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Ratgeber

Web­sei­ten­be­trei­ber auf­ge­passt: Goog­le ändert Links zu eige­nen Datenschutzerklärungen

Ende März 2014 hat Goog­le sei­ne eige­nen Daten­schutz­er­klä­run­gen aktua­li­siert. Bei die­ser Gele­gen­heit wur­den die Links zu den rele­van­ten daten­schutz­recht­li­chen Anga­ben für die Tools Goog­le Ana­ly­tics und den Goog­le+ But­ton geändert.

Als logi­sche Kon­se­quenz lan­den nun alle Links in Daten­schutz­er­klä­run­gen im Nir­wa­na. Goog­le hat es lei­der nicht für nötig erach­tet, eine Umlei­tung (Redi­rect) zu set­zen und somit sind die­se vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­tio­nen nicht mehr direkt zugäng­lich. Folg­lich ist die Daten­schutz­er­klä­rung auf den eige­nen Web­sei­ten fehlerhaft.

Daher soll­ten Sie — sofern Sie Goog­le Ana­ly­tics und /​ oder den Goog­le+ But­ton auf den Web­sei­ten ein­set­zen — nun schnell reagie­ren und die­se Links aktua­li­sie­ren. Die­se lau­ten wie folgt:

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen zu Goog­le Ana­ly­tics (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​i​n​t​l​/​d​e​/​a​n​a​l​y​t​i​c​s​/​l​e​a​r​n​/​p​r​i​v​a​c​y​.​h​tml

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen bezüg­lich des Goog­le+ But­tons (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​c​y​/​p​a​r​t​n​e​r​s​/​?​h​l​=de

Nicht ver­ges­sen: die fol­gen­den bei­den Links soll­ten eben­falls Bestand­teil Ihrer Daten­schutz­er­klä­rung sein. Bei­de sind von der aktu­el­len Adress­än­de­rung jedoch nicht betroffen:

Neu­es­ter Stand “All­ge­mei­ne Daten­schutz­hin­wei­se von Google” 
https://​www​.goog​le​.de/​i​n​t​l​/​d​e​/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​cy/

Brow­ser-Add-on gaop­tout zur Deak­ti­vie­rung von Goog­le Ana­ly­tics zum Download
https://​tools​.goog​le​.com/​d​l​p​a​g​e​/​g​a​o​p​t​o​u​t​?​h​l​=de

Ergän­zen­der Tipp: Daten­schutz bei Nut­zung von social Plug­ins (exter­ner Bei­trag unse­res Partner-Blogs)

www​.young​da​ta​.de kommt — Daten­schutz im Inter­net für Jugendliche

Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit Rhein­land-Pfalz  (LfDI), Edgar Wag­ner, wird am 20. Novem­ber 2013 sei­ne neue Jugend-Home­page “www​.young​da​ta​.de” vor­stel­len. Es ist bun­des­weit die ers­te und bis­lang ein­zi­ge Daten­schutz-Home­page, die sich spe­zi­ell an Jugend­li­che richtet.

Face­book, Whats­App und Kon­so­len spie­len in der Lebens­wirk­lich­keit der jun­gen Onli­ner eine gro­ße Rol­le. Häu­fig wer­den die­se Ange­bo­te von Jugend­li­chen genutzt, ohne sich dabei über die anfal­len­den Daten und deren Ver­wen­dung Gedan­ken zu machen.

Die Sei­te “young​da​ta​.de” erklärt Jugend­li­chen, war­um Staat und Wirt­schaft ein Inter­es­se an per­sön­li­chen Daten haben, wie man sich schüt­zen kann und schüt­zen soll­te. Die Web­site ent­hält kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum Selbst­da­ten­schutz und bie­tet auch zahl­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur The­ma­tik “Daten­schutz im Zeit­al­ter des Web.2.0”.

Am 20. Novem­ber wird der LfDI die neue Web­site vor­stel­len, bevor sie dann offi­zi­ell frei­ge­schal­tet wird. Bei die­ser Gele­gen­heit wird der LfDI auch die bil­dungs­po­li­ti­schen Erfor­der­nis­se aus Sicht des Daten­schut­zes dar­stel­len. Die Ver­an­ke­rung des Daten­schut­zes als Teil der Medi­en­kom­pe­tenz in den Lehr­plä­nen und die Auf­klä­rungs­ar­beit im Rah­men sei­ner Schü­ler-Work­shops wer­den dabei eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Pres­se ist laut Mel­dung vom 30.10.2013 herz­lich ein­ge­la­den, am Mitt­woch, dem 20. Novem­ber 2013 um 10:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten des LfDI, Hin­te­re Blei­che 34, 55116 Mainz an der Vor­stel­lung der neu­en Jugend­home­page teilzunehmen.

Wei­te­re Informationen

  • Pres­se­mel­dung LfDI
  • Aktu­el­les Ange­bot für Schu­len und Jugend­li­che des LfDI
  • Initiat­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” des Berufs­ver­bands der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V

Leit­fa­den des BSI zur siche­ren Kon­fi­gu­ra­ti­on von Win­dows-PCs in Unternehmen

Jeder kennt es, nicht jeder mag es — das markt­be­herr­schen­de Betriebs­sys­tem Win­dows von Micro­soft. Auf­grund sei­ner Ver­brei­tung und sei­ner Archi­tek­tur weist es zahl­rei­che Schwach­stel­len auf. Somit ist es ein belieb­tes Ziel von Angriffen.

Um so mehr sind Admi­nis­tra­to­ren gefor­dert, Ein­zel– oder Grup­pen-PCs mit­tels loka­ler oder Domain-Richt­li­nie wei­test­ge­hend „abzu­dich­ten“. Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) hat hier­zu vor gerau­mer Zeit eini­ge Emp­feh­lun­gen herausgegeben.

Mehr Ser­vices = mehr Bedrohungen

Vie­le nütz­li­che und wich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen – wie Online-Ban­king, E‑Commerce, E‑Government etc. – wer­den heu­te über das Inter­net genutzt. In Zukunft wird sich die Anzahl der ange­bo­te­nen Online-Ser­vices wei­ter erhö­hen. Hin­zu kommt der ver­stär­ke Ein­satz neu­er mobi­ler End­ge­rä­te (Smart­phones und Tablets), mit denen die­se Dienst­leis­tun­gen genutzt wer­den können.

Das Risi­ko steigt

Logi­sche Kon­se­quenz der ver­stärk­ten Nut­zung und der immer kom­ple­xe­ren Soft­ware-Archi­tek­tur ist ein stei­gen­des Bedro­hungs­ri­si­ko für End­ge­rä­te, aber auch gan­ze Unternehmensnetzwerke.

Mit Stan­dards Grund­si­che­rung gewährleisten

Von daher ist es nur ein logi­scher Schritt des BSI, aktu­el­le Emp­feh­lun­gen aus­zu­spre­chen, wie die Sicher­heit der IT-Sys­te­me und der dar­auf gespei­cher­ten Daten gewähr­leis­tet wer­den kann.

Sicher­heit in jeder Phase

Das BSI geht bei sei­nen Emp­feh­lun­gen von den vier typi­schen Lebens­zy­klen eines PC aus:

  • Kauf
  • Instal­la­ti­on und Inbetriebnahme
  • lau­fen­der Betrieb und
  • Ent­sor­gung und Vernichtung.

Kauf des Systems

Bereits bei der Anschaf­fung soll­te auf aktu­el­le Hard­ware und Soft­ware geach­tet wer­den. Das BSI emp­fiehlt Win­dows 7 auf einer 64-bit CPU. Ein aktu­el­les Viren­schutz­pro­gramm (cli­ent– und ser­ver­sei­tig) ist abso­lu­tes Muß. Wei­te­re Anwen­dun­gen und Back­up-Mög­lich­kei­ten soll­ten in die Kauf­ent­schei­dung einfließen.

Instal­la­ti­on und Inbetriebnahme

Ein­fach Anschlie­ßen und Los­le­gen ist heut­zu­ta­ge eigent­lich nicht mehr üblich. Für die ers­te Inbe­trieb­nah­me hat das BSI zahl­rei­che The­men auf­ge­grif­fen, die es zu beach­ten gilt. Da wären Fire­wall, Ver­schlüs­se­lung der Fest­plat­ten, auto­ma­ti­sches Ein­spie­len von Sicher­heits­up­dates (oder zumin­dest kon­trol­liert zeit­nah), Kon­fi­gu­ra­ti­on von Brow­ser und Email-Pro­gramm (HTML Emails stel­len eine Gefähr­dung dar), Benut­zer­kon­ten, Sys­tem­wie­der­her­stel­lung, aber auch Auf­schal­ten auf Rou­ter und WLAN.

Der lau­fen­de Betrieb

Neben den „big points“ wie Back­ups, Aktua­li­sie­run­gen oder auch Pass­wör­ter steht gleich­be­rech­tigt die Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung von Mit­ar­bei­ter für Bedro­hun­gen und den rich­ti­gen Umgang mit Web 2.0 und Social Media.

Ent­sor­gung

Auch die letz­te Lebens­pha­se benö­tigt Auf­merk­sam­keit wie z.B. das daten­schutz­kon­for­me Löschen von Daten.

Sie sind gefordert

Ein Igno­rie­ren die­ser grund­le­gen­den amt­li­chen Emp­feh­lun­gen kann Ihnen unter Umstän­den als gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­ge­hal­ten werden.

Quel­le:

PDF Down­load

https://​www​.bsi​.bund​.de/​C​o​n​t​e​n​t​B​S​I​/​T​h​e​m​e​n​/​C​y​b​e​r​-​S​i​c​h​e​r​h​e​i​t​/​E​m​p​f​e​h​l​u​n​g​e​n​/​p​r​o​d​u​k​t​k​o​n​f​i​g​u​r​a​t​i​o​n​/​B​S​I​-​E​-​C​S​-​0​0​3​.​h​tml

Hahn IT Daten­schutz-Info­ta­ge Juni /​ Juli 2013 in Schwaig

Der Angriff war schnell und sorg­te für fet­te Beu­te: Unbe­kann­te haben am 11. April den Ser­ver nam­haf­ter Unter­neh­men im Bereich Rei­se­bu­chun­gen geknackt und eine bis­lang unbe­kann­te Zahl an Kun­den-Kre­dit­kar­ten­da­ten gestoh­len! Wie sehen die weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen aus? Kaum ein Tag ver­geht ohne Schlag­zei­len in der Pres­se zu den The­men Daten­schutz und Daten­si­cher­heit. Die­se Mel­dun­gen kön­nen Sie als Ver­brau­cher, genau­so wie als Unter­neh­mer oder Mit­ar­bei­ter betreffen.

Zu den größ­ten Irr­tü­mern im Daten­schutz gehört die Auf­fas­sung, das eige­ne Unter­neh­men habe mit dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nichts zu tun. Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) ist recht­li­che Vor­schrift für alle. Zusätz­lich muss ab 9 Mitarbeiter/​innen, die im  Unter­neh­men per PC mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Daten von Kun­den, Geschäfts­part­nern oder Per­so­nal­da­ten der eige­nen Mit­ar­bei­ter) ein sog. Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt werden.

Vie­le Fall­stri­cke lau­ern im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und den mög­li­chen Feh­ler­quel­len samt Rechts­ver­stö­ßen. Geld­bu­ßen (50.000 – 300.000 EUR) für Ver­stö­ße gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz sind vor­ge­se­hen – zuzüg­lich even­tu­el­ler Scha­den­er­satz­for­de­run­gen! Und das nicht erst, wenn etwas schief gegan­gen ist.

Besu­chen Sie einen der für Sie kos­ten­frei­en Info­aben­de im Rah­men der Hahn IT Cam­pus­in­itia­ti­ve und infor­mie­ren Sie sich in nur  zwei Stun­den über die­ses bri­san­te Thema.

Das Pro­gramm für Sie :

  • Begrü­ßung mit Geträn­ken & Snacks
  • Top Irr­tü­mer zum The­ma Datenschutz
  • Kon­se­quen­zen durch Nichteinhaltung
  • Aktu­el­le Infos zum The­ma IT-Sicherheit
  • Lösun­gen zur geset­zes­kon­for­men Umsetzung
  • Bei­spie­le aus der Pra­xis in der Talkrunde
  • Zeit fur Gesprä­che beim Abendbuffet

+ Die Ver­an­stal­tung ist für Sie kostenfrei
+ Sie erhal­ten ein Teilnahmezertifikat

Refe­ren­ten des Abends sind Herr Ste­fan Mol­ter (Hahn IT) und Sascha Kuhr­au (a.s.k. Datenschutz).

Ter­mi­ne:

  • 27. Juni 2013, 17.00 — 19.00 Uhr
  • 04. Juli 2013, 17.00 — 19.00 Uhr
  • 11. Juli 2013, 17.00 — 19.00 Uhr

Ver­an­stal­tungs­ort:

90571 Schwaig

Haben wir Ihr Inter­es­se geweckt? Hier geht es zur Anmel­dung.

Face­book — hei­ßes Pflas­ter für Unter­neh­men und Gewerbetreibende

Face­book hat sei­nen Sitz, wie die meis­ten Anbie­ter sozia­ler Netz­wer­ke, außer­halb von Deutsch­land oder des euro­päi­schen Rechts­raums. Der Fir­men­sitz in den USA hat recht­lich für die Betrei­ber eini­ge Vor­tei­le.  Nicht von unge­fähr gel­ten die USA als nicht­si­cher, was Daten­schutz angeht. Dies wirkt sich schnell auf die Pra­xis aus. Wer hat für den Fir­men­auf­tritt in Face­book nicht schon mal ver­geb­lich ein pas­sen­des und recht­kon­for­mes Feld für das Impres­sum gesucht? Doch jetzt kommt ein neu­es Risi­ko für gewerb­li­che Betrei­ber von Auf­trit­ten in sozia­len Netz­wer­ken hinzu.

Face­book gene­riert für geteil­te Inhal­te ein „Thumb­nail“ – ein klei­nes Vor­schau­bild­chen – und schmückt den Ein­trag auf der Pinn­wand mit die­ser Miniaturvorschau.

Sieht schick aus! Spricht an! Ist brandgefährlich!

Eine Ber­li­ner Rechts­an­walts­kanz­lei hat einen gewerb­li­chen Face­book-Betrei­ber abge­mahnt. Grund: auf sei­ner Pinn­wand fand sich die Mini­vor­schau eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bil­des. Das gelang­te auf­grund der viel­fach genutz­ten „Teilen“-Funktion an die­sen Platz. Die Urhe­ber­rechts­in­ha­be­rin, eine Foto­gra­fin, ver­lang­te die sofor­ti­ge Ent­fer­nung, die Abga­be einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung und zusätz­lich Scha­dens­er­satz in Höhe von 1.200 Euro. Hin­zu kom­men noch die Anwalts­ge­büh­ren in Höhe von 546 Euro.

Der Rechts­ver­tre­ter des abge­mahn­ten Unter­neh­mens bejaht den Rechts­ver­stoß, der in die­sem Fal­le nicht abge­strit­ten wer­den kann. An der Höhe der For­de­rung äußer­te er jedoch Zwei­fel. Nichts­des­to­trotz wird ein ent­spre­chen­der Betrag zu zah­len sein.

Unse­re Tipps:

  • „Tei­len“ Sie immer ohne Miniaturbild
  • Bil­den Sie zur Sicher­heit eine Rück­stel­lung für Abmah­nun­gen und die Abwehr sol­cher Risi­ken. Es ist prak­tisch kaum mög­lich, sozia­le Netz­wer­ke und Medi­en zu nut­zen, ohne Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße zu begehen
  • Besu­chen Sie eines unse­rer Semi­na­re „Social Media für Unter­neh­men — Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ und sichern Sie Ihr Unter­neh­men gegen zahl­rei­che Risi­ken von vorn­her­ein ab

“Anwen­dungs­hin­wei­se zur Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für werb­li­che Zwe­cke” veröffentlicht

Das baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht hat einen Leit­fa­den für Wer­be­trei­ben­de als PDF ver­öf­fent­licht. Im Vor­wort heißt es hierzu:

“Der Düs­sel­dor­fer Kreis als Gre­mi­um der Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den nach § 38 BDSG hat­te eine Ad-hoc-Arbeits­grup­pe “Wer­bung und Adress­han­del” unter Lei­tung des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Daten­schutz­auf­sicht ein­ge­rich­tet und die­se mit der Erar­bei­tung von Anwen­dungs­hin­wei­sen zu den BDSG-Rege­lun­gen für den werb­li­chen Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten beauf­tragt. In einer Sit­zung und im schrift­li­chen Aus­tausch wur­den Anwen­dungs­hin­wei­se for­mu­liert, die ‑soweit sie ein­stim­mig oder von einer gro­ßen Mehr­heit mit­ge­tra­gen wer­den- nach­ste­hend abge­druckt sind.”

Die­ser Leit­fa­den ist auf­grund sei­nes Ursprungs im Düs­sel­dor­fer Kreis in sei­ner Anwen­dung nicht auf  Bay­ern beschränkt. Die Lek­tü­re emp­fiehlt sich bun­des­weit für Wer­be­trei­ben­de aller Bran­chen und Richtungen.

The­men­aus­zug:

  • Lis­ten­pri­vi­leg
  • Ein­wil­li­gung
  • Nut­zungs­dau­er /​ Ver­falls­da­tum
  • Anrei­chern mit wei­te­ren Informationen
  • Trans­pa­renz­ge­bot
  • Quel­len­an­ga­be
  • Wider­spruchs­hin­weis
  • Dou­ble Opt-In für Newsletter-Anmeldungen
  • Gewinn­spie­le
  • und vie­le mehr

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Es ist wie­der so weit — der all­jähr­li­che Nepp mit angeb­li­chen Branchenbucheinträgen

Mit gro­ßen Schrit­ten geht es in die letz­te Pha­se die­ses Jah­res. Umsatz– und Bud­get­pla­nun­gen sind im vol­len Gan­ge. Wie jedes Jahr macht man sich Gedan­ken, wie das Wer­be­bud­get sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann. Pro­fes­sio­nel­le Web­auf­trit­te gehö­ren zum guten Ton und sind ein wich­ti­ges Mar­ke­ting­in­stru­ment. Print­me­di­en, TV, Radio, Fly­er und Co. wer­den nach Bedarf bedient. Doch ist damit alles getan? Die­se Fra­ge­stel­lung und Unsi­cher­heit nut­zen wie jedes Jahr dubio­se Anbie­ter von Branchenbucheinträgen.

Ver­pa­ckung ist alles

Sie kom­men per Email, gele­gent­lich per Post. Auf den ers­ten Blick ist  der Betrach­ter geneigt, die­se Offer­ten für ein offi­zi­el­les Ange­bot der DeTe­Me­di­en oder eines kos­ten­lo­sen Ange­bots zu hal­ten. Doch weit gefehlt, wie nähe­res Hin­schau­en ans Licht bringt.

Per­fek­te Mimikri

„Als Mimi­kry wird in der Bio­lo­gie die Ähn­lich­keit von Tie­ren einer bestimm­ten Art mit denen einer zwei­ten Art bezeich­net, so dass Tie­re einer drit­ten Art die bei­den ande­ren Arten nicht sicher von­ein­an­der unter­schei­den kön­nen und mit­ein­an­der verwechseln.“

Nun sind wir nicht in der Tier­welt, aber das Prin­zip funk­tio­niert trotz­dem. In einem aktu­el­len Bei­spiel gibt sich der Anbie­ter als Part­ner­ver­lag der DeTeMedia aus. Wer denkt da nicht gleich an die Ver­lag­s­toch­ter des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rie­sen in Pink.

Die Sache hat nur einen Haken—dessen offi­zi­el­ler Ver­lag für „Das Tele­fon­buch“, „Das Oert­li­che“ und die „Gel­ben Sei­ten“ heißt DeTeMedi­en. Das mensch­li­che Hirn ersetzt sinn­ge­mäß mit bekann­ten Mus­tern und schon ist es über­lis­tet — das ers­te Ziel erreicht: Aus­schal­tung der Skep­sis beim Leser.

Der Anschein

Doch damit nicht genug. Man soll ja den PDF-Anhang öff­nen, um dar­in die not­wen­di­gen Kor­rek­tu­ren vor­zu­neh­men, um auch im kom­men­den Jahr “mit Ihren aktu­el­len Fir­men­da­ten in den Bran­chen­por­ta­len ein­ge­tra­gen” zu sein.  Bewusst wird dem Leser vor­ge­gau­kelt, es bestün­de ja schon eine Zusam­men­ar­beit. Die Skep­sis-Schwel­le sinkt weiter.

Wie prak­tisch

Der über­rum­pel­te Emp­fän­ger öff­net also nun pflicht­be­wusst den PDF-Anhang. In die­sem Fall hat er noch mal Glück, kein Schad­code durch das frem­de Doku­ment ein­ge­schleust. Teu­er kann es den­noch werden.

Um den wei­te­ren „offi­zi­el­len“ Anschein zu wah­ren, prangt oben rechts das GOGREEN-Logo der Deut­schen Post. Na, dann kann es ja nur sei­ne Rich­tig­keit mit dem Ange­bot haben, oder?

Über das Stich­wort „Ein­tra­gungs­vor­schlag“ fliegt man schnell hin­weg auf der Suche nach dem Kor­rek­tur­feld. Dar­über steht „Die von Ihnen zuge­sand­te und gewünsch­te Ände­rung, haben wir wie folgt unten­ste­hend im Kor­rek­tur­feld geän­dert. Wir bit­ten Sie noch­mals den nach­fol­gen­den Ein­ra­gungs­text zu über­prü­fen und uns die­sen per Fax zurück zusen­den.“ Schreib­feh­ler inklusive 🙂

Geschickt wird sich ein Feh­ler in Ihre Daten ein­ge­schli­chen haben. Sie oder einer Ihrer Mit­ar­bei­ter kor­ri­gie­ren die­sen und faxen das For­mu­lar zurück.

Glück­wunsch

Sie sind nun Besit­zer eines Pre­mi­um­ein­tra­ges in einem unbe­deu­ten­den Online-Ver­zeich­nis. Kos­ten: 999 EUR net­to pro Jahr, Min­dest­ver­trags­lauf­zeit 2 Jah­re. Da Sie so schnell reagiert haben, gewährt man Ihnen aber einen Nach­lass von 2 EUR auf den Rech­nungs­be­trag. Wie nett, es ist ja auch bald Weihnachten.

In die­sem Sin­ne — immer schön genau die Post lesen, Sascha Kuhrau

Erfreu­li­ches Update

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/​11) zu der Fra­ge ent­schie­den, dass eine sol­che Ent­gelt­klau­sel in einem Antrags­for­mu­lar für einen Grund­ein­trag in ein Online-Bran­chen­ver­zeich­nis nach dem Erschei­nungs­bild des For­mu­lars für den Adres­sa­ten über­ra­schend ist und des­halb nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Ver­trags­be­stand­teil wird.

PC Arbeits­platz beim Ver­las­sen absi­chern: Bild­schirm­scho­ner mit Kenn­wort per Maus­klick oder Tas­ta­tur aktivieren

Anlei­tung: Win­dows Bild­schirm­scho­ner mit­tels Tas­ta­tur­kür­zel /​ Short­cut oder Desk­top Icon aktivieren

Hin­ter­grund:

Ihr geschäft­li­cher PC-Arbeits­platz soll­te stets vor Zugrif­fen durch Unbe­fug­te geschützt sein. Zu die­sem Zweck ist oft­mals der Bild­schirm­scho­ner mit Kenn­wort­ak­ti­vie­rung ein­ge­rich­tet. Die­ser star­tet nach einer gewis­sen Zeit der Inak­ti­vi­tät (weni­ge Minu­ten) auto­ma­tisch und „ver­schließt“ qua­si Ihren Arbeits­platz. Wenn Sie wei­ter­ar­bei­ten und Zugriff auf Ihre Pro­gram­me und Daten neh­men wol­len, ist das Ein­ge­ben Ihres Pass­worts zwin­gend erforderlich.

Pro­ble­me:

Im All­tag tre­ten nun zwei Pro­ble­me auf. Wid­men Sie sich ohne Ver­las­sen des Arbeits­plat­zes einer Auf­ga­be, wel­che die Nut­zung des PCs für eine Wei­le nicht vor­sieht, so müs­sen Sie sich andau­ernd wie­der neu per Pass­wort­ein­ga­be als berech­tig­ter Nut­zer iden­ti­fi­zie­ren. Oft­mals wird daher das Zeit­in­ter­vall für die auto­ma­ti­sche Bild­schirm­scho­ner­ak­ti­vie­ren in einen eine „Kom­fort­zo­ne“ jen­seits von 10 Minu­ten und län­ger verschoben.

Damit sind Sie die läs­ti­ge Neu­ein­ga­be Ihres Pass­worts zwar los, jedoch öff­nen Sie damit der unbe­rech­tig­ten Nut­zung Ihres Arbeits­plat­zes und IT-Accounts Tor und Tür. Gesetzt der Fall, Sie haben die Zeit­span­ne wirk­lich auf 10 Minu­ten ein­ge­stellt und Sie ver­las­sen für eine Ziga­ret­ten­pau­se mit Tas­se Kaf­fee Ihren Arbeits­platz. Dann besteht 10 Minu­ten lang – näm­lich bis zur auto­ma­ti­schen Sper­re durch den Bild­schirm­scho­ner – das nicht uner­heb­li­che Risi­ko, dass Unbe­fug­te (und dazu zäh­len nicht nur Frem­de, son­dern auch Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen) über Ihren Arbeits­platz Zugriff auf Fir­men­ge­heim­nis­se und /​ oder per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten neh­men. In 10 Minu­ten kann viel pas­sie­ren:  Kun­den­da­ten auf einen USB-Stick kopie­ren (Ach­tung: Ver­lust per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten -> Buß­geld­ri­si­ko DSGVO), Datei­en löschen (oder ver­än­dern) oder je nach Sys­tem­rech­ten Ihres Accounts Schad- und Schnüf­fel­soft­ware instal­lie­ren, um in aller Ruhe aus der Fer­ne das Unter­neh­men aus­spä­hen und schä­di­gen zu können.

Aus Sicht des Daten­schut­zes und der Daten­si­cher­heit ein unhalt­ba­rer Zustand.

Lösung:
Wei­ter­le­sen »PC Arbeits­platz beim Ver­las­sen absi­chern: Bild­schirm­scho­ner mit Kenn­wort per Maus­klick oder Tas­ta­tur aktivieren

Ver­an­stal­tungs­hin­weis 11.10.2012: Sicher und erfolg­reich online unter­wegs — (Rechts-) Sicher­heit bei Web­site, Web­shop und Web 2.0

Unter­neh­men brau­chen (Rechts-) Sicher­heit im Internet

Eine eige­ne Web­site ist für die meis­ten Unter­neh­men eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Auch im Umfeld von Social Media wer­den immer mehr Unter­neh­men aktiv. So groß die Chan­cen der neu­en Medi­en auch sind, so vie­le Gefah­ren ber­gen sie. Recht­li­che Aspek­te und der Daten­schutz fin­den oft­mals nicht die not­wen­di­ge Beach­tung. Und dies kann zu bösen Über­ra­schun­gen füh­ren. Abmah­nun­gen und Rechts­strei­tig­kei­ten sind kei­ne Seltenheit.

Jür­gen Put­zer, aus­ge­wie­se­ner Inter­net- und Social Media Exper­te zeigt im Dia­log mit Sascha Kuhr­au, a.s.k. Daten­schutz, wel­che Feh­ler sehr häu­fig gemacht wer­den und wie man die­se ver­mei­den kann. An Pra­xis­bei­spie­len soll dies ver­deut­licht wer­den. Neben Web­sites ste­hen Web­shops und Sozia­le Netz­wer­ke im Fokus. Die­se Netz­wer­ke, die ursprüng­lich für die pri­va­te Nut­zung gedacht waren, ber­gen für Unter­neh­men ein nicht uner­heb­li­ches Risiko.

Nut­zen Sie die Gele­gen­heit und bie­ten Sie Ihren Inter­net­auf­tritt im Rah­men der Ver­an­stal­tung als Bei­spiel an. Bit­te unter­schrei­ben Sie uns in die­sem Fall die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung auf dem Anmel­de­fax. Aus den ange­bo­te­nen Auf­trit­ten wer­den wir pas­sen­de Bei­spie­le auswählen.

Agen­da

Don­ners­tag, 11. Okto­ber 2012

18.45 Get Together
19.00 Begrü­ßung durch Bernd Höl­zel, Kreis­ent­wick­lung Nürn­ber­ger Land und Dr. Mar­kus Wolf, netz­werk nordbayern
19.15 Daten­schutz und Rechts­si­cher­heit im Inter­net Jür­gen Put­zer, Social Media Spe­zia­list, Mar­ke­ting­lei­ter Crea­ti­on Gross + Sascha Kuhr­au, a.s.k. Datenschutz
20.45 Aus­klang, Gesprä­che und Networking

Infor­ma­tio­nen und Anmeldung:
Wirt­schafts­för­de­rung Nürn­ber­ger Land
Wald­lust­stra­ße 1 Tel.: 09123/​ 950‑6065
91207 Lauf a.d. Peg­nitz Fax: 09123/​ 950‑8004
E‑Mail: wirtschaft@​nuernberger-​land.​de

Fly­er und Anmel­de­for­mu­lar sind auch online erhältlich 

 

Unter­stüt­zung Ihres inter­nen Datenschutzbeauftragten

Selbst wenn Sie einen inter­nen betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, pro­fi­tie­ren Sie von unse­ren Leis­tun­gen. Frisch zurück aus dem Daten­schutz-Grund­se­mi­nar wird sich Ihr Mit­ar­bei­ter mög­li­cher­wei­se schwer tun, zwi­schen den umfäng­li­chen Auf­ga­ben und Anfor­de­run­gen an einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten einen sinn­vol­len und effi­zi­en­ten Weg zu fin­den. Gleich­zei­tig soll er oder sie sich noch um die eigent­li­chen Auf­ga­ben am Arbeits­platz küm­mern, sofern Sie kei­nen Voll­zeit-Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellt haben. Hier set­zen wir mit den a.s.k. Unter­stüt­zungs­dienst­leis­tun­gen für inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te an. Nach Wunsch hel­fen wir einen oder meh­re­re Tage in der Ein­stiegs­pha­se Ihres Daten­schutz­be­auf­trag­ten mit Rat und Tat:

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  • Iden­ti­fi­ka­ti­on der rele­van­ten Arbeits­schrit­te für die ers­ten 12 Monate
  • Fest­le­gen einer opti­mier­ten Rei­hen­fol­ge und Vorgehensweise
  • Aus­wahl geeig­ne­ter Softwarelösungen
  • Kon­zep­ti­on not­wen­di­ger Doku­men­ta­tio­nen und Richtlinien
  • Auf Wunsch: Über­nah­me der Dokumentation
  • Ent­wick­lung  von Trai­nings­ein­hei­ten zur Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­rung und Schulung
  • Auf Wunsch: Über­nah­me der Mitarbeiterschulungen
  • Coach und Spar­ring-Part­ner für Fra­gen und Problemstellungen
Doch selbst wenn Ihr inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter bereits seit län­ge­rem aktiv ist, kann eine exter­ne Unter­stüt­zung sinn­voll sein z.B. wenn die­ser auf­grund sai­so­na­ler Auf­ga­ben sei­ne Res­sour­cen ander­wei­tig ein­set­zen muss:
  • Über­nah­me von Schulungsmaßnahmen
  • Ein­füh­ren von Datenschutz-Softwarelösungen
  • Aus­la­gern der Dokumentationstätigkeiten
  • Prü­fung exter­ner Dienst­leis­ter und deren Ver­ein­ba­rung nach § 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung
  • Unter­stüt­zung bei der daten­schutz­recht­li­chen Bewer­tung und Ein­füh­rung kom­ple­xer Soft­ware­lö­sun­gen wie CRM, SAP, Lohn & Gehalt etc.
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Sie buchen unse­re Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen ganz bequem nach Auf­wand. Bei län­ger­fris­ti­ger Zusam­men­ar­beit sind selbst­ver­ständ­lich attrak­ti­ve Pau­scha­len /​ Tari­fe möglich.
Neu­gie­rig? Dann nut­zen Sie doch gleich unser Anfra­ge-For­mu­lar.
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