Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Kaum ein Unternehmen ist ohne Webauftritt heutzutage. Der Auftritt im World Wide Web ist zu mehr herangewachsen als die ursprüngliche digitale Visitenkarte. Mit zahlreichen Funktionen wird um die Gunst der Besucher gebuhlt. Newsletter, Kontaktformulare, Stellenausschreibungen, Gewinnspiele, Social Media, Datenschutzerklärung oder auch das Impressum haben naturgemäß ihre Tücken und bergen das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern. Präsentieren Sie Ihren Webseiten-Besuchern das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. websecure und demonstrieren damit den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten Ihrer Webseite.
Kein Datenschutz aus Kostengründen? Das muss nicht sein. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat viele Vorteile für mittelständische Unternehmen, die einer Bestellpflicht unterliegen. Machen Sie Ihr Unternehmen fit in Sachen Datenschutz und vermeiden Sie dabei gleichzeitig empfindliche Bußgelder. Wie, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Nachdem sich der Düsseldorfer Kreis der Sichtweise des ULD zum Einsatz des Facebook Like Buttons und social plugins angeschlossen hat, wird die Suche nach alternativen datenschutzkonformen Alternativen immer dringlicher. Oftmals wird die sog. 2-Klick-Lösung als Rettung angepriesen. Doch auch diese weist noch rechtliche Schwachstellen auf, welche Webseitenbetreiber in trügerischer Sicherheit wiegen können.
Die Easy­cash GmbH zahl­te für die unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be von Kon­to­da­ten — sie­he “Easy­cash sam­melt Daten von EC-Kar­ten­in­ha­bern zwecks […]
Die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) stellt Webseitenbetreibern ein Ultimatum: bis Ende September 2011 müssen social plugins von Facebook sowie die dazugehörigen Fanpages verschwunden sein. Die dahinterstehende Datenweitergabe verstößt gegen geltendes Recht, Bußgeldrisiko 50.000 EUR.
Der hessische Datenschutzbeauftragte ist seit dem 01.07.2011 auch für Unternehmen zuständig. Diese will er nun verstärkt kontrollieren und Verstöße mit Bußgeldern bestrafen. Jedoch fordert er auch eine Eigenverantwortung und einen bedachten Umgang mit den eigenen Daten von den Verbrauchern selbst ein.
Kfz-Steuerpflichtige Bürger in Baden-Württemberg trauten ihren Augen nicht. Der Abbuchungstext der fälligen Kfz-Steuer auf dem Kontoauszug enthielt neben den üblichen Angaben wie Namen des Steuerpflichtigen, Kfz-Kennzeichen und Steuersumme noch weitere Details parat: Angaben zu Steuernummern und Umsatzsteuer anderer Bürger und Unternehmen sowie zur Religionszugehörigkeit.
Sony, Facebook und jetzt Neckermann - bekannte Marken kämpfen mit Datenpannen. Parallel dazu liefert eine Umfrage von TNS-Emnid im Auftrag von PwC ein umso erstaunlicheres Ergebnis: Deutsche Unternehmen pfeifen auf Datenschutz.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
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