Das Krisenmanagement des Konzern war durchaus als suboptimal einzustufen — siehe Bericht. Aufgrund des Firmensitzes in Japan wog man sich jedoch in Sicherheit vor der Verfolgung durch die Schutzbehörden. Doch damit ist nun Schluss. Was nicht nur zahlreiche Politiker und Datenschützer, sondern auch gerade Kunden von Sony gefordert haben, hat die britische Datenschutzbehörde nun in die Tat umgesetzt. Sie verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro, gegen das Unternehmen. Begründung: Wer für so viele sensiblen Daten mit Mißbrauchspotential verantwortlich ist, muss dem Schutz dieser Daten oberste Priorität einräumen.
Sony hat Widerstand gegen die Strafe angekündigt, schließlich sei man “Opfer” einer kriminellen Attacke geworden. Das Unternehmen blendet dabei aus, dass es selbst erst durch Mängel in der IT Infrastruktur (schwache Passwörter, fehlende Sicherheitspatches) die Möglichkeit für diese mehrfachen Angriffe geschaffen hat. Thema verfehlt, Sechs, setzen!
Fragen Sie doch Ihren Datenschutzbeauftragten
Ihr Datenschutzbeauftragter muss kein IT Profi sein. Er wird jedoch ausreichend Fachwissen mitbringen, um unter anderem auch auf Sicherheitslücken durch schwache Passwörter oder nicht zeitnahe / fehlende Sicherheitspatches konsequent hinzuweisen. Lösungen lassen sich meist unkompliziert durch technische und / oder organisatorische Maßnahmen herbeiführen und das Schutzniveau weiter erhöhen. Seien Sie schlauer und sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Vermeiden Sie Datenpannen und die damit verbundenen Bußgeldrisiken. Sie haben keinen Datenschutzbeauftragten? Wir helfen gerne weiter.