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Warnung

War­um ist Daten­schutz für Unter­neh­men und Behör­den wichtig?

Haben Sie sich auch schon die­se Fra­ge gestellt? Sascha Kuhr­au, Inha­ber des bun­des­weit täti­gen Bera­tungs­un­ter­neh­mens a.s.k. Daten­schutz gibt Antworten.

Herr Kuhr­au, ist Daten­schutz ein Modethema?

Mit­nich­ten! Schau­en Sie ein­fach auf die His­to­rie des Daten­schutz­rechts in Deutsch­land und der EU. 1977 hat­ten wir das ers­te Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) in Deutsch­land, seit 1995 gibt es auf EU Ebe­ne ver­bind­li­che Regeln für alle Mitgliedsstaaten.

Wen betrifft die­ses Bundesdatenschutzgesetz?

Das ist ganz ein­fach. Jedes Unter­neh­men, jeden Gewer­be­trei­ben­den, jeden Frei­be­ruf­ler, jede Behör­de und auch jeden Ver­ein, sofern dort per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor­lie­gen und ver­ar­bei­tet werden.

Man soll­te auch nicht dem Irr­tum unter­lie­gen, ein eige­nes Stan­des­recht wür­de das Daten­schutz­ge­setz erset­zen. Obwohl die Aus­sa­ge der Geset­ze hier klar ist, muss­ten mitt­ler­wei­le Gerich­te bestä­ti­gen, dass sol­ches Recht nicht pau­schal erset­zend wirkt. Die­se Fehl­ein­schät­zung kann gera­de bei Ärz­ten, Steu­er­be­ra­tern oder auch Anwäl­ten schnell zu Kon­flik­ten führen.

Wirk­lich jeden? Es gibt doch bestimmt Ausnahmen?

Da muss ich Sie ent­täu­schen. § 1 BDSG ist hier ein­deu­tig. Es wer­den kei­ne Unter­schie­de nach Bran­che, Mit­ar­bei­ter­zahl oder Umsatz gemacht. Die­sen Irr­glau­ben trifft man öfter in Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rern, Inha­bern oder auch Behördenleitern.

Eine Aus­nah­me gibt es jedoch bei der Bestell­pflicht des soge­nann­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein sol­cher Datenschutzbeauftragter?

Salopp gesagt, küm­mert sich die­ser um die rechts­kon­for­me Umset­zung des Daten­schutz­rechts in der Orga­ni­sa­ti­on vor Ort. Er ist Bera­ter , Tipp­ge­ber und Ansprech­part­ner für Lei­tung und Mitarbeiter.

Und wann muss ein sol­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt werden?

Die­se Vor­schrift fin­det sich in § 4f BDSG und ist bis auf ganz weni­ge Aus­nah­men eben­falls ein­deu­tig. Sobald mehr als 9 Mit­ar­bei­ter mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit­tels IT arbei­ten, muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter intern oder extern bestellt wer­den. Und bei der Zahl der Mit­ar­bei­ter ist es uner­heb­lich, ob Voll­zeit, Teil­zeit, Aus­hil­fe oder Geschäfts­füh­rung selbst.

Dann liegt die­se Bestell­pflicht recht schnell vor, ohne dass die Ver­ant­wort­li­chen dies viel­leicht wissen?

Das ist in der Pra­xis häu­fig der Fall. Wir bera­ten hier­zu jedoch kos­ten­los und unver­bind­lich, ob eine Bestell­pflicht vorliegt.

Wer küm­mert sich um das The­ma Daten­schutz, wenn kein Daten­schutz­be­auf­trag­ter vor­han­den ist?

Dann liegt die Umset­zung aller Rechts­vor­schrif­ten bei der Geschäfts­füh­rung oder Behör­den­lei­tung. Die­se haf­tet im Zwei­fel dann auch bei Nicht­er­fül­lung oder ein­tre­ten­den Daten­pan­nen. Das BDSG hat hier einen mitt­ler­wei­le sehr emp­find­li­chen Buß­geld­ka­ta­log.

Also soll­te man schon zur Ver­mei­dung von Buß­gel­dern das The­ma Daten­schutz ernst nehmen?

Das ist nach mei­ner Erfah­rung der fal­sche Ansatz. Wenn sich des The­mas nur ange­nom­men wird, weil Ängs­te vor recht­li­chen Risi­ken und Buß­gel­dern bestehen, dann wur­den die Chan­cen eines bewusst geleb­ten Daten­schut­zes nicht erkannt.

Daten­schutz ist mehr als eine Rechtsvorschrift?

Ja! Kun­den und Bür­ger wer­den immer sen­si­bler. Neh­men Sie nur die aktu­el­le Pres­se. Nicht erst seit der NSA Affä­re, aus­ge­löst durch Herrn Snow­den, stei­gen das Bewusst­sein und auch der Anspruch der soge­nann­ten “Betrof­fe­nen” (im Sin­ne des BDSG) rund um das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung.

Kom­me ich die­sem Anspruch als Orga­ni­sa­ti­on nach, dann ist geleb­ter Daten­schutz ein Ele­ment der Kun­den­ak­qui­se, aber auch der Kundenbindung.

Und da Daten­schutz auch sehr weit in Berei­che wie der IT-Sicher­heit ein­greift, kom­men Fak­to­ren wie Sen­kung des Aus­fall­ri­si­kos oder Ver­kür­zung von Wie­der­an­lauf­zei­ten von EDV-Sys­te­men ergän­zend hin­zu. Es geht hier um die Kern­zie­le: Schutz vor Zer­stö­rung, Ver­lust und Miss­brauch von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Am Ende spart die Orga­ni­sa­ti­on Zeit und Geld, wenn es zum Stör­fall kommt..

Wie unter­stützt a.s.k. Daten­schutz hierbei?

Wir prü­fen das vor­han­de­ne Daten­schutz– und Daten­si­cher­heits­ni­veau, iden­ti­fi­zie­ren Schwach­stel­len, behe­ben die­se gemein­sam mit unse­ren Auf­trag­ge­bern, betreu­en Einzelprojekte—z.B. die Ein­füh­rung einer geplan­ten Videoüberwachung—oder ste­hen als per­ma­nen­ter Ansprech­part­ner für Fra­gen zu die­sen The­men zur Verfügung.

Selbst­ver­ständ­lich über­neh­men wir auch die Auf­ga­ben des (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder unter­stüt­zen einen inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, wenn die­ser aus Zeit­grün­den Sup­port benö­tigt. Letz­te­res kommt in der Pra­xis recht häu­fig vor. Seit eini­ger Zeit haben wir für baye­ri­sche Kom­mu­nen auch zwei Vari­an­ten des AKDB Sicher­heits­checks im Angebot.

Was steht dabei für Sie im Vordergrund?

Wich­tig sind uns der abso­lu­te Pra­xis­be­zug und die Sicher­stel­lung der recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Daten­schutz darf kein Selbst­zweck sein oder sich zu wich­tig neh­men. Nicht umsonst lau­tet unser Mot­to „Aus der Pra­xis für die Praxis“.

Ist Daten­schutz teuer?

Ja, wenn Sie sich nicht dar­um kümmern 🙂

Nein, im Ernst. Wir arbei­ten bei lang­fris­ti­gen Betreu­un­gen und Pro­jek­ten mit Pau­scha­len, damit unser Kun­de stets weiß, mit wel­chen Kos­ten er zu rech­nen hat und vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen sicher ist.

Und da unse­re Leis­tun­gen modu­lar buch­bar sind, kann der Kun­de selbst ent­schei­den, wel­chen Anteil an Zeit er selbst ein­brin­gen will und kann, und wel­chen er an uns auslagert.

Wenn jemand noch Fra­gen zum The­ma hat?

Ein­fach anru­fen oder eine kur­ze Email schreiben.

Neu­er (trau­ri­ger) Rekord: 1,2 Mil­li­ar­den Daten­sät­ze gehackt

Ame­ri­ka­ni­sche und nun auch deut­sche Medi­en berich­ten vom wohl größ­ten Daten­klau in der Geschich­te des Inter­nets. Zumin­dest vom größ­ten bekann­ten Daten­klau kann man wohl getrost ausgehen.

Einer rus­si­schen Hacker­grup­pe soll es gelun­gen sein, über 1,2 Mil­li­ar­den Daten­sät­ze zu hacken. Betrof­fen sei­en Benut­zer­na­men, Pass­wör­ter und auch Email-Adres­sen. Das deut­sche Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik, kurz BSI warnt vor der opti­mis­ti­schen Ein­schät­zung, deut­sche Nut­zer könn­ten even­tu­ell nicht betrof­fen sein. Sobald man wei­te­re Infor­ma­tio­nen aus den USA vor­lie­gen habe, wer­de man sich um Hil­fe­stel­lun­gen für deut­sche Inter­net­nut­zer bemü­hen und die­se ver­öf­fent­li­chen. Ursprüng­lich sei­en wohl sogar mehr als 4 Mil­li­ar­den Daten­sät­ze betrof­fen gewe­sen, doch durch Aus­schluß von Dopp­lun­gen sei es zu einer Reduk­ti­on auf 1,2 Mrd. gekommen.

Nun heißt es also wie­der mal, breit­flä­chig Pass­wör­ter ändern. Das die­se gewi­ße Sicher­heits­an­for­de­run­gen genü­gen müs­sen, soll­te sich mitt­ler­wei­le rum­ge­spro­chen haben. Auch die Nut­zung von einem Pass­wort für meh­re­re Diens­te ist geeig­net, es Hackern und Die­ben leich­ter zu machen — von daher kei­ne gute Idee. Da man sich die­se nicht alle mer­ken kann, bie­tet sich die Nut­zung eines Pass­wort-Tre­sors wie Kee­pass an. Cloud basier­te Pass­wort­ma­na­ger ohne Ver­schlüs­se­lugn oder gar von ame­ri­ka­ni­schen Anbie­tern soll­ten sich von selbst verbieten.

Wohl dem, der in sei­nen Online Pro­fi­len nicht alle Kom­fort-Merk­ma­le nutzt. Es ist zwar prak­tisch, wenn der Online Shop die Kre­dit­kar­ten­da­ten für eine schnel­le­re Abwick­lung schon gespei­chert hat und man die­se nicht mehr ein­ge­ben muss. Sicher ist dabei aber im Zwei­fel nur eins: wird Ihr Account gehackt — und wenn auch über Umwe­ge -, dann hat der Hacker auch gleich noch Ihre Zah­lungs­da­ten. Wol­len Sie das?

Wir hal­ten Sie auf unse­rem Blog infor­miert, wenn sei­tens des BSI belast­ba­re Infor­ma­tio­nen kom­mu­ni­ziert werden.

 

Offe­ner Email-Ver­tei­ler führt zu Buß­geld gegen Unternehmen

Schon jedem Mal passiert

Sie ken­nen das bestimmt aus Ihrem eige­nen Arbeits­all­tag. Eine wich­ti­ge Nach­richt soll per Email ver­teilt wer­den. Mail­pro­gramm geöff­net, Text geschrie­ben, aus dem Adreß­buch schnell die Emp­fän­ger zusam­men­ge­klickt oder kom­for­ta­bel eine Ver­tei­ler-Lis­te genutzt und auf Sen­den gedrückt. Auf Sei­ten des Emp­fän­gers wer­den sich dann die Augen gerie­ben. Ste­hen doch alle Email-Emp­fän­ger im Klar­text im AN:/TO: Feld der Email. Ordent­lich wie der Absen­der sei­ne Adres­sen gepflegt hat, aku­rat mit Vor‑, Nach­na­me und Email-Adres­se. Übli­cher­wei­se macht man den Absen­der freund­lich auf sein Miß­ge­schick auf­merk­sam und läßt es dar­auf beruhen.

Ihr ist das auch passiert

Eine Mit­ar­bei­te­rin eines baye­ri­schen Han­del­un­ter­neh­mens hat­te weni­ger Glück. Sie schrieb eine sol­che Email an Kun­den des Unter­neh­mens. Kur­zer Inhalt, net­te Ges­te. Jedoch lei­der stan­den vor dem eigent­li­chen Text (hal­be DIN A4 Sei­te) über neun (9) Sei­ten Email-Adres­sen im Klar­text. Einem oder meh­re­ren Emp­fän­gern miß­fiel dies und der Stein des Ansto­ßes wur­de an die zustän­di­ge baye­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de weitergeleitet.

Der ewi­ger Mahner

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht (kurz BayL­DA) hat in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach auf die daten­schutz­recht­li­che Unzu­läs­sig­keit eines sol­chen Vor­gangs hin­ge­wie­sen. Name plus Email-Adres­se sind per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Sin­ne des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG). Eine Über­mitt­lung (nichts ande­res stellt eine Email dar) ist daher nur zuläs­sig, wenn der Betrof­fe­ne (also der eigent­li­che Email-Inha­ber) expli­zit in die Über­mitt­lung an Drit­te schrift­lich ein­ge­wil­ligt hat oder eine gesetz­li­che Grund­la­ge vor­liegt. Bei­des ist im Fal­le einer sol­chen Pan­ne sicher nicht der Fall. 

Die Ver­wen­dung des offe­nen Email-Ver­tei­lers (also das Ein­tra­gen der Emp­fän­ger in das AN:/TO: Feld) stellt somit einen Daten­schutz­ver­stoß dar. Auf­grund der Men­ge der betrof­fe­nen Email-Adres­sen sah das BayL­DA von einem rei­nen Ver­weis auf die recht­li­che Unzu­läs­sig­keit ab. Statt­des­sen wur­de ein Buß­geld ver­hängt, das nun nach Ver­strei­chen der Wider­spruchs­frist rechts­wirk­sam gewor­den ist.

Wer zahlt?

In die­sem kon­kre­ten Fall wur­de das Buß­geld gegen die Mit­ar­bei­te­rin ver­hängt. Ob der Arbeit­ge­ber für Sie ein­springt, ist nicht bekannt.

Das BayL­DA teilt jedoch mit, daß es in einem ähn­li­chen Fall in Kür­ze zu einem Buß­geld gegen ein ande­res Unter­neh­men kom­men wird. Da hier die Mit­ar­bei­ter sei­tens der Unter­neh­mens­leis­tung nicht oder nicht aus­rei­chend für das The­ma sen­si­bi­li­siert wur­den, hat nun das Unter­neh­men selbst für den Faux­pas mit dem offe­nen Email-Ver­tei­ler geradezustehen.

Auf­klä­rung ist Pflicht

Um sol­che Vor­fäl­le von vorn­her­ein zu ver­mei­den und das Ein­tritts­ri­si­ko zu sen­ken, soll­ten Sie Ihre Mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig für die­ses The­ma sen­si­bi­li­sie­ren. Ger­ne kön­nen Sie hier­für die­sen Blog­bei­trag einsetzen.

Was ist zu beachten?

Wei­sen Sie dar­auf hin, sol­che Rund­mails stets über das Feld BCC, also Blind Car­bon Kopie zu adre­ßie­ren. Die Nut­zung von TO: und CC: (Car­bon Copy) wird stets den glei­chen recht­li­chen Sach­ver­halt mit allen Kon­se­quen­zen aus­lö­sen. Bei klei­ne­ren falsch genutz­ten Ver­tei­lern kann es bei einer Ver­war­nung blei­ben, das ist jedoch nicht garantiert.

Hier fin­den Sie den gan­zen Bei­trag des BayL­DA vom 28.06.2013.

BadUSB: Mani­pu­lier­te USB Sticks (erneut) zum Alb­traum mutiert

USB Sticks sind seit je her ein Sicher­heits­ri­si­ko. Schnell sind Daten kopiert und abge­grif­fen. Oder man kommt zurück von einem Außen­ein­satz und hat sich dort einen Virus gefan­gen, der beim Anste­cken an das Gast-Sys­tem im inter­nen IT Netz nun nur dar­auf war­tet, sich zu übertragen.

Weit­aus per­fi­der kommt jetzt eine neue Vari­an­te daher. Ganz ohne Ein­grif­fe mit Löt­kol­ben & Co mutie­ren USB Sticks zu einem zur Zeit noch nicht wir­kungs­voll bekämpf­ba­ren Sicher­heits­ri­si­ko. Nur mit­tels ein­fa­cher SCSI Befeh­le umpro­gram­miert, gibt sich ein Stan­dard USB Stick aus dem Ramsch­re­gal als USB Tas­ta­tur zu erken­nen und führt dahin­ter sei­ne Schad­rou­ti­ne aus. Das gemei­ne dar­an: USB Ein­ga­be­ge­rä­te sind von gene­rel­len Sper­run­gen der USB Ports meist aus Prak­ti­ka­bi­li­täts­grün­den aus­ge­nom­men. Doch weder das Gast-Sys­tem noch Anti-Viren-Soft­ware ist in der Lage, das Risi­ko hin­ter der ver­meint­li­chen Tas­ta­tur zu erken­nen. Der Stick greift daher nun nicht nur alle Tas­ta­tur­ein­ga­ben ab, son­dern kann sei­nen Schad­code direkt aus der Firm­ware auf das Gast-Sys­tem und wei­te­re ange­schlos­se­ne USB Sticks verbreiten.

Im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes eine Virus-Infektion!

Da die Her­stel­ler von USB Sticks haupt­säch­lich auf drei Controller(-hersteller) samt Firm­ware set­zen, die alle­samt aus­ge­le­sen und angreif­bar sind, wird das Sicher­heits­ri­si­ko schwer ein­zu­fan­gen sein, sobald die­se Lücke aus­ge­nutzt wird. Noch wur­de die Metho­de nur durch ein deut­sches For­scher­team beschrie­ben und vorgeführt.

Lesen Sie mehr auf unse­rer Firmenwebseite.

Neu­es Pay­pal Phis­hing dank SEPA

Es ist erneut eine gut gemach­te Phis­hing Email im Umlauf. Die­ses mal trifft es den Anbie­ter Pay­Pal. Als Zug­pferd wird das SEPA Ver­fah­ren her­an­ge­zo­gen. Man möge doch so nett sein, sich über den Link hin­ter dem But­ton “Jetzt auf SEPA umstel­len” ein­zu­log­gen und sei­ne Bank­da­ten zu veri­fi­zie­ren. Man darf sicher sein, zumin­dest die Zugangs­da­ten zu Pay­pal wer­den danach nicht mehr sicher sein. Der Link führt näm­lich mit­nich­ten zu Pay­pal, son­dern über einen URL Shor­te­ner Dienst ganz woan­ders hin. Pro­bie­ren Sie es bes­ser nicht aus! Es reicht, wenn Sie sich den hin­ter­leg­ten Link anzei­gen las­sen, in dem Sie mit der Maus über den fah­ren. Der Link wird dann angezeigt.

Gut, wer in Pay­Pal zusätz­li­che Sicher­heits­fea­tures akti­viert hat, wie den SMS Log­in (Pay­pal Sicher­heits­schlüs­sel). Nach dem Log­in wird eine SMS an die regis­trier­te Mobil­te­le­fon­num­mer ver­sandt. Erst nach der Ein­ga­be des Codes aus die­ser SMS erfolgt der Zugriff auf das Pay­pal Konto.

Soll­ten Sie eine Email erhal­ten, die aus­sieht, wie folgt — ein­fach löschen. 🙂


Pay­pal gibt auf der Unter­neh­mens­web­sei­te wei­te­re Tipps, wie der Nut­zer Phi­sing Mails erken­nen und sich davor schüt­zen kann.

Die Gefahr von innen — wenn Mit­ar­bei­ter zum Sicher­heits­ri­si­ko werden

Viel Zeit und Mühe wird in das Abschir­men und Absi­chern von IT Netz­wer­ken gegen Angrif­fe von außen inves­tiert. Dabei über­sieht man schnell die Gefah­ren, die Unter­neh­mens­da­ten von innen dro­hen kön­nen. Unab­hän­gig ob Fahr­läs­sig­keit oder Absicht, so soll­ten Sie als Unter­neh­mer und Unter­neh­men die­se Bedro­hung nicht aus dem Blick ver­lie­ren. In fast einem Vier­tel aller Fäl­le sind Mit­ar­bei­ter der Grund für Daten­ab­fluss aus dem Unternehmen.

In Zei­ten von Spei­cher­sticks mit immer grö­ße­rer Spei­cher­ka­pa­zi­tät und Foto­han­dys mit meh­re­ren Mega­pi­xeln Auf­lö­sung erschreckt es teil­wei­se, wie lax der inter­ne Umgang in Unter­neh­men sein kann.

  • Nut­zungs­richt­li­ni­en und Pro­fil­sper­ren für die Nut­zung von USB Sticks sind oft Fehl­an­zei­ge. Daten kön­nen in gro­ßen Men­gen kopiert und unauf­fäl­lig in der Hosen­ta­sche aus­ser Haus gebracht werden.
  • Foto­han­dys wer­den teil­wei­se sogar vom Unter­neh­men den Mit­ar­bei­tern zur Ver­fü­gung gestellt. Die hohen Auf­lö­sun­gen erlau­ben detail­ge­treue Wie­der­ga­ben beim Abfo­to­gra­fie­ren wich­ti­ger und gehei­mer Doku­men­te. Nütz­lich ist die oft­mals zusätz­lich ein­ge­rich­te­te Inter­net­flat, um die Foto­do­ku­men­ta­ti­on gleich noch unauf­fäl­lig  zu versenden.

Doch dies sind nur zwei aus­ge­wähl­te Mög­lich­kei­ten, wie schüt­zens­wer­te Daten das Unter­neh­men ver­las­sen kön­nen. Die­se set­zen selbst­ver­ständ­lich noch ein gewis­ses Maß an kri­mi­nel­ler Ener­gie bei Ihren Mit­ar­bei­tern vor­aus. Aber wer kennt schon den genau­en Preis, ab dem Loya­li­tät in den Hin­ter­grund tritt?

Auch unbe­wuß­te Gefah­ren kön­nen von Mit­ar­bei­tern aus­ge­hen: Ver­tei­len Sie USB Sticks auf dem Park­platz eines Unter­neh­mens vor Arbeits­be­ginn, wie zufäl­lig ver­lo­ren. Zuvor prä­pa­rie­ren Sie die­se mit einer klei­nen, ein­deu­ti­gen und unge­fähr­li­chen Ping Rou­ti­ne im Auto­start. Sie wer­den stau­nen, wie vie­le die­ser Sticks sich bis zum Abend aus dem Unter­neh­mens­netz­werk auf dem bereit­ge­stell­ten Ping Ser­ver gemel­det haben. Stel­len Sie sich vor, die­se Sticks wären mit Schad­soft­ware prä­pa­riert gewe­sen (Back­doors, Lösch­funk­tio­nen etc.) !! Hor­ror­vor­stel­lung, aber bedau­er­li­cher­wei­se Realität.

Eine belieb­te Metho­de ist das Aus­spä­hen von Daten und Geheim­nis­sen über die Abfall­be­häl­ter. Sei es direkt aus den Papier­kör­ben an den Schreib­ti­schen oder aus den Con­tai­nern im Hof. Etwas Unter­stüt­zung vom Rei­ni­gungs­per­so­nal und Sie wer­den stau­nen, an wel­che Infor­ma­tio­nen man bei der “Müll”-Auswertung so alles gelan­gen kann. Zahl­rei­chen Unter­su­chun­gen zufol­ge fin­den fast 50% der Spio­na­ge-Angrif­fe nicht auf elek­tro­ni­schem Weg statt, son­dern durch ein­fa­ches Durch­su­chen der Abfall­be­häl­ter, auch “Bin Rai­ding” genannt.

100%ige Sicher­heit und Schutz vor die­sen und ähn­li­chen Gefah­ren gibt es nicht. Als Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit unter­stüt­ze ich Sie jedoch bei der Mini­mie­rung die­ser Risi­ken durch kon­kre­te Maß­nah­men im Bereich der IT Sicher­heit und durch Sen­si­bi­li­sie­rung Ihrer Mit­ar­bei­ter durch Schu­lung und Auf­klä­rung. Sie kön­nen Ihre Mit­ar­bei­ter zu den regel­mä­ßi­gen Schu­lun­gen “Daten­schutz und Daten­si­cher­heit” schi­cken oder ange­pass­te Schu­lun­gen auf Basis Ihrer vor­han­de­nen (oder noch zu erstel­len­den) Nut­zungs­richt­li­ni­en durch mich bei Ihnen vor Ort durch­füh­ren las­sen. Spre­chen Sie mich an.

Lesen Sie aktu­el­le Aus­sa­gen (07.07.2014) zu die­sem The­ma vom Ver­fas­sungs­schutz-Prä­si­dent H.-G. Maa­ßen auf unse­rer Bera­tungs-Web­page.

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Erneut Hand­lungs­be­darf HPI stellt Daten­bank zu Iden­ti­täts­klau online

Neu­er Online Check nicht iden­tisch mit BSI

Bereits zwei Mal die­ses Jahr stell­te das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik ein Online Prüf-Tool zur Ver­fü­gung. Mit­tels die­ses Tools konn­ten Nut­zer tes­ten, inwie­weit ihre Email-Adresse(n) in Ver­bin­dung mit Web­log­ins bereits aktiv miß­braucht wurde(n). Mil­lio­nen Anwen­der haben die­ses Tool bis­her genutzt.

Eine etwas ande­re Daten­ba­sis bie­tet nun das HPI der Uni­ver­si­tät Pots­dam. Deren Tool prüft ein­schlä­gi­ge Foren und Boards, ob dort Email-Adres­se und /​ oder wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Anga­ben inklu­si­ve Pass­wort öffent­lich zum Miß­brauch zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zur Zeit umfasst die Daten­bank 171 Mil­lio­nen Einträge.

Nach Ein­ga­be einer Email-Adres­se erhält der Nut­zer zeit­nah eine Email mit genau­er Anga­be der kom­pro­mit­tier­ten Daten. Wenn kein Ein­trag gefun­den wur­de, wird kei­ne Email ver­sandt. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass die­se Daten nicht ander­wei­tig bekannt sind und miß­braucht werden.

Top 10 der unsi­che­ren Passwörter

Obwohl die Tat­sa­che hin­läng­lich bekannt ist, wie ein eini­ger­ma­ßen siche­res Pass­wort aus­se­hen soll­te, fin­den sich in der Top 10 der Sta­tis­tik alte Bekann­te wie “123456”, “pass­word” und “qwertz” wie­der. Details über unsi­che­re Pass­wör­ter und Hil­fe­stel­lun­gen zu merk­ba­ren siche­ren Pass­wör­tern fin­den Sie hier im a.s.k. Daten­schutz-Blog

Zum Online Check des HPI: https://​sec​.hpi​.uni​-pots​dam​.de/​l​e​a​k​-​c​h​e​c​k​e​r​/​s​e​a​rch

Es lohnt sich, nicht nur alle pri­va­ten Email Adres­sen zu prü­fen, son­dern auch die geschäft­li­chen Daten einzubeziehen.

Erneut 18 Mil­lio­nen Nut­zer­kon­ten gehackt — BSI Test jetzt online verfügbar

Erneut haben Hacker Email­adres­sen und dazu­ge­hö­ri­ge Pass­wör­ter geknackt. Die­ses Mal sind cir­ka 18 Mil­lio­nen Daten­sät­ze, dar­un­ter unge­fähr 3 Mil­lio­nen deut­sche Nut­zer betrof­fen sein.

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik BSI hat erneut eine Web­sei­te zur kom­for­ta­blen Online-Prü­fung ins Netz gestellt. Den Online Test fin­den Sie unter

Auf die­ser Web­sei­te fin­den Sie unter “Häu­fi­ge Fra­gen” wei­te­re Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen, Tipps zur Absi­che­rung Ihrer IT Gerä­te, der Aus­wahl eines siche­ren Pass­worts sowie Anlei­tun­gen zum Ändern und /​ oder Zurück­set­zen Ihrer Pass­wör­ter bei zahl­rei­chen betrof­fe­nen Webmail-Anbietern.

Betrof­fe­ne Nut­zer der Unter­neh­men Deut­sche Tele­kom /​ T‑Online, Free­net, gmx​.de, Kabel Deutsch­land, Voda­fone, und web​.de wer­den direkt über die­se Dienst­leis­ter im Rah­men ihrer bestehen­den Kun­den­be­zie­hun­gen infor­miert, wenn Sie betrof­fen sind. Für alle ande­ren emp­fiehlt sich der Online Test.

 

Na, Post vom BKA bekom­men? Oder noch offe­ne Rech­nun­gen bei Amazon?

Da staun­ten zahl­rei­che Emp­fän­ger nicht schlecht. Nichts­ah­nend das Post­fach geöff­net und schon im Visier der Fahn­der? Die ers­ten Zei­len klin­gen zwar beun­ru­hi­gend, doch dann stellt sich her­aus, das Bun­des­kri­mi­nal­amt sucht Unter­stüt­zung bei der Ermitt­lung wegen angeb­li­chen Waren­be­trugs im Internethandel.

Man sol­le doch bit­te den bei­gefüg­ten Link ankli­cken. Dort wür­de man mehr erfah­ren und kön­ne Anga­ben zur Sache machen. Die Ziel­sei­te wird jedoch höchst­wahr­schein­lich zur Instal­la­ti­on von Schad­soft­ware oder zum Aus­spä­hen von Infor­ma­tio­nen genutzt.

Das BKA rät von einem Besuch der Web­sei­te ab und stellt klar, es habe nichts mit die­ser Email mit dem Betreff “Vor­la­dungs­ter­min Polizei/​BKA” zu tun.

Zeit­gleich tum­melt sich eine wei­te­re Email im Netz mit dubio­sem Hin­ter­grund. Die­se gibt sich als Ama­zon Sup­port Mail aus und stellt die Behaup­tung in den Raum, man habe eine Rech­nung für eine Bestel­lung aus 07/​2013 noch nicht bezahlt. Die angeb­li­che Rech­nung ent­puppt sich als “402022Rechnung.PDF.exe” und wird sicher alles ande­re ent­hal­ten, aber kei­ne Anga­ben zu einer offe­nen Rechnung.

Eine Abfra­ge der Link-Domain bei WhoIs ver­weist auf einen Ein­trag in Hongkong.

Pre­miè­re oder nicht? Daten­pan­ne bei SKY

Wäh­rend sich die Web­sei­te des Pay TV Anbie­ters dazu (noch) aus­schweigt, mel­den  bekann­te Online Medi­en seit Mit­te der Woche ein Daten­leck bei SKY.

Stand 09.11.2013: auf der Start­sei­te von SKY ist nach wie vor kei­ne Mel­dung zu fin­den. Eben­so wenig unter Unter­neh­men, Pres­se oder Meldungen.

Aus­lö­ser war ein Gewinn­spiel-Anruf bei einem SKY Kun­den. Der Anru­fer wuß­te Name, Anschrift und Bank­ver­bin­dung des Ange­ru­fe­nen. Als Quel­le der Daten wur­de SKY Deutsch­land durch den Anru­fer benannt.

Auf Nach­fra­ge äußer­te sich SKY, “dass mög­li­cher­wei­se in ver­ein­zel­ten Fäl­len Sky-Kun­den­da­ten unbe­fug­ter­wei­se in die Hän­de Drit­ter gelangt sind.” Die betrof­fe­nen Kun­den sowie die zustän­di­ge Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de sei­en infor­miert. Über Ursa­che und Umfang schwieg man sich bis­her aus.

Der glück­li­che “Gewin­ner” wand­te sich per­sön­lich an SKY. “Er sei nicht der Ein­zi­ge”, so wur­de er beschie­den. Ob dies ein ange­mes­se­nes Kri­sen­ma­nage­ment darstellt?

 

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