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Schule

Bil­der zur Ein­schu­lung und der „böse“ Datenschutz

Sie haben es sicher in den letz­ten Tagen ver­folgt bzw. mit­be­kom­men. TV, Radio, Print und Online-Mel­dun­gen gei­ßeln pas­send zum Schul­be­ginn das The­ma Daten­schutz in Ver­bin­dung mit Bil­dern der neu ein­ge­schul­ten bzw. ein­zu­schu­len­den Kin­der. Der ach so böse Daten­schutz bzw. die DSGVO ist nun schuld, dass die stol­zen Eltern kei­ne Bil­der mehr von ihren Kin­dern im Rah­men der Ein­schu­lung anfer­ti­gen dür­fen. Ver­un­si­che­rung durch Fehl­in­for­ma­tio­nen führt dazu, dass die eine oder ande­re Schu­le ein kom­plet­tes Foto­gra­fier­ver­bot ver­hängt. Neben der Unsi­cher­heit durch fal­sche Pres­se­mel­dun­gen tra­gen da auch die über­zo­ge­nen Sicht­wei­sen und For­de­run­gen ein­zel­ner Heli­ko­pter-Eltern und die Erfah­run­gen im Umgang mit die­sen zu sol­chen Über­re­ak­tio­nen bei. Doch ist das Foto­gra­fie­ren an die­sem Ehren­tag nun wirk­lich eine Sache des Daten­schut­zes? Und ver­bie­tet der Daten­schutz wirk­lich das Anfer­ti­gen sol­cher Bil­der der Liebs­ten an ihrem wich­ti­gen Tag?

Fin­det das The­ma Daten­schutz über­haupt bei Foto­gra­fien die­ser Art Anwendung?

Schau­en wir mal in den Anwen­dungs­be­reich des Daten­schut­zes, kon­kret in den sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich im Art. 2 DSGVO. Dort heißt es im Absatz 2:

Die­se Ver­ord­nung fin­det kei­ne Anwen­dung auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten .…
c) durch natür­li­che Per­so­nen zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätigkeiten.

Es ist wohl unstrit­tig, dass ein Foto des eige­nen Kin­des und sogar der Klas­sen­ka­me­ra­din­nen und Kame­ra­den für das pri­va­te Foto­al­bum eine Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätig­kei­ten dar­stellt. Von daher ist die Auf­re­gung über den bösen Daten­schutz, der sich angeb­lich in immer mehr Berei­che erstreckt, voll­kom­men fehl am Platz. Für genau sol­che Fäl­le hat der Daten­schutz eine Gren­ze gezo­gen (bekom­men). Und dar­an ändert auch die man­tra-arti­ge Wie­der­ho­lung von „Der Daten­schutz ist schuld“ nichts. Ja aber war­um denn dann die gan­ze Aufregung?

Wel­ches Recht spielt denn dann bei Foto­gra­fien zur Ein­schu­lung eine Rolle?

Wie in den meis­ten Fäl­len zum The­ma Foto­gra­fie spielt hier das Kunst­ur­he­ber­ge­setz eine bedeu­ten­de Rol­le. Die­ses Gesetz ist nicht neu, son­dern stammt aus dem Beginn des vori­gen Jahr­hun­derts (!), genau­er aus 1907. Was hier umgangs­sprach­lich auch ger­ne mit dem „Recht am eige­nen Bild“ asso­zi­iert wird, meint den Umstand, dass ich Bil­der von ande­ren nicht ohne deren Zustim­mung öffent­lich machen darf, son­dern dafür eine Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen bzw. bei Kin­dern deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ter benö­tigt wird. Das leuch­tet auch ein, oder? Aber hier kommt jetzt die Tücke der moder­nen Tech­nik zum Tragen.

Braucht die Schu­le (der Kin­der­gar­ten) eine Ein­wil­li­gung aller Erzie­hungs­be­rech­tig­ter, um das Foto­gra­fie­ren am Ein­schu­lungs­tag zuzulassen?

Nein, wie­so auch? Die Bil­der wer­den von den teil­neh­men­den Eltern ange­fer­tigt. Dies ist lt. DSGVO für das pri­va­te Foto­al­bum auch ohne wei­te­re Auf­la­gen zuläs­sig und bedarf kei­ner Ein­wil­li­gung. Da heut­zu­ta­ge Bil­der jedoch ger­ne in sozia­len Netz­wer­ken sofort oder nach kur­zer Zeit ver­öf­fent­licht wer­den, grätscht das Kunst­ur­he­ber­ge­setz, kurz KUG (wohl­ge­merkt, nicht der Daten­schutz!) dazwi­schen und die ver­öf­fent­li­chen­den Eltern (wohl­ge­merkt, nicht die Schu­le) wür­den jetzt eine Ein­wil­li­gung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten der mit­ab­ge­bil­de­ten Kin­der benö­ti­gen. Dies gilt natür­lich nicht, wenn nur der eige­ne Nach­wuchs auf dem Bild zu sehen ist. Aber auch hier wäre die Fra­ge zu stel­len, ob wirk­lich jeder Lebens­schritt der eige­nen Kin­der in sozia­len Netz­wer­ken und damit gegen­über Drit­ten bzw. öffent­lich doku­men­tiert sein muss.

Was ist, wenn die Schu­le jetzt selbst Bil­der anfer­ti­gen lässt und ver­öf­fent­li­chen möchte?

In die­sem Fall muss die Schu­le sich um die im KUG vor­ge­schrie­be­ne Ein­wil­li­gun­gen der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten küm­mern, wenn eine Ver­öf­fent­li­chung durch die Schu­le selbst geplant ist.

Was ist, wenn die Schu­le nichts regelt (muss sie ja auch nicht), die foto­gra­fie­ren­den Eltern im Anschluss Bil­der der Ver­an­stal­tung in sozia­len Netz­wer­ken oder an ande­ren Stel­len öffent­lich zugäng­lich machen?

Das ist dann ein kla­res Pro­blem der ver­öf­fent­li­chen Eltern. Der Ver­stoß gegen das Kunst­ur­he­ber­ge­setz wird gegen die Eltern geahn­det, die mein­ten, sich nicht an gel­ten­des Recht hal­ten zu müs­sen. Die Schu­le trifft hier kei­ne Schuld und muss hier für Ver­stö­ße der Eltern auch nicht haf­ten. So kann die Schu­le ja auch kei­nen Ein­fluss dar­auf neh­men, was die Eltern im Anschluss mit den Bil­dern der Ver­an­stal­tung machen.

Hilf­reich — zumin­dest im Sin­ne des Ser­vice­ge­dan­kens — wäre jedoch ein ent­spre­chen­der Hin­weis (schrift­lich gegen­über den Eltern oder Aus­hän­ge am Tag der Ver­an­stal­tung) mit dem Hin­weis, dass Bil­der für pri­va­te Zwe­cke ger­ne gefer­tigt wer­den dür­fen. Eine Ver­öf­fent­li­chung durch die Eltern außer­halb des fami­liä­ren Bereichs z.B. in sozia­len Medi­en wür­de jedoch einen Ver­stoß gegen das KUG dar­stel­len, für den die Eltern dann selbst haften.

Dann ist der Daten­schutz also gar nicht Schuld an der gan­zen Auf­re­gung um Bil­der­ver­bo­te am Einschulungstag?

Nö. Aber irgend­ein Buh­mann wird ja benö­tigt. Und seit Mai 2018 bie­tet sich der böse Daten­schutz gera­de­zu an. Das lenkt per­fekt von zahl­rei­chen ande­ren Ver­säum­nis­sen ab, wie z.B. die bis­he­ri­ge — oft kon­se­quen­te — Miß­ach­tung des Kunst­ur­he­ber­ge­set­zes und des Rech­te am eige­nen Bild. Das The­ma kam zwar im Zuge der DSGVO wie­der an die Öffent­lich­keit, aber die­se Auf­la­gen kom­men aus dem KUG, nicht aus den Daten­schutz­ge­set­zen. Sor­ry, lie­be DSGVO-Kritiker 🙂

Was ist, wenn die Schu­le jetzt den­noch ein Foto­gra­fier­ver­bot aus­spricht? Muss ich mich dann dar­an halten?

In dem Fall ist es egal, ob die Bil­der aus­schließ­lich pri­vat genutzt wer­den oder viel­leicht sogar von wei­te­ren Abge­lich­te­ten Ein­wil­li­gun­gen zur Ver­öf­fent­li­chung vor­lie­gen. Da die Schu­le ihr Haus­recht aus­übt und auf dem Gelän­de der Schu­le Foto­gra­fien ver­bie­ten kann, gilt dies auf jeden Fall. Wer den­noch ein Foto anfer­ti­gen will, muss ein­fach das Schul­ge­län­de ver­las­sen und dann dort das gewünsch­te Bild schießen.
Viel­leicht hilft es aber, wenn die die Betei­lig­ten (Schu­le, Eltern­bei­rat etc.) vor sol­chen Ver­an­stal­tun­gen zusam­men­set­zen und unauf­ge­regt auf Basis der Fak­ten die Vor­ge­hens­wei­se bespre­chen und pla­nen. Für ein Ver­bot gibt es über­haupt kei­nen Grund. Und wenn die Sach­la­ge den Betei­lig­ten bekannt ist, dann wird das ein ent­spann­ter Ein­schu­lungs­tag mit vie­len bild­haf­ten und blei­ben­den Ein­drü­cken. Ganz so wie es sein soll.

Noch ein Tipp an die Han­dy-Süch­ti­gen: Legen Sie das Smart­phone bei sol­chen Ver­an­stal­tun­gen ger­ne mal aus der Hand und schau­en live der Ver­an­stal­tung zu. Die­se Emo­tio­nen sind durch kein Bild oder ver­wa­ckel­tes Han­dy-Video spä­ter zu ersetzen.

“Daten­schutz geht zur Schu­le” heu­te in Erlangen

Heu­te sind wir mit unse­rer Initia­ti­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” am Fri­de­ri­ca­num Gym­na­si­um in Erlangen.
Letz­tes Jahr durf­ten wir hier sehr neu­gie­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 6. Klas­sen für das The­ma Inter­net und Sozia­le Netz­wer­ke begeis­tern und sensibilisieren.

Wird die­ses Jahr sicher wie­der eine tol­le Veranstaltung

Zur Web­sei­te der Initiative

“Daten­schutz geht zur Schu­le” in Lauf und Erlangen

Ken­nen Sie schon die Initia­ti­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” von unse­rem  Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V.? Die­se wur­de 2011 mit dem Preis “Deutsch­land Land der Ideen — Aus­ge­wähl­ter Ort” ausgezeichnet.

Seit Anfang 2010 sind Dozen­tin­nen und Dozen­ten des BvD mit Unter­richts­kon­zep­ten für die Sekun­dar­stu­fen I und II bun­des­weit an Schu­len unter­wegs, um Schü­le­rin­nen und Schü­lern kla­re und ein­fa­che Ver­hal­tens­re­geln für den sen­si­blen Umgang mit ihren per­sön­li­chen Daten im Netz näher zu bringen.

a.s.k. Daten­schutz wird am 10.07.2013 in der Kuni­gun­den­schu­le in Lauf und am 19.07.2013 am Fri­de­ri­cia­num Gym­na­si­um in Erlan­gen mit meh­re­ren Schul­klas­sen das bri­san­te The­ma Sozia­le Netz­wer­ke — Chan­cen, Risi­ken und Gefah­ren beleuch­ten. In 90-minü­ti­gen Vor­trä­gen und Gesprä­chen, Dis­kus­sio­nen, kur­zen Film­se­quen­zen und  Erfah­rungs­aus­tau­schen ver­su­chen wir mit viel Pra­xis­nä­he und Erfah­rung im Dia­log mit den Kin­dern eini­ge „AHA-Effek­te“ zu erzielen.

Mit gleich­blei­bend hoher Qua­li­tät und Aktualität

Anhand der prak­ti­schen Erfah­run­gen, der Beur­tei­lun­gen und Hin­wei­se aus den bun­des­weit gehal­te­nen Vor­trä­gen, ent­wi­ckelt ein Team von Daten­schutz­be­auf­trag­ten unse­re Vor­trags­un­ter­la­gen bestän­dig wei­ter und stellt sicher, dass alle Dozen­tIn­nen mit den aktu­ells­ten Infor­ma­ti­on arbei­ten können.

Für Schul­klas­sen kostenfrei

Es ist uns ein Anlie­gen den ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit den Medi­en die­ser Zeit kon­struk­tiv zu beglei­ten! Dem­entspre­chend inves­tie­ren unse­re Dozen­tin­nen und Dozen­ten kos­ten­frei ihre Zeit und kom­men ehren­amt­lich in Ihre Schulklassen.

Inter­es­se? Dann spre­chen Sie uns doch ein­fach an.

 

„Daten­schutz geht zur Schu­le“: Auf­bau von Daten­schutz-Kom­pe­tenz für Kin­der und Jugend­li­che (Update)

Die meis­ten Schü­ler und Jugend­li­che nut­zen das Inter­net. Der ers­te Gang zu Hau­se nach der Schu­le führt oft direkt zum PC. An vor­ders­ter Stel­len ste­hen sozia­le Netz­wer­ke wie Schü­ler VZ oder auch Face­book. Zahl­rei­che Chat-Pro­gram­me wie MSN und ICQ buh­len um die Gunst des Nach­wuch­ses für eine schnel­le und zeit­na­he Kom­mu­ni­ka­ti­on unter­ein­an­der. Han­dy-Kame­ras lie­fern mas­sig Nach­schub an Bild­ma­te­ri­al von Mit­schü­lern und Freun­den, mit einem Klick sind die­se im Netz ver­öf­fent­licht. Web­cams sind von fast kei­nem Tee­nie-Com­pu­ter mehr weg­zu­den­ken. Freun­des­lis­ten wach­sen, es wird kom­mu­ni­ziert, was das Zeug hält. Doch sind sich die Betei­lig­ten über die mög­li­chen Kon­se­quen­zen ihres Han­delns bewusst?

Wer denkt schon dar­an, dass der zukünf­ti­ge Arbeits­ge­ber oder Anbie­ter einer Aus­bil­dungs­stel­le das Inter­net nutzt, um sich über sei­nen Bewer­ber zu infor­mie­ren? Wie wird er die Bil­der der letz­ten Zech­tour bewer­ten oder die Zuge­hö­rig­keit zur Grup­pe „Mon­tags mach ich am liebs­ten blau“? Das Inter­net ver­gisst nichts! Bil­der und coo­le Sprü­che sind noch über Jah­re im Inter­net ver­füg­bar, selbst wenn die­se gelöscht wur­den. Gegen loka­le Kopien ist erst recht kein Kraut gewachsen.

Doch es kann auch ander­wei­tig Unge­mach dro­hen. Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen durch den ille­ga­len Down­load von Lie­dern und Fil­men wer­den schnell teu­er. Belei­di­gun­gen, Beläs­ti­gun­gen oder Mob­bing unter dem Schutz einer nicht vor­han­de­nen Anony­mi­tät wer­den ver­folgt und geahn­det. Die Ver­ur­sa­cher meist über­rascht ob Ihrer „Ent­tar­nung“.

Früh­zei­ti­ge Sen­si­bi­li­sie­rung und der Auf­bau einer Daten­schutz-Kom­pe­tenz bei unse­rem Nach­wuchs sind not­wen­dig. Nur wer über sei­ne Rech­te und Schutz­mög­lich­kei­ten Bescheid weiß, ist in der Lage, sich und sei­ne per­sön­li­chen Daten aus­rei­chend zu schüt­zen, Miss­brauch vor­zu­beu­gen und selbst kei­ne Feh­ler zu machen.

Aus die­sem Grund ent­stand 2008 der Arbeits­kreis „Daten­schutz geht zur Schu­le“ des Berufs­ver­bands der Daten­schutz­be­auf­trag­ten (BvD) e.V.  (Ber­lin). Akti­ve Daten­schutz­be­auf­trag­te aus ganz Deutsch­land besu­chen ehren­amt­lich Schu­len und klä­ren auf. Ziel ist es, durch per­sön­li­che Ver­an­stal­tun­gen vor Ort, Schü­ler (und wenn gewünscht auch Leh­rer und Eltern) für die dro­hen­den Gefah­ren aus all­zu sorg­lo­sem Umgang mit dem rasant wach­sen­den Medi­um Inter­net zu sen­si­bi­li­sie­ren. Die Schu­lungs­ma­te­ria­len sind spe­zi­ell auf die unter­schied­li­chen Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen der Alters­klas­sen in der Sekun­dar­stu­fe I und II angepasst.

In locke­rer Atmo­sphä­re in Ein­hei­ten von 90 Minu­ten wer­den kla­re und ein­fa­che Ver­hal­tens­wei­sen für den sen­si­blen Umgang mit den eige­nen per­sön­li­chen Daten, aber auch denen von Freun­den vor­ge­stellt. Anhand aktu­el­ler Bei­spie­le und auf­ge­lo­ckert durch teils wit­zi­ge, teils erns­te Video­se­quen­zen wer­den die Schü­ler zum Mit­ma­chen und Nach­den­ken ange­regt. The­men sind unter ande­rem: Sozia­le Netz­wer­ke, Chat­rooms, Web­fo­ren, Abzo­cke im Inter­net und Cyber-Mob­bing. Bis zu 60 Teil­neh­mer kön­nen gleich­zei­tig geschult und sen­si­bi­li­siert wer­den. Die Dozen­ten ste­hen selbst­ver­ständ­lich vor und nach der Ver­an­stal­tung für wei­te­re Fra­gen zur Verfügung.

„Daten­schutz geht zur Schu­le“ wur­de am 29.03.2011 mit dem Inno­va­ti­ons­preis „365 Orte im Land der Ideen“ der Initia­ti­ve „Deutsch­land – Land der Ideen“ aus­ge­zeich­net. „Die Initia­ti­ve ‚Daten­schutz geht zur Schu­le‘ ist ein her­aus­ra­gen­des Bei­spiel dafür, wie Kin­der spie­le­risch auf die Gefah­ren des Inter­nets vor­be­rei­tet wer­den kön­nen und gleich­zei­tig ler­nen, Inhal­te des World Wide Web kri­tisch zu hinterfragen.“

Alle Schu­len, die Inter­es­se an die­ser kos­ten­lo­sen Ver­an­stal­tung haben, kön­nen sich direkt mit dem BvD (www​.bvd​net​.de/​a​k​s​c​h​ule) in Ver­bin­dung set­zen. Aus­ge­such­te und spe­zi­ell geschul­te Daten­schutz­be­auf­trag­te wer­den in Abspra­che die Schu­lung vor Ort durch­füh­ren. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie mich als einen der ehren­amt­li­chen Dozen­ten ger­ne bei Inter­es­se auch direkt ansprechen.

(Ori­gi­nal­ar­ti­kel vom 09.05.2011)

Update vom 27.06.2011:

ZEIT online berich­tet über den ehren­amt­li­chen Ein­satz des Vor­stands­vor­sit­zen­den des Berufs­ver­ban­des der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V. Frank Spa­e­ing im Rah­men des Arbeits­krei­ses “Daten­schutz geht zur Schule”.

Face­book Gesichts­er­ken­nung sorgt für Aufregung

Alle Mona­te wieder

Face­book ist inno­va­tiv und beweist dies in immer kür­ze­ren Abstän­den. Es liegt bedau­er­li­cher­wei­se in der Natur der Din­ge, das bei die­sem hohen “Inno­va­ti­ons­tem­po” der Daten­schutz mal (wie­der) auf der Stre­cke bleibt. Seit eini­gen Tagen ist die Face­book Gesichts­er­ken­nung nun auch außer­halb der USA aktiv. Was steckt dahinter?

Ey, ich kenn Dich

Ganz ein­fach. Fast jeder Nut­zer hat min­des­tens ein Foto von sich auf Face­book hoch­ge­la­den. Fügt jetzt ein ande­rer Nut­zer ein wei­te­res Foto per Upload hin­zu, auf dem man selbst zu erken­nen ist, dann schlägt die Face­book Gesichts­er­ken­nung vor, die dar­auf erkann­ten ande­ren Nut­zer nament­lich zu tag­gen — und unter­brei­tet mit recht guter Tref­fer­qua­li­tät auch gleich Namens­vor­schlä­ge. Mit jedem bestä­tig­ten Vor­schlag lernt die Face­book Gesichts­er­ken­nung hin­zu und trifft immer besser.

Und wo ist jetzt das Problem?

Müßig, erneut zu wie­der­ho­len, daß die­se Funk­ti­on bei jedem Nut­zer von vorn­her­ein aktiv ist. Er selbst muss das inno­va­ti­ve Fea­ture Face­book Gesichts­er­ken­nung erst mal wie­der aus­schal­ten, wenn er die all­zu frei­zü­gi­ge Bekannt­ga­be sei­nes Kon­ter­feis nicht wünscht. Die­se von Face­book favo­ri­si­ter­te Vor­ge­hens­wei­se, Daten sei­ner Nut­zer unge­fragt frei­zu­ge­ben, bis die­se wider­spre­chen, ist nicht zum ers­ten Mal Kri­tik­punkt. Daten­schutz­recht­lich frag­wür­dig ist aber auch die Ver­fah­rens­wei­se, daß nicht der auf dem Foto “getagg­te” Nut­zer über die Rich­tig­keit der Mar­kie­rung ent­schei­det, son­dern des­sen Freunde.

Dann lass es doch

Kri­ti­kern wird in öffent­li­chen Dis­kus­sio­nen ger­ne Hys­te­rie vor­ge­wor­fen oder die Emp­feh­lung nahe­ge­legt, Face­book ein­fach nicht zu nut­zen, wenn man mit der all­zu frei­zü­gi­gen Art des Umgangs mit Nut­zer­da­ten nicht ein­ver­stan­den ist.

Die gol­de­ne Mitte

Wie so oft, wird die Lösung ein Mit­tel­weg sein. Sich den neu­en Medi­en nicht ver­schlies­sen, dabei jedoch bedacht­sam mit den eige­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (und denen von Freun­den) umge­hen und regel­mä­ßig die Pri­vat­sphä­ren­ein­stel­lun­gen prü­fen und anpassen.

Wie stel­le ich das jetzt ab?

t3n hat eine nach­voll­zieh­ba­re Kurz­an­lei­tung zur Ver­fü­gung gestellt, wie kurz­fris­tig wie­der die Hoheit über Bild­da­ten in Face­book durch den Nut­zer zurück­ge­won­nen wer­den kann — bis zum nächs­ten neu­en gut ver­steck­ten “Fea­ture”.

Aber auch EXTRA 3 vom NDR klärt auf bekannt süf­fi­san­te Art und Wei­se über die Face­book Gesichts­er­ken­nung auf. “Klaus, die Erklärmaus, klärt auf” — auf You­tube anschau­en, schmun­zeln, nach­den­ken und handeln.

httpv://youtu.be/Kjg6wHIvnC8

Schu­len und Schü­lern sei an die­ser Stel­le die Initia­ti­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” des BvD nahe­ge­legt. Akti­ve Daten­schutz­be­auf­trag­te besu­chen ehren­amt­lich Schu­len und küm­mern sich um den Auf­bau einer Inter­net- und Medi­en­kom­pe­tenz der Schü­ler, und auf Wunsch auch der Leh­rer und Eltern.

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