Zum Inhalt springen

Geldstrafe

Fro­hes Fest und Guten Rutsch wünscht Ihr exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Sascha Kuhrau

Ein ereig­nis­rei­ches Jahr für den Daten­schutz geht zu Ende. Geprägt von Daten­pan­nen, Skan­da­len, Buß­gel­dern und hit­zi­gen Debat­ten über Goog­le Street-View und Face­book. Ein neu­es Gesetz für den Schutz von Arbeit­neh­mer­da­ten wur­de auf den Weg gebracht. Begrüßt von den einen, als Papier­ti­ger ver­spot­tet oder gänz­lich als unzu­mut­bar für den Arbeit­ge­ber abge­stem­pelt. Wün­schen wir dem “Baby” einen guten Start im Jahr sei­nes Inkraft­tre­tens 2011. Bei­trä­ge hier­zu: Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz, ELENA, Daten­schutz­ver­stö­ße in Unter­neh­men neh­men zu

Ter­ror­war­nun­gen rück­ten das The­ma Vor­rats­da­ten­spei­che­rung wie­der auf die Agen­da der Hard­li­ner. Gera­de erst durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gekippt, wer­den die Rufe nun wie­der lau­ter nach all­um­fas­sen­der Daten­samm­lung. Die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin behält dabei Augen­maß und warnt vor Schnell­schüs­sen zur Erlan­gung der Luft­ho­heit über den Stammtischen.

Das The­ma Sen­si­bi­li­sie­rung für Daten­schutz und früh­zei­ti­ge Auf­klä­rung von Kin­dern und Jugend­li­chen fand in zahl­rei­chen Initia­ti­ven und Bericht­erstat­tun­gen Beach­tung. Da jeder für die Her­aus­ga­be sei­ner Daten selbst ver­ant­wort­lich ist — eine Pflicht aus dem Recht zur infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mung -, ein sehr begrü­ßens­wer­ter Ansatz.

Daten­schutz ist kei­ne Moment­auf­nah­me oder ein ein­ma­li­ges Pro­jekt. Wenn sich dies alle Betei­lig­ten immer wie­der deut­lich machen und mit den not­wen­di­gen und zumut­ba­ren Mit­teln an dem The­ma arbei­ten, dann sind wir auf dem rich­ti­gen Weg. Ein lang­wie­ri­ger Pro­zess, der nicht erst in 2010 begon­nen hat, son­dern sei­nen Ursprung bereits im ers­ten Daten­schutz­ge­setz von Hes­sen im Jahr 1970 fin­det (übri­gens dem ers­ten Daten­schutz­ge­setz welt­weit). Begeg­net man dem The­ma mit Augen­maß und gesun­dem Men­schen­ver­stand, dann ist der ers­te Schritt erfolg­reich getan. Und auch wenn dies ger­ne pro­pa­giert wird, Daten­schutz ist bei rich­ti­ger Umset­zung kein Hemm­schuh für Unter­neh­men. Im Gegen­teil, Daten­schutz bie­tet ekla­tan­te Vor­tei­le — zu denen nicht aus­schließ­lich die Ver­mei­dung von Buß­geld­ri­si­ken zählt.

In die­sem Sin­ne wün­sche ich allen Lesern die­ses Blogs ein Fro­hes Fest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr

Ihr
Sascha Kuhrau

Die Daten­schutz Zitro­ne wünscht Fro­hes Fest © Sascha Kuhrau

Ham­bur­ger Spar­kas­se (HASPA) zahlt 200.000 Euro Buß­geld wegen Datenschutzverstoß

Nicht lan­ge gefa­ckelt hat der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Johan­nes Cas­par und die Ham­bur­ger Spar­kas­se zur Zah­lung eines Buß­gelds in Höhe von 200.000 EUR verdonnert.

Die “Has­pa” hat ihren Finanz­be­ra­tern im Außen­dienst zwi­schen 2005 und 2010 sehr weit­rei­chen­den Zugriff auf die Finanz­in­for­ma­tio­nen ihrer Kun­den ermög­licht, teil­wei­se ohne Ein­wil­li­gung der Betrof­fe­nen. Hin­zu kam die Klas­si­fi­zie­rung der Has­pa-Kun­den nach Cha­rak­t­er­pro­fi­len unter Zuhil­fe­nah­me von Kon­ten­be­we­gungs­da­ten und wei­te­ren Anga­ben — ohne Kennt­nis der Betroffenen.

Mil­dernd hat sich der Umstand aus­ge­wirkt, daß die Has­pa eine zügi­ge Auf­klä­rung der Sach­ver­hal­te ermög­licht hat.

  • Zur Pres­se­mel­dung des Ham­bur­ger Datenschutzbeauftragten
Die mobile Version verlassen