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Datenskandal

Guten Rutsch ins Jahr 2014 wünscht a.s.k. Datenschutz

Das Jahr 2013 geht zu Ende. Ein Jahr, in dem es für das The­ma Daten­schutz und die laut Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz als “Betrof­fe­ne” bezeich­ne­ten Ver­brau­cher tur­bu­lent zuge­gan­gen ist.

PRISM, NSA und der damit ver­bun­de­ne Whist­le­b­lower Edward Snow­den sorg­ten für eine teil­wei­se geän­der­te Sicht­wei­se auf den Umgang per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, nicht nur durch Geheim­diens­te. Bei vie­len Betrof­fe­nen mach­te sich eine gewis­se Resi­gna­ti­on breit, wie wir zum Bei­spiel auf Tagun­gen und Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen erfah­ren durf­ten. Doch zahl­rei­che Unter­neh­men stell­ten sich der Her­aus­for­de­rung mit uns gemein­sam, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten noch siche­rer zu machen oder zumin­dest unzu­läs­si­ge Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf höchs­tem Niveau zu erschweren.

Die Abhör­af­fä­re um alle Bür­ger der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wur­de sei­tens hoch­ran­gi­ger Inter­es­sens­ver­tre­ter der Poli­tik mit weni­gen Wor­ten als erle­digt ad acta gelegt. Erst als der unbe­rech­tig­te Zugriff auf das Mobil­te­le­fon der Kanz­le­rin bekannt wur­de (Mer­kel-Gate), sah man sich zur Kurs­kor­rek­tur gezwun­gen. Ob sich dar­aus Ände­run­gen im zukünf­ti­gen Umgang mit “Freun­den” und “Part­nern” erge­ben, nicht nur im Hin­blick auf Daten­aus­tausch (z.B. Swift), bleibt mit berech­tig­ter Skep­sis abzuwarten.

Der oft­mals unbe­que­me Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Peter Schaar muss­te nach zwei Tätig­keits­pe­ri­oden im Dezem­ber sein Amt abge­ben. Wur­de er ger­ne als zahn­lo­ser Papier­ti­ger ver­un­glimpft, war er doch min­des­tens genau­so oft der unbe­que­me Sta­chel im Fleisch der­je­ni­ger, die mein­ten, den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — und damit den Schutz der Bür­ger — aus­höh­len zu wol­len. Jüngs­tes Bei­spiel: der geplan­te Zugriff auf die Maut-Daten zur Straf­ver­fol­gung durch den mitt­ler­wei­le nicht mehr amtie­ren­den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Friedrich.

Sei­ne Nach­fol­ge­rin, Frau Andrea Voß­hoff lösch­te publi­kums­wirk­sam ihre Pro­fi­le in sozia­len Netz­wer­ken. Böse Zun­gen behaup­ten, das sei auch die bis­her ein­zi­ge Akti­vi­tät gewe­sen, mit der die Juris­tin sich mit dem The­ma Daten­schutz aus­ein­an­der­ge­setzt habe. Auf­ge­fal­len war sie zuvor bis­her nur als glü­hen­de Ver­fech­te­rin der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sowie des Acta-Abkom­mens. Nach eige­ner Aus­sa­ge sieht sie sich jedoch durch ihre Par­la­ments­tä­tig­keit für die neue Auf­ga­be bes­tens gerüs­tet. Es blei­ben Zwei­fel, die es durch Ein­satz aus­zu­räu­men gilt.

Edward Snow­den beklagt in einer Weih­nachts­an­spra­che auf Channel4 das Feh­len eines Bewußt­seins für Pri­vat­sphä­re, gera­de bei jün­ge­ren Men­schen. Er stellt die — nicht unbe­rech­tig­te — The­se auf, nach­fol­gen­de Gene­ra­tio­nen wür­den mit die­sem Begriff nichts mehr anfan­gen kön­nen. Ein düs­te­res Szenario.

Wir selbst haben bei unse­ren Bestands­kun­den, bei Neu­kun­den, zahl­rei­chen Anfra­gen zu Sach­the­men sowie bei per­sön­li­chen Gesprä­chen im Rah­men von Vor­trä­gen und Schu­lun­gen die Erfah­rung gemacht, Daten­schutz ist mehr in das Bewußt­sein der Men­schen gerückt. Für Unter­neh­men und Behör­den gilt es, die­sen Anspruch auf­zu­grei­fen und wei­ter umzu­set­zen. Daten­schutz wird immer mehr ein Qua­li­täts­merk­mal und auch Kun­den­bin­dungs­in­stru­ment. Die Ablö­sung von einer rei­nen recht­li­chen Vor­schrift setzt sich wei­ter fort. Doch auch Ver­brau­cher (die “Betrof­fe­nen”) wer­den sich mehr mit den Miß­brauchs­mög­lich­kei­ten der durch sie genutz­ten Tech­ni­ken (Smart­phones, sozia­le Netz­wer­ke, intel­li­gen­te Strom­zäh­ler und vie­le mehr) aus­ein­an­der­set­zen müssen.

Link zum Video auf You­tube (ab hier dann nicht mehr unser Ding 🙂 )

In die­sem Sin­ne wün­schen wir allen Kun­den, Lesern und Inter­es­sier­ten einen guten Rutsch in das neue Jahr 2014

Pre­miè­re oder nicht? Daten­pan­ne bei SKY

Wäh­rend sich die Web­sei­te des Pay TV Anbie­ters dazu (noch) aus­schweigt, mel­den  bekann­te Online Medi­en seit Mit­te der Woche ein Daten­leck bei SKY.

Stand 09.11.2013: auf der Start­sei­te von SKY ist nach wie vor kei­ne Mel­dung zu fin­den. Eben­so wenig unter Unter­neh­men, Pres­se oder Meldungen.

Aus­lö­ser war ein Gewinn­spiel-Anruf bei einem SKY Kun­den. Der Anru­fer wuß­te Name, Anschrift und Bank­ver­bin­dung des Ange­ru­fe­nen. Als Quel­le der Daten wur­de SKY Deutsch­land durch den Anru­fer benannt.

Auf Nach­fra­ge äußer­te sich SKY, “dass mög­li­cher­wei­se in ver­ein­zel­ten Fäl­len Sky-Kun­den­da­ten unbe­fug­ter­wei­se in die Hän­de Drit­ter gelangt sind.” Die betrof­fe­nen Kun­den sowie die zustän­di­ge Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de sei­en infor­miert. Über Ursa­che und Umfang schwieg man sich bis­her aus.

Der glück­li­che “Gewin­ner” wand­te sich per­sön­lich an SKY. “Er sei nicht der Ein­zi­ge”, so wur­de er beschie­den. Ob dies ein ange­mes­se­nes Kri­sen­ma­nage­ment darstellt?

 

Spei­cher­pro­ble­me: NSA liest 700000 Adreß­bü­cher am Tag aus

Nach einer Mel­dung des Focus liest die NSA im Jahr durch­schnitt­lich 250 Mil­lio­nen elek­tro­ni­sche Adress­bü­cher von Nut­zern sozia­ler Netz­wer­ke wie Face­book und von Email-Diens­ten wie Gmail, Hot­mail und Yahoo aus. Das sind am Tag fast 700.000 gescann­te und in den Tie­fen der NSA IT gespei­cher­te Adress­bü­cher mit allen Anga­ben zu Name, Anschrift, Ruf­num­mer, Email-Adres­sen, Geburts­ta­gen und was der Nut­zer sonst noch an Infor­ma­tio­nen zu dem jewei­li­gen Kon­takt abge­spei­chert hat. Online abge­spei­cher­te Kon­takt­lis­ten wie Adreß­bü­cher sind ergie­bi­ge­re Daten­quel­len als Telefonaufzeichnungen.

Grund zum Mitleid?

Laut der “Washing­ton Post” sei die Samm­lung an Kon­tak­ten so umfang­reich, dass ab und zu sogar eine Über­las­tung der Spei­cher­ka­pa­zi­tä­ten gedroht habe. Spam-Emails sei­en dabei ein gro­ßes Pro­blem, da die­se zusätz­lich die Spei­cher mit wert­lo­sen Infor­ma­tio­nen verstopfen.

Tri­cky

Da die NSA zu einer sol­chen Daten­samm­lung weder vom ame­ri­ka­ni­schen Kon­greß noch durch das bereits aus den Ent­hül­lun­gen von Edward Snow­den mehr­fach zitier­te Geheim­ge­richt ermäch­tigt ist, greift man zu einem Trick. Nach Aus­sa­ge eines Geheim­dienst­mit­ar­bei­ters wer­den die Daten ein­fach von NSA Stand­or­ten außer­halb der USA abgegriffen.

Kuri­os

Die Samm­lung ist auf Ver­ein­ba­run­gen mit aus­län­di­schen Tele­fon­ge­sell­schaf­ten oder befreun­de­ten Geheim­diens­ten angewiesen.

Mög­li­che Folgen

Was aus pau­scha­len Über­wa­chun­gen und Daten­samm­lun­gen sowie deren Aus­wer­tung resul­tie­ren kann, durf­te ein Mit­ar­bei­ter der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät in Ber­lin am eige­nen Leib erfah­ren. Gegen ihn lief ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Ver­dachts der Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung, weil er zwei Such­be­grif­fe in einer Web­re­cher­che für sei­ne wis­sen­schaft­li­che Arbeit ver­wen­de­te, die einen Ter­ror­ver­dacht “begrün­de­ten”. In einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on wur­de der Mit­ar­bei­ter samt sei­ner Fami­lie durch bewaff­ne­te Ter­ror­be­kämp­fer aus dem Schlaf geris­sen und ver­haf­tet. Erst nach Jah­ren wur­de das Ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­stellt. Lesen Sie mehr auf Wiki­pe­dia.

Wei­te­re Informationen

Mal sehen, was der Kol­le­ge so ver­dient — Daten­pan­ne bei der Telekom

Ver­geb­li­che Mühe

Seit Jah­ren bemüht sich die Deut­sche Tele­kom um Ver­bes­se­run­gen im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, nicht nur auf­grund zahl­rei­cher Skan­da­le. Wie zahl­rei­che Medi­en wie n‑tv nun berich­ten, hat es beim Beschäf­ti­gen­da­ten­schutz nicht ganz gereicht.

120.000 Mit­ar­bei­ter betroffen

Eine inter­ne Daten­bank mit Anga­ben zu fast allen Mit­ar­bei­tern des Unter­neh­mens samt Name, Anschrift und Gehalt stand einem grö­ße­ren Mit­ar­bei­ter­kreis zur Ein­sicht zur Ver­fü­gung, als eigent­lich zuläs­sig gewe­sen wäre. Die ursprüng­lich vor­ge­se­he­ne Anony­mi­sie­rung war nicht erfolgt.

Seit 2002 soll die Daten­bank in die­ser Form ver­füg­bar gewe­sen sein. Mitt­ler­wei­le wur­de sie vom Netz genom­men. Ein exter­ner Wirt­schafts­prü­fer soll die Ursa­chen und Fol­gen nun ermit­teln. Der Betriebs­rat läßt die Unter­su­chung durch einen eige­nen Anwalt begleiten.

Nach Unter­neh­mens­an­ga­ben hat man von einem Miß­brauch der Daten bis­her kei­ne Kenntnis.

 

 

Apo­the­ken­re­chen­zen­trum ver­kauft Pati­en­ten­da­ten an Markt­for­schungs­un­ter­neh­men mit unzu­rei­chen­der Verschlüsselung

War­um in die Fer­ne schwei­fen, wo die Daten­pan­ne liegt so nah …

Wer braucht schon einen NSA Abhör­skan­dal aus den USA, wenn vor der eige­nen Haus­tür laut Thi­lo Wei­chert, Lei­ter des Unab­hän­gi­gen Lan­des­zen­trums für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein (ULD), “einer der größ­ten Daten­skan­da­le der Nach­kriegs­zeit” stattfindet.

Was ist passiert?

Das betrof­fe­ne Apo­the­ken­re­chen­zen­trum ver­kauf sei­ne Daten u.a. an das US Unter­neh­men IMS Health.Dieser Kon­zern ver­folgt nach Anga­ben von Spie­gel Online die Krank­hei­ten welt­weit von mehr als 300 Mil­lio­nen Pati­en­ten und von cir­ca 42 Mil­lio­nen gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten aus Deutsch­land. Ein­ge der soge­nann­ten “Pati­en­ten­kar­rie­ren” sind bis 1992 zurück verfolgbar.

Ist das über­haupt zulässig?

Gene­rell ist die Wei­ter­ga­be von Rezept­da­ten in aus­rei­chend ver­schlüs­sel­ter Form (also ohne Rück­führ­bar­keit auf den betrof­fe­nen Pati­en­ten) zuläs­sig. Für ankau­fen­de Phar­ma­un­ter­neh­men sind die­se Infor­ma­tio­nen auch in anony­mi­sier­ter Form noch aus­sa­ge­kräf­tig genug.

Die Beto­nung liegt auf “aus­rei­chend verschlüsselt”

Im kon­kre­ten Fall ist die­ser Schlüs­sel ledig­lich 64-stel­lig und läßt sich, wie Spie­gel Online berich­tet, nach vor­lie­gen­den Doku­men­ten rela­tiv ein­fach auf die ursprüng­li­che Ver­si­cher­ten­num­mer zurück­rech­nen. Zusätz­lich wer­den noch Alter und Geschlecht über­tra­gen. Die unzu­rei­chen­de Ver­schlüs­se­lung birgt das Risi­ko einer Zurück­ver­fol­gung bis hin zu der Infor­ma­ti­on, wel­che Arzt­pra­xis wel­chem Pati­en­ten wel­ches Medi­ka­ment ver­ord­net hat. Das Ver­triebs­con­trol­ling von Phar­ma­un­ter­neh­men wür­de dies freu­en. Lie­ße sich doch so sehr kon­kret nach­voll­zie­hen, ob die ste­ti­gen Außen­dienst­be­su­che den behan­deln­den Arzt auch zum häu­fi­ge­ren Ver­schrei­ben der ange­prie­se­nen, eige­nen Pro­duk­te verleiten.

Thi­lo Wei­chert hofft nun, daß die Apo­the­ken Ihren Dienst­leis­ter auch ohne Gerichts­ver­fah­ren zur aus­rei­chen­den Ver­trau­lich­keit motivieren.

Wie geben Sie im Unter­neh­men eigent­lich Ihre Daten wei­ter? Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter prüft die recht­li­che Zuläs­sig­keit und emp­fiehlt die pas­sen­de Lösung. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie uns an. Mög­li­cher­wei­se unter­lie­gen Sie sogar der gesetz­li­chen Bestellpflicht.

Nota­ri­at in Ost­fil­dern (Baden-Würt­tem­berg) ent­sorgt Unter­la­gen im nor­ma­len Altpapierbehälter

Einem Notar soll­ten die The­men Schwei­ge­pflicht und Daten­schutz nicht unbe­kannt sein. Doch nicht nur auf­grund zahl­rei­cher gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, son­dern auch auf­grund des gesun­den Men­schen­ver­stands soll­te klar sein, das nota­ri­el­le Akten und Unter­la­gen nichts im nor­ma­len Papier­ab­fall zu suchen haben.

In Ost­fil­dern im Kreis Ess­lin­gen, unweit von Stutt­gart, sah man dies wohl anders. Anwoh­ner eines Büro- und Wohn­haus­kom­ple­xes staun­ten nicht schlecht über ihren Fund. Sta­pel­wei­se Doku­men­te eines vor Ort ansäs­si­gen staat­li­chen Nota­ri­ats lagen in einem öffent­lich zugäng­li­chen Papier­müll­be­häl­ter, so mel­det es der Schwarz­wäl­der Bote in sei­ner Online-Aus­ga­be am 07.08.2013. Nach­lass­un­ter­la­gen, Tes­ta­men­te, Grund­buch­aus­zü­ge und Erb­ver­trä­ge in Kopie oder als Aus­druck für jeder­mann zugreif­bar. Als Höhe­punkt befand sich dar­un­ter eine beglau­big­te Abschrift einer Nach­lass­an­ge­le­gen­heit mit offi­zi­el­lem Siegel.

Das Nota­ri­at schiebt den schwar­zen Peter auf die Stadt. Die­se sei schließ­lich für die daten­schutz­kon­for­me Ent­sor­gung zustän­dig. Das weist deren Spre­che­rin ent­schie­den zurück. Man stel­le zwar die Räum­lich­kei­ten, wie es das Lan­des­ge­setz vor­sä­he, sei aber defi­ni­tiv nicht für die Ver­nich­tung von Akten des Nota­ri­ats zuständig.

Unab­hän­gig davon, was nun davon stimmt, bleibt die Vor­ge­hens­wei­se des Nota­ri­ats zu hin­ter­fra­gen, die Akten an einem frei zugäng­li­chen öffent­li­chen Ort zu “lagern”. Ver­lie­rer im Kom­pe­tenz­ge­ran­gel sind mal wie­der Daten­schutz und die Betrof­fe­nen, trotz ein­schlä­gi­ger Vorschriften.

Übri­gens: Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter kann Sie bei der Pla­nung und Umset­zung rechts­kon­for­mer Ent­sor­gungs- und Lösch­ver­fah­ren unter­stüt­zen. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Wir infor­mie­ren Sie ger­ne.

 

 

NSA ver­stößt mit PRISM Logo gegen Urheberrecht

golem​.de, die IT News für Pro­fis, berich­tet online von einem vor­lie­gen­den Ver­stoß der NSA gegen das Urhe­ber­recht. Das auf den nun bekannt gewor­de­nen Unter­la­gen und Prä­sen­ta­tio­nen der NSA zu PRISM genutz­te Logo basiert auf dem Foto des Autors und Foto­gra­fen Adam Hart-Davis. Die­ser hat sein Werk zwar zur frei­en Ver­fü­gung gestellt, jedoch unter der Auf­la­ge der Ver­lin­kung und /​ oder nament­li­chen Nen­nung. Bei­des hat die NSA bis­her nach sei­nen Anga­ben und sei­ner Ein­schät­zung nach ver­säumt. Es wird wohl auch nie­mand intern bei NSA dar­an gedacht haben, die Unter­la­gen könn­ten jemals publik wer­den. Falsch gedacht, wie wir seit eini­gen Tagen wissen.

Hart-Davis über­legt nun, ob er die NSA zumin­dest zu einer Spen­de an eine gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tung auf­for­dern soll. Wei­ter­hin sei er sich nicht rich­tig sicher, ob er wirk­lich im Zusam­men­hang mit NSA und PRISM als Urhe­ber erwähnt wer­den möch­te. Über wei­te­re Kon­se­quen­zen einer sol­chen For­de­rung denkt Hart-Davis durch­aus nach, wie golem​.de zitiert:

“Ande­rer­seits, viel­leicht wür­den alle mei­ne Web­sei­ten und sons­ti­gen Akti­vi­tä­ten eine Zeit­lang einer — ähm — beson­de­ren Über­prü­fung unterliegen”

Das PRISM Logo kön­nen Sie hier betrach­ten, und an die­ser Stel­le das besag­te Ori­gi­nal.

Sony wehrt sich gegen Geld­stra­fe wegen Hacker­an­griffs auf sein Play­sta­ti­on Network

2011 ging das Ereig­nis als bis­her größ­te Daten­pan­ne der Geschich­te durch die Medi­en (wir berich­te­ten). Hackern gelang es, über 75 Mil­lio­nen Kun­den­da­ten aus dem Sony Netz­werk zu ent­wen­den, dar­un­ter Namen, Anmel­de­da­ten und Zah­lungs­an­ga­ben. In wei­te­ren nach­fol­gen­den Hacker-Atta­cken wur­den wei­te­re Mil­lio­nen Daten­sät­ze ent­wen­det mit teil­wei­se noch aus­führ­li­che­ren Nutzerangaben.

Das Kri­sen­ma­nage­ment des Kon­zern war durch­aus als sub­op­ti­mal ein­zu­stu­fen — sie­he Bericht. Auf­grund des Fir­men­sit­zes in Japan wog man sich jedoch in Sicher­heit vor der Ver­fol­gung durch die Schutz­be­hör­den. Doch damit ist nun Schluss. Was nicht nur zahl­rei­che Poli­ti­ker und Daten­schüt­zer, son­dern auch gera­de Kun­den von Sony gefor­dert haben, hat die bri­ti­sche Daten­schutz­be­hör­de nun in die Tat umge­setzt. Sie ver­häng­te eine Geld­stra­fe in Höhe von 300.000 Euro, gegen das Unter­neh­men. Begrün­dung: Wer für so vie­le sen­si­blen Daten mit Miß­brauchs­po­ten­ti­al ver­ant­wort­lich ist, muss dem Schutz die­ser Daten obers­te Prio­ri­tät einräumen.

Sony hat Wider­stand gegen die Stra­fe ange­kün­digt, schließ­lich sei man “Opfer” einer kri­mi­nel­len Atta­cke gewor­den. Das Unter­neh­men blen­det dabei aus, dass es selbst erst durch Män­gel in der IT Infra­struk­tur (schwa­che Pass­wör­ter, feh­len­de Sicher­heits­patches) die Mög­lich­keit für die­se mehr­fa­chen Angrif­fe geschaf­fen hat. The­ma ver­fehlt, Sechs, setzen!

Fra­gen Sie doch Ihren Datenschutzbeauftragten

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss kein IT Pro­fi sein. Er wird jedoch aus­rei­chend Fach­wis­sen mit­brin­gen, um unter ande­rem auch auf Sicher­heits­lü­cken durch schwa­che Pass­wör­ter oder nicht zeit­na­he /​ feh­len­de Sicher­heits­patches kon­se­quent hin­zu­wei­sen. Lösun­gen las­sen sich meist unkom­pli­ziert durch tech­ni­sche und /​ oder orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men her­bei­füh­ren und das Schutz­ni­veau wei­ter erhö­hen. Sei­en Sie schlau­er und spre­chen Sie mit Ihrem Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Ver­mei­den Sie Daten­pan­nen und die damit ver­bun­de­nen Buß­geld­ri­si­ken. Sie haben kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Wir hel­fen ger­ne weiter.

Sen­si­ble Pati­en­ten­da­ten in Kli­nik ver­schwun­den — Datenpanne

DIE WELT berich­tet heu­te nach­mit­tag online von einer Daten­pan­ne in zwei Kli­ni­ken in Baden-Württemberg:

 Siche­rungs­bän­der bei Ziga­ret­ten­pau­se verbummelt

Der zustän­di­ge IT-Mit­ar­bei­ter ist wie jeden Tag mit den Siche­rungs­bän­dern auf dem Weg vom Ser­ver­raum zum Tre­sor. Unter­wegs hält er an einer Ram­pe für eine kur­ze Rauch­pau­se an, legt die Bän­der auf einem Tisch ab. Nach der Pau­se ging er wie­der an sei­ne Arbeit, jedoch ohne die Siche­rungs­bän­der. Als er sei­nen Feh­ler nach eini­ger Zeit bemerk­te und an den Pau­sen-Ort zurück­kehr­te, waren die Siche­rungs­bän­der ver­schwun­den. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass der Mit­ar­bei­ter den Vor­fall erst eine Woche spä­ter mel­de­te und auch das inter­ne Siche­rungs­kon­troll­sys­tem das Ver­schwin­den der Bän­der nicht auf­ge­deckt hat.

Sen­si­ble Pati­en­ten­da­ten betroffen

300.000 Daten­sät­ze sol­len die Bän­der umfasst haben. Dar­un­ter voll­stän­di­ge Pati­en­ten­ak­ten, Labor­da­ten, Befun­de, Arzt­brie­fe und Schrift­ver­kehr bis zurück ins Jahr 1996.

Daten­schutz­be­hör­de spricht von gra­vie­ren­dem Vorfall

Die Kli­nik­lei­tung beteu­ert, ledig­lich die Arzt­brie­fe kön­nen aus­ge­le­sen wer­den. Für alle wei­te­ren Daten sei spe­zi­el­le Hard- und Soft­ware not­wen­dig. Wei­te­re Aus­füh­run­gen über eine zusätz­li­che Ver­schlüs­se­lung wur­den nicht getä­tigt. Auf­grund der Sen­si­bi­li­tät der Daten und der erschre­ckend hohen Men­ge spricht der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Kling­beil von einem gra­vie­ren­den Vorfall.

§ 42a BDSG Infor­ma­ti­ons­pflicht bei unrecht­mä­ßi­ger Kennt­nis­er­lan­gung von Daten

Lt. Kling­beil hat die Kli­nik nicht gegen § 42a BDSG ver­sto­ßen. Die Daten­pan­ne, wur­de wenn auch ver­spä­tet, kor­rekt gemel­det und durch Anzei­gen in über­re­gio­na­len Zei­tun­gen bekannt gemacht. Dies geschah zwar mit Ver­zö­ge­rung, jedoch auf Bit­ten der Staats­an­walt­schaft, um die Ermitt­lun­gen zu die­sem Zeit­punkt nicht zu gefähr­den. Alles wei­te­re müs­se jetzt geklärt werden.

Hof­fent­lich nicht Alli­anz ver­si­chert — Daten­pan­ne bei Ver­si­che­rer mit Versichertendaten

2013 soll bei der Alli­anz-Ver­si­che­rung das Jahr des elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­ord­ners wer­den. In die­sem sol­len auch hoch­sen­si­ble Ver­si­cher­ten­in­for­ma­tio­nen abge­legt wer­den. Für den Kon­zern noch ein wei­ter Weg und durch die aktu­ell bekannt gewor­de­ne Daten­pan­ne nun noch steiniger.

Der Finan­cial Times Deutsch­land lie­gen ver­trau­li­che Unter­la­gen über Kun­den der Alli­anz Ver­si­che­rung vor. Die­se ent­hal­ten unter ande­rem Straf­an­zei­gen, Ermitt­lungs­ak­ten, Schrei­ben von Ban­ken und Vor­gän­ge über Ver­si­che­rungs­fäl­le. Die Alli­anz weist die Schuld einem Pri­va­termitt­ler zu, des­sen Ver­trag 2011 been­det wur­de. Die Nut­zung sol­cher Detek­tei­en ist in der Bran­che durch­aus üblich.

Der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te von Schles­wig-Hol­stein, Thi­lo Wei­chert, hält eine sol­che Wei­ter­ga­be nur in Aus­nah­me­fäl­len für zuläs­sig. Hier müs­se dann schon ein sehr kon­kre­ter Ver­dacht auf Ver­si­che­rungs­be­trug vorliegen.

Für den Kon­zern heißt es nun Haus­auf­ga­ben machen. Man pla­ne die Reduk­ti­on der Detek­tei­en, mit denen man zusam­men­ar­bei­te, ver­lau­tet ein Spre­cher der Alli­anz. Qua­li­täts- und Zuver­läs­sig­keits­prü­fun­gen wür­de man heu­te bereits durchführen.

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