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Street View

Goog­le Street View setzt noch einen drauf: Emails und Pass­wör­ter bei WLAN-Scans eben­falls erfasst

Wie hei​se​.de und wei­te­re Medi­en berich­ten, hat Goog­le im Rah­men sei­ner welt­wei­ten Kame­ra­fahr­ten nicht nur WLAN-Scans durch­ge­führt. Dabei wur­den — wie Goog­le Mana­ger Alan Eustace in einem Blog-Bei­trag bestä­tigt — eben­falls unver­schlüs­sel­te Emails und Pass­wör­ter auf­ge­fan­gen und aufgezeichnet.

Wegen des WLAN-Scan­nings hat Goog­le mitt­ler­wei­le in meh­re­ren Län­dern juris­ti­sche Pro­ble­me. So lau­fen z.B. in Deutsch­land, Frank­reich, Spa­ni­en, Kana­da, Süd­ko­rea und USA Ermitt­lun­gen gegen Goog­le auf­grund von Ver­stö­ßen gegen bestehen­de Datenschutzbestimmungen.

Die Emails und Pass­wör­ter sei­en wie die gesam­ten WLAN-Scans ver­se­hent­lich erfolgt. Man wol­le die Daten so schnell wie mög­lich löschen, kön­ne dies auf­grund lau­fen­der Ermitt­lun­gen und Ver­fah­ren jedoch nicht sofort durchführen.

Hier­zu­lan­de sind im Moment kei­ne Kame­ra­wa­gen von Goog­le unter­wegs. Wann es damit wei­ter­geht, steht lt. Goog­le zur Zeit noch nicht fest. Gegen die bis­her für den Jah­res­wech­sel geplan­te Ver­öf­fent­li­chung der 20 größ­ten Städ­te Deutsch­lands in Street View haben ca. 244.000 Haus­hal­te einen Vor­ab­einspruch ein­ge­legt.

Knapp 244.000 Haus­hal­te legen Ein­spruch gegen Goog­le Street View ein

Das Ham­bur­ger Abend­blatt berich­tet am heu­ti­gen Tage mit der Schlag­zei­le “Drei Pro­zent der Haus­hal­te wider­spre­chen Inter­net-Rie­sen”. Nach­dem Goog­le bis­her jeg­li­che Anga­ben zur Anzahl der Ein­sprü­che im Vor­ab­wi­der­spruchs­ver­fah­ren geschwie­gen hat, wur­den nun Zah­len öffent­lich gemacht.

Mit den knapp 244.000 Ein­sprü­chen haben ca. 3% der Haus­hal­te in den betrof­fe­nen Städ­ten von Ihrem Wider­spruchs­recht noch vor Ver­öf­fent­li­chung Gebrauch gemacht. Es reicht dabei voll­kom­men aus, daß nur ein Mie­ter eines Wohn­hau­ses Wider­spruch ein­legt. Das betrof­fe­ne Gebäu­de wird in der Pan­ora­ma-Ansicht zukünf­tig unscharf /​ “ver­wa­schen” dar­ge­stellt. Rück­gän­gig läßt sich dies übri­gens nicht machen, da Goog­le nach eige­nen Anga­ben hier­für die Ori­gi­nal-Auf­nah­men verändert.

Damit liegt die Zahl der Wider­sprü­che deut­lich hin­ter den ursprüng­li­chen Annah­men. Eine Umfra­ge im Auf­trag der “Bild am Sonn­tag” hat­te Wider­spruchs­quo­te von ca. 52% ermittelt.

Die Frist für den Vor­ab­wi­der­spruch war ver­gan­ge­nen Frei­tag abge­lau­fen. Wei­te­re Ein­sprü­che sind jeder­zeit mög­lich, auch für Städ­te, die nicht bei der ers­ten Ver­öf­fent­li­chung mit dabei sein. Wer jedoch in den 20 betrof­fe­nen Städ­ten bis­her kei­nen Wider­spruch ein­ge­legt hat und dies jetzt nach­holt, wird sich damit abfin­den müs­sen, daß die Unkennt­lich­ma­chung erst nach der Ver­öf­fent­li­chung statt­fin­den wird.

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