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Praxis

Stoppt das Win­dows 10 Zwangs-Upgrade

Kei­ne Lust auf das Win­dows 10 Zwangs-Upgrade und den dazu­ge­hö­ri­gen Zwangs-Down­load? Dann ist es jetzt Zeit zu han­deln. Denn Micro­soft macht nun Ernst und über­spielt je nach Update-Ein­stel­lung das Betriebs­sys­tem nun sogar unge­fragt auf Ihren PC.

Wie Sie dage­gen erfolg­reich vor­ge­hen kön­nen, lesen Sie in die­sem Bei­trag der COMPUTER BILD: 

Oder direkt den CB Win­dows 10 Zwangs-Update-Kil­ler her­un­ter­la­den. Down­load hier: https://​www​.com​pu​ter​bild​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​C​O​M​P​U​T​E​R​-​B​I​L​D​-​W​i​n​d​o​w​s​-​1​0​-​Z​w​a​n​g​s​-​U​p​d​a​t​e​-​K​i​l​l​e​r​-​1​3​3​3​2​2​1​5​.​h​tml

Safe Har­bor 2.0 — Wunsch oder Wirklichkeit

Was ist mit Safe Har­bor 1.0 passiert?

Am 06.10.2015 hat für eini­ge der größ­te Durch­bruch der letz­ten Jahr­zehn­te im Daten­schutz statt­ge­fun­den und für ande­re end­lich die lang­jäh­ri­ge bewuß­te Selbst­täu­schung ein Ende gefun­den. Die Rede ist vom soge­nann­ten Safe Har­bor Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs. Voll­kom­men zu Recht hat der EuGH die­ses Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren für Daten­über­mitt­lun­gen in die USA in Fra­ge gestellt und am Ende für nich­tig erklärt. Wer sich mit den Hin­ter­grün­den befasst hat, ist davon wenig überrascht.
Was jedoch in der Pra­xis in den ers­ten Wochen der Unsi­cher­heit nach die­sem Urteil nun statt­fand, war teil­wei­se purer markt­schreie­ri­scher Aktio­nis­mus gepaart mit einer gehö­ri­gen Por­ti­on Weltfremdheit.

06.10.2015 Das Safe Har­bor Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs

Jede Daten­über­mitt­lung benö­tigt eine recht­li­che Grund­la­ge zur Zuläs­sig­keit. Dies schrei­ben unse­re deut­schen und euro­päi­schen Daten­schutz­ge­set­ze so vor. Zur ver­ein­fach­ten Legi­ti­ma­ti­on von Über­mitt­lun­gen per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in die USA durch euro­päi­sche Unter­neh­men wur­de vor 15 Jah­ren (also auch lan­ge vor dem NSA Skan­dal) Safe Har­bor ins Leben geru­fen. Der “siche­re Hafen” defi­nier­te Richt­li­ni­en zum Daten­schutz und zur Daten­si­cher­heit, unter denen die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in die USA als zuläs­sig ein­ge­stuft wur­de. Ame­ri­ka­ni­sche Anbie­ter konn­ten sich die­sen Richt­li­ni­en unter­wer­fen und an zen­tra­ler Stel­le dies doku­men­tie­ren las­sen. Eine Über­prü­fung, ob die gefor­der­ten Stan­dards wirk­lich in die Tat umge­setzt waren, fand nicht statt. Allei­ne schon des­we­gen stand die­ses Ver­fah­ren von Anfang an unter Beschuss sei­tens Ver­tre­tern des Datenschutzes.

Zusätz­lich bot Safe Har­bor kei­nen Schutz vor US-geheim­dienst­li­chen Zugrif­fen auf Daten deut­scher /​ euro­päi­scher Bür­ger, selbst wenn deren Daten in euro­päi­schen Rechen­zen­tren die­ser ame­ri­ka­ni­schen Unter­neh­men gespei­chert waren.

Die­sem Umstand trug der EuGH in sei­nem Urteil vom 06.10.2015 Rech­nung und hat Safe Har­bor für unzu­läs­sig erklärt. In der Urteils­be­grün­dung wur­de wei­ter­hin die Auto­no­mie der Daten­schutz­be­hör­den der Mit­glieds­län­der in die­ser Sache bekräf­tigt. Und ab hier wird es bunt …

Die Bun­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit spricht von einem “Mei­len­stein für den Daten­schutz”.

Das ULD pos­tu­lier­te “Das ULD wird prü­fen, ob Anord­nun­gen gegen­über nicht­öf­fent­li­chen Stel­len getrof­fen wer­den müs­sen, auf deren Basis Daten­über­mitt­lun­gen in die USA aus­ge­setzt oder ver­bo­ten wer­den müs­sen.” 

Recht blau­äu­gig reagiert hin­ge­gen die EU Kom­mis­si­on, die für das bis­he­ri­ge Safe Har­bor Ver­fah­ren ver­ant­wort­lich zeich­net. Das Urteil wird als “Wei­ter so” betrach­tet, in Form von  Neu­ver­hand­lun­gen zu Safe Har­bor. Bis die­se nicht abge­schlos­sen sind, wäre kein Grund zum Han­deln laut der Kommission.

Doch es gibt auch Erfreu­li­ches zu berichten

Die Arti­kel 29 Grup­pe (der Zusam­men­schluss der EU Daten­schutz­be­auf­trag­ten) zeigt hier etwas mehr Augen­maß. Sie sieht die Not­wen­dig­keit einer gemein­sa­mem Linie in der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se. Bis dahin sol­len zumin­dest die EU stan­dard clau­ses für Rechts­si­cher­heit bei den Unter­neh­men auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks sor­gen. Die­se wur­den vom EuGH nicht für unzu­läs­sig erklärt, obwohl sich die Kri­tik an Safe Har­bor auch auf die clau­ses anwen­den lässt.

Vera Jou­ro­va, EU-Kom­mis­sa­rin für Jus­tiz, Ver­brau­cher­schutz und Gleich­stel­lung, äußer­te sich vor kur­zem in einer öster­rei­chi­schen Tages­zei­tung zuver­sicht­lich, ein neu­es Safe Har­bor Abkom­men mit den USA schon bald abschlie­ßen zu kön­nen. Bei dem Nach­fol­ger von Safe Har­bor dürf­te es sich tat­säch­lich um ein Abkom­men han­deln, nicht um eine ein­sei­ti­ge Ent­schei­dung der Kom­mis­si­on (mit einer der Kri­tik­punk­te an der frü­he­ren Regelung).

„Idea­ler­wei­se soll­ten wir uns über alle Streit­fra­gen bis Mit­te Jän­ner 2016 eini­gen“, so Vera Jour­ava im Inter­view. Das mag opti­mis­tisch klin­gen, aber der Druck auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks ist enorm. Unter­neh­men in den USA und ihre Ver­trags­part­ner auf Sei­ten der EU müs­sen sich plötz­lich mit den EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln beschäf­ti­gen. Und auch die­se stel­len schlimms­ten­falls nur eine Inte­rims­lö­sung dar.

Bis hier­über Klar­heit herrscht, soll­ten bis­he­ri­ge Ver­ein­ba­run­gen zur Daten­über­mitt­lung, die sich aus­schließ­lich auf Safe Har­bor bezie­hen, auf die EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln umge­stellt wer­den. Die Erfah­run­gen der letz­ten Wochen zei­gen, dass ame­ri­ka­ni­sche Anbie­ter hier kon­struk­tiv mit­ar­bei­ten und die Umstel­lung unter­stüt­zen. Ende Janu­ar 2016 wird man sehen, was die Zukunft bringt. Die Zeit soll­te man jedoch nicht unge­nutzt ver­strei­chen las­sen. Denn recht­lich sind unse­re deut­schen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den durch­aus in der Lage, den “Ste­cker zu zie­hen”.

Micro­soft führt zur Zeit einen Mus­ter­pro­zess in den USA (2nd U.S. Cir­cuit Court of Appeals, No. 14–2985). Das Unter­neh­men will die Her­aus­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an US-Behör­den ver­hin­dern, die auf euro­päi­schen Ser­vern gespei­chert sind. Geht die­ses Urteil zuguns­ten von Micro­soft aus, wäre das ein wirk­li­cher Pau­ken­schlag. Im ande­ren Fall wird eine gan­ze Bran­che mit Gigan­ten wie Micro­soft, Apple, Goog­le, Face­book & Co. schwer zu kämp­fen haben. Das Wall Street Jour­nal berich­tet noch am Tag des Urteils über die Bemü­hun­gen ame­ri­ka­ni­scher Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten euro­päi­scher und deut­scher Bür­ger dem Zugriff der US-Behör­den zu entziehen.

Was kön­nen Sie tun?

Trotz der Panik­ma­che sei­tens der deut­schen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den hilft purer Aktio­nis­mus nicht wei­ter. Auch wenn sich deut­sche und euro­päi­sche Anbie­ter nun die Hän­de rei­ben, sie müs­sen sich an Leis­tung und Preis der trans­at­lan­ti­schen Kon­kur­renz mes­sen las­sen. Und selbst den Daten­schutz­be­hör­den soll­te klar sein, dass die Migra­ti­on eines lang­jäh­rig genutz­ten CRM Sys­tems oder ande­rer ele­men­ta­rer Bau­stei­ne nicht auf Knopf­druck erfol­gen kann, selbst wenn ein alter­na­ti­ver Anbie­ter gefun­den wurde.

  1. Umschau­en scha­det nicht: Ob und wie eine Ersatz­re­ge­lung für Safe Har­bor gefun­den wer­den kann, steht zur Zeit in den Ster­nen. Wer also per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu US-ame­ri­ka­ni­schen Anbie­tern über­trägt und /​ oder deren Ser­vices nutzt, soll­te zumin­dest den euro­päi­schen und deut­schen Markt nach geeig­ne­ten mög­li­chen Alter­na­ti­ven sondieren.
  2. Aus­wei­chen auf die EU stan­dard clau­ses: Noch sind die­se nicht per Urteil außer Kraft gesetzt und kön­nen daher bis auf wei­te­res aus Sicht der Art.29-Gruppe als Legi­ti­ma­ti­ons­er­satz die­nen. Gera­de Nut­zer der Micro­soft Cloud­ser­vices haben es hier rela­tiv ein­fach, hat das Unter­neh­men doch mit sei­nen Rege­lun­gen den Segen der Art.29-Gruppe erhal­ten. Die Doku­men­te für die Micro­soft Ser­vices fin­den Sie hier.
  3. Ein­wil­li­gung der Betrof­fe­nen statt ver­trag­li­cher Rege­lun­gen mit den US-Unter­neh­men: Hier schei­den sich die Geis­ter. Wäh­rend bei­spiels­wei­se der ehe­ma­li­ge Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Peter Schaar als einer von vie­len eine sau­ber für die­sen Zweck for­mu­lier­te und ein­ge­hol­te Ein­wil­li­gung samt aus­führ­li­cher Infor­ma­ti­on über die Risi­ken der Daten­über­mitt­lung in die USA oder an US-Unter­neh­men für zuläs­sig hält, sehen das eini­ge Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te anders. In deren Augen kann die Ein­wil­li­gung — als eigent­lich stärks­tes Zuläs­sig­keits­in­stru­ment — dies nicht leisten.
  4. Küh­len Kopf bewah­ren: Bei aller Panik­ma­che sei­tens der Schutz­be­hör­den soll­te das The­ma nun ruhig und kon­zen­triert ange­gan­gen wer­den. Bei­de Sei­ten des Atlan­tiks sind hier auf­ein­an­der ange­wie­sen, gera­de auch wirt­schaft­lich. Gan­ze Bran­chen kön­nen hier nicht wech­sel­sei­tig auf­ein­an­der ver­zich­ten. Von daher steht zu erwar­ten, dass auf bei­den Sei­ten Bewe­gung in die Sache kom­men. Eine Garan­tie gibt es hier­für jedoch kei­ne. Daher gilt wie­der Punkt 1 Umschau­en scha­det nicht” 🙂

Semi­nar “Recht­li­che Aspek­te der IT-Nutzung”

Am 21.10.2015 fin­det das BVS Semi­nar “Recht­li­che Aspek­te der IT-Nut­zung” in Nürn­berg mit Sascha Kuhr­au als Refe­ren­ten statt. Das Semi­nar rich­tet sich an IT-Füh­rungs­kräf­te, Admi­nis­tra­to­ren, Daten­schutz­be­auf­trag­te, Per­so­nal­re­fe­ren­ten und Betriebs­rä­te, aber auch an Geschäfts­füh­rung /​ Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung.

Inhal­te sind unter anderem:

Juris­ti­sche Kon­se­quen­zen von Schä­den und Fehlverhalten

  • Scha­den­er­satz und Haftung
  • Straf- und Bußgeldvorschriften

IT-Arbeits­rech­t/­Mit­ar­bei­ter­da­ten­schutz

  • Pri­vat­nut­zung von E‑Mail und Internet
  • IT-Pro­to­kol­lie­rung und Auswertung
  • Video­über­wa­chung
  • Heim­ar­beit
  • Bring your own device (BYOD)
  • Mit­ar­bei­ter­fo­tos auf der Webseite
  • Ein­sicht­nah­me in per­sön­li­che E‑Mail-Kon­ten und Ablagen
  • Lega­le Kon­trol­len und inter­ne Ermittlungen

Inter­net-Recht

  • Recht­li­che Risi­ken sozia­ler Medien
  • Impres­sum und Datenschutzerklärung
  • Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung (IT-Out­sour­cing und Cloud Computing)

Die Ver­an­stal­tung fin­det im BVS Bil­dungs­zen­trum Nürn­berg statt. Beginn ist um 9.00 Uhr, Ende vor­aus­sicht­lich um 16.30 Uhr. Refe­rent ist Herr Sascha Kuhr­au von a.s.k. Daten­schutz. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.

Zur Anmel­dung (Lehr­gangs­ge­bühr 170 Euro wird von der BVS erhoben)

Land­kreis Wun­sie­del im a.s.k. Daten­schutz AKDB Sicherheits-Check

Ende 2014 hat sich das Land­rats­amt Wun­sie­del dem AKDB Check 250 von a.s.k. Daten­schutz unter­zo­gen. Vor dem Hin­ter­grund ste­tig zuneh­men­der Daten­men­gen in Kom­mu­nen und den tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit , aber auch ange­sichts der Fül­le sich ändern­der Geset­zes­la­gen ist es fast unmög­lich, in allen Berei­chen auf dem Lau­fen­den zu bleiben.

„Die eige­nen Ver­hält­nis­se mit den Bestim­mun­gen des BSI-Grund­schutz­ka­ta­lo­ges abzu­glei­chen, ist eine Her­ku­les­auf­ga­be“, so Wal­ter Zim­met, IT-Lei­ter im Land­rats­amt. „Unse­re IT-Abtei­lung kon­trol­liert sich selbst­ver­ständ­lich regel­mä­ßig selbst“, sagt Land­rat Karl Döh­ler. Doch auf­grund der zahl­rei­chen Her­aus- und Anfor­de­run­gen im Daten­schutz und in der Daten­si­cher­heit hat sich das Land­rats­amt Wun­sie­del zur Durch­füh­rung des AKDB Check 250 durch a.s.k. Daten­schutz ent­schie­den. „Vom äuße­ren Blick eines unab­hän­gi­gen Gut­ach­ters ver­spra­chen wir uns her­aus­zu­fin­den, wo wir bereits gut auf­ge­stellt sind und wo noch Ver­bes­se­rungs­be­darf beherrscht.“

Im Rah­men eines ein­tä­gi­gen Work­shops vor Ort wur­den knapp 250 Prüf­punk­te zu sicher­heits- und daten­schutz­re­le­van­ten The­men abge­ar­bei­tet. Im Nach­gang wur­den ers­te Schwach­stel­len besei­tigt, noch bevor der fina­le Audit-Bericht vor­lag. Das Ergeb­nis: über­durch­schnitt­lich! „Es brach­te uns eine gute Bewer­tung, for­dert aber auch, stän­dig wei­ter an der Daten­si­cher­heit zu arbei­ten“, fasst Land­rat Karl Döh­ler das Ergeb­nis des Audits zusammen.

Haben auch Sie für Ihre Kom­mu­ne Inter­es­se an den AKDB Checks 250 oder 650? Dann spre­chen Sie uns an. Selbst­ver­ständ­lich kann das Prüf­sche­ma auch auf nicht-baye­ri­sche Kom­mu­nen ange­wen­det werden.

Lesen Sie hier den voll­stän­di­gen Bericht auf Kommune21 oder laden Sie hier die PDF Ver­si­on herunter

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Quel­le: Kommune21

War­um ist Daten­schutz für Unter­neh­men und Behör­den wichtig?

Haben Sie sich auch schon die­se Fra­ge gestellt? Sascha Kuhr­au, Inha­ber des bun­des­weit täti­gen Bera­tungs­un­ter­neh­mens a.s.k. Daten­schutz gibt Antworten.

Herr Kuhr­au, ist Daten­schutz ein Modethema?

Mit­nich­ten! Schau­en Sie ein­fach auf die His­to­rie des Daten­schutz­rechts in Deutsch­land und der EU. 1977 hat­ten wir das ers­te Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) in Deutsch­land, seit 1995 gibt es auf EU Ebe­ne ver­bind­li­che Regeln für alle Mitgliedsstaaten.

Wen betrifft die­ses Bundesdatenschutzgesetz?

Das ist ganz ein­fach. Jedes Unter­neh­men, jeden Gewer­be­trei­ben­den, jeden Frei­be­ruf­ler, jede Behör­de und auch jeden Ver­ein, sofern dort per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor­lie­gen und ver­ar­bei­tet werden.

Man soll­te auch nicht dem Irr­tum unter­lie­gen, ein eige­nes Stan­des­recht wür­de das Daten­schutz­ge­setz erset­zen. Obwohl die Aus­sa­ge der Geset­ze hier klar ist, muss­ten mitt­ler­wei­le Gerich­te bestä­ti­gen, dass sol­ches Recht nicht pau­schal erset­zend wirkt. Die­se Fehl­ein­schät­zung kann gera­de bei Ärz­ten, Steu­er­be­ra­tern oder auch Anwäl­ten schnell zu Kon­flik­ten führen.

Wirk­lich jeden? Es gibt doch bestimmt Ausnahmen?

Da muss ich Sie ent­täu­schen. § 1 BDSG ist hier ein­deu­tig. Es wer­den kei­ne Unter­schie­de nach Bran­che, Mit­ar­bei­ter­zahl oder Umsatz gemacht. Die­sen Irr­glau­ben trifft man öfter in Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rern, Inha­bern oder auch Behördenleitern.

Eine Aus­nah­me gibt es jedoch bei der Bestell­pflicht des soge­nann­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein sol­cher Datenschutzbeauftragter?

Salopp gesagt, küm­mert sich die­ser um die rechts­kon­for­me Umset­zung des Daten­schutz­rechts in der Orga­ni­sa­ti­on vor Ort. Er ist Bera­ter , Tipp­ge­ber und Ansprech­part­ner für Lei­tung und Mitarbeiter.

Und wann muss ein sol­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt werden?

Die­se Vor­schrift fin­det sich in § 4f BDSG und ist bis auf ganz weni­ge Aus­nah­men eben­falls ein­deu­tig. Sobald mehr als 9 Mit­ar­bei­ter mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit­tels IT arbei­ten, muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter intern oder extern bestellt wer­den. Und bei der Zahl der Mit­ar­bei­ter ist es uner­heb­lich, ob Voll­zeit, Teil­zeit, Aus­hil­fe oder Geschäfts­füh­rung selbst.

Dann liegt die­se Bestell­pflicht recht schnell vor, ohne dass die Ver­ant­wort­li­chen dies viel­leicht wissen?

Das ist in der Pra­xis häu­fig der Fall. Wir bera­ten hier­zu jedoch kos­ten­los und unver­bind­lich, ob eine Bestell­pflicht vorliegt.

Wer küm­mert sich um das The­ma Daten­schutz, wenn kein Daten­schutz­be­auf­trag­ter vor­han­den ist?

Dann liegt die Umset­zung aller Rechts­vor­schrif­ten bei der Geschäfts­füh­rung oder Behör­den­lei­tung. Die­se haf­tet im Zwei­fel dann auch bei Nicht­er­fül­lung oder ein­tre­ten­den Daten­pan­nen. Das BDSG hat hier einen mitt­ler­wei­le sehr emp­find­li­chen Buß­geld­ka­ta­log.

Also soll­te man schon zur Ver­mei­dung von Buß­gel­dern das The­ma Daten­schutz ernst nehmen?

Das ist nach mei­ner Erfah­rung der fal­sche Ansatz. Wenn sich des The­mas nur ange­nom­men wird, weil Ängs­te vor recht­li­chen Risi­ken und Buß­gel­dern bestehen, dann wur­den die Chan­cen eines bewusst geleb­ten Daten­schut­zes nicht erkannt.

Daten­schutz ist mehr als eine Rechtsvorschrift?

Ja! Kun­den und Bür­ger wer­den immer sen­si­bler. Neh­men Sie nur die aktu­el­le Pres­se. Nicht erst seit der NSA Affä­re, aus­ge­löst durch Herrn Snow­den, stei­gen das Bewusst­sein und auch der Anspruch der soge­nann­ten “Betrof­fe­nen” (im Sin­ne des BDSG) rund um das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung.

Kom­me ich die­sem Anspruch als Orga­ni­sa­ti­on nach, dann ist geleb­ter Daten­schutz ein Ele­ment der Kun­den­ak­qui­se, aber auch der Kundenbindung.

Und da Daten­schutz auch sehr weit in Berei­che wie der IT-Sicher­heit ein­greift, kom­men Fak­to­ren wie Sen­kung des Aus­fall­ri­si­kos oder Ver­kür­zung von Wie­der­an­lauf­zei­ten von EDV-Sys­te­men ergän­zend hin­zu. Es geht hier um die Kern­zie­le: Schutz vor Zer­stö­rung, Ver­lust und Miss­brauch von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Am Ende spart die Orga­ni­sa­ti­on Zeit und Geld, wenn es zum Stör­fall kommt..

Wie unter­stützt a.s.k. Daten­schutz hierbei?

Wir prü­fen das vor­han­de­ne Daten­schutz– und Daten­si­cher­heits­ni­veau, iden­ti­fi­zie­ren Schwach­stel­len, behe­ben die­se gemein­sam mit unse­ren Auf­trag­ge­bern, betreu­en Einzelprojekte—z.B. die Ein­füh­rung einer geplan­ten Videoüberwachung—oder ste­hen als per­ma­nen­ter Ansprech­part­ner für Fra­gen zu die­sen The­men zur Verfügung.

Selbst­ver­ständ­lich über­neh­men wir auch die Auf­ga­ben des (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder unter­stüt­zen einen inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, wenn die­ser aus Zeit­grün­den Sup­port benö­tigt. Letz­te­res kommt in der Pra­xis recht häu­fig vor. Seit eini­ger Zeit haben wir für baye­ri­sche Kom­mu­nen auch zwei Vari­an­ten des AKDB Sicher­heits­checks im Angebot.

Was steht dabei für Sie im Vordergrund?

Wich­tig sind uns der abso­lu­te Pra­xis­be­zug und die Sicher­stel­lung der recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Daten­schutz darf kein Selbst­zweck sein oder sich zu wich­tig neh­men. Nicht umsonst lau­tet unser Mot­to „Aus der Pra­xis für die Praxis“.

Ist Daten­schutz teuer?

Ja, wenn Sie sich nicht dar­um kümmern 🙂

Nein, im Ernst. Wir arbei­ten bei lang­fris­ti­gen Betreu­un­gen und Pro­jek­ten mit Pau­scha­len, damit unser Kun­de stets weiß, mit wel­chen Kos­ten er zu rech­nen hat und vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen sicher ist.

Und da unse­re Leis­tun­gen modu­lar buch­bar sind, kann der Kun­de selbst ent­schei­den, wel­chen Anteil an Zeit er selbst ein­brin­gen will und kann, und wel­chen er an uns auslagert.

Wenn jemand noch Fra­gen zum The­ma hat?

Ein­fach anru­fen oder eine kur­ze Email schreiben.

Daten­schutz kein Maut-Killer

Unter­wegs zum heu­ti­gen AKDB Kom­mu­nal­fo­rum in Mün­chen mit fast 700 Teil­neh­mern lese ich einen Kom­men­tar zur geplan­ten PKW Maut. Dar­in heißt es sinn­ge­mäß, bor­nier­te Daten­schüt­zer wür­den die­se Plä­ne als unver­ein­bar mit dem Daten­schutz Recht hal­ten. Die­sem Ein­druck des Kom­men­ta­tors kann ich mich nicht anschlie­ßen. Nie­mand, der sich mit der Mate­rie Daten­schutz und sei­nen Grund­la­gen ernst­haft aus­ein­an­der­setzt, wird die geplan­te PKW Abga­be per se als nicht daten­schutz­kon­form ein­stu­fen oder die­se daten­schutz­recht­lich als undurch­führ­bar deklarieren.

Geht es bei der aktu­el­len Dis­kus­si­on doch viel­mehr dar­um, was mit einer sol­chen umfang­rei­chen Daten­samm­lung über den eigent­li­chen Zweck “Maut” hin­aus, noch pas­sie­ren soll. Das Zau­ber­wort im Daten­schutz heißt Zweck­bin­dung. Noch liegt kei­ne fer­ti­ge und umsetz­ba­re Beschrei­bung des Ver­fah­rens auf dem Tisch, da wer­den Rufe sei­tens der Ermitt­lungs­be­hör­den laut, auf die­se Daten eben­falls Zugriff neh­men zu wol­len. Jede Art von Daten­samm­lung erzeugt Begehr­lich­kei­ten. Umso umfang­rei­cher die­se Samm­lung wird, des­to mehr staat­li­che Stel­len wol­len dar­auf zugrei­fen. Begrün­dun­gen dafür fin­den sich zuhauf, sie­he auch die aktu­el­len Aus­sa­gen des schei­den­den BKA-Chefs Ziercke. Im Zwei­fel wird der lang­sam abge­dro­sche­ne The­men­be­reich Gefah­ren­ab­wehr und Ter­ror­be­kämp­fung bemüht.

Gren­zen müs­sen sein, Dis­kus­sio­nen — zumin­dest kon­struk­ti­ver Art — eben­falls. Wenig hilf­reich ist es jedoch, einen gan­zen Berufs­stand zu ver­all­ge­mei­nern und ihm pani­sche Ableh­nungs­hal­tung zu unter­stel­len. Skep­sis und Hin­ter­fra­gen soll­te stets mög­lich sein, ohne pau­scha­le (Vor-) Ver­ur­tei­lun­gen. Im Gegen­zug könn­te man dem Kom­men­ta­tor und allen wei­te­ren Befür­wor­tern der PKW Maut unter­stel­len, obrig­keits­hö­ri­ge Ja Sager zu sein. Schlech­ter Stil im Rah­men der not­wen­di­gen Dis­kus­si­on über und Beschäf­ti­gung mit dem Thema.

Ob und inwie­weit die­se geplan­te Maut sinn­voll ist, finan­zi­el­le Vor­tei­le bringt oder gar am Ende des Tages auf EU Ebe­ne gekippt wird, sind The­men, die auf ande­ren Spiel­fel­dern und mit ande­ren Mit­spie­lern aus­ge­tra­gen wer­den müssen.

Daten­schutz — läs­tig, teu­er und unproduktiv?

Daten­schutz — läs­tig, teu­er und unproduktiv?

So wird das The­ma von vie­len Unter­neh­men emp­fun­den, wes­halb es viel­fach stief­müt­ter­lich behan­delt wird. Aus­sit­zen bringt aller­dings nichts. Ver­mehr­te Stich­pro­ben der Auf­sichts­be­hör­den tref­fen Unter­neh­men oft­mals unvorbereitet.

Pra­xis­be­zo­ge­ne Tipps und Lösungs­an­sät­ze für Ihren Unter­neh­mens­all­tag erhal­ten Sie von den Refe­ren­tin und den Refe­ren­ten der Unter­neh­mer­ver­an­stal­tung der Wirt­schafts­för­de­rung Land­rats­amt Nürn­ber­ger Land

Prag­ma­ti­scher Daten­schutz im Unternehmensalltag

Die­se fin­det statt am Diens­tag 11. Novem­ber 2014 um 16:00 Uhr im TAW Wei­ter­bil­dungs­zen­trum Alt­dorf, Fritz-Bau­er-Str. 13, 90518 Altdorf.

Agen­da

  • 16:00 Uhr Begrü­ßung durch Land­rat Armin Kro­der und Clau­diu Buga­riu, IHK Nürn­berg für Mittelfranken
  • 16:05 Uhr Daten­schutz prag­ma­tisch umge­setzt — ein Mehr­wert für Unter­neh­men, Robert Lach­mann, ABC UNIX RENT GmbH
  • 16:15 Uhr Es kann jeden tref­fen — Prüf­pra­xis der Aufsichtsbehörde,Alexander Filip, Refe­rent Baye­ri­sches Lan­des­amt für Datenschutzaufsicht
  • 16:45 Uhr Daten­schutz und Mar­ke­ting — Geg­ner oder Part­ner? Sascha Kuhr­au, a.s.k. Daten­schutz
  • 17:15 Uhr Kaffeepause
  • 17:45 Uhr Out­sour­cing — daten­schutz­recht­lich mög­lich? Gerd Schmidt, Vor­sit­zen­der des Arbeits­krei­ses/IHK-Anwen­der­clubs „Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit“ und Geschäfts­füh­rer der info­si GmbH & Co. KG
  • 18:15 Uhr ISA + — Neue Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ana­ly­se für klei­ne und mitt­le­re Unternehmen,Sandra Wies­beck, Baye­ri­scher IT-Sicher­heits­clus­ter e.V.
  • 18:45 Uhr Aus­klang, Gesprä­che und Net­wor­king mit klei­nem Imbiss

Wei­te­re Details und das Anmel­de­for­mu­lar fin­den Sie in die­sem PDF Daten­schutz im Unter­neh­mens­all­tag.

Web­sei­ten­be­trei­ber auf­ge­passt: Goog­le ändert Links zu eige­nen Datenschutzerklärungen

Ende März 2014 hat Goog­le sei­ne eige­nen Daten­schutz­er­klä­run­gen aktua­li­siert. Bei die­ser Gele­gen­heit wur­den die Links zu den rele­van­ten daten­schutz­recht­li­chen Anga­ben für die Tools Goog­le Ana­ly­tics und den Goog­le+ But­ton geändert.

Als logi­sche Kon­se­quenz lan­den nun alle Links in Daten­schutz­er­klä­run­gen im Nir­wa­na. Goog­le hat es lei­der nicht für nötig erach­tet, eine Umlei­tung (Redi­rect) zu set­zen und somit sind die­se vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­tio­nen nicht mehr direkt zugäng­lich. Folg­lich ist die Daten­schutz­er­klä­rung auf den eige­nen Web­sei­ten fehlerhaft.

Daher soll­ten Sie — sofern Sie Goog­le Ana­ly­tics und /​ oder den Goog­le+ But­ton auf den Web­sei­ten ein­set­zen — nun schnell reagie­ren und die­se Links aktua­li­sie­ren. Die­se lau­ten wie folgt:

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen zu Goog­le Ana­ly­tics (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​i​n​t​l​/​d​e​/​a​n​a​l​y​t​i​c​s​/​l​e​a​r​n​/​p​r​i​v​a​c​y​.​h​tml

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen bezüg­lich des Goog­le+ But­tons (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​c​y​/​p​a​r​t​n​e​r​s​/​?​h​l​=de

Nicht ver­ges­sen: die fol­gen­den bei­den Links soll­ten eben­falls Bestand­teil Ihrer Daten­schutz­er­klä­rung sein. Bei­de sind von der aktu­el­len Adress­än­de­rung jedoch nicht betroffen:

Neu­es­ter Stand “All­ge­mei­ne Daten­schutz­hin­wei­se von Google” 
https://​www​.goog​le​.de/​i​n​t​l​/​d​e​/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​cy/

Brow­ser-Add-on gaop­tout zur Deak­ti­vie­rung von Goog­le Ana­ly­tics zum Download
https://​tools​.goog​le​.com/​d​l​p​a​g​e​/​g​a​o​p​t​o​u​t​?​h​l​=de

Ergän­zen­der Tipp: Daten­schutz bei Nut­zung von social Plug­ins (exter­ner Bei­trag unse­res Partner-Blogs)

Web­track­ing daten­schutz­kon­form umset­zen: Web­ana­ly­se-Tool PIWIK

Update vom 19.01.2014

Mitt­ler­wei­le ist das Tool PIWIK in der Ver­si­on 2.x ver­füg­bar. Neben einem deut­lich über­ar­bei­te­ten Inter­face wur­den die Aus­wer­tungs­mög­lich­kei­ten noch­mals ver­fei­nert. Rein­schau­en lohnt sich für jeden Web­mas­ter alle­mal. https://​piwik​.org/

Update vom 08.05.2012

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht teil­te ges­tern mit, den Ein­satz des Web­track­ing-Tools Goog­le Ana­ly­tics auf 13.404 Web­sei­ten mit Betrei­bern aus Bay­ern mit­tels einer eigens ent­wi­ckel­ten Soft­ware über­prüft zu haben. 10.955 der geprüf­ten Web­sei­ten setz­ten Goog­le Ana­ly­tics nicht ein. Auf den ver­blie­be­nen 2.449 Web­sei­ten wäre das belieb­te Web­track­ing-Tool ledig­lich in 3% aller Fäl­le daten­schutz­kon­form umge­setzt. Die 2.371 Web­sei­ten­be­trei­ber mit nicht daten­schutz­kon­for­men Ein­satz des Tools erhal­ten in den kom­men­den Tagen Post von der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de mit der Auf­for­de­rung zur Abstel­lung des nicht kon­for­men Einsatzes.

Seit lan­gem wird heiß dis­ku­tiert, ob und inwie­weit Goog­le Ana­ly­tics über­haupt daten­schutz­kon­form nach deut­schem Recht ein­setz­bar ist. Vie­le der not­wen­di­gen Sach­ver­hal­te las­sen sich mit unse­rem aktu­el­len Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nicht kor­rekt umset­zen oder dar­stel­len. Die­se Dis­kus­si­on soll­te jedoch nicht dazu ver­lei­ten, nach dem Mot­to “Augen zu und durch” zu ver­fah­ren. Noch dazu, wo es doch eine kos­ten­freie, leis­tungs­fä­hi­ge und bean­stan­dungs­freie Alter­na­ti­ve wie das Open Source Tool PIWIK gibt. Wie das ein­zu­set­zen ist, lesen Sie in unse­rem Blog-Bei­trag vom 16.03.2011:

Ori­gi­nal-Bei­trag vom 16.03.2011

Goog­le steht mit sei­nem Web­track­ing-Dienst Ana­ly­tics nach wie vor im Kreuz­feu­er der Kri­tik sei­tens der Daten­schutz­be­hör­den — sie­he “Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­ter sagt Nein zu Goog­le Ana­ly­tics”. Die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de Baden-Würt­tem­berg sieht Lösungs­mög­lich­kei­ten für den Kon­flikt zwi­schen der Funk­ti­ons­wei­se von Ana­ly­tics und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz. Spruch­reif sind die­se jedoch noch nicht.

Kon­flikt­frei­er und siche­rer geht Web­track­ing mit­tels des kos­ten­frei­en open Source Web­track­ing Tools PIWIK. Über die­se Alter­na­ti­ve konn­ten Sie sich bereits 2010 auf die­sem Blog infor­mie­ren — “PIWIK — die unbe­denk­li­che­re Alter­na­ti­ve zu Goog­le Ana­ly­tics”. Nun hat das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein (ULD) in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 15.03.2011 Rat­schlä­ge zum daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von Web­ana­ly­se-Werk­zeu­gen her­aus­ge­ge­ben. Und ergän­zend hier­zu eine PDF-Anlei­tung zum daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von PIWIK zum Down­load bereit­ge­stellt.

Neben einer gelun­ge­nen Vor­stel­lung von PIWK und einer Instal­la­ti­ons­an­wei­sung sind ab Kapi­tel 3 die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Mass­nah­men auf­ge­lis­tet, mit­tels derer ein daten­schutz­kon­for­mer Ein­satz nach Ermes­sen des ULD gewähr­leis­tet wer­den kann:

  1. Nut­zung des Plug­ins “Anony­mi­zeIP” inkl. einer Erwei­te­rung der Anonymisierungsmaske
  2. Bereit­stel­len der inte­grier­ten Wider­spruchs­mög­lich­keit Opt-Out mit­tels iframe beim ers­ten Auf­ruf der Sei­te und in der Datenschutzerklärung
  3. Spar­sa­mer Ein­satz der Refer­rer-Daten, bis hin zu einer mög­li­chen Abschal­tung des Plugins
  4. Kei­ne Daten zusammenführen
  5. Daten­lö­schung nach Aus­wer­tung und Analyse
  6. Ver­rin­ge­rung der Lebens­dau­er des Analyse-Cookies

Die genann­ten Punk­te sind mit weni­gen Hand­grif­fen, selbst von nicht Web-Pro­fis umzusetzen.

VHS Hers­bruck: Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefah­ren­po­ten­tia­le — 17.11.2012, 14–17 Uhr

Am Sams­tag, den 17.11.2012 fin­det von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volks­hoch­schu­le Hers­bruck, Emil-Held-Haus, Amber­ger Stra­ße 27, Raum 02 das Seminar

Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefahrenpotentiale

statt. Die Teil­nah­me-Gebühr beträgt 24,– €.

Beschrei­bung:

Wie kann es sein, dass ein eigent­lich klei­nes Unter­neh­men wie Face­book Mil­li­ar­den wert sein soll? Oder han­delt es sich dabei eher um den Wert der gesam­mel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Nut­zer? Was steckt hin­ter sozia­len Netz­wer­ken? Was treibt die­se an und was moti­viert deren Nut­zer, so viel über sich preis­zu­ge­ben? Was ist Pro­fil­ing und wie kann ich mich davor schüt­zen? Wel­che unbe­dach­ten Rechts­ver­stö­ße kön­nen bei der Nut­zung sozia­ler Netz­wer­ke unter­lau­fen? Die­se und wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet Ihnen der Dozent, frei­be­ruf­li­cher Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit im Rah­men die­ser Veranstaltung.

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