton hal­ten wir die Aus­sa­ge des EuGH, das Coo­kies ein­wil­li­gungs­pflich­tig sind. Damit setzt der EuGH hier ein deut­li­ches Signal zu den bis­he­ri­gen Unsi­cher­hei­ten aus der Coo­kie Richt­li­nie. Die Rand­be­mer­kun­gen 88–90 haben es hier deut­lich in sich. Details hier­zu lesen Sie aus kom­pe­ten­ter Feder des RA Tho­mas Schwen­ke in sei­nem Blog­bei­trag. Und neh­men Sie das The­ma bit­te nicht auf die leich­te Schulter.

Unse­re Bestands­kun­den haben wir zum The­ma Coo­kies im Rah­men eines Pakets mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Umset­zung aus­ge­stat­tet. Lesern unse­res Blogs emp­feh­len wir den oben ver­link­ten Bei­trag von Schwenke.

 

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