ISIS12-Förderung für bayerische Kommunen
Nach der Empfehlung des IT-Planungsrats im März 2015 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ziemlich schnell ein Förderprogramm für Kommunen zur Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) aufgesetzt. Für die Umsetzung eines ISMS mittels ISIS12 sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie die von ihnen in öffentlich-rechtlicher Form geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern einmalig förderberechtigt.
Förderfähig sind
- Beratungsdienstleistungen bei der Implementierung
- Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter
- Erstzertifizierung des Managementsystems zur Informationssicherheit
Diese Leistungen müssen von fachkundigen, lizensierten Dienstleistern (wie a.s.k. Datenschutz) bzw. Schulungsanbietern erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für den Erwerb von Hard– und Software, Betriebskosten sowie technische und bauliche Schutzmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR (brutto).
Die organisatorische Abwicklung der Förderung erfolgt durch seit 2019 durch die Regierung von Oberfranken. Das Informationsblatt zur Förderung erhalten Sie ebenfalls auf der Webseite der Regierung Oberfranken.
ISIS12-Förderung für Unternehmen
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert die Einführung von ISIS12 in sächsischen Unternehmen. Details hierzu finden interessierte Unternehmen auf den Webseiten der Sächsischen Aufbaubank.
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