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Dezember 11, 2014

Knack­punkt Geburtstagsliste

Wer kennt das nicht? Im Unter­neh­men hängt direkt über der Kaf­fee­ma­schi­ne eine Geburtstag­lis­te mit den Daten aller Mit­ar­bei­ter. Oder in Out­look ist der Kalen­der “Geburts­ta­ge der Mit­ar­bei­ter” öffent­lich für alle ver­füg­bar. Bei­de Ein­rich­tun­gen selbst­ver­ständ­lich top aktu­ell und zen­tral gepflegt durch die Per­so­nal­ab­tei­lung. Ein­ge­stellt, ein­ge­tra­gen, aus­ge­han­gen 🙂 Nett gemeint, doch nicht ganz ohne.

Der thü­rin­gi­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te hält die­se Vor­ge­hens­wei­se ohne gül­ti­ge Ein­wil­li­gung für nicht rechts­kon­form. Dies äußert er in sei­nem Jah­res­be­richt (Zeit­raum 12/11–12/13) für den nicht-öffent­li­chen Bereich (also Unter­neh­men und Ver­ei­ne) auf Sei­te 81.

Geburts­tags­da­ten von Mit­ar­bei­tern sind Arbeit­neh­mer­da­ten. Daher ist sei­ner Mei­nung nach § 32 BDSG Daten­er­he­bung, ‑ver­ar­bei­tung und ‑nut­zung für Zwe­cke des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses anzu­wen­den. Die dar­in genann­ten Nut­zungs­zwe­cke Begrün­dung, Durch­füh­rung und Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses geben eine Legi­ti­ma­ti­on der Daten­nut­zung für eine öffent­li­che Geburts­tags­lis­te nicht her. Von daher ist nach sei­nem Dafür­hal­ten die aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung jedes ein­zel­nen Mit­ar­bei­ters erfor­der­lich. Dabei ist es uner­heb­lich, ob die Anga­be mit oder ohne Geburts­jahr erfolgt.

Für die kor­rek­te For­mu­lie­rung einer Ein­wil­li­gung fra­gen Sie doch ein­fach Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Sie haben kei­nen? Spre­chen Sie uns an.

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