Jetzt auch in Nordrhein-Westfalen: Webseitenbetreiber erhalten Post wegen Einsatz von Google Analytics
Den angeschriebenen Unternehmen wird ausführlich die rechtliche Grundlage erklärt und die lt. Behörde korrekte Einsatzweise des Tools dargestellt. Ein mehrseitiger Fragebogen samt Bestätigung des Unternehmens über den nun korrigierten und beanstandungsfreien Einsatz von Google Analytics ist beigefügt und innerhalb einer angemessenen Frist ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Unsere Empfehlung: nehmen Sie dieses Schreiben ernst und reagieren angemessen und zeitnah. Die Bußgelder für den nicht korrekten Einsatz des Tools sowie auf eine fehlende oder falsch erteilte Rückauskunft sind in dem Schreiben gleich benannt.
Die einfachste Lösung: stellen Sie doch gleich auf das Open Source Tool PIWIK um. Dieses steht Google Analytics als reines Tracking Tool in nichts nach und es gibt eine einfache Schritt für Schritt Anleitung, wie es rechtssicher installiert und konfiguriert wird. Eine Anleitung finden Sie auch hier im Blog.
Im Zweifel fragen Sie doch einfach Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Sie haben keinen? Dann ist möglicherweise Zeit zum Handeln, falls die gesetzliche Bestellpflicht für Ihr Unternehmen vorliegt. Sonst droht das nächste Ungemach in Form von Bußgeldern. Fordern Sie doch einfach und schnell Ihr unverbindliches Angebot an.