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Goog­le Street View: Wider­spruchs­frist läuft ab

Mit dem heu­ti­gen Tag läuft die Frist für den Vor­ab­wi­der­spruch gegen Goog­le Street View für die 20 größ­ten Städ­te Deutsch­lands ab (Ber­lin, Bie­le­feld, Bochum, Bonn, Bre­men, Dort­mund, Dres­den, Duis­burg, Düs­sel­dorf, Essen, Frank­furt am Main, Ham­burg, Han­no­ver, Köln, Leip­zig, Mann­heim, Mün­chen, Nürn­berg, Stutt­gart und Wuppertal).

Mit­tels des Vor­ab­wi­der­spruchs kön­nen Mie­ter und Eigen­tü­mer ver­hin­dern, daß Goog­le Street View Bild­auf­nah­men von Gebäu­den und Grund­stü­cken ins Inter­net stellt. Wer die­se Frist ver­passt, kann jedoch jeder­zeit nach­träg­lich Wider­spruch ein­le­gen. Die Bil­der wer­den in die­sem Fall jedoch nicht mehr vor der Ver­öf­fent­li­chung, son­dern erst nach­träg­lich aus Goog­le Street View ent­fernt. Kon­kre­te Zah­len, wie oft der Vor­ab­wi­der­spruch bereits genutzt wur­de, legt Goog­le bis­her nicht offen.

Bewoh­ner außer­halb die­ser 20 Städ­te kön­nen eben­falls Wider­spruch gegen eine Dar­stel­lung im Inter­net ein­le­gen. Wer also gene­rell eine Ver­öf­fent­li­chung ablehnt, ist gut bera­ten, aktiv zu wer­den. Damit muss der­je­ni­ge sich nicht um zukünf­ti­ge Ein­spruchs­fris­ten kümmern.

Für den Wider­spruch stellt Goog­le ein Web­for­mu­lar zur Verfügung.

Kon­tro­vers dis­ku­tiert wird Goog­le Street View in der Öffent­lich­keit nach wie vor. Hal­ten die einen die gan­ze Dis­kus­si­on nach wie vor für einen poli­ti­schen Som­mer­loch­fül­ler, gibt es ande­rer­seits auch kri­ti­sche Stim­men. Die Tech­nik wür­de Kri­mi­nel­len eine Erleich­te­rung bie­ten, den nächs­ten “Bruch” zu planen.

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