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Gefahr

Online-Wer­bung ver­teilt Schadsoftware

Nach Aus­sa­ge des BSI ist Vor­sicht beim Sur­fen im Web ange­ra­ten. Mit Hil­fe von mani­pu­lier­ten Wer­be­ban­nern wird beim Besuch der betrof­fe­nen Sei­ten Schad­soft­ware ver­teilt. Betrof­fen sind auch zahl­rei­che bekann­te deutsch­spra­chi­ge Web­sei­ten (wie Online-Ange­bo­te von Nachrichten‑, Politik‑, Life­style- und Fach­ma­ga­zi­nen, Tages­zei­tun­gen, Job­bör­sen und Städ­te­por­ta­len). Dabei wird eine Sicher­heits­lü­cke in einer ver­brei­te­ten Wer­be-Ser­ver-Soft­ware aus­ge­nutzt. Im Zusam­men­spiel mit Schwach­stel­len aus ver­al­te­ter Soft­ware auf den Gerä­ten des Besu­chers eine gefähr­li­che Mischung.

Bekann­te Schwach­stel­len in Java, im Ado­be Rea­der, in Ado­be Flash oder auch im Micro­soft Inter­net Explo­rer, ermög­li­chen die Instal­la­ti­on von Schad­pro­gram­men wie Online-Ban­king-Tro­ja­ner auf PCs (Win­dows) der Besu­chern. Dabei reicht der Besuch einer Web­sei­te mit einem ent­spre­chend mani­pu­lier­ten Wer­be­ban­ner bereits voll­kom­men aus. Es ist kein wei­te­res Zutun des Nut­zers erforderlich.

Abhil­fe schafft im Moment ledig­lich die auto­ma­ti­sche oder auch manu­el­le Instal­la­ti­on der von Ado­be und Micro­soft zur Ver­fü­gung gestell­ten Sicher­heits­up­dates, ent­we­der direkt unter www​.ado​be​.de oder über die sys­tem­in­ter­ne Update-Funktion.

Hit­lis­te der Gefah­ren aus dem Internet

BITKOM hat eine aktu­el­le Hit­lis­te der Bedro­hun­gen aus dem Inter­net her­aus­ge­ge­ben. Das höchs­te Bedro­hungs­po­ten­ti­al geht dem­nach durch sog. Dri­ve by Down­loads aus. Hier­bei reicht das Ansur­fen einer prä­pa­rier­ten Web­sei­te bereits aus, um gefähr­li­chen Schad­code auf das Sys­tem des Besu­chers zu brin­gen. Abhil­fe schafft hier ein stets aktua­li­sier­tes Sys­tem mit ein­ge­spiel­ten Patches und Fixes (sie­he auch Sicher­heits­lü­cke in Ado­be Flash Play­er). Auf Platz 2 fin­den sich die bekann­ten und belieb­ten Tro­ja­ner und Viren dicht gefolgt von ziel­ge­rich­te­ten Atta­cken gegen Daten­ban­ken und Webseiten.

Quel­le

 

Not­fall-Update für Java steht bereit

Da die Sicher­heits­lü­cken in der aktu­el­len Java Ver­si­on 7.11 zu groß waren, hat Ora­cle nun reagiert. Ab sofort steht Ver­si­on 13 zwei Wochen frü­her als geplant zum Down­load bereit. Wir emp­feh­len allen Nut­zern, das Update zeit­nah ein­zu­spie­len. 26 der 50 Kor­rek­tu­ren sind in der höchs­ten Gefah­ren­stu­fe 10 deklariert.

https://​www​.java​.com/​de/

 

Face­book — hei­ßes Pflas­ter für Unter­neh­men und Gewerbetreibende

Face­book hat sei­nen Sitz, wie die meis­ten Anbie­ter sozia­ler Netz­wer­ke, außer­halb von Deutsch­land oder des euro­päi­schen Rechts­raums. Der Fir­men­sitz in den USA hat recht­lich für die Betrei­ber eini­ge Vor­tei­le.  Nicht von unge­fähr gel­ten die USA als nicht­si­cher, was Daten­schutz angeht. Dies wirkt sich schnell auf die Pra­xis aus. Wer hat für den Fir­men­auf­tritt in Face­book nicht schon mal ver­geb­lich ein pas­sen­des und recht­kon­for­mes Feld für das Impres­sum gesucht? Doch jetzt kommt ein neu­es Risi­ko für gewerb­li­che Betrei­ber von Auf­trit­ten in sozia­len Netz­wer­ken hinzu.

Face­book gene­riert für geteil­te Inhal­te ein „Thumb­nail“ – ein klei­nes Vor­schau­bild­chen – und schmückt den Ein­trag auf der Pinn­wand mit die­ser Miniaturvorschau.

Sieht schick aus! Spricht an! Ist brandgefährlich!

Eine Ber­li­ner Rechts­an­walts­kanz­lei hat einen gewerb­li­chen Face­book-Betrei­ber abge­mahnt. Grund: auf sei­ner Pinn­wand fand sich die Mini­vor­schau eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bil­des. Das gelang­te auf­grund der viel­fach genutz­ten „Teilen“-Funktion an die­sen Platz. Die Urhe­ber­rechts­in­ha­be­rin, eine Foto­gra­fin, ver­lang­te die sofor­ti­ge Ent­fer­nung, die Abga­be einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung und zusätz­lich Scha­dens­er­satz in Höhe von 1.200 Euro. Hin­zu kom­men noch die Anwalts­ge­büh­ren in Höhe von 546 Euro.

Der Rechts­ver­tre­ter des abge­mahn­ten Unter­neh­mens bejaht den Rechts­ver­stoß, der in die­sem Fal­le nicht abge­strit­ten wer­den kann. An der Höhe der For­de­rung äußer­te er jedoch Zwei­fel. Nichts­des­to­trotz wird ein ent­spre­chen­der Betrag zu zah­len sein.

Unse­re Tipps:

  • „Tei­len“ Sie immer ohne Miniaturbild
  • Bil­den Sie zur Sicher­heit eine Rück­stel­lung für Abmah­nun­gen und die Abwehr sol­cher Risi­ken. Es ist prak­tisch kaum mög­lich, sozia­le Netz­wer­ke und Medi­en zu nut­zen, ohne Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße zu begehen
  • Besu­chen Sie eines unse­rer Semi­na­re „Social Media für Unter­neh­men — Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ und sichern Sie Ihr Unter­neh­men gegen zahl­rei­che Risi­ken von vorn­her­ein ab

Es ist wie­der so weit — der all­jähr­li­che Nepp mit angeb­li­chen Branchenbucheinträgen

Mit gro­ßen Schrit­ten geht es in die letz­te Pha­se die­ses Jah­res. Umsatz– und Bud­get­pla­nun­gen sind im vol­len Gan­ge. Wie jedes Jahr macht man sich Gedan­ken, wie das Wer­be­bud­get sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann. Pro­fes­sio­nel­le Web­auf­trit­te gehö­ren zum guten Ton und sind ein wich­ti­ges Mar­ke­ting­in­stru­ment. Print­me­di­en, TV, Radio, Fly­er und Co. wer­den nach Bedarf bedient. Doch ist damit alles getan? Die­se Fra­ge­stel­lung und Unsi­cher­heit nut­zen wie jedes Jahr dubio­se Anbie­ter von Branchenbucheinträgen.

Ver­pa­ckung ist alles

Sie kom­men per Email, gele­gent­lich per Post. Auf den ers­ten Blick ist  der Betrach­ter geneigt, die­se Offer­ten für ein offi­zi­el­les Ange­bot der DeTe­Me­di­en oder eines kos­ten­lo­sen Ange­bots zu hal­ten. Doch weit gefehlt, wie nähe­res Hin­schau­en ans Licht bringt.

Per­fek­te Mimikri

„Als Mimi­kry wird in der Bio­lo­gie die Ähn­lich­keit von Tie­ren einer bestimm­ten Art mit denen einer zwei­ten Art bezeich­net, so dass Tie­re einer drit­ten Art die bei­den ande­ren Arten nicht sicher von­ein­an­der unter­schei­den kön­nen und mit­ein­an­der verwechseln.“

Nun sind wir nicht in der Tier­welt, aber das Prin­zip funk­tio­niert trotz­dem. In einem aktu­el­len Bei­spiel gibt sich der Anbie­ter als Part­ner­ver­lag der DeTeMedia aus. Wer denkt da nicht gleich an die Ver­lag­s­toch­ter des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rie­sen in Pink.

Die Sache hat nur einen Haken—dessen offi­zi­el­ler Ver­lag für „Das Tele­fon­buch“, „Das Oert­li­che“ und die „Gel­ben Sei­ten“ heißt DeTeMedi­en. Das mensch­li­che Hirn ersetzt sinn­ge­mäß mit bekann­ten Mus­tern und schon ist es über­lis­tet — das ers­te Ziel erreicht: Aus­schal­tung der Skep­sis beim Leser.

Der Anschein

Doch damit nicht genug. Man soll ja den PDF-Anhang öff­nen, um dar­in die not­wen­di­gen Kor­rek­tu­ren vor­zu­neh­men, um auch im kom­men­den Jahr “mit Ihren aktu­el­len Fir­men­da­ten in den Bran­chen­por­ta­len ein­ge­tra­gen” zu sein.  Bewusst wird dem Leser vor­ge­gau­kelt, es bestün­de ja schon eine Zusam­men­ar­beit. Die Skep­sis-Schwel­le sinkt weiter.

Wie prak­tisch

Der über­rum­pel­te Emp­fän­ger öff­net also nun pflicht­be­wusst den PDF-Anhang. In die­sem Fall hat er noch mal Glück, kein Schad­code durch das frem­de Doku­ment ein­ge­schleust. Teu­er kann es den­noch werden.

Um den wei­te­ren „offi­zi­el­len“ Anschein zu wah­ren, prangt oben rechts das GOGREEN-Logo der Deut­schen Post. Na, dann kann es ja nur sei­ne Rich­tig­keit mit dem Ange­bot haben, oder?

Über das Stich­wort „Ein­tra­gungs­vor­schlag“ fliegt man schnell hin­weg auf der Suche nach dem Kor­rek­tur­feld. Dar­über steht „Die von Ihnen zuge­sand­te und gewünsch­te Ände­rung, haben wir wie folgt unten­ste­hend im Kor­rek­tur­feld geän­dert. Wir bit­ten Sie noch­mals den nach­fol­gen­den Ein­ra­gungs­text zu über­prü­fen und uns die­sen per Fax zurück zusen­den.“ Schreib­feh­ler inklusive 🙂

Geschickt wird sich ein Feh­ler in Ihre Daten ein­ge­schli­chen haben. Sie oder einer Ihrer Mit­ar­bei­ter kor­ri­gie­ren die­sen und faxen das For­mu­lar zurück.

Glück­wunsch

Sie sind nun Besit­zer eines Pre­mi­um­ein­tra­ges in einem unbe­deu­ten­den Online-Ver­zeich­nis. Kos­ten: 999 EUR net­to pro Jahr, Min­dest­ver­trags­lauf­zeit 2 Jah­re. Da Sie so schnell reagiert haben, gewährt man Ihnen aber einen Nach­lass von 2 EUR auf den Rech­nungs­be­trag. Wie nett, es ist ja auch bald Weihnachten.

In die­sem Sin­ne — immer schön genau die Post lesen, Sascha Kuhrau

Erfreu­li­ches Update

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/​11) zu der Fra­ge ent­schie­den, dass eine sol­che Ent­gelt­klau­sel in einem Antrags­for­mu­lar für einen Grund­ein­trag in ein Online-Bran­chen­ver­zeich­nis nach dem Erschei­nungs­bild des For­mu­lars für den Adres­sa­ten über­ra­schend ist und des­halb nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Ver­trags­be­stand­teil wird.

VHS Hers­bruck: Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefah­ren­po­ten­tia­le — 17.11.2012, 14–17 Uhr

Am Sams­tag, den 17.11.2012 fin­det von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volks­hoch­schu­le Hers­bruck, Emil-Held-Haus, Amber­ger Stra­ße 27, Raum 02 das Seminar

Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefahrenpotentiale

statt. Die Teil­nah­me-Gebühr beträgt 24,– €.

Beschrei­bung:

Wie kann es sein, dass ein eigent­lich klei­nes Unter­neh­men wie Face­book Mil­li­ar­den wert sein soll? Oder han­delt es sich dabei eher um den Wert der gesam­mel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Nut­zer? Was steckt hin­ter sozia­len Netz­wer­ken? Was treibt die­se an und was moti­viert deren Nut­zer, so viel über sich preis­zu­ge­ben? Was ist Pro­fil­ing und wie kann ich mich davor schüt­zen? Wel­che unbe­dach­ten Rechts­ver­stö­ße kön­nen bei der Nut­zung sozia­ler Netz­wer­ke unter­lau­fen? Die­se und wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet Ihnen der Dozent, frei­be­ruf­li­cher Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit im Rah­men die­ser Veranstaltung.

Zur Anmel­dung

Kri­ti­sche Sicher­heits­lü­cke in Java 7 — wird bereits ausgenutzt

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) infor­mier­te die­se Woche über eine kri­ti­sche Sicher­heits­lü­cke in Java 7 und deren Gefah­ren­po­ten­ti­al. Mitt­ler­wei­le wird die­se Lücke bereits aktiv — auch in Deutsch­land — z.B. durch prä­pa­rier­te Wer­be­ban­ner aus­ge­nutzt.  Selbst der Besuch von bekann­ten und seriö­sen Web­sei­ten kann im Zwei­fel nicht vor einer Infek­ti­on über die Sicher­heits­lü­cke schüt­zen, da die­se Ban­ner über Wer­be­netz­wer­ke ein­ge­blen­det werden.

Aus ande­ren Län­dern ist bekannt, dass über die­se Lücke bekann­te Ban­king-Tro­ja­ner auf die Sys­te­me geschleust wur­den, um damit Bank­vor­gän­ge aus­zu­spä­hen und zu mani­pu­lie­ren. Auf­grund der Beschaf­fen­heit der Lücke reicht der blo­ße Besuch einer infi­zier­ten Web­sei­te bereits aus, um den Schäd­ling zu über­tra­gen und zu aktivieren.

Da bis­her noch kein Sicher­heits­up­date vor­liegt, rät das BSI zum Deak­ti­vie­ren oder Deinstal­lie­ren der betrof­fe­nen Java Lauf­zeit­um­ge­bung. Soll­te Java ander­wei­tig auf dem Sys­tem benö­tigt wer­den, so soll­ten Anwen­der zumin­dest die Java Brow­ser Plug­ins deaktivieren.

Update vom 31.08.2012:

Ora­cle hat ein außer­plan­mä­ßi­ges Sicher­heits­up­date zum Schlie­ßen die­ser Sicher­heits­lü­cke bereit­ge­stellt. Es wird emp­foh­len, das Update manu­ell über den Link

https://​www​.java​.com/​d​e​/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​m​a​n​u​a​l​.​jsp

ein­zu­spie­len, um die Zeit­ver­zö­ge­rung des auto­ma­ti­schen Updates zu umgehen.

 

Bliz­zards batt​le​.net gehackt

Am 04. August 2012 wur­de die Spie­le­platt­form batt​le​.net des Anbie­ters Bliz­zard gehackt. Betrof­fen sind neben der Email-Adres­se (alle Regio­nen außer Chi­na) auch Sicher­heits­ab­fra­gen (zumin­dest von Spie­le-Ser­vern aus Nord­ame­ri­ka). Am 09.08.2012 stell­te Bliz­zard eine offi­zi­el­le Stel­lung­nah­me ins Netz. Mit erhöh­tem Spam­auf­kom­men für Nut­zer von batt​le​.net ist zu rech­nen. Bliz­zard warnt wei­ter­hin vor mög­li­chen Phis­hing-Emails und rät zum zeit­na­hen Wech­sel der Zugangs­pass­wör­ter (Ser­ver Nordamerika).

Irr­tü­mer im Daten­schutz (Teil 1): Daten­schutz betrifft mein Unter­neh­men nicht

Irr­tü­mer im Datenschutz

Will­kom­men zum ers­ten Teil unse­rer Serie “Irr­tü­mer im Daten­schutz”. Daten­schutz ist in aller Mun­de, doch kaum jemand kennt das dahin­ter­ste­hen­de Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG). Dabei ist das Daten­schutz­ge­setz auf Bun­des­ebe­ne nicht mehr das Jüngs­te, exis­tiert es doch bereits seit 1977.

Erstaun­li­cher­wei­se herrscht über das The­ma Daten­schutz in der Pra­xis meist ein risi­ko­rei­ches Halb­wis­sen. Die Exis­tenz oder die Inhal­te des BDSG sind sel­ten kon­kret bekannt, Auf­klä­rung sei­tens des Gesetz­ge­bers zu die­sem The­ma erfolgt bedau­er­li­cher­wei­se eben­falls kei­ne. Unter­neh­men und Unter­neh­mer sind auf sich allei­ne gestellt, wenn es um die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Daten­schutz und des­sen kon­kre­te (vor­ge­schrie­be­nen) Maß­nah­men im Betrieb geht. Was Wun­der, wenn Daten­schutz im Tages­ge­schäft einen gerin­gen Stel­len­wert einnimmt.

Es kann teu­er werden

Im Jahr 2009  hat der Gesetz­ge­ber die Stra­fen und Sank­tio­nen für Nicht­ein­hal­tung der gesetz­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten durch Unter­neh­men ver­schärft. Kon­kret wer­den die­se in § 43 BDSG Buß­geld­vor­schrif­ten und § 44 BDSG Straf­vor­schrif­ten ähn­lich dem aus der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung bekann­ten Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­lis­tet. Neben Auf­la­gen durch die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den kön­nen Unter­neh­mer und Unter­neh­men schnell einem Buß­geld­ri­si­ko von bis zu 300.000 Euro aus­ge­setzt sein — und das sogar ganz ohne Daten­pan­ne. Unwis­sen­heit schützt auch hier vor Stra­fe nicht.

“Daten­schutz und Daten­schutz­ge­setz betref­fen mein Unter­neh­men über­haupt nicht”

Weit gefehlt, denn in jedem Unter­neh­men wird für gewöhn­lich mit per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten han­tiert (der Gesetz­ge­ber spricht von Erhe­ben, Ver­ar­bei­ten und Nut­zen). Sind es nicht die Daten von Kun­den und Geschäfts­part­nern, so exis­tie­ren doch zumeist noch Mit­ar­bei­ter­da­ten im Unter­neh­men — und die­se gel­ten recht­lich als “sen­si­tiv” und damit beson­ders schüt­zens­wert. Doch schau­en wir auf das Bundesdatenschutzgesetz:

Bereits § 1 BDSG Zweck und Anwen­dungs­be­reich des Geset­zes macht klar, was das Daten­schutz­ge­setz schützt und wen es betrifft.

(1) Zweck die­ses Geset­zes ist es, den Ein­zel­nen davor zu schüt­zen, dass er durch den Umgang mit sei­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in sei­nem Per­sön­lich­keits­recht beein­träch­tigt wird.

(2) Die­ses Gesetz gilt für die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch

3. nicht-öffent­li­che Stel­len, soweit sie die Daten unter Ein­satz von Daten­ver­ar­bei­tungs­an­la­gen ver­ar­bei­ten, nut­zen oder dafür erhe­ben oder die Daten in oder aus nicht auto­ma­ti­sier­ten Datei­en ver­ar­bei­ten, nut­zen oder dafür erhe­ben, es sei denn, die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung der Daten erfolgt aus­schließ­lich für per­sön­li­che oder fami­liä­re Tätigkeiten.

Betrach­ten wir die Defi­ni­ti­on nicht-öffent­li­cher Stellen:

§ 2 Öffent­li­che und nicht-öffent­li­che Stellen

(4) Nicht-öffent­li­che Stel­len sind natür­li­che und juris­ti­sche Per­so­nen, Gesell­schaf­ten und ande­re Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen des pri­va­ten Rechts, soweit sie nicht unter die Absät­ze 1 bis 3 fal­len. Nimmt eine nicht-öffent­li­che Stel­le hoheit­li­che Auf­ga­ben der öffent­li­chen Ver­wal­tung wahr, ist sie inso­weit öffent­li­che Stel­le im Sin­ne die­ses Gesetzes.

Somit ist klar, die Annah­me “Daten­schutz und Daten­schutz­ge­setz betref­fen mein Unter­neh­men über­haupt nicht” gehört ins Reich der Mythen und Irr­tü­mer! Soll­ten Sie bis­her mit Ihrem Unter­neh­men (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach die­ser Fehl­ein­schät­zung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Iden­ti­fi­ka­ti­on der Buß­geld­ri­si­ken, denen Sie sich und Ihrem Unter­neh­men aus­ge­setzt haben.

Licht am Horizont

Bevor Sie sich nun selbst in die juris­ti­schen Untie­fen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes stür­zen und Akti­vi­tä­ten ent­wi­ckeln, fra­gen Sie ein­fach den Fach­mann — a.s.k. Daten­schutz. Mit­tels stan­dar­di­sier­ter Prüf- und Audi­tie­rungs­ver­fah­ren iden­ti­fi­zie­ren wir gemein­sam mit Ihnen schnell, unbü­ro­kra­tisch und zuver­läs­sig die not­wen­di­gen Maß­nah­men, die für eine geset­zes­kon­for­me Umset­zung des Daten­schut­zes in Ihrem Unter­neh­men sor­gen. Selbst­ver­ständ­lich unter­stüt­zen wir Sie eben­falls aktiv bei der inter­nen Umset­zung und betreu­en Sie im Anschluß als sog. exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter, wenn die Über­prü­fung das Vor­lie­gen einer Bestell­pflicht ergibt.

Ver­trau­en Sie lang­jäh­ri­ger Erfah­rung aus der bun­des­wei­ten Bera­tung und Betreu­ung klei­ner und gro­ßer Unter­neh­men aus den unter­schied­lichs­ten Bran­chen und pro­fi­tie­ren Sie von die­sem über­grei­fen­den Know-How.

Nut­zen Sie ein­fach unse­ren Rück­ruf-Ser­vice, wir mel­den uns garan­tiert! Oder for­dern Sie doch gleich Ihr unver­bind­li­ches Ange­bot für einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten an.


Lesen Sie hier die ande­ren Tei­le der Serie “Irr­tü­mer im Datenschutz”:

 

 

Bild­nach­weis: about​pi​xel​.de /​ Dead End © Nacht­schreck

SCHUFA-Plan ruft Poli­tik auf den Plan: Stopp der Face­book-Schnüf­fe­lei gefordert

Ungläu­bi­ges Augenreiben

Ob die­ser Mel­dung reibt man sich unwill­kür­lich die Augen und staunt: Die wohl bekann­tes­te Aus­kunf­tei in Deutsch­land — SCHUFA — plant, Nut­zer in den sozia­len Netz­wer­ken wie Face­book, Twit­ter und Xing aus­zu­spio­nie­ren und die Schnüf­fel-Ergeb­nis­se in die Bewer­tung der Kre­dit­wür­dig­keit des Ein­zel­nen mit ein­flie­ßen zu las­sen. Dies ver­mel­de­te heu­te Nacht NDR Info. Soge­nann­te “Pro­jekt­ideen” gehen sogar noch wei­ter (Aus­zug NDR Info):

  • Wel­che Infor­ma­tio­nen kön­nen aus “nicht-öffent­li­chen Quel­len” (dark web) gezo­gen werden?
  • Gene­rie­rung von elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­zie­rungs­da­ten (e‑mail-Adres­sen, e‑Postbriefadresse, facebook-ID …)
  • Rela­ti­onship Extra­c­tion, um Bezie­hun­gen zwi­schen Enti­tä­ten zu gewin­nen (Person/​Person; Person/​Unternehmen; Unternehmen/​Unternehmen). Mög­li­che Quel­len: Nach­rich­ten, Blogs, Wiki­pe­dia, sozia­le Netzwerke …
  • VIP-Iden­ti­fi­ka­ti­on: Auto­ma­ti­sier­te Iden­ti­fi­ka­ti­on von Per­so­nen öffent­li­chen Inter­es­ses, Ver­brau­cher­schüt­zern und Journalisten
  • Ad-hoc-Sen­ti­ment Ana­ly­se für Per­so­nen: Spe­zia­li­sier­te Per­so­nen­su­che, die neben struk­tu­rier­ten Infor­ma­tio­nen auch zuvor gesam­mel­ten Text­da­ten sowie ad-hoc-ange­frag­te Text­da­ten nutz, um ein aktu­el­les Mei­nungs­bild zu der Per­son zu ermit­teln. Mög­li­che Quel­len: Blogs, Twit­ter, Nach­rich­ten­sei­ten, Unter­neh­mens­home­page, Aktienkurs …
  • Jeweils Kor­re­la­tio­nen zur Boni­tät untersuchen

Zei­ge mir Dein sozia­les Umfeld und ich ent­schei­de über Dei­ne Kreditwürdigkeit

Bei Daten­schüt­zern und Poli­ti­kern stößt das Pro­jekt der SCHUFA auf hef­ti­ge Kri­tik. So äußert Jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger gegen­über SPIEGEL Online “Es darf nicht sein, dass Face­book-Freun­de und Vor­lie­ben dazu füh­ren, dass man zum Bei­spiel kei­nen Han­dy-Ver­trag abschlie­ßen kann.” FDP-Frak­ti­ons­chef Rai­ner Brü­der­le wird gegen­über SPIEGEL Online sogar noch deut­li­cher: “Die Plä­ne der Schufa gehen zu weit. Sozia­le Netz­wer­ke gehö­ren wie der Freun­des­kreis zur Pri­vat­sphä­re und dür­fen daher nicht von der Schufa ange­zapft werden.”

Die FAZ berich­tet, der schles­wig-hol­stei­ni­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te Thi­lo Wei­chert nahm in einem Tele­fo­nat mit NDR Info wie folgt Stel­lung: “Hin­ter einem sol­chen For­schungs­pro­jekt steckt immer eine Absicht. Soll­te die Schufa die gewon­ne­nen Daten tat­säch­lich ein­set­zen, wäre das eine völ­lig neue Dimen­si­on.” Wei­ter­hin äußer­te er gro­ße Zwei­fel, ob eine sol­che Umset­zung der Pro­jekt­ideen recht­lich über­haupt halt­bar sei.

Theo­rie und Wirklichkeit

Aktu­ell rühmt sich die SCHUFA auf ihrer eige­nen Web­sei­te (Punkt 4.8), kei­ne Regio- oder Geo­da­ten (also das sozia­le Wohn­um­feld) des Ver­brau­chers zur Bewer­tung und Berech­nung des Score­werts her­an­zu­zie­hen. Wird aus der Pro­jekt­idee Wirk­lich­keit, wür­de die SCHUFA damit sehr viel wei­ter gehen, als sie ihren Wett­be­wer­bern heu­te selbst vor­wirft. Edda Cas­tel­ló von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg nutzt gegen­über der FAZ bewußt den Begriff “Grenz­über­schrei­tung” für ein sol­ches Vorhaben.

Reak­tio­nen im Netz

Die Netz­welt reagiert sehr unter­schied­lich. Kom­men­ta­re von “Na und?” über “Geschieht den Face­book-Nut­zern ganz recht” bis hin zu “Der Unter­gang der Demo­kra­tie” fin­den sich zuhauf. Fin­di­ge Nut­zer bie­ten der­weil ein­kom­mens­star­ke Face­book-Freund­schaf­ten zum Ver­kauf an zwecks Ver­bes­se­rung des zukünf­ti­gen Score-Werts.

Schutz­mög­lich­kei­ten

SPIEGEL Online gibt aktu­ell Tipps, wie das eige­ne Face­book-Pro­fil wei­test­ge­hend abge­schot­tet wer­den kann, um nicht all­zu frei­zü­gi­ge Ein­bli­cke zu gewäh­ren. Das mehr zufäl­lig bekannt­ge­wor­de­ne Bei­spiel der SCHUFA, auch wenn es sich nur um eine Pro­jekt­idee han­deln soll, zeigt die Bedeu­tung des sorg­fäl­ti­gen Umgangs mit den eige­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Nut­zung des Web 2.0. Es bleibt spannend.

Wie daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de so tref­fend anmerkt, ver­gibt die SCHUFA ein eige­nes Daten­schutz-Sie­gel. Wird hier der Bock zum Gärt­ner gemacht? 🙂

 

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