Fördermittel Datenschutz und Informationssicherheit
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-Hows für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung sind Zuschüsse zu den Kosten möglich, die durch die Inanspruchnahme einer Beratungsleistung entstehen. Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union mitfinanziert. a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau ist zugelassener Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem “Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation und Qualitätsmanagement”.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- seit mehr als einem Jahr am Markt aktiv sind
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme unter 43 Mio Euro liegt
In welcher Höhe wird gefördert?
Das beantragende Unternehmen erhält Zuschüsse zu den von a.s.k. Datenschutz fakturierten Beratungskosten. Der Höchstzuschuß beträgt 50% der angefallenen Beratungskosten, maximal 1.500.- Euro (alte Bundesländer inklusive Berlin) oder 75% maximal 1.500.- Euro in den neuen Bundesländern inklusive des Regierungsbezirks Lüneburg.
Alle weiteren Informationen zur Förderhöhe lesen Sie hier.
a.s.k. Datenschutz hat keinen Einfluß auf die Entscheidung durch die jeweiligen Förderstellen und kann daher keine Garantie für die Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln geben. Ich werde Sie jedoch in allen Punkten der Beantragung nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen.
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
CISIS12 Förderung
Details zur Förderung von CISIS12 finden Sie hier.