Im Rahmen meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und Berater für Datenschutz und Datensicherheit treffe ich regelmäßig auf wohletablierte Irrtümer in Bezug auf Datenschutz, das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Anwendung auf Unternehmer / Unternehmen. Einen kleinen (anonymisierten) Auszug möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Datenschutz — Mythen und Irrtümer in Unternehmen:
„Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mich und mein Unternehmen gar nicht“
„An den Datenschutz müssen sich nur große Unternehmen halten“
„Wir haben gar keine schützenswerte Daten im Unternehmen“
„Ein Datenschutzhinweis im Impressum der Webseite ist vollkommen ausreichend“
„Wir haben alle Daten ausgelagert, dann geht uns das nichts mehr an“
“Die Daten haben wir gekauft, damit können wir machen, was wir wollen”
“Da ein Datenschutzbeauftragter nur Kosten verursacht, gesteht uns das Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu, von der Bestellung abzusehen”
Diese Annahmen können Sie teuer zu stehen kommen. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das übrigens für alle Unternehmen / Unternehmer und öffentliche Stellen verbindlich ist, können empfindliche Geldstrafen bis zu 300.000 EUR bis hin zu Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Folgende Kurzpräsentationen zum Thema “Datenschutz und Datenschutzbeauftragter” bietet Informationen zum Bundesdatenschutzgesetz, dessen Anwendungsbereich, die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten, Kosten und Nutzen eines Datenschutzbeauftragten sowie die Vorteile eines externen gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten.
Kaum ein Unternehmen kommt ohne Webauftritt aus heutzutage. Der Auftritt im World Wide Web ist zu mehr herangewachsen als die ursprüngliche digitale Visitenkarte. Mit zahlreichen Funktionen wird um die Gunst der Besucher gebuhlt. Newsletter, Kontaktformulare, Stellenausschreibungen, Gewinnspiele, Social Media, Datenschutzerklärung oder auch das Impressum haben naturgemäß ihre Tücken und bergen das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern. Präsentieren Sie Ihren Webseiten-Besuchern das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. websecure und demonstrieren damit den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten Ihrer Webseite.
Und so einfach kommen Sie zum Ziel:
Schicken Sie uns mit dem untenstehenden Formular die URL Ihrer Webseite und Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten zeitnah Ihr Angebot.
Nach Auftragsvergabe folgt ein umfangreicher Check Ihres Webauftritts. Im Anschluß liegt Ihnen ein detaillierter Ergebnis- und Maßnahmenbericht vor.
Jetzt gilt es für Sie, die identifizierten Schwachstellen zu beseitigen.
Nach positiver Nachprüfung erhalten Sie das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. websecure.
Die Prüfpunkte
Impressum
Datenschutzerklärung (Umfang und Inhalt)
Webtracking Umsetzung
Newsletter Umsetzung
Online-Buchungen / Kontaktformulare
Stellenangebote online
Social Media Integration / Umsetzung
Zulässigkeit der Datenerhebun
Content Management System (CMS)
a.s.k. websecure
Das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. websecure hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und kann nach entsprechender Nachprüfung verlängert werden.
Interesse? Dann einfach Formular ausfüllen — wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen und machen Ihren Webauftritt sicher.
Ein Experte der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim äußert sich aktuell folgendermaßen: „Gerade für kleinere Betriebe ist es vermutlich schwierig, auch die entsprechenden finanziellen Mittel für den Datenschutz aufzubringen, um immer alle Bestimmungen einzuhalten.“ Der Datenschutzbeauftragte der IHK für Niederbayern in Passau schiebt nach: „Bei vielen Unternehmen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, wie sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen sollen.“
Kein Datenschutz aus Kostengründen oder Unsicherheit? Das muss nicht sein!
Der Gesetzgeber unterstützt
Mit § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreibt der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die gesetzliche Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten vor. Wohl wissend, dass ein interner Datenschutzbeauftragter für viele mittelständische Betriebe keine Ideallösung ist (erweiterter Kündigungsschutz, mangelnde Kostentransparenz und Kontrolle, siehe diesen Beitrag), bietet das BDSG auch gleich in Absatz 2 die passende Lösung an — “Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden.”
Viele Vorteile sprechen für Outsourcing
Wer die Vor- und Nachteile des Einsatzes eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten gegenüberstellt, wird die unternehmerischen und zahlreichen Vorteile der externen Bestellmöglichkeit für einen Datenschutzbeauftragten klar erkennen. Beispielhaft seien hier kurz angeführt
Übergreifendes, interdisziplinäres Branchen-Know-How des externen Spezialisten
Wegfall der internen Kosten für Grundausbildung, Fort- und Weiterbildung, Literatur, Material und Räumlichkeiten
Weitere Vorteile können Sie in diesem Beitrag kennenlernen
„Bei vielen Betrieben gibt es den Datenschutzbeauftragten nur auf dem Papier. Besonders für kleinere Betriebe kann es ein Problem sein, Mitarbeiter in den eigenen Reihen zu finden, die die nötige Qualifikation, Zeit und Erfahrung für diese Aufgabe haben“, vermutet Bernhard Matula, Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz.
Vermeiden Sie Bußgelder und Auflagen
Doch weder die eigene Unsicherheit im Umgang mit diesem Thema noch die Kosten gelten als Ausrede, sollte die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten bei vorliegender Bestellpflicht aktenkundig werden. Empfindliche Bußgelder drohen, die es zu vermeiden gilt. Wie Sie das machen? Fordern Sie doch einfach noch heute ihr unverbindliches Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten an.
Ich freue mich auf Sie
Sascha Kuhrau
Hilfreiche Links
Wollen Sie die Risiken aus dem Bundesdatenschutzgesetz für Ihr Unternehmen minimieren? Eine passende Lösung finden Sie sicher in unserem Leistungsangebot.
Unsicher, ob für Ihr Unternehmen die gesetzliche Bestellpflicht für einen (externen) Datenschutzbeauftragten vorliegt? Die Antwort gibt unser Datenschutz-Quick-Check, siehe Leistungen.
Sie wollen eine unabhängige Prüfung, wie gut es um Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen bestellt ist? Kein Problem mit unseren Leistungen.
Schulungsbedarf für Ihre Mitarbeiter? Zusätzliche Trainings und Workshops rund um Datenschutz und Datensicherheit? Erfahren Sie mehr über unsere Schulungen und Seminare.
Anleitungen, Ratgeber und Links, die das tägliche Arbeiten erleichtern und helfen können, Datenpannen zu vermeiden, finden Sie in der Rubrik Anleitungen / Ratgeber.