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Wenn Sie pet­zen (wol­len), Daten­schutz nicht vergessen :-)

Vor eini­ger Zeit erreich­te mich zu einem der meist­ge­le­se­nen Arti­kel auf die­sem Blog “Buß­geld­vor­schrif­ten Daten­schutz bei Ver­stoß gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz” ein Kom­men­tar, den ich Ihnen — selbst­ver­ständ­lich anony­mi­siert — nicht vor­ent­hal­ten möchte:

“Wir ver­öf­fent­li­chen auf unse­rer Sei­te zig­tau­sen­de Namen und Anschrif­ten von Ärz­ten ohne dass wir die betrof­fe­nen zur Ver­öf­fent­li­chung befragt haben.

Auf Nach­fra­ge der löschen wir kei­nen der Ver­öf­fent­lich­ten Namen.

Uns inter­es­sie­ren die Buß­geld­vor­schrif­ten zum Bun­des­da­ten­schu­zu­ge­setz nicht.”

Als Absen­der waren der Name des betrei­ben­den Unter­neh­mens sowie des­sen Sup­port-Email-Adres­se eingetragen.

Wenn der Sach­ver­halt in die­ser Form stimmt, dann ist das — abge­se­hen von eini­gen ortho­gra­phi­schen Feh­lern im Kom­men­tar — schon eine erschre­cken­de Ange­le­gen­heit. Der Auf­tritt an sich erscheint seri­ös und gut frequentiert.

Soll­te sich der Kom­men­tie­ren­de hier jedoch ver­tan haben oder den Betrei­ber der genann­ten Sei­te ledig­lich in Miß­kre­dit brin­gen wol­len, dann bekommt ein sol­cher Kom­men­tar eine gewis­se Bri­sanz. Der Autor hat sich zwar durch die unwah­re Anga­be zu sei­nem Namen und der Email-Adres­se zu ver­schlei­ern ver­sucht, aber dabei die Pro­to­koll­funk­tio­nen der Blog­soft­ware unter­schätzt. Die­se zeich­net näm­lich zusätz­lich Datum, Uhr­zeit und die IP-Adres­se des Absen­ders auf. Dies dient zur Absi­che­rung im Hin­blick auf zahl­rei­che Urtei­le zum The­ma Haf­tung von Foren-Betrei­bern, auch wenn ich die­se Funk­ti­on aus Daten­schutz­grün­den lie­ber nicht nut­zen wür­de (sofern sie über­haupt abschalt­bar ist). Mit­tels die­ser Daten kann der Kom­men­ta­tor nun also durch­aus theo­re­tisch ermit­telt wer­den. Ein Risi­ko, das dem Kom­men­tie­ren­den viel­leicht nicht bewußt war, als er sei­nem Unmut frei­en Lauf ließ.

Bei einem kon­kre­ten Ver­dacht auf eine Ver­fah­rens­wei­se, wie Sie in die­sem zitier­ten Kom­men­tar geschil­dert wur­de, ist die Ein­schal­tung der zustän­di­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de zu emp­feh­len. Die Nut­zung von Blog-Kom­men­ta­ren ist hier eher als “sub-opti­mal” einzustufen.

Wie Sie Ihr Unter­neh­men schüt­zen kön­nen, um solch einen Ver­dacht erst gar nicht auf­kom­men zu las­sen, sagt Ihnen ger­ne Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter. Sie haben kei­nen? Dann spre­chen Sie mich an.

PS: Selbst­ver­ständ­lich hat die­ser Kom­men­tar mit den Anga­ben, die einen Bezug zum betrof­fe­nen Unter­neh­men zulas­sen, nie die Öffent­lich­keit in die­sem Blog erreicht!

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2 Gedanken zu „Wenn Sie pet­zen (wol­len), Daten­schutz nicht vergessen :-)“

  1. Das ist natür­lich Pech. Sie schrei­ben an ande­rer Stel­le Ihres Blogs jedoch, daß Sie kei­ne IP-Adres­sen auf­zeich­nen. Wie ver­trägt sich das mit Ihrer Ein­las­sung in die­sem Beitrag?

    1. Hal­lo Herr Anonym!

      Sie spie­len sicher auf fol­gen­den Absatz in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung an:

      Kom­men­tare

      Sie sind herz­lich dazu ein­ge­la­den, Bei­träge auf die­sem Blog zu kom­men­tie­ren und über The­men zu dis­ku­tie­ren. Durch ein zusätz­li­ches Plug-In wird Ihre IP-Adres­se im Rah­men Ihres Bei­trags nicht erho­ben und gespei­chert. Bit­te haben Sie dafür Ver­ständ­nis, dass Ihr Kom­men­tar nicht sofort sicht­bar ist, son­dern zuvor durch einen Admi­nis­tra­tor frei­ge­schal­tet wer­den muss. Dies dient der Ver­mei­dung recht­lich bedenk­li­cher Bei­träge und der Redu­zie­rung von Spam auf die­sem Blog.”

      Der von Ihnen hier kom­men­tier­te Bei­trag stamm­te noch aus der Zeit, in der Kom­men­ta­re ohne Prü­fung direkt frei­ge­schal­tet waren und daher die IP-Adres­se zur Rechts­ver­fol­gung bei zwei­fel­haf­ten Kom­men­ta­ren noch bis zur Frei­ga­be des Kom­men­tars fest­ge­hal­ten wurde.

      Seit gerau­mer Zeit ist dies jedoch nicht mehr der Fall.

      Schö­ne Grüße
      Sascha Kuhrau

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