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September 22, 2011

Easy­cash GmbH zahlt 60000 Euro Bußgeld

Die Easy­cash GmbH zahl­te für die unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be von Kon­to­da­ten — sie­he “Easy­cash sam­melt Daten von EC-Kar­ten­in­ha­bern zwecks Bewer­tung der Zah­lungs­fä­hig­keit” und “Ham­bur­ger Daten­schüt­zer stellt Straf­an­trag gegen easy­cash Loyal­ty Solu­ti­ons” — ein Buß­geld in Höhe von 60.000 Euro.

Der zustän­di­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te von Nord­rhein-West­fa­len, Ulrich Lep­per kom­men­tiert sein Vor­ge­hen: “Wer Zah­lungs­vor­gän­ge qua­si als Treu­hän­der für Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men abwi­ckelt, muss beson­ders sorg­fäl­tig mit die­sen Daten umge­hen. Er darf so sen­si­ble Daten über Zah­lungs­ver­hal­ten und Kon­to­ver­bin­dun­gen, die durch­aus auch Pro­fil­bil­dun­gen erlau­ben wür­den, nicht für ande­re Zwe­cke an Drit­te über­mit­teln. Des­we­gen muss­te ich hier einschreiten.”

Die Daten hat­te Easy­cash an die in Ham­burg ansäs­sige Fir­ma easy­cash Loy­alty Solu­ti­ons als Schwes­ter­un­ter­neh­men ver­mit­telt, das Kun­den- und Bonus­pro­gram­me anbie­tet, und die Daten sta­tis­tisch aus­wer­te­te. Easy­cash wickelt im Auf­trag von Ein­zel­händ­lern EC-Kar­ten­zah­lun­gen ab und ver­fügt dar­aus über zahl­rei­che Daten­sät­ze über Kar­ten­zah­lungs­vor­gän­ge. An das Schwes­ter­un­ter­neh­men gab Easy­cash die Daten von rund 400.000 Zah­lungs­vor­gän­gen weiter.

Nach Anga­ben von Lep­per zeig­te sich Easy­cash ein­sich­tig und koope­ra­tiv. Das Buß­geld sei bereits bezahlt.

Quel­len:

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