Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
Selbst wenn Sie einen internen betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von unseren Leistungen. Frisch zurück vom Datenschutz-Grundseminar wird sich Ihr interner Datenschutzbeauftragter schwer tun, zwischen den umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten einen sinnvollen und effizienten Weg zu finden. Gleichzeitig soll er oder sie sich noch um die eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz kümmern, sofern Sie keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Hier setzen wir mit mit unseren Dienstleistungen für Sie an — Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten.
Nach Wunsch helfen wir zur Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten mit:
- Identifikation der relevanten Arbeitsschritte für die ersten 12 Monate
- Festlegen einer optimierten Reihenfolge und Vorgehensweise
- Auswahl geeigneter Softwarelösungen für Datenschutz-Management
- Konzeption notwendiger Dokumentationen und Datenschutz-Richtlinien
- Auf Wunsch: Übernahme bzw. Unterstützung bei der Dokumentation
- Entwicklung Trainingseinheiten zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung
- Auf Wunsch: Übernahme der Mitarbeiterschulungen (Präsenz, Webschulung)
- Coach und Sparring-Partner für Fragen und Problemstellungen
- Ansprechpartner für komplexere Fragestellungen im Datenschutz
- Vor-Ort-Begehungen und Entwickeln von Ideen zur Verbesserung technischer und organisatorischer Maßnahmen
-
- Übernahme von Schulungsmaßnahmen
- Einführen von Datenschutz-Softwarelösungen
- Auslagern der Dokumentationstätigkeiten
- Prüfung externer Dienstleister und deren Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung
- Durchführen der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Risikobewertung und Dokumentation von Datenpannen
- und vieles mehr, wo Sie der Schuh im Datenschutz drückt
Alternativ: Setzen Sie doch gleich auf a.s.k. Datenschutz als externe Datenschutzbeauftragte und profitieren Sie von mehr als 10 Jahren Erfahrung in Unternehmen und Kommunen.
Unverbindliches Angebot anfordern