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Kommune

Mit Fernglas in die Ferne schauend

För­der­mit­tel­au­dit Kom­mu­nal­pro­fil und Basis-Absi­che­rung BSI IT-Grund­schutz für baye­ri­sche Kommunen

Sie sind eine baye­ri­sche Kom­mu­ne? Haben För­der­mit­tel im Rah­men der Richt­li­nie zur För­de­rung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit des Frei­staats Bay­ern bean­tragt? Sie ste­hen jetzt kurz vor dem Abschluss der Ein­füh­rung eines ISMS auf Basis des sog. Kom­mu­nal­pro­fils oder der Basis-Absi­che­rung des BSI IT-Grund­schutz? Und Sie brau­chen bald als Nach­weis zur Bean­tra­gung der Aus­schüt­tung der För­der­mit­tel den not­wen­di­gen Prüf­nach­weis für die För­der­mit­tel­stel­le? Dann spre­chen Sie uns früh­zei­tig an.

Wir freu­en uns, dass wir baye­ri­schen Kom­mu­nen den not­wen­di­gen Audi­tor bie­ten und das För­der­mit­tel­au­dit auf Basis eines belast­ba­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Prüf­sche­mas durch­füh­ren kön­nen. Unter­stützt wird das Audit und die Audit-Doku­men­ta­ti­on durch unser haus­in­ter­nes Audit-Tool, das am Ende einen belast­ba­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Audit-Bericht erstellt.

Dabei gibt es jedoch eine klas­si­sche Audit-Regel zu beach­ten: Wer berät, audi­tiert nicht. Wenn Sie also durch uns bei der Ein­füh­rung Ihres ISMS auf Basis des BSI IT-Grund­schutz beglei­tet wur­den, kön­nen wir Sie nicht audi­tie­ren. Das ver­steht sich eigent­lich von selbst. Ger­ne stel­len wir Ihnen aber in die­sem Fall den Kon­takt zu qua­li­fi­zier­ten Audi­to­ren her. Aus­wäh­len müs­sen Sie dann jedoch selbst 🙂

Mehr Infos hier.

För­der­mit­tel zur Arbeits­hil­fe für baye­ri­sche Kommunen

Im Zuge der Neu­fas­sung der ISMS-För­der­mit­tel­richt­li­nie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 kön­nen baye­ri­sche Kom­mu­nen nun end­lich auch für die Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der sog. Arbeits­hil­fe der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne För­der­mit­tel erhalten.

Vor­aus­set­zun­gen für För­der­mit­tel zur Arbeits­hil­fe Informationssicherheit

Was wird kon­kret gefördert?

  1. Die Bera­tung und Beglei­tung bei der Imple­men­tie­rung durch fach­kun­di­ge IT-Dienstleister.
  2. Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter durch zer­ti­fi­zier­te Anbieter.

Wie hoch sind die För­der­mit­tel zur Arbeits­hil­fe Informationssicherheit?

Bis zu 50 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben für die Umset­zung der Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­ten der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne, höchs­tens 5 000 Euro.

Wie bean­tra­ge ich als baye­ri­sche Kom­mu­ne die För­der­mit­tel zur Arbeits­hil­fe Informationssicherheit?

Anträ­ge auf Gewäh­rung einer För­de­rung sind schrift­lich oder elek­tro­nisch an die Regie­rung von Ober­fran­ken als Bewil­li­gungs­stel­le zu rich­ten. Das Antrags­for­mu­lar und alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen sind zu fin­den unter https://​www​.regie​rung​.ober​fran​ken​.bay​ern​.de/​a​u​f​g​a​b​e​n​/​1​9​2​1​6​9​/​1​9​2​1​7​2​/​l​e​i​s​t​u​n​g​/​l​e​i​s​t​u​n​g​_​3​5​0​0​4​/​i​n​d​e​x​.​h​tml

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Links zum Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept Arbeitshilfe

Moder­ne Platt­form zu Ein­füh­rung und Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts (Basis Arbeits­hil­fe) für klei­ne Orga­ni­sa­tio­nen gestartet

Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeitshilfe

End­lich nun auch für einen der klei­nen Stan­dards für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ver­füg­bar: Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeits­hil­fe 4.0

Doch der Rei­he nach.

Wie­so ein Informationssicherheitskonzept?

Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, ent­we­der auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept zu benö­ti­gen, damit den Nach­weis zur Wirk­sam­keit der eige­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men im Sin­ne der Beleg­pflicht der DSGVO erbrin­gen zu wol­len, weil es der eine oder ande­re Auf­trag­ge­ber für die Teil­nah­me an Aus­schrei­bun­gen for­dert oder schlicht, weil sie fest­ge­stellt haben, dass nur ein gesamt­heit­li­cher Ansatz schüt­zens­wer­te Infor­ma­tio­nen und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in der eige­nen Orga­ni­sa­ti­on absi­chern kann. Grün­de gibt es also vie­le, sich um die Ein­füh­rung und den Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts zu kümmern.

Wel­chen Stan­dard zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wählen?

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­te­me (kurz ISMS) nach den Stan­dards wie die ISO 27001 oder der BSI IT-Grund­schutz sind bewähr­te Umset­zungs­mög­lich­kei­ten. Sagt man der ISO 27001 ein etwas erhöh­tes Maß an Abs­trakt­heit nach, lei­det der IT-Grund­schutz durch­aus an sei­ner Aus­führ­lich­keit (zumin­dest in 100‑x Stan­dards). Hin­zu kommt, dass der Auf­wand an Zeit und Kos­ten gera­de für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) und Kom­mu­nen weit über die gege­be­nen Mög­lich­kei­ten hinausgeht.

Einen Teil die­ser Lücke nach unten hat vor eini­gen Jah­ren der Stan­dard Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in 12 Schrit­ten (kurz ISIS12) schlie­ßen kön­nen. Die­ser kommt seit­her in vie­len deut­schen Unter­neh­men und Kom­mu­nen zum Ein­satz, teil­wei­se inklu­si­ve der mög­li­chen Zer­ti­fi­zie­rung durch die DQS GmbH (Und hier reden wir von einer voll­wer­ti­gen, unab­hän­gi­gen Zer­ti­fi­zie­rung, nicht von den durch die bera­ten­de Gesell­schaft als Zer­ti­fi­kat ange­prie­se­nen Testa­te.) ISIS12 lei­tet sich aus dem IT-Grund­schutz ab und wird der­zeit in Rich­tung der Vor­ge­hens­wei­se der ISO 27001 weiterentwickelt.

Für die drei bis­her genann­ten Stan­dards ste­hen bewähr­te Soft­ware­lö­sun­gen zur Ver­fü­gung. Gene­rell sind die­se Stan­dards auch nach unten ska­lier­bar, stel­len den­noch gera­de klei­ne­re Ein­rich­tun­gen nach wie vor vor ein Zeit- und Kos­ten­pro­blem. Die­se immer noch bestehen­de Lücke für klei­ne­re und kleins­te Ein­rich­tun­gen lässt sich mit zwei wei­te­ren Stan­dards in ange­mes­se­nem Kos­ten- und Auf­wands­rah­men schlie­ßen. Die Rede ist vom Stan­dard VdS 10000 (frü­her 3473) sowie der unter dem Pro­jekt­na­men “Arbeits­hil­fe” bekannt gewor­de­nen Sys­te­ma­tik der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne aus Mün­chen.

Gera­de klei­ne und kleins­te Orga­ni­sa­tio­nen fin­den hier einen Werk­zeug­kas­ten, um sich dem The­ma sys­te­ma­tisch zu nähern, vor­han­de­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Schwach­stel­len zu iden­ti­fi­zie­ren und danach kon­ti­nu­ier­lich abzu­stel­len und ein Sicher­heits­kon­zept zu betrei­ben. Die Mög­lich­keit besteht jeder­zeit, in die höhe­ren Sys­te­ma­ti­ken upzugraden.

Die “Arbeits­hil­fe” wur­de im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de durch a.s.k. Daten­schutz für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ent­wi­ckelt und ist mitt­ler­wei­le in Ver­si­on 4.0 erschie­nen. Trotz die­ses Ursprungs rich­tet sich die Arbeits­hil­fe nicht aus­schließ­lich an kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist uni­ver­sell. Von daher sind ledig­lich eini­ge Begriff­lich­kei­ten für den Ein­satz in Unter­neh­men anzu­pas­sen (Geschäfts­füh­rer statt Bür­ger­meis­ter), das war es schon. Und jetzt mit auch Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeitshilfe.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te bes­ser mit Software-Unterstützung

Selbst­ver­ständ­lich las­sen sich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te auch mit Papier und Stift oder etwas moder­ner mit­tels Word-For­mu­la­ren und Excel-Tabel­len abbil­den. Bei der Ein­füh­rung mag das auch noch aus­rei­chend sein. Doch im spä­te­ren Betrieb des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts wird es schnell a) unüber­schau­bar und b) nicht mehr hand­hab­bar, z.B. um Wie­der­vor­la­ge­fris­ten ein­zu­hal­ten. Auch in Bezug auf das jeder­zei­ti­ge Report­ing /​ Berichts­we­sen ist eine geeig­ne­te Soft­ware­un­ter­stüt­zung unschlagbar.

Die drei gro­ßen Stan­dards ISO 27001, BSI IT-Grund­schutz und ISIS12 kön­nen aus einem gro­ßen Ange­bot geeig­ne­ter Soft­ware­lö­sun­gen wäh­len. Bei den klei­ne­ren Stan­dards wird die Luft sehr schnell dünn bis hin zu feh­len­der Software-Unterstützung.

Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeits­hil­fe von a.s.k. Datenschutz

Gera­de für klei­ne Orga­ni­sa­tio­nen sind leicht ver­ständ­li­che und bedien­ba­re Soft­ware-Lösun­gen ein Muß. Zeit für lang­wie­ri­ge Soft­ware-Schu­lun­gen und Ein­ar­bei­tun­gen ist im Zwei­fel Man­gel­wa­re. Oft­mals wer­den klei­ne Ein­rich­tun­gen bei der Ein­füh­rung von exter­nen Dienst­leis­tern unter­stützt, nut­zen mög­li­cher­wei­se auch die Mög­lich­keit eines exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (sofern sinn­voll umsetzbar).

Hier setzt die Soft­ware-Lösung für unse­re (poten­ti­el­len) Kun­den kon­kret an:

  • Ver­schlüs­se­lung bei Über­tra­gung und Speicherung
  • Mehr­fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung
  • Brow­ser­ba­siert, Apps für Desk­top und mobi­le Geräte
  • Bear­bei­tung und gleich­zei­tig fort­lau­fen­de Doku­men­ta­ti­on aller Prüf­fra­gen der Arbeits­hil­fe und deren Umsetzung
  • Erstel­len von not­wen­di­gen Unteraufgaben
  • Zuwei­sen von Auf­ga­ben und Unter­auf­ga­ben an zustän­di­ge Per­so­nen in der Organisation
  • Dis­kus­si­ons­mög­lich­keit zwi­schen den Betei­lig­ten direkt in einem Prüf­punkt und damit nach­voll­zieh­ba­re Doku­men­ta­ti­on der Ent­schei­dungs­fin­dung und des Umset­zungs­sta­tus sowie des­sen Weiterentwicklung
  • Email-Benach­rich­tun­gen über Ände­run­gen und Auf­ga­ben­zu­wei­sun­gen (Hin­wei­se, kei­ne Über­mitt­lung der kon­kre­ten Inhal­te, die sol­len ja ver­schlüs­selt auf der Platt­form bleiben 🙂 )
  • Ter­min-Erin­ne­run­gen
  • Doku­men­ten­ver­sio­nie­rung
  • Jeder­zeit um wei­te­re Auf­ga­ben zu ergän­zen (z.B. wei­te­re iden­ti­fi­zier­te Schwach­stel­len außer­halb der Fra­gen der Arbeits­hil­fe, Doku­men­ta­ti­on der Bear­bei­tung von Daten­pan­nen etc.)
  • Aus­führ­li­ches Berichts­we­sen nach Kapi­teln, über das gesam­te Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept oder nach Zuständigkeiten
  • Über­sich­ten über erle­dig­te /​ offe­ne Auf­ga­ben bzw. besei­tig­te /​ noch vor­han­de­ne Schwachstellen
  • Dis­kus­si­ons­platt­form zur Klä­rung von offe­nen Fragen
  • Betrieb in deut­schen Rechen­zen­tren (Ehren­sa­che)
  • uvm.

 

 

Inter­es­se geweckt an der Arbeits­hil­fe oder der Soft­ware-Lösung? Oder Fra­gen zum The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept oder Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te? Spre­chen Sie uns an.

 

 

 

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept Arbeits­hil­fe V 3.0 erschie­nen — jetzt mit LSI Siegel

Wer benö­tigt ein Informationssicherheitskonzept?

Jede Orga­ni­sa­ti­on ist gefor­dert, die Anfor­de­run­gen aus Art. 32 DSGVO zu erfül­len. Da steht in Absatz 1:

Unter Berück­sich­ti­gung des Stands der Tech­nik, der Imple­men­tie­rungs­kos­ten und der Art, des Umfangs, der Umstän­de und der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung sowie der unter­schied­li­chen Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und Schwe­re des Risi­kos für die Rech­te und Frei­hei­ten natür­li­cher Per­so­nen tref­fen der Ver­ant­wort­li­che und der Auf­trags­ver­ar­bei­ter geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, um ein dem Risi­ko ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau zu gewähr­leis­ten; die­se Maß­nah­men schlie­ßen gege­be­nen­falls unter ande­rem Fol­gen­des ein:

a) die Pseud­ony­mi­sie­rung und Ver­schlüs­se­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten;
b) die Fähig­keit, die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät, Ver­füg­bar­keit und Belast­bar­keit der Sys­te­me und Diens­te im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung auf Dau­er sicherzustellen;
c) die Fähig­keit, die Ver­füg­bar­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem phy­si­schen oder tech­ni­schen Zwi­schen­fall rasch wiederherzustellen;
d) ein Ver­fah­ren zur regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, Bewer­tung und Eva­lu­ie­rung der Wirk­sam­keit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Verarbeitung.

Unter b) sind die Grund­wer­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit Ver­trau­lich­keit, Ver­füg­bar­keit und Inte­gri­tät genannt. Betrach­ten wir die Kurz­de­fi­ni­tio­nen aus der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit hierzu.

Ver­trau­lich­keit: Kei­ne unbe­rech­tig­te Kennt­nis­nah­me (bis hin zum Miß­brauch) der Infor­ma­tio­nen, weder durch Mit­ar­bei­ter noch durch Externe.

Inte­gri­tät: Die Infor­ma­tio­nen sind kor­rekt, voll­stän­dig und unver­fälscht. Ände­run­gen sind nach­voll­zieh­bar und rück­gän­gig zu machen.

Ver­füg­bar­keit: Die Infor­ma­tio­nen ste­hen zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort zur Ver­fü­gung (nicht beschränkt auf IT-Ver­füg­bar­keit). [Ver­füg­bar­keit ist in der Tat erst an drit­ter Stel­le, auch wenn in der Pra­xis um das The­ma Aus­fall­zei­ten ger­ne der Tanz um das gol­de­ne Kalb stattfindet.]

Die­se Grund­wer­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sicher­zu­stel­len, ist das Ziel eines jeden Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts, auch des Stan­dards der sog. “Arbeits­hil­fe”.

Unter­punkt d) ver­langt von Ihrer Orga­ni­sa­ti­on, die Wirk­sam­keit der im Hin­blick auf Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit ergrif­fe­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men regel­mä­ßig zu prü­fen und bei Bedarf nach­zu­jus­tie­ren oder geeig­ne­te zusätz­li­che bzw. ergän­zen­de Schutz­maß­nah­men ein­zu­füh­ren. Auch dies ist eine der Kern­funk­tio­nen eines funk­tio­nie­ren­den Informationssicherheitskonzepts.

Salopp gesagt, ver­langt die DSGVO von Orga­ni­sa­tio­nen in die­sem Fall nicht weni­ger als die Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts und des­sen kon­ti­nu­ier­li­chen Betrieb. Klar kann man ver­su­chen, sich auch selbst ein Kon­zept zu “bas­teln”, bleibt nur die Fra­ge “Wie­so soll­te man das tun?”

Baye­ri­sche Kom­mu­nen sind per Gesetz (BayE­GovG) sogar dazu ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2020 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­ge­führt und im lau­fen­den Betrieb zu haben.

Bewähr­te Stan­dards wie die ISO 27001, der BSI IT-Grund­schutz, ISIS12 (als Ablei­tung aus dem IT-Grund­schutz) sind seit vie­len Jah­ren bewähr­te Stan­dards, um ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren, zu betrei­ben und damit auch die Anfor­de­run­gen aus Art. 32 DSGVO zu erfül­len. Die­se Stan­dards ska­lie­ren zwar auch für klei­ne­re Orga­ni­sa­tio­nen, sind den­noch sehr res­sour­cen­in­ten­siv. Hier hat für den kom­mu­na­len Bereich die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de ange­setzt und gera­de für klei­ne­re kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen durch a.s.k. Daten­schutz die “Arbeits­hil­fe zur Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Art. 11 BayE­GovG” ent­wi­ckeln las­sen. Die­ser Stan­dard basiert auf den Erkennt­nis­sen und Vor­ge­hens­wei­sen aus zahl­rei­chen IT-Grund­schutz-Pro­jek­ten sowie dem frü­he­ren “Quick Check Daten­schutz + Daten­si­cher­heit”. Ent­ge­gen der Bezeich­nung und ursprüng­li­chen Aus­rich­tung auf den kom­mu­na­len Bereich ist die “Arbeits­hil­fe” uni­ver­sell ein­setz­bar und natür­lich auch in Unter­neh­men ein­setz­bar. Hier­zu sind ledig­lich Begriff­lich­kei­ten anzu­pas­sen, statt Bür­ger­meis­ter heißt es dann eben Geschäftsführer.

Stan­dard für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit Arbeits­hil­fe Ver­si­on 3.0 erschienen

Am 26. Sep­tem­ber 2019 ist die Arbeits­hil­fe mitt­ler­wei­le in Ver­si­on 3.0 erschie­nen. Die Wei­ter­ent­wick­lung und Anpas­sung oblag erneut uns von der a.s.k. Daten­schutz. Neben Aktua­li­sie­run­gen z.B. bei Links zum gera­de auf­ge­frisch­ten BSI IT-Grund­schutz stand neben der Feh­ler­kor­rek­tur die Anpas­sung an das Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit” des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik — kurz LSI — in Nürn­berg im Vor­der­grund. Wenn Sie mehr über das LSI Sie­gel erfah­ren wol­len, fin­den Sie Details hier­zu in einem wei­te­ren Blog­bei­trag.

Kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen, die sich zur Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der Arbeits­hil­fe ent­schei­den, erfül­len mit der Umset­zung die Anfor­de­run­gen des LSI zum Erhalt des Sie­gels “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit”. Das setzt natür­lich eine ernst­haf­te und ehr­li­che Bear­bei­tung der 9 Kapi­tel der Arbeits­hil­fe zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Kom­mu­ne voraus.

Hier geht es direkt zum Down­load der Arbeits­hil­fe V 3.0. Soll­te der Link nicht mehr funk­tio­nie­ren, nut­zen Sie bit­te die Start­sei­te der Inno­va­ti­ons­stif­tung und suchen die Ver­öf­fent­li­chung vom 28.09.2019.

Mit a.s.k. Daten­schutz und der Arbeits­hil­fe zum Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Wenn Sie sich bei der Ein­füh­rung der Arbeits­hil­fe in Ihrer Ver­wal­tung durch das Team von a.s.k. Daten­schutz unter­stüt­zen las­sen, dann über­neh­men wir am Ende die For­ma­li­tä­ten der not­wen­di­gen Anga­ben und Aus­künf­te gegen­über des LSI. Einem Erhalt des Sie­gels soll­te dann nichts mehr im Wege stehen.

Soll­ten wir Sie im Anschluß auch als exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te betreu­en, küm­mern wir uns mit Ihnen gemein­sam auch um die Ver­län­ge­rung des Sie­gels nach Ablauf der 2 Jah­re Gül­tig­keits­dau­er. Dazu muss dem LSI der Wei­ter­be­trieb Ihres Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts belegt bzw. nach­ge­wie­sen wer­den. Auch dies wür­den wir von a.s.k. Daten­schutz übernehmen.

Übri­gens nut­zen wir zur Ein­füh­rung und zum Betrieb Ihres Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der Arbeits­hil­fe eine hoch­mo­der­ne und voll­ver­schlüs­sel­te Pro­jekt­platt­form. Damit wird die Bear­bei­tung der Punk­te zwar kein Kin­der­spiel, aber die Doku­men­ta­ti­on dazu erle­digt sich fast von selbst. Gleich­zei­tig ver­säu­men Sie und wir kei­ne Revi­si­ons­ter­mi­ne und Wie­der­vor­la­gen. Mehr Infos in die­sem Blog­bei­trag. Unse­re Platt­form ist bereits für Ver­si­on 3.0 der Arbeits­hil­fe aktua­li­siert und angepasst.

Unter­neh­men und die Arbeits­hil­fe als Informationssicherheitskonzept

Wie ein­gangs schon beschrie­ben, ist auch dies kein Pro­blem. In der Wort­wahl wer­den zwar kom­mu­na­le Funk­tio­nen adres­siert, aber die inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sind zwi­schen Unter­neh­men und Behör­den iden­tisch. Erset­zen Sie in Gedan­ken ein­fach Begrif­fe wie “Bür­ger­meis­ter” mit “Geschäfts­füh­rer” und schon sind Sie in der Unter­neh­mens­welt angekommen.

Das ein­zi­ge Man­ko: Das LSI Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit” kann nur von kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen erwor­ben wer­den. Als Unter­neh­men sind Sie hier außen vor. Ger­ne unter­stüt­zen wir auch Ihr Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung eines Informationssicherheitskonzepts.

Ange­bot Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept für Kom­mu­nen bzw. Behörden

Sie wün­schen ein unver­bind­li­ches Ange­bot? Dann nut­zen Sie ein­fach unser ver­schlüs­sel­tes Anfra­ge-For­mu­lar. Wir mel­den uns zeit­nah bei Ihnen.

Unver­bind­li­ches Ange­bot anfordern

 

 

 

 

Arbeits­hil­fe der Inno­va­ti­ons­stif­tung und Baye­ri­sches Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Baye­ri­sches Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (kurz LSI) bie­tet seit Mai 2019 ein Prüf­sie­gel für den Umset­zungs­stand der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in baye­ri­schen Kom­mu­nen an. Auf Basis einer Selbst-Aus­kunft kann die Kom­mu­ne damit eine Min­dest­ab­si­che­rung in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nach­wei­sen. Das Sie­gel ist unab­hän­gig vom ver­wen­de­ten ISMS-Stan­dard. Das Sie­gel hat eine Gül­tig­keits­dau­er von 2 Jah­ren. Eine Ver­län­ge­rung kann bean­tragt wer­den. Dazu muss die Kom­mu­ne jedoch die akti­ve Beschäf­ti­gung mit dem The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und den Betrieb des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach­wei­sen. Wie bei “ech­ten” Zer­ti­fi­zie­run­gen kann ein erst­ma­lig erteil­tes Sie­gel also auch wie­der ent­zo­gen werden.

Kann mit dem Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept “Arbeits­hil­fe” der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne das Sie­gel erreicht werden?

Das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept “Arbeits­hil­fe” der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne (Autor: Sascha Kuhr­au) ist selbst­ver­ständ­lich für den Erhalt des Sie­gels gerüs­tet. Jede Kom­mu­ne, die ihr Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept auf Basis der Arbeits­hil­fe ein­ge­führt hat, kann bei ent­spre­chend kor­rek­ter Umset­zung die Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt des LSI Sie­gels erfüllen.

Als Autor der Arbeits­hil­fe und Lei­ter zahl­rei­cher kom­mu­na­ler Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­pro­jek­te sowie kom­mu­na­ler exter­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter unter­stüt­zen wir von a.s.k. Daten­schutz Sascha Kuhr­au Sie ger­ne bei der Ein­füh­rung und dem Betrieb eines kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts und dem Erhalt des LSI Siegels.

Wo fin­de ich Infor­ma­tio­nen zum Baye­ri­schen Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”?

Das LSI stellt auf sei­ner Web­sei­te aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen bereit (exter­ner Link).

Was hat es mit der “Arbeits­hil­fe” auf sich und wo kann ich die­se beziehen?

Die Arbeits­hil­fe ist eine aus dem IT-Grund­schutz des BSI abge­lei­te­te Sys­te­ma­tik, um klei­ne kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen (aber auch klei­ne Fir­men) bei der Ein­füh­rung und dem Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts zu unter­stüt­zen und zu beglei­ten. Sie wur­de im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne durch die a.s.k. Daten­schutz Bera­tung Sascha Kuhr­au ent­wi­ckelt. Die Arbeits­hil­fe steht inter­es­sier­ten Orga­ni­sa­tio­nen kos­ten­frei zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­sei­te der Inno­va­ti­ons­stif­tung (exter­ner Link).

Im Lau­fe des Jah­res 2019 wird die Arbeits­hil­fe in einer Ver­si­on 3.o erschei­nen, in der kon­kre­te Anpas­sun­gen für das LSI Sie­gel ent­hal­ten sind.

Bis­her gab es ledig­lich für die “gro­ßen” ISMS wie ISO 27001, BSI IT-Grund­schutz oder ISIS12 die Mög­lich­keit im Rah­men einer Zer­ti­fi­zie­rung einen Nach­weis über eine kor­rek­te Umset­zung des ISMS zu erhal­ten. Mit­tels des LSI Sie­gels kann nun auch die Arbeits­hil­fe mit einer sol­chen Art Nach­weis aufwarten.

Ihr Unter­neh­men benö­tigt einen exter­nen Datenschutzbeauftragten?

Kom­pe­ten­te Bera­tung, prag­ma­ti­sche Ein­füh­rung eines DSMS und anschlie­ßen­de Betreu­ung als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter erhal­ten Sie selbst­ver­ständ­lich vom Team von a.s.k. Daten­schutz. For­dern Sie Ihr unver­bind­li­ches Ange­bot über unser For­mu­lar an. Wir mel­den uns bei Ihnen zeitnah.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im Fokus: Gemein­de Haar ist ISIS12-zertifiziert

Nach einem knapp zwei­jäh­ri­gen Pro­zeß hat die Gemein­de Haar im Mai 2019 die ISIS12-Zer­ti­fi­zie­rung erreicht. ISIS12 ist ein Stan­dard für ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tem (kurz ISMS) und bil­det in 12 anschau­li­chen Schrit­ten auf Basis des bekann­ten IT-Grund­schutz des BSI (Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik) ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ab. ISIS12 wur­de expli­zit für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) und kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen ent­wi­ckelt, für die auf­grund per­so­nel­ler Anfor­de­run­gen der “gro­ße” IT-Grund­schutz nicht durch­führ­bar ist.

In den 24 Mona­ten der Ein­füh­rung des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts hat die Gemein­de Haar unter ande­rem Schu­lun­gen und Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­run­gen in Sachen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit durch­ge­führt. Denn nicht nur das (tech­ni­sche) Sys­tem an sich muss in alle Rich­tun­gen sicher gemacht wer­den, son­dern auch die Men­schen, die mit den Daten umge­hen, müs­sen für das The­ma sen­si­bi­li­siert und geschult wer­den. Das reicht von der Akti­vie­rung der Bild­schirm­sper­re auch bei kür­zes­ter Abwe­sen­heit vom Arbeits­platz bis hin zur unacht­sa­men Frei­ga­be von Daten, wie etwa Pass­wör­ter offen am Schreib­tisch lie­gen zu lassen.
Zeit­gleich wur­den Pro­zes­se im Haus ver­bes­sert und Kon­zep­te erar­bei­tet, die IT-Struk­tur unter die Lupe genom­men und ein Not­fall­ma­nage­ment auf die Bei­ne gestellt. Denn Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit müs­sen nicht nur im All­tag funk­tio­nie­ren – auch ech­te Not­fall-Sze­na­ri­en wur­den durch­ge­spielt und behan­delt: Was, wenn das Rat­haus mit all sei­nen Ser­vern abbrennt? Selbst dafür gibt es Lösungen.

Feder­füh­rend waren bei der Ein­füh­rung von ISIS12 die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te der Gemein­de Haar Andrea Schmer­ber und die a.s.k. Daten­schutz Bera­tung unter Lei­tung von Sascha Kuhr­au. Sie waren es auch, die den Audi­tor Andre­as Mann bei der Erst­zer­ti­fi­zie­rung des Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­bun­des – Rat­haus mit Bür­ger­haus und die Kita Casi­no­st­ra­ße – durch die Doku­men­te, Kon­zep­te und die Gebäu­de beglei­te­ten. Mit Erfolg, denn die Erst­zer­ti­fi­zie­rung hat geklappt.

Jetzt gilt es, das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept aktu­ell und am Lau­fen zu hal­ten. Daher wird jähr­lich über­prüft, ob die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten wer­den – denn die Tech­nik ist schnel­le­big und auch im Per­so­nal gibt es von Zeit zu Zeit einen Wech­sel. Außer­dem wer­den nach und nach immer mehr der gemeind­li­chen Ein­rich­tun­gen in den Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­bund inte­griert. In der Öffent­lich­keit wird der zeit­in­ten­si­ve und arbeits­auf­wen­di­ge Pro­zess kaum wahr­ge­nom­men – und den­noch ist er für jede ein­zel­ne Bür­ge­rin und jeden ein­zel­nen Bür­ger von hoher Wich­tig­keit. Denn es sind ihre Daten, die damit geschützt wer­den. Anlass für die Ein­füh­rung von ISIS12 in der Gemein­de Haar war das Baye­ri­sche E‑Go­vern­ment-Gesetz von 2016. Die­ses ver­pflich­tet aus­nahms­los alle kom­mu­na­len Ver­wal­tungs­ein­rich­tun­gen zur Ein­füh­rung und zum Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts. Die Gemein­de Haar, allen vor­an deren Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te Andrea Schmer­ber haben sich die­ser Her­aus­for­de­rung gestellt und das Ziel erreicht.

Übri­gens ist ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept (ein­ge­führt und in Betrieb natür­lich) auch für das The­ma Daten­schutz inter­es­sant. Betrach­tet man Art. 32 DSVGO Sicher­heit der Ver­ar­bei­tung (exter­ner Link) genau­er, so fin­det man dar­in im Absatz 1 fol­gen­de Aussagen:

Unter Berück­sich­ti­gung des Stands der Tech­nik, der Imple­men­tie­rungs­kos­ten und der Art, des Umfangs, der Umstän­de und der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung sowie der unter­schied­li­chen Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und Schwe­re des Risi­kos für die Rech­te und Frei­hei­ten natür­li­cher Per­so­nen tref­fen der Ver­ant­wort­li­che und der Auf­trags­ver­ar­bei­ter geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, um ein dem Risi­ko ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau zu gewähr­leis­ten; die­se Maß­nah­men schlie­ßen gege­be­nen­falls unter ande­rem Fol­gen­des ein:
- die Pseud­ony­mi­sie­rung und Ver­schlüs­se­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten;
- die Fähig­keit, die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät, Ver­füg­bar­keit und Belast­bar­keit der Sys­te­me und Diens­te im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung auf Dau­er sicherzustellen;
- die Fähig­keit, die Ver­füg­bar­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem phy­si­schen oder tech­ni­schen Zwi­schen­fall rasch wiederherzustellen;
- ein Ver­fah­ren zur regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, Bewer­tung und Eva­lu­ie­rung der Wirk­sam­keit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Verarbeitung.

Und genau das stellt ein funk­tio­nie­ren­des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept sicher. Dabei beschränkt sich der Schutz eines sol­chen Kon­zepts nicht nur auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, son­dern schließt alle schüt­zens­wer­ten Daten Ihrer Orga­ni­sa­ti­on mit ein. Geni­al, oder?

Sie wol­len in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on eben­falls ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­füh­ren? BSI IT-Grund­schutz und ISO 27001 sind unpas­send? Spre­chen Sie uns an.

Zur Mel­dung der Gemein­de Haar (exter­ner Link)

Müs­sen baye­ri­sche Kom­mu­nen ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept einführen?

Letz­te Woche haben wir die­se Fra­ge in unse­rem Blog zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit behan­delt: “Müs­sen baye­ri­sche Kom­mu­nen ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­füh­ren?”, die­se Fra­ge wird nach wie vor oft bei Semi­na­ren, Ver­an­stal­tun­gen, tele­fo­nisch und per Mail an uns her­an­ge­tra­gen. Und die Ant­wort ist ganz ein­fach: Ja, steht so im Gesetz.

Land­kreis Wun­sie­del im a.s.k. Daten­schutz AKDB Sicherheits-Check

Ende 2014 hat sich das Land­rats­amt Wun­sie­del dem AKDB Check 250 von a.s.k. Daten­schutz unter­zo­gen. Vor dem Hin­ter­grund ste­tig zuneh­men­der Daten­men­gen in Kom­mu­nen und den tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit , aber auch ange­sichts der Fül­le sich ändern­der Geset­zes­la­gen ist es fast unmög­lich, in allen Berei­chen auf dem Lau­fen­den zu bleiben.

„Die eige­nen Ver­hält­nis­se mit den Bestim­mun­gen des BSI-Grund­schutz­ka­ta­lo­ges abzu­glei­chen, ist eine Her­ku­les­auf­ga­be“, so Wal­ter Zim­met, IT-Lei­ter im Land­rats­amt. „Unse­re IT-Abtei­lung kon­trol­liert sich selbst­ver­ständ­lich regel­mä­ßig selbst“, sagt Land­rat Karl Döh­ler. Doch auf­grund der zahl­rei­chen Her­aus- und Anfor­de­run­gen im Daten­schutz und in der Daten­si­cher­heit hat sich das Land­rats­amt Wun­sie­del zur Durch­füh­rung des AKDB Check 250 durch a.s.k. Daten­schutz ent­schie­den. „Vom äuße­ren Blick eines unab­hän­gi­gen Gut­ach­ters ver­spra­chen wir uns her­aus­zu­fin­den, wo wir bereits gut auf­ge­stellt sind und wo noch Ver­bes­se­rungs­be­darf beherrscht.“

Im Rah­men eines ein­tä­gi­gen Work­shops vor Ort wur­den knapp 250 Prüf­punk­te zu sicher­heits- und daten­schutz­re­le­van­ten The­men abge­ar­bei­tet. Im Nach­gang wur­den ers­te Schwach­stel­len besei­tigt, noch bevor der fina­le Audit-Bericht vor­lag. Das Ergeb­nis: über­durch­schnitt­lich! „Es brach­te uns eine gute Bewer­tung, for­dert aber auch, stän­dig wei­ter an der Daten­si­cher­heit zu arbei­ten“, fasst Land­rat Karl Döh­ler das Ergeb­nis des Audits zusammen.

Haben auch Sie für Ihre Kom­mu­ne Inter­es­se an den AKDB Checks 250 oder 650? Dann spre­chen Sie uns an. Selbst­ver­ständ­lich kann das Prüf­sche­ma auch auf nicht-baye­ri­sche Kom­mu­nen ange­wen­det werden.

Lesen Sie hier den voll­stän­di­gen Bericht auf Kommune21 oder laden Sie hier die PDF Ver­si­on herunter

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Quel­le: Kommune21

Thü­rin­ger Kom­mu­nen pat­zen beim Datenschutz

In sei­nem aktu­el­len Tätig­keits­be­richt pran­gert der Thü­rin­ger Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Harald Stauch den Umgang der Kom­mu­nen mit dem The­ma Daten­schutz an. Stich­pro­ben­ar­tig wur­den 40 Kom­mu­nen über­prüft — Ergeb­nis­se erschre­ckend. Und das obwohl die Hür­den für eine Bean­stan­dung nach eige­nen Anga­ben recht hoch ange­setzt wurden.

Feh­len­de oder gra­vie­rend man­gel­haf­te Daten­si­cher­heits­kon­zep­te, kei­ne oder pro for­ma bestell­te Daten­schutz­be­auf­trag­te, man­geln­des Bewußt­sein für das heik­le The­ma Daten­schutz — “die Ergeb­nis­se sind mehr als ernüch­ternd”, so Strauch. Noch dazu, wo die Kon­trol­len zuvor ange­kün­digt wur­den, also ent­spre­chen­de Vor­be­rei­tungs­zeit vor­han­den war. Hin­zu kommt, daß sich klei­ne Gemein­den sogar einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten tei­len könn­ten — von die­ser Mög­lich­keit jedoch kei­nen Gebrauch machen.

Die Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten gegen­über den Kom­mu­nen sind durch die Daten­schutz­ge­set­ze bedau­er­li­cher­wei­se (noch) beschränkt. Jedoch macht Strauch von der Mög­lich­keit Gebrauch, die Daten­schutz­sün­der in sei­nem Bericht nament­lich zu benen­nen. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sei­ne Kom­mu­ne mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Ein­woh­ner umgeht (sie­he Tätigkeitsbericht).

Strauch mahnt eine Moder­ni­sie­rung des Daten­schutz­rechts, gera­de im Frei­staat Thü­rin­gen an. Die­ses basie­re noch auf den Erkennt­nis­sen der 90er Jah­re und sei damit in Tei­len über­holt. Auf­grund der aktu­el­len Urtei­le des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts sowie der Daten­schutz­skan­da­le in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit ver­spürt er jedoch Rücken­wind. Auch die Bür­ger wer­den bei die­sem The­ma immer sen­si­bler: “Die Bür­ger spü­ren, dass sie durch Staat und Wirt­schaft zuneh­mend digi­tal auf­be­rei­tet wer­den”, so sein Kommentar.

Krö­nung der Ver­stö­ße gegen das Daten­schutz­recht: einem Mit­ar­bei­ter der Stadt Lei­ne­fel­de-Worbis wur­de mit der Begrün­dung gekün­digt, er habe sich beim Daten­schutz­be­auf­trag­ten über die Stadt und deren Umgang mit dem The­ma Daten­schutz beschwert.

Es gibt noch viel zu tun!

  • Zum Tätig­keits­be­richt des Thü­rin­ger Landesdatenschutzbeauftragten
  • Pres­se­mit­tei­lun­gen 2010 des Thü­rin­ger Landesdatenschutzbeauftragten

Daten­schutz in Bran­den­burgs Kom­mu­nen kein Fokus-Thema

Aus dem ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Tätig­keits­be­richt der bran­den­bur­gi­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz (LDA), Frau Dag­mar Hart­ge geht her­vor, daß Bran­den­burgs 216 Kom­mu­nen in punk­to Daten­schutz Nach­hol­be­darf haben. Im Rah­men einer Umfra­ge in 2009, die von ca. 80% der Kom­mu­nen beant­wor­tet wur­de, soll­te der Bedarf an Unter­stüt­zung in den öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen im Bereich Daten­schutz und IT-Sicher­heit ermit­telt werden.

80% der Kom­mu­nen set­zen zwar einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein. Die­ser wen­det jedoch in 80% aller Fäl­le maxi­mal 10% sei­ner Arbeits­zeit für das The­ma Daten­schutz auf. Ein Auf­wand, der von der Lan­des­be­auf­trag­ten auf­grund der Erfah­run­gen im öffent­li­chen Bereich, als zu gering und nicht aus­rei­chend ein­ge­stuft wird. Kri­tisch wird eben­falls das The­ma IT-Sicher­heits­be­auf­trag­ter beleuch­tet. Des­sen Bestel­lung ist zwar nicht zwin­gend vor­ge­schrie­ben, den­noch beset­zen nur 25% der Kom­mu­nen die­se Posi­ti­on. Dem­entspre­chend mau sieht es mit der Exis­tenz funk­ti­ons­fä­hi­ger IT-Sicher­heits­kon­zep­te aus: nur 12% der Kom­mu­nen ver­fü­gen über ein sol­ches Kon­zept, bei mehr als 60% liegt über­haupt kein Kon­zept vor.

Als Grün­de wer­den feh­len­des qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal sowie nicht aus­rei­chen­de finan­zi­el­le und zeit­li­che Res­sour­cen ange­führt. Ob man die­se Begrün­dung akzep­tie­ren mag, war­um ein Bun­des­ge­setz im öffent­li­chen Bereich kei­ne aus­rei­chen­de Anwen­dung fin­det, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Bri­sant am Ran­de: der Städ­te- und Gemein­de­bund Bran­den­burg e.V. rief die Kom­mu­nen dazu auf, die Umfra­ge in Tei­len nicht zu beant­wor­ten, da kei­ne recht­li­che Grund­la­ge hier­für vor­han­den sei. Dem stand /​ steht jedoch § 26 des Bran­den­bur­gi­schen Daten­schutz­ge­set­zes (BbgD­SG) ent­ge­gen, die Aus­kunfts- und Unter­stüt­zungs­pflicht. “Im Ergeb­nis führ­ten die Akti­vi­tä­ten des Städ­te- und Gemein­de­bun­des sowohl zu einer erheb­li­chen Ver­zö­ge­rung der Umfra­ge als auch zu teils inkon­sis­ten­ten (weil unvoll­stän­di­gen) Ant­wor­ten der Kom­mu­nen”, so die Landesdatenschutzbeauftragte.

  • Tätig­keits­be­richt 2008/​2009 LDA Brandenburg
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