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Jetzt auch in Nord­rhein-West­fa­len: Web­sei­ten­be­trei­ber erhal­ten Post wegen Ein­satz von Goog­le Analytics

Nach­dem gera­de die baye­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de offi­zi­ell das Vor­ge­hen gegen baye­ri­sche Unter­neh­mens­web­sei­ten mit nicht kor­rekt umge­setz­ten Goog­le Ana­ly­tics Instal­la­tio­nen kund­ge­tan hat, ver­sen­det nun auch die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de Nord­rhein-Wets­fa­len ers­te Anschrei­ben. Im Visier: Unter­neh­men mit Sitz im Bun­des­land und einem Web­auf­tritt der als Track­ing Tool das belieb­te Goog­le Ana­ly­tics einsetzt.

Den ange­schrie­be­nen Unter­neh­men wird aus­führ­lich die recht­li­che Grund­la­ge erklärt und die lt. Behör­de kor­rek­te Ein­satz­wei­se des Tools dar­ge­stellt. Ein mehr­sei­ti­ger Fra­ge­bo­gen samt Bestä­ti­gung des Unter­neh­mens über den nun kor­ri­gier­ten und bean­stan­dungs­frei­en Ein­satz von Goog­le Ana­ly­tics ist bei­gefügt und inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist aus­ge­füllt und unter­schrie­ben zurückzusenden.

Unse­re Emp­feh­lung: neh­men Sie die­ses Schrei­ben ernst und reagie­ren ange­mes­sen und zeit­nah. Die Buß­gel­der für den nicht kor­rek­ten Ein­satz des Tools sowie auf eine feh­len­de oder falsch erteil­te Rück­aus­kunft sind in dem Schrei­ben gleich benannt.

Die ein­fachs­te Lösung: stel­len Sie doch gleich auf das Open Source Tool PIWIK um. Die­ses steht Goog­le Ana­ly­tics als rei­nes Track­ing Tool in nichts nach und es gibt eine ein­fa­che Schritt für Schritt Anlei­tung, wie es rechts­si­cher instal­liert und kon­fi­gu­riert wird. Eine Anlei­tung fin­den Sie auch hier im Blog.

Im Zwei­fel fra­gen Sie doch ein­fach Ihren exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Sie haben kei­nen? Dann ist mög­li­cher­wei­se Zeit zum Han­deln, falls die gesetz­li­che Bestell­pflicht für Ihr Unter­neh­men vor­liegt. Sonst droht das nächs­te Unge­mach in Form von Buß­gel­dern. For­dern Sie doch ein­fach und schnell Ihr unver­bind­li­ches Ange­bot an.

4 Gedanken zu „Jetzt auch in Nord­rhein-West­fa­len: Web­sei­ten­be­trei­ber erhal­ten Post wegen Ein­satz von Goog­le Analytics“

    1. Hal­lo Michi!

      Da stim­me — sicher nicht nur ich — voll­kom­men zu. Wir hin­ken mit unse­rem Daten­schutz­recht um eini­ges der tech­ni­schen Ent­wick­lung der letz­ten Jah­re hin­ter­her. Dar­an ändert auch der aktu­el­le Vor­stoß auf euro­päi­scher Ebe­ne nichts. Solan­ge es kei­ne höchst­rich­ter­li­chen Urtei­le hier­zu gibt, bleibt nur, der Auf­for­de­rung der Behör­de nach­zu­kom­men oder es als betrof­fe­nes Unter­neh­men eben aus­zu­fech­ten. Recht muss jedoch Recht blei­ben, auch wenn es nicht mehr up to date ist.

  1. Dan­ke für die Infor­ma­ti­on. Die Behör­den mei­nen es wohl wirk­lich ernst. Bleibt nur zu hof­fen, dass wir in Deutsch­land nicht in die Stein­zeit zurück­fal­len, nur weil unser Recht nicht Schritt hält mit der tech­ni­schen Ent­wick­lung. Wir wer­den nun han­deln und Ihrer Emp­feh­lung fol­gen: Umstel­lung auf PIWIK

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