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Mißbrauch

Big Brot­her Awards 2020

Vie­le haben schon von ihnen gehört, aber kei­ne kon­kre­te Vor­stel­lung. Die Big Brot­her Awards sind eine inter­na­tio­na­le Aus­zeich­nung, die in Deutsch­land gestar­tet und bereits in 19 Län­dern ver­lie­hen wur­de.  Sie wird vom  Digi­tal­cou­ra­ge e.V., einem Ver­ein u.a. für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit seit dem Jahr 2000 jähr­lich aus­ge­rich­tet. Als Nega­tiv­preis zeich­net Ein­rich­tun­gen und Per­so­nen aus, die Pri­vat­sphä­re und Daten­schutz in her­aus­ra­gen­der Wei­se igno­rie­ren und kompromittieren. 

Tra­di­tio­nell fin­den die Big Brot­her Awards im Stadt­thea­ter Bie­le­feld statt. Die für die­sen Monat — am 30.04.2020 — geplan­te Preis­ver­lei­hung wird aus aktu­el­lem Anlass ver­scho­ben und der Ersatz­ter­min neu bekannt gegeben. 

Umset­zung der Big Brot­her Awards 

Wer­den etwa Daten ent­ge­gen der ursprüng­li­chen Moti­va­ti­on ihrer Erhe­bung ver­wen­det und gar gehan­delt, so liegt regel­mä­ßig das Feh­len einer Zweck­bin­dung und einer Rechts­grund­la­ge vor, zwei der ele­men­ta­ren For­de­run­gen des gel­ten­den euro­päi­schen Daten­schutz­rechts

Ein Ziel der Aus­zeich­nung ist das Publik­ma­chen von rechts­wid­ri­gen Ambi­tio­nen und Hand­lun­gen, wel­che die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im wei­te­ren Sin­ne und demo­kra­ti­sche Kri­te­ri­en fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich belas­ten. Damit möch­ten die Preis­ver­lei­her die Ver­ur­sa­cher unter Druck set­zen und damit zur Trans­pa­renz ver­an­las­sen. Die vor­aus­sicht­lich von den Preis­trä­gern uner­wünsch­ten Schlag­zei­len sind dabei offi­zi­ell erwünsch­tes Resul­tat der Ver­lei­hung der Big Brot­her Awards. 

Die Jury hier­zu­lan­de setzt sich aus Ver­tre­tern der Digi­tal­cou­ra­ge e.V., der Deut­schen Ver­ei­ni­gung für Daten­schutz  (DVD), des Forums Infor­ma­ti­ke­rIn­nen für Frie­den und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung  (FIfF), des För­der­ver­eins Infor­ma­ti­ons­tech­nik und Gesell­schaft  (Fitug), des Cha­os Com­pu­ter Clubs  (CCC), der Huma­nis­ti­schen Uni­on  (HU) und der Inter­na­tio­na­len Liga für Men­schen­rech­te  (ILMR) zusam­men. Bei die­sen Orga­ni­sa­tio­nen han­delt es sich nicht — wie ger­ne kol­por­tiert — um (Cyber-) Kri­mi­nel­le, son­dern um Ein­rich­tun­gen, die sich für den Schutz und die Kul­ti­vie­rung die­ser gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rech­te ver­pflich­ten. Sehen Sie selbst: 

Preis­trä­ger des vori­gen Jahres 

  • In der Kate­go­rie Tech­nik ging der Big Brot­her Award 2019 an das Euro­päi­sche Insti­tut für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­nor­men (ETSI), Abtei­lung „Tech­ni­cal Com­mit­tee CYBER“. Dies betraf For­schun­gen zu einem neu­en geplan­ten Stan­dard „ETS“ (vor­mals “eTLS”) für eine Soll­bruch­stel­le in der Ver­schlüs­se­lung im Inter­net, der es staat­li­chen Behör­den erlaubt, Onlin­ever­bin­dun­gen zu ent­schlüs­seln. Wäh­rend vie­ler­orts Gerä­te­her­stel­ler die Soll­bruch­stel­le aus­bau­en, forscht man hier an der fina­len Besei­ti­gung von Daten­schutz und Grund­rech­ten aus der Digi­ta­li­sie­rung. Eine wohl­ver­dien­te Preis­ver­lei­hung für den größ­ten bevor­ste­hen­den Rück­schritt der BRD. 
  • In der Kate­go­rie Ver­brau­cher­schutz — „ZEIT“. Das Online-Modul der Zei­tung hat für das so hei­mat­lich und auf­recht klin­gen­de Pro­jekt „Deutsch­land spricht“ Goog­le-Diens­te ein­ge­setzt, über die poli­ti­sche Ansich­ten der „spre­chen­den Deut­schen“ an Ser­ver in den USA über­mit­telt wur­den. Das Nach­fol­ge­pro­jekt von „Deutsch­land spricht“ ließ sich die Zeit anschlie­ßend gleich von Goog­le direkt finan­zie­ren. Eine ech­te Arbeit „am Bür­ger“. Dass „Zeit Online“ zudem Wer­be­tra­cker und Face­book-Pixel ein­setz­te, trug eben­falls zur Preis­ver­lei­hung bei. 
  • Ein beson­de­res Schman­kerl der bereits impli­zit poten­zi­ell rechts­wid­ri­gen Über­wa­chung ist Palan­tir. Der zuge­hö­ri­ge Preis­trä­ger des Big Brot­her Awards in der Kate­go­rie Behör­den & Ver­wal­tung — der hes­si­sche Innen­mi­nis­ter Peter Beuth. Unter sei­ner Feder­füh­rung kam man mit dem auch bei der CIA geschätz­ten US-Unter­neh­men Palan­tir ins Geschäft. Ein­ge­setzt wird seit­her deren Ana­ly­se­soft­ware mit zuge­hö­ri­gem Zugriff des Unter­neh­mens auf umfang­rei­che Daten­be­stän­de der hes­si­schen Poli­zei von den USA aus. Hof­fent­lich hat man auch an den AV-Ver­trag gedacht 🙂 Die Soft­ware erlaubt es, Mas­sen­da­ten aus exter­nen sowie Poli­zei­quel­len auto­ma­ti­siert zu ana­ly­sie­ren und nach eigens defi­nier­ba­ren Kri­te­ri­en aus­zu­wer­ten. Die DSGVO spricht bei sol­chen Ver­ar­bei­tun­gen u.a. direkt vom Pro­fil­ing und knüpft mit Art. 22 hier­an stren­ge Kri­te­ri­en. Die­ses natur­ge­mäß nur in den Hän­den pro­fes­sio­nel­ler Infor­ma­ti­ker kon­trol­lier­ba­re Instru­ment dürf­te in der all­täg­li­chen Anwen­dung durch mehr oder weni­ger geschul­te Sach­be­ar­bei­ter Aus­wir­kun­gen auf die fak­ti­sche Exis­tenz von Grund­rech­ten, Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gene­rell haben. 
  • In Sachen Bio­tech­nik ging der Big Brot­her Award 2019 an die weit ver­brei­tet bekann­te Fir­ma Ancestry​.com. Per­so­nen, die Fami­li­en­for­schung betrei­ben woll­ten, wur­den auf­ge­for­dert, ihre Spei­chel­pro­ben ein­zu­sen­den. Die dar­aus gewon­ne­nen Gen-Daten wur­den anschlie­ßend von Ancestry an die kom­mer­zi­el­le Phar­ma­for­schung ver­kauft, u.a. Grund­la­ge ver­deck­ter Vater­schafts­test und für poli­zei­li­che gene­ti­sche Rasterungen. 
  • Der Big Brot­her Award 2019 in der Kate­go­rie Kom­mu­ni­ka­ti­on ging an die Fir­ma Pre­ci­re mit ihrer Sprach­ana­ly­se-Soft­ware, die Aus­wahl von Bewer­bern und die Ana­ly­se der Emo­tio­nen von Anru­fern ermöglicht. 

Wei­te­re Stel­lung­nah­men, Inhal­te und die voll­stän­di­ge Sen­dung Preis­ver­lei­hung 2019 fin­den Sie auf der Web­site der Big Brot­her Awards. 

Pati­en­ten­da­ten gehackt — Gesund­heits­kar­te nach wie vor unsicher

Die RP Online mel­det letz­te Woche, dass es nach eige­nen Tests nach wie vor gro­ße Sicher­heits­lü­cken bei der Gesund­heits­kar­te gibt. Pati­en­ten­da­ten sind nach wie vor nicht sicher, hat deren Über­prü­fung erge­ben. Die Redak­ti­on konn­te mit weni­gen Maus­klicks und eini­gen Anru­fen bei der für den Test aus­ge­wähl­ten Bar­mer GEK ohne Pro­ble­me, Infor­ma­tio­nen über Arzt­be­su­che und Medi­ka­men­ta­tio­nen abfragen.

Wie RP Online berich­tet, ist dies bereits der fünf­te Fall in den letz­ten 20 Mona­ten, in dem es durch das ein­fach struk­tu­rier­te Anmel­de-Ver­fah­ren zu den Online-Ser­vices der Kran­ken­kas­sen (dar­un­ter neben der Bar­mer GEK auch die AOK) zum voll­stän­di­gen Zugriff auf das Ver­si­cher­ten-Pro­fil kom­men kann. Was dazu nötig ist? Es rei­chen Name, Geburts­da­tum, Ver­si­cher­ten­num­mer, eine neu auf den Namen des Ver­si­cher­ten aus­ge­stell­te Email-Adres­se bei einem belie­bi­gen Anbie­ter sowie ein Tele­fo­nat mit der Versicherung.

Doch das ist nicht neu. Bereits 2014 wur­de die­se Vor­ge­hens­wei­se als Schwach­stel­le auf­ge­deckt, die Kran­ken­kas­sen infor­miert. 2015 war der Vor­gang immer noch nach­voll­zieh­bar (sie­he ZDF Video­bei­trag). Getan hat sich seit­her wenig bis nichts. Daher ist auch die Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te, Andrea Voß­hoff “not amu­sed”.

 

Här­te­res Vor­ge­hen der Daten­schutz­be­hör­den bei Wett­be­werbs­ver­stö­ßen angekündigt

Gera­de per­so­na­li­sier­te Wer­bung ist nach wie vor ein bewähr­tes Mit­tel, um Kun­den zu gewin­nen. In den let­zten Jah­re wur­den die Aufla­gen  immer stren­ger. Zumeist als Reak­ti­on auf aus­ufern­de Miß­ach­tung bestehen­der gesetz­li­cher Rege­lun­gen durch die Werbetreibenden.

Mit dem Gesetz gegen den unlau­te­ren Wet­tbe­werb (UWG) und den Bes­tim­mungen aus dem Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG) gilt es eini­ges zu beach­ten. Nicht nur, um sich nicht den Unmut der poten­tiellen Käu­fer zuzu­zie­hen, weil deren Rech­te nicht beach­tet wur­den. Die Auf­merk­sam­keit der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den soll­te man eben­falls zukünf­tig nicht erre­gen. Von dro­hen­den Abmah­n­risiken mal ganz zu schweigen.

Da ist es auch wenig tröst­lich, dass dies nur auf eini­ge schwar­ze Scha­fe unter den Wer­be­treiben­den zurück­zuführen ist. Lei­den müs­sen dar­un­ter alle, die auf Wer­bung ange­wie­sen sind.

Zu allem Über­fluss haben die Daten­schutzbe­hör­den das The­ma nun auch für sich entdeckt!

Es bleibt nicht unbemerkt

Recht­li­che Ver­stö­ße blei­ben nicht unbe­merkt. Denn selbst wenn sich der Betrof­fe­ne nicht direkt bei dem Wer­be­trei­ben­den mel­det, so bleibt immer noch der Weg zur zustän­di­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de offen. Und die­ser Weg wird auch beschritten.

In einer Pressemit­teilung vom 25.11.2014 des Bay­erischen Lan­desamt für Daten­schutza­uf­sicht heisst es:

“Im Jahr 2013 gin­gen beim BayL­DA zum The­ma unzuläs­sige Wer­bung 162 und im Jahr 2014 bis­her 149 Ein­ga­ben und Beschw­er­den ein. Mehr als zwei Drit­tel die­ser Beschw­er­den stell­ten sich nach Über­prü­fung durch das BayL­DA als begrün­det, d.h. als Daten­schutzver­stoß heraus.”

Feh­len­de oder feh­ler­haf­te Einwilligung

Im Tele­fon­mar­ket­ing wur­den das feh­len­de Vor­liegen einer gülti­gen Ein­willi­gung oder auch die Ruf­num­mern­un­ter­drü­ckung als Grund für das Ein­schrei­ten der Schutz­be­hör­de auf­ge­führt. Eine recht­skon­forme Ein­willi­gung ist jedoch eben­falls Voraus­set­zung für Werbe­maß­nah­men per Email oder SMS.

Oft kon­nten die ange­blich vor­liegen­den Ein­willi­gun­gen  durch das betrof­fene Unter­neh­men nicht schlüs­sig belegt wer­den. Postal­is­che Wer­bung ist weni­ger gro­ßen Aufla­gen unter­wor­den. Jedoch darf der Wider­ruf­sh­in­weis hier (auch) nicht fehlen.

Die unzuäs­sige Nut­zung von Email-Adres­sen und Tele­fon­num­mern für elek­tro­n­is­che Wer­bung sowie die Post­wer­bung trotz aus­drück­lich erk­lärtem Wer­be­wider­spruch stel­len Tat­be­stän­de dar, die mit einem Buß­geld von bis zu 300.000,00 EUR geah­n­det wer­den kön­nen. Und da  hat das UWG sich noch gar nicht mit sei­nen Kon­se­quen­zen zu Wort gemeldet.

Frü­her oder spä­ter krie­gen wir euch

So denkt es sich auch das BayL­DA im Ver­bund mit den übri­gen Lan­des­daten­schutzbe­hör­den. Es heißt in der Pressemit­teilung weiter:

“Nach­dem trotz inten­siver Infor­ma­tion­sar­beit durch alle Daten­schutza­uf­sichts­be­hör­den […] und auch guten Hin­weisen aus den Ver­bän­den der Wer­be­wirtschaft selbst die Zahl der begrün­de­ten Ein­ga­ben und Beschw­er­den wegen unzuläs­siger Wer­bung nicht zurück­ge­gan­gen ist, wird das BayL­DA die in der let­zten Zeit eher zurück­hal­tende Pra­xis der Ahn­dung die­ser Ver­stöße durch Bußgeld­ver­fahren auf­ge­ben und schw­er­punk­t­mäßig in der näch­sten Zeit die „Mis­sach­tung von Wer­be­wider­sprüchen“ und die unzuläs­sige „E‑Mail-Wer­bung zur Neukun­dengewin­nung“ mit Buß­gel­dern sanktionieren.”

Inter­es­sant ist der abschlie­ßen­de Aspekt die­ses State­ments, auf die üblicher­weise vorge­zo­ge­nen Aufla­gen zu Gun­sten von Buß­gel­dern zu ver­zich­ten. Die Behör­de wird bei dem The­ma also kei­nen Spaß mehr ver­ste­hen, hat es den Anschein.

Hil­festel­lung zum recht­skon­for­men Ein­satz per­so­n­en­be­zo­gener Daten gibt das BayL­DA in einem PDF Doku­ment schon seit ger­aumer Zeit (Anwen­dung­sh­in­weise zur Erhe­bung, Ver­ar­beitung und Nut­zung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten für werb­li­che Zwe­cke).

Sie kön­nen aber auch ein­fach Ihren Daten­schutzbeauf­tragten fra­gen. Die­ser hilft Ihnen auch beim Erstel­len rechts­gültiger Ein­willi­gun­gen. Unan­genehm ist näm­lich, dass Sie alle Daten löschen müs­sen, die Sie über eine ungül­ti­ge (also fehler­haft for­mulierte und gestal­tete) Ein­willi­gung an sich genom­men haben. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Spre­chen Sie uns an

Erneut Hand­lungs­be­darf HPI stellt Daten­bank zu Iden­ti­täts­klau online

Neu­er Online Check nicht iden­tisch mit BSI

Bereits zwei Mal die­ses Jahr stell­te das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik ein Online Prüf-Tool zur Ver­fü­gung. Mit­tels die­ses Tools konn­ten Nut­zer tes­ten, inwie­weit ihre Email-Adresse(n) in Ver­bin­dung mit Web­log­ins bereits aktiv miß­braucht wurde(n). Mil­lio­nen Anwen­der haben die­ses Tool bis­her genutzt.

Eine etwas ande­re Daten­ba­sis bie­tet nun das HPI der Uni­ver­si­tät Pots­dam. Deren Tool prüft ein­schlä­gi­ge Foren und Boards, ob dort Email-Adres­se und /​ oder wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Anga­ben inklu­si­ve Pass­wort öffent­lich zum Miß­brauch zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zur Zeit umfasst die Daten­bank 171 Mil­lio­nen Einträge.

Nach Ein­ga­be einer Email-Adres­se erhält der Nut­zer zeit­nah eine Email mit genau­er Anga­be der kom­pro­mit­tier­ten Daten. Wenn kein Ein­trag gefun­den wur­de, wird kei­ne Email ver­sandt. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass die­se Daten nicht ander­wei­tig bekannt sind und miß­braucht werden.

Top 10 der unsi­che­ren Passwörter

Obwohl die Tat­sa­che hin­läng­lich bekannt ist, wie ein eini­ger­ma­ßen siche­res Pass­wort aus­se­hen soll­te, fin­den sich in der Top 10 der Sta­tis­tik alte Bekann­te wie “123456”, “pass­word” und “qwertz” wie­der. Details über unsi­che­re Pass­wör­ter und Hil­fe­stel­lun­gen zu merk­ba­ren siche­ren Pass­wör­tern fin­den Sie hier im a.s.k. Daten­schutz-Blog

Zum Online Check des HPI: https://​sec​.hpi​.uni​-pots​dam​.de/​l​e​a​k​-​c​h​e​c​k​e​r​/​s​e​a​rch

Es lohnt sich, nicht nur alle pri­va­ten Email Adres­sen zu prü­fen, son­dern auch die geschäft­li­chen Daten einzubeziehen.

Erneut 18 Mil­lio­nen Nut­zer­kon­ten gehackt — BSI Test jetzt online verfügbar

Erneut haben Hacker Email­adres­sen und dazu­ge­hö­ri­ge Pass­wör­ter geknackt. Die­ses Mal sind cir­ka 18 Mil­lio­nen Daten­sät­ze, dar­un­ter unge­fähr 3 Mil­lio­nen deut­sche Nut­zer betrof­fen sein.

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik BSI hat erneut eine Web­sei­te zur kom­for­ta­blen Online-Prü­fung ins Netz gestellt. Den Online Test fin­den Sie unter

Auf die­ser Web­sei­te fin­den Sie unter “Häu­fi­ge Fra­gen” wei­te­re Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen, Tipps zur Absi­che­rung Ihrer IT Gerä­te, der Aus­wahl eines siche­ren Pass­worts sowie Anlei­tun­gen zum Ändern und /​ oder Zurück­set­zen Ihrer Pass­wör­ter bei zahl­rei­chen betrof­fe­nen Webmail-Anbietern.

Betrof­fe­ne Nut­zer der Unter­neh­men Deut­sche Tele­kom /​ T‑Online, Free­net, gmx​.de, Kabel Deutsch­land, Voda­fone, und web​.de wer­den direkt über die­se Dienst­leis­ter im Rah­men ihrer bestehen­den Kun­den­be­zie­hun­gen infor­miert, wenn Sie betrof­fen sind. Für alle ande­ren emp­fiehlt sich der Online Test.

 

Aus dem Whop­per wird ein Bur­ger — Twit­ter Account von Bur­ger King mel­det Verkauf

“Bur­ger King wur­de an McDo­nalds ver­kauft, da der Whop­per flopp­te” — so prang­te es ges­tern eini­ge Stun­den zusam­men mit dem Mar­ken­zei­chen von McDo­nalds auf dem Titel des offi­zi­el­len Twit­ter Accounts von Bur­ger King. Dann war der Spuk vor­bei und die Sei­te vom Netz. Inner­halb von Minu­ten ver­brei­te­te sich die Nach­richt über Twit­ter. Mut­ma­ßun­gen gehen von unsi­che­ren Pass­wör­tern aus, ande­re ver­mu­ten einen genia­len Mar­ke­ting-Trick des Unter­neh­mens dahin­ter. Denn inner­halb kür­zes­ter Zeit fand die Twit­ter-Sei­te von Bur­ger King zusätz­li­che 15.000 Fol­lower. Eine Stel­lung­nah­me des Kon­zerns steht noch aus.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt — sie­he Mel­dung von heu­te mor­gen auf der wie­der live geschal­te­ten Twitter-Seite:

 

 

 

 

 

 

Quel­le: https://​www​.spie​gel​.de/​n​e​t​z​w​e​l​t​/​w​e​b​/​b​u​r​g​e​r​k​i​n​g​-​g​e​h​a​c​k​t​e​s​-​t​w​i​t​t​e​r​-​a​c​c​o​u​n​t​-​z​e​i​g​t​-​m​c​d​o​n​a​l​d​s​-​l​o​g​o​-​a​-​8​8​4​1​5​6​.​h​tml

LKA Thü­rin­gen bespit­zel­te eige­ne Mit­ar­bei­ter — wegen Klopapier

Gele­gent­lich kom­men einem Mel­dun­gen zum The­ma Daten­schutz und Ver­stoß gegen das Daten­schutz­recht unter, da kann man nur noch mit dem Kopf schüt­teln. SPIEGEL ONLINE berich­tet über einen beson­ders dreis­ten und rechts­wid­ri­gen Ver­stoß der uner­laub­ten Mitarbeiterüberwachung.

Klo­pa­pier verschwindet

Das Rei­ni­gungs­per­so­nal stellt einen über­mä­ßi­gen Schwund an Klo­pa­pier fest. Die­ser Akt gefähr­det die Staats­si­cher­heit und muss mit Nach­druck und allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln bekämpft wer­den. Geht die zustän­di­ge Abtei­lung doch sonst gegen Rocker, Isla­mis­ten und Mafio­si vor. Sogar ein Mit­ar­bei­ter des Staats­schut­zes wird bemüht.

Flur oder Klo — was denn nun?

Anfra­gen beim LKA und vor­han­de­ne Unter­la­gen zeich­nen ein wider­sprüch­li­ches Bild. Das LKA stellt fest, die Kame­ra­über­wa­chung hät­te nur im Trep­pen­haus statt­ge­fun­den. Inter­ne Doku­men­te zeich­nen da ein ande­res Bild. Die Kame­ra soll direkt auf dem stil­len Ört­chen ange­bracht gewe­sen sein.

Gefahr im Verzug

Selbst wenn das Ent­wen­den von Klo­pa­pier in die­se Kate­go­rie hät­te ein­ge­stuft wer­den kön­nen, wäre die Maß­nah­me nach spä­tes­tens drei Tagen durch rich­ter­li­chen Beschluß zu geneh­mi­gen gewe­sen. Die­ser Beschluss lag jedoch nie vor und so wur­den LKA Mit­ar­bei­ter von den eige­nen Kol­le­gen ohne Grund­la­ge und ohne ihr Wis­sen über­wacht. Da Baga­tell­kri­mi­na­li­tät kei­ne Recht­fer­ti­gung für Video­über­wa­chung ist (Stich­wort: Ange­mes­sen­heit), wur­den die Mit­ar­bei­ter erheb­lich in ihrem Per­sön­lich­keits­recht verletzt.

[Kopf­schüt­tel]

Sie pla­nen selbst den Ein­satz von Video­über­wa­chungs­maß­nah­men? Hier ein paar hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen aus einem Blogbeitrag.

Zur Mel­dung von SPON

 

Pri­va­tes Out­sour­cing durch Mitarbeiter

Bereits in einer Kun­den­in­for­ma­ti­on aus 2012 haben wir auf das The­ma inoff­zi­el­les Out­sour­cing durch Mit­ar­bei­ter auf­merk­sam gemacht. Nicht vor­han­de­ne Funk­tio­nen in der IT-Struk­tur wer­den durch gewief­te Mit­ar­bei­ter und exter­ne Tools — oft­mals dann ohne Kennt­nis der IT-Ver­ant­wort­li­chen — ein­ge­führt und genutzt. Sicher­heits­lü­cke, dro­hen­de Buß­gel­der und mög­li­che Daten­pan­nen gleich inklusive.

2009 hat das ame­ri­ka­ni­sche Sati­re Maga­zin The Oni­on einen Video­clip pro­du­ziert, auf­ge­macht wie einen offi­zi­el­len Nach­rich­ten­bei­trag im US Fern­se­hen. Dar­in wird berich­tet, das nun nicht mehr nur Unter­neh­men Out­sour­cing betrei­ben, son­dern auch Mit­ar­bei­ter selbst. Um Arbeits­zeit zu spa­ren und mehr Zeit­res­sour­cen z.B. zum Kaf­fee trin­ken, Ebay-Auk­tio­nen ver­fol­gen oder ein­fach nur rela­xen, heu­ern ame­ri­ka­ni­sche Mit­ar­bei­ter (im Video noch Fakes) preis­wer­te exter­ne Hilfs­kräf­te an. Die­se erle­di­gen dann die Auf­ga­ben des Ange­stell­ten, der sei­ne freie Zeit nun deut­lich sinn­vol­ler nut­zen kann. Was 2009 als Sati­re begann, wur­de mit einer Mel­dung am gest­ri­gen Tage Realität:

Eine Fir­ma wand­te sich an das Sicher­heits­un­ter­neh­men Veri­zon mit der Bit­te, auf­fäl­li­ge Log­files zu über­prü­fen. Die­se wür­den einen kon­ti­nu­ier­li­chen VPN Tun­nel nach Chi­na bele­gen. Die Ver­bin­dung wur­de mit dem eTo­ken (vor­bild­lich) eines Soft­ware­ent­wick­lers auf­ge­baut, der wäh­rend der Log­zei­ten jedoch nicht zu Hau­se, son­dern an sei­nem Schreib­tisch im Büro saß. Wei­ter ergab die Ana­ly­se, das die Ver­bin­dung in den letz­ten 6 Mona­ten fast kon­ti­nu­ier­lich auf­ge­baut war. Die Unter­su­chung des Arbeits­plat­zes brach­te es dann ans Tages­licht: der Ent­wick­ler hat­te sich für ein Fünf­tel sei­nes eige­nen Jah­res­ge­halts einen Dienst­leis­ter aus dem fer­nen Chi­na geleis­tet, der sei­ne Pro­gram­mier­auf­ga­ben pflicht­be­wußt über­nahm. Das not­wen­di­ge eTo­ken schick­te der fin­di­ge Mit­ar­bei­ter auf dem Post­weg ins Land der auf­ge­hen­den Son­ne. Mitt­ler­wei­le arbei­tet der Pro­gram­mie­rer nicht mehr für das Unter­neh­men. Kuri­os jedoch: der ver­meint­lich von ihm gelie­fer­te Pro­gramm-Code war stets so gut, so daß er mehr­fach bes­te Bewer­tun­gen dafür erhielt.

Wie fin­dig sind Ihre Mitarbeiter?

Angeb­lich heim­li­che Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung bei ALDI Süd

Laut Spie­gel, Welt und N24 soll es zu einer heim­li­chen Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung bei ALDI Süd gekom­men sein. Gleich­lau­tend wird von einem Detek­tiv berich­tet, der unter Andro­hung des Ver­lusts wei­te­rer Auf­trä­ge gezwun­gen wur­de, Minia­tur­ka­me­ras z.B. über den Mit­ar­bei­ter­schrän­ken anzu­brin­gen. Wei­ter­hin soll­te er der ALDI Füh­rungs­kraft alle “Auf­fäl­lig­kei­ten” mel­den wie z.B. lang­sa­mes Arbeits­tem­po, Bezie­hun­gen unter den Mit­ar­bei­tern oder auch pri­va­te Details wie finan­zi­el­le Verhältnisse.

Das Unter­neh­men weist der­weil alle Vor­wür­fe zurück.

Wie hier auf dem Blog mehr­fach berich­tet, ist Video­über­wa­chung unter Daten­schutz­ge­sichts­punk­ten kein “Teu­fels­werk”. Es gilt, bestimm­te Richt­li­ni­en und Ver­fah­rens­wei­sen ein­zu­hal­ten. Mehr erfah­ren Sie in unse­rem Bei­trag Video­über­wa­chung — umsich­tig ein­set­zen, Kon­flik­te vermeiden

Es ist wie­der so weit — der all­jähr­li­che Nepp mit angeb­li­chen Branchenbucheinträgen

Mit gro­ßen Schrit­ten geht es in die letz­te Pha­se die­ses Jah­res. Umsatz– und Bud­get­pla­nun­gen sind im vol­len Gan­ge. Wie jedes Jahr macht man sich Gedan­ken, wie das Wer­be­bud­get sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann. Pro­fes­sio­nel­le Web­auf­trit­te gehö­ren zum guten Ton und sind ein wich­ti­ges Mar­ke­ting­in­stru­ment. Print­me­di­en, TV, Radio, Fly­er und Co. wer­den nach Bedarf bedient. Doch ist damit alles getan? Die­se Fra­ge­stel­lung und Unsi­cher­heit nut­zen wie jedes Jahr dubio­se Anbie­ter von Branchenbucheinträgen.

Ver­pa­ckung ist alles

Sie kom­men per Email, gele­gent­lich per Post. Auf den ers­ten Blick ist  der Betrach­ter geneigt, die­se Offer­ten für ein offi­zi­el­les Ange­bot der DeTe­Me­di­en oder eines kos­ten­lo­sen Ange­bots zu hal­ten. Doch weit gefehlt, wie nähe­res Hin­schau­en ans Licht bringt.

Per­fek­te Mimikri

„Als Mimi­kry wird in der Bio­lo­gie die Ähn­lich­keit von Tie­ren einer bestimm­ten Art mit denen einer zwei­ten Art bezeich­net, so dass Tie­re einer drit­ten Art die bei­den ande­ren Arten nicht sicher von­ein­an­der unter­schei­den kön­nen und mit­ein­an­der verwechseln.“

Nun sind wir nicht in der Tier­welt, aber das Prin­zip funk­tio­niert trotz­dem. In einem aktu­el­len Bei­spiel gibt sich der Anbie­ter als Part­ner­ver­lag der DeTeMedia aus. Wer denkt da nicht gleich an die Ver­lag­s­toch­ter des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rie­sen in Pink.

Die Sache hat nur einen Haken—dessen offi­zi­el­ler Ver­lag für „Das Tele­fon­buch“, „Das Oert­li­che“ und die „Gel­ben Sei­ten“ heißt DeTeMedi­en. Das mensch­li­che Hirn ersetzt sinn­ge­mäß mit bekann­ten Mus­tern und schon ist es über­lis­tet — das ers­te Ziel erreicht: Aus­schal­tung der Skep­sis beim Leser.

Der Anschein

Doch damit nicht genug. Man soll ja den PDF-Anhang öff­nen, um dar­in die not­wen­di­gen Kor­rek­tu­ren vor­zu­neh­men, um auch im kom­men­den Jahr “mit Ihren aktu­el­len Fir­men­da­ten in den Bran­chen­por­ta­len ein­ge­tra­gen” zu sein.  Bewusst wird dem Leser vor­ge­gau­kelt, es bestün­de ja schon eine Zusam­men­ar­beit. Die Skep­sis-Schwel­le sinkt weiter.

Wie prak­tisch

Der über­rum­pel­te Emp­fän­ger öff­net also nun pflicht­be­wusst den PDF-Anhang. In die­sem Fall hat er noch mal Glück, kein Schad­code durch das frem­de Doku­ment ein­ge­schleust. Teu­er kann es den­noch werden.

Um den wei­te­ren „offi­zi­el­len“ Anschein zu wah­ren, prangt oben rechts das GOGREEN-Logo der Deut­schen Post. Na, dann kann es ja nur sei­ne Rich­tig­keit mit dem Ange­bot haben, oder?

Über das Stich­wort „Ein­tra­gungs­vor­schlag“ fliegt man schnell hin­weg auf der Suche nach dem Kor­rek­tur­feld. Dar­über steht „Die von Ihnen zuge­sand­te und gewünsch­te Ände­rung, haben wir wie folgt unten­ste­hend im Kor­rek­tur­feld geän­dert. Wir bit­ten Sie noch­mals den nach­fol­gen­den Ein­ra­gungs­text zu über­prü­fen und uns die­sen per Fax zurück zusen­den.“ Schreib­feh­ler inklusive 🙂

Geschickt wird sich ein Feh­ler in Ihre Daten ein­ge­schli­chen haben. Sie oder einer Ihrer Mit­ar­bei­ter kor­ri­gie­ren die­sen und faxen das For­mu­lar zurück.

Glück­wunsch

Sie sind nun Besit­zer eines Pre­mi­um­ein­tra­ges in einem unbe­deu­ten­den Online-Ver­zeich­nis. Kos­ten: 999 EUR net­to pro Jahr, Min­dest­ver­trags­lauf­zeit 2 Jah­re. Da Sie so schnell reagiert haben, gewährt man Ihnen aber einen Nach­lass von 2 EUR auf den Rech­nungs­be­trag. Wie nett, es ist ja auch bald Weihnachten.

In die­sem Sin­ne — immer schön genau die Post lesen, Sascha Kuhrau

Erfreu­li­ches Update

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/​11) zu der Fra­ge ent­schie­den, dass eine sol­che Ent­gelt­klau­sel in einem Antrags­for­mu­lar für einen Grund­ein­trag in ein Online-Bran­chen­ver­zeich­nis nach dem Erschei­nungs­bild des For­mu­lars für den Adres­sa­ten über­ra­schend ist und des­halb nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Ver­trags­be­stand­teil wird.

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