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Gefahr

WLAN Zugangs­da­ten unge­schützt am Fritz!Fon

Gele­gent­lich kann man ein­fach nur den Kopf schüt­teln. Hilft zwar nicht bei der Suche nach einer plau­si­blen Ant­wort, aber irgend­wie geht es einem doch etwas bes­ser. So auch in die­sem Fall. Wie­so wir mit dem Kopf schüt­teln? Nun, die Fra­ge lau­tet: Wer denkt sich so etwas aus? Auf jeden Fall ein typi­sches Bei­spiel für “Kom­fort geht über Sicher­heit”. Und da wis­sen nun eigent­lich (fast) alle, dass dies nicht immer unbe­dingt der bes­te Ansatz ist. Doch was war passiert?

WLAN Zugangs­da­ten im Klar­text im Fritz!Fon einsehbar

Wir trau­ten unse­ren Augen kaum, als wir die Tage mehr zufäl­lig auf den Unter-Menü­punkt WLAN im Menü Heim­netz eines Fritz!Fox gekom­men sind.

Bei Aus­wahl der Opti­on WLAN-Zugangs­da­ten und Gast-Zugangs­da­ten sind die WLAN-Netz­werk­na­men und die dazu­ge­hö­ri­gen Zugangs­pass­wör­ter im Klar­text ein­seh­bar. Über die Funk­tio­nen WLAN-QR-Code und Gast-QR-Code ist via Kame­ra eines Smart­phones oder Tablets mit wenig Hand­grif­fen eine Ver­bin­dung her­ge­stellt. Schutz davor? Keiner!

In geschlos­se­nen Fami­li­en-Bio­to­pen oder in Zei­ten tota­ler Coro­na-Iso­la­ti­on ohne Gäs­te und Besu­cher zuhau­se, mag das eine total coo­le Kom­fort-Funk­ti­on sein. In allen ande­ren Fäl­len dann doch eher einer Schwach­stel­le. Aber auch die ein­fa­che Mög­lich­keit, dar­über das inter­ne WLAN oder Gast-WLAN per Knopf­druck aus­zu­schal­ten, kann für kurz­wei­li­ge Unter­hal­tung sor­gen. Kurz vor dem Ver­ab­schie­den mal eben das WLAN deak­ti­vie­ren, ent­spannt nach Hau­se fah­ren und dabei grin­send über­le­gen, wie der soeben besuch­te Haus­herr oder die Haus­her­rin krampf­haft nach dem Feh­ler im Sys­tem sucht, weil auf ein­mal kei­ner­lei WLAN-Zugrif­fe und Gerä­te mehr funk­tio­nie­ren. Was haben wir gelacht .…

Kein Hin­weis auf die­se Funk­ti­on im Hand­buch der Fritz!Box und des Fritz!Fons

Stand 22.01.2023 fin­den sich in den Hand­bü­chern kei­ner­lei Hin­wei­se auf die­ses mög­li­che Sicher­heits­ri­si­ko. Als Nut­zer die­ser Hard­ware wird man daher wohl mehr zufäl­lig auf die­sen Umstand stoßen.

Abhil­fe über das DECT-Menü in der Fritz!Box

Glück­li­cher­wei­se gibt es die Mög­lich­keit, den Zugriff auf die­ses Menü des Fritz!Fon zu deak­ti­vie­ren. Doch wer dabei im Tele­fon selbst sucht, der wird nicht fün­dig. Hier­zu muss man auf die Ober­flä­che der Fritz!Box selbst wech­seln, sich anmel­den und in das Menü Tele­fo­nie /​ DECT wech­seln. Etwas nach unten scrol­len und dort fin­det sich der Punkt “Zugriffs­schutz”. Hier die Check­box “Zugriffs­schutz für WLAN /​ Gastzgang) akti­vie­ren und eine siche­re PIN (0000, 1234 oder das eige­ne Geburts­da­tum 😉 ) vergeben.

Damit ist der Spuk dann auch auf dem Fritz!Fon been­det, wie man im nächs­ten Screen­shot sehen kann. Sobald man dort nun erneut auf den Menü­punkt Heim­netz /​ WLAN wech­selt, wird man zur Ein­ga­be der zuvor an der Fritz!Box ein­ge­stell­ten PIN aufgefordert.

Wie­so die­ser Zugriffs­schutz nicht von vorn­her­ein akti­viert ist oder es zumin­dest deut­li­che Hin­wei­se auf die­se Funk­ti­on gibt, bleibt ein Rät­sel. Der Her­stel­ler selbst weist auf die Mög­lich­keit des Schut­zes durch eine PIN ledig­lich in der Online-Wis­sens­da­ten­bank hin. Das geht besser.

Gäs­te den­noch kom­for­ta­bel ins WLAN lassen

Dazu wech­selt man in das WLAN Menü der Fritz!Box in den Punkt Funk­netz. Unter den Namen des WLAN und Gäs­te-WLAN fin­det sich rechts ein Ein­trag “Info­blatt dru­cken”. Im Ergeb­nis erhält man ein schi­ckes DIN A4-PDF mit dem QR-Code für das Gäs­te-WLAN sowie dem Namen und Zugangs­pass­wort. Aus­dru­cken, lami­nie­ren und netz­be­dürf­ti­gen Besu­chern zum Ein­log­gen in die Hand drü­cken. Das inter­ne WLAN soll­te für Gäs­te eh tabu sein. Oder?

Big Brot­her Awards 2020

Vie­le haben schon von ihnen gehört, aber kei­ne kon­kre­te Vor­stel­lung. Die Big Brot­her Awards sind eine inter­na­tio­na­le Aus­zeich­nung, die in Deutsch­land gestar­tet und bereits in 19 Län­dern ver­lie­hen wur­de.  Sie wird vom  Digi­tal­cou­ra­ge e.V., einem Ver­ein u.a. für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit seit dem Jahr 2000 jähr­lich aus­ge­rich­tet. Als Nega­tiv­preis zeich­net Ein­rich­tun­gen und Per­so­nen aus, die Pri­vat­sphä­re und Daten­schutz in her­aus­ra­gen­der Wei­se igno­rie­ren und kompromittieren. 

Tra­di­tio­nell fin­den die Big Brot­her Awards im Stadt­thea­ter Bie­le­feld statt. Die für die­sen Monat — am 30.04.2020 — geplan­te Preis­ver­lei­hung wird aus aktu­el­lem Anlass ver­scho­ben und der Ersatz­ter­min neu bekannt gegeben. 

Umset­zung der Big Brot­her Awards 

Wer­den etwa Daten ent­ge­gen der ursprüng­li­chen Moti­va­ti­on ihrer Erhe­bung ver­wen­det und gar gehan­delt, so liegt regel­mä­ßig das Feh­len einer Zweck­bin­dung und einer Rechts­grund­la­ge vor, zwei der ele­men­ta­ren For­de­run­gen des gel­ten­den euro­päi­schen Daten­schutz­rechts

Ein Ziel der Aus­zeich­nung ist das Publik­ma­chen von rechts­wid­ri­gen Ambi­tio­nen und Hand­lun­gen, wel­che die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im wei­te­ren Sin­ne und demo­kra­ti­sche Kri­te­ri­en fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich belas­ten. Damit möch­ten die Preis­ver­lei­her die Ver­ur­sa­cher unter Druck set­zen und damit zur Trans­pa­renz ver­an­las­sen. Die vor­aus­sicht­lich von den Preis­trä­gern uner­wünsch­ten Schlag­zei­len sind dabei offi­zi­ell erwünsch­tes Resul­tat der Ver­lei­hung der Big Brot­her Awards. 

Die Jury hier­zu­lan­de setzt sich aus Ver­tre­tern der Digi­tal­cou­ra­ge e.V., der Deut­schen Ver­ei­ni­gung für Daten­schutz  (DVD), des Forums Infor­ma­ti­ke­rIn­nen für Frie­den und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung  (FIfF), des För­der­ver­eins Infor­ma­ti­ons­tech­nik und Gesell­schaft  (Fitug), des Cha­os Com­pu­ter Clubs  (CCC), der Huma­nis­ti­schen Uni­on  (HU) und der Inter­na­tio­na­len Liga für Men­schen­rech­te  (ILMR) zusam­men. Bei die­sen Orga­ni­sa­tio­nen han­delt es sich nicht — wie ger­ne kol­por­tiert — um (Cyber-) Kri­mi­nel­le, son­dern um Ein­rich­tun­gen, die sich für den Schutz und die Kul­ti­vie­rung die­ser gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rech­te ver­pflich­ten. Sehen Sie selbst: 

Preis­trä­ger des vori­gen Jahres 

  • In der Kate­go­rie Tech­nik ging der Big Brot­her Award 2019 an das Euro­päi­sche Insti­tut für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­nor­men (ETSI), Abtei­lung „Tech­ni­cal Com­mit­tee CYBER“. Dies betraf For­schun­gen zu einem neu­en geplan­ten Stan­dard „ETS“ (vor­mals “eTLS”) für eine Soll­bruch­stel­le in der Ver­schlüs­se­lung im Inter­net, der es staat­li­chen Behör­den erlaubt, Onlin­ever­bin­dun­gen zu ent­schlüs­seln. Wäh­rend vie­ler­orts Gerä­te­her­stel­ler die Soll­bruch­stel­le aus­bau­en, forscht man hier an der fina­len Besei­ti­gung von Daten­schutz und Grund­rech­ten aus der Digi­ta­li­sie­rung. Eine wohl­ver­dien­te Preis­ver­lei­hung für den größ­ten bevor­ste­hen­den Rück­schritt der BRD. 
  • In der Kate­go­rie Ver­brau­cher­schutz — „ZEIT“. Das Online-Modul der Zei­tung hat für das so hei­mat­lich und auf­recht klin­gen­de Pro­jekt „Deutsch­land spricht“ Goog­le-Diens­te ein­ge­setzt, über die poli­ti­sche Ansich­ten der „spre­chen­den Deut­schen“ an Ser­ver in den USA über­mit­telt wur­den. Das Nach­fol­ge­pro­jekt von „Deutsch­land spricht“ ließ sich die Zeit anschlie­ßend gleich von Goog­le direkt finan­zie­ren. Eine ech­te Arbeit „am Bür­ger“. Dass „Zeit Online“ zudem Wer­be­tra­cker und Face­book-Pixel ein­setz­te, trug eben­falls zur Preis­ver­lei­hung bei. 
  • Ein beson­de­res Schman­kerl der bereits impli­zit poten­zi­ell rechts­wid­ri­gen Über­wa­chung ist Palan­tir. Der zuge­hö­ri­ge Preis­trä­ger des Big Brot­her Awards in der Kate­go­rie Behör­den & Ver­wal­tung — der hes­si­sche Innen­mi­nis­ter Peter Beuth. Unter sei­ner Feder­füh­rung kam man mit dem auch bei der CIA geschätz­ten US-Unter­neh­men Palan­tir ins Geschäft. Ein­ge­setzt wird seit­her deren Ana­ly­se­soft­ware mit zuge­hö­ri­gem Zugriff des Unter­neh­mens auf umfang­rei­che Daten­be­stän­de der hes­si­schen Poli­zei von den USA aus. Hof­fent­lich hat man auch an den AV-Ver­trag gedacht 🙂 Die Soft­ware erlaubt es, Mas­sen­da­ten aus exter­nen sowie Poli­zei­quel­len auto­ma­ti­siert zu ana­ly­sie­ren und nach eigens defi­nier­ba­ren Kri­te­ri­en aus­zu­wer­ten. Die DSGVO spricht bei sol­chen Ver­ar­bei­tun­gen u.a. direkt vom Pro­fil­ing und knüpft mit Art. 22 hier­an stren­ge Kri­te­ri­en. Die­ses natur­ge­mäß nur in den Hän­den pro­fes­sio­nel­ler Infor­ma­ti­ker kon­trol­lier­ba­re Instru­ment dürf­te in der all­täg­li­chen Anwen­dung durch mehr oder weni­ger geschul­te Sach­be­ar­bei­ter Aus­wir­kun­gen auf die fak­ti­sche Exis­tenz von Grund­rech­ten, Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gene­rell haben. 
  • In Sachen Bio­tech­nik ging der Big Brot­her Award 2019 an die weit ver­brei­tet bekann­te Fir­ma Ancestry​.com. Per­so­nen, die Fami­li­en­for­schung betrei­ben woll­ten, wur­den auf­ge­for­dert, ihre Spei­chel­pro­ben ein­zu­sen­den. Die dar­aus gewon­ne­nen Gen-Daten wur­den anschlie­ßend von Ancestry an die kom­mer­zi­el­le Phar­ma­for­schung ver­kauft, u.a. Grund­la­ge ver­deck­ter Vater­schafts­test und für poli­zei­li­che gene­ti­sche Rasterungen. 
  • Der Big Brot­her Award 2019 in der Kate­go­rie Kom­mu­ni­ka­ti­on ging an die Fir­ma Pre­ci­re mit ihrer Sprach­ana­ly­se-Soft­ware, die Aus­wahl von Bewer­bern und die Ana­ly­se der Emo­tio­nen von Anru­fern ermöglicht. 

Wei­te­re Stel­lung­nah­men, Inhal­te und die voll­stän­di­ge Sen­dung Preis­ver­lei­hung 2019 fin­den Sie auf der Web­site der Big Brot­her Awards. 

Über­sicht der DSGVO Bußgelder

Mit schö­ner Regel­mä­ßig­keit hört und liest man in den Medi­en etwas von Buß­gel­dern im Daten­schutz basie­rend auf der DSGVO oder ande­rer Daten­schutz­ge­set­ze. Mer­ken kann man sich die alle nicht. Doch es kann nicht scha­den, das eine oder ande­re Buß­geld für ver­schie­de­ne For­men an Daten­schutz­ver­stö­ßen zu ken­nen. DSGVO Buß­gel­der soll­ten zwar nicht der allei­ni­ge Antrieb zur Ein­hal­tung von Rechts­vor­schrif­ten sein, aber viel­leicht muss man als inter­ner oder exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter auch mal mit Zah­len kom­men, damit sich etwas in der Orga­ni­sa­ti­on bewegt 🙂

Über­sicht der DSGVO Bußgelder

Und da ist es sehr hilf­reich, dass sich die Betrei­ber von https://​dsgvo​-por​tal​.de die Mühe machen, stets aktu­el­le Buß­gel­der zu erfas­sen und zu kata­lo­gi­sie­ren. Kann ja ganz hilf­reich sein, zu wis­sen und anzu­füh­ren, dass für Wer­be­an­ru­fe ohne Ein­wil­li­gung, Infor­ma­ti­ons­män­gel in Apps und unzu­rei­chen­de TOM (tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men) die ita­lie­ni­sche Daten­schutz­auf­sicht im Janu­ar 2020 ein Buß­geld in Höhe von 27,8 Mio Euro ver­hängt hat. Die genann­ten Ver­stö­ße sind ja nicht sel­ten. Viel­leicht ein wei­te­rer Anstoß, um sol­che Män­gel in der eige­nen Orga­ni­sa­ti­on anzugehen.

Die im Por­tal gelis­te­ten DSGVO Buß­gel­der las­sen sich nach diver­sen Kri­te­ri­en sor­tie­ren und anzei­gen, z.B. nach Buß­geld­hö­he, Datum, Land und auch Buß­geld­emp­fän­ger (da fin­den sich eini­ge alte Bekann­te, aber auch sehr vie­le neue Namen). Ein Wer­muts­trop­fen, wenn man das so sehen mag, ist jedoch vor­han­den: In der Über­sicht fin­den sich die Buß­gel­der, wel­che von den Auf­sichts­be­hör­den ver­hängt wur­den. Das muss nicht iden­tisch sein, was von den betrof­fe­nen Orga­ni­sa­tio­nen z.B. nach Beschrei­ten des Rechts­we­ges dann wirk­lich gezahlt wur­de. Sofern es hier­zu Erkennt­nis­se gibt, fin­den sich die­se unter den Details, die man zu jedem Vor­gang auf­ru­fen kann. Dar­in wird auch die Art des Ver­sto­ßes wei­ter konkretisiert.

Dan­ke an die Betrei­ber des Portals.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept Arbeits­hil­fe V 3.0 erschie­nen — jetzt mit LSI Siegel

Wer benö­tigt ein Informationssicherheitskonzept?

Jede Orga­ni­sa­ti­on ist gefor­dert, die Anfor­de­run­gen aus Art. 32 DSGVO zu erfül­len. Da steht in Absatz 1:

Unter Berück­sich­ti­gung des Stands der Tech­nik, der Imple­men­tie­rungs­kos­ten und der Art, des Umfangs, der Umstän­de und der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung sowie der unter­schied­li­chen Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und Schwe­re des Risi­kos für die Rech­te und Frei­hei­ten natür­li­cher Per­so­nen tref­fen der Ver­ant­wort­li­che und der Auf­trags­ver­ar­bei­ter geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, um ein dem Risi­ko ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau zu gewähr­leis­ten; die­se Maß­nah­men schlie­ßen gege­be­nen­falls unter ande­rem Fol­gen­des ein:

a) die Pseud­ony­mi­sie­rung und Ver­schlüs­se­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten;
b) die Fähig­keit, die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät, Ver­füg­bar­keit und Belast­bar­keit der Sys­te­me und Diens­te im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung auf Dau­er sicherzustellen;
c) die Fähig­keit, die Ver­füg­bar­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem phy­si­schen oder tech­ni­schen Zwi­schen­fall rasch wiederherzustellen;
d) ein Ver­fah­ren zur regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, Bewer­tung und Eva­lu­ie­rung der Wirk­sam­keit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Verarbeitung.

Unter b) sind die Grund­wer­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit Ver­trau­lich­keit, Ver­füg­bar­keit und Inte­gri­tät genannt. Betrach­ten wir die Kurz­de­fi­ni­tio­nen aus der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit hierzu.

Ver­trau­lich­keit: Kei­ne unbe­rech­tig­te Kennt­nis­nah­me (bis hin zum Miß­brauch) der Infor­ma­tio­nen, weder durch Mit­ar­bei­ter noch durch Externe.

Inte­gri­tät: Die Infor­ma­tio­nen sind kor­rekt, voll­stän­dig und unver­fälscht. Ände­run­gen sind nach­voll­zieh­bar und rück­gän­gig zu machen.

Ver­füg­bar­keit: Die Infor­ma­tio­nen ste­hen zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort zur Ver­fü­gung (nicht beschränkt auf IT-Ver­füg­bar­keit). [Ver­füg­bar­keit ist in der Tat erst an drit­ter Stel­le, auch wenn in der Pra­xis um das The­ma Aus­fall­zei­ten ger­ne der Tanz um das gol­de­ne Kalb stattfindet.]

Die­se Grund­wer­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sicher­zu­stel­len, ist das Ziel eines jeden Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts, auch des Stan­dards der sog. “Arbeits­hil­fe”.

Unter­punkt d) ver­langt von Ihrer Orga­ni­sa­ti­on, die Wirk­sam­keit der im Hin­blick auf Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit ergrif­fe­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men regel­mä­ßig zu prü­fen und bei Bedarf nach­zu­jus­tie­ren oder geeig­ne­te zusätz­li­che bzw. ergän­zen­de Schutz­maß­nah­men ein­zu­füh­ren. Auch dies ist eine der Kern­funk­tio­nen eines funk­tio­nie­ren­den Informationssicherheitskonzepts.

Salopp gesagt, ver­langt die DSGVO von Orga­ni­sa­tio­nen in die­sem Fall nicht weni­ger als die Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts und des­sen kon­ti­nu­ier­li­chen Betrieb. Klar kann man ver­su­chen, sich auch selbst ein Kon­zept zu “bas­teln”, bleibt nur die Fra­ge “Wie­so soll­te man das tun?”

Baye­ri­sche Kom­mu­nen sind per Gesetz (BayE­GovG) sogar dazu ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2020 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­ge­führt und im lau­fen­den Betrieb zu haben.

Bewähr­te Stan­dards wie die ISO 27001, der BSI IT-Grund­schutz, ISIS12 (als Ablei­tung aus dem IT-Grund­schutz) sind seit vie­len Jah­ren bewähr­te Stan­dards, um ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren, zu betrei­ben und damit auch die Anfor­de­run­gen aus Art. 32 DSGVO zu erfül­len. Die­se Stan­dards ska­lie­ren zwar auch für klei­ne­re Orga­ni­sa­tio­nen, sind den­noch sehr res­sour­cen­in­ten­siv. Hier hat für den kom­mu­na­len Bereich die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de ange­setzt und gera­de für klei­ne­re kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen durch a.s.k. Daten­schutz die “Arbeits­hil­fe zur Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Art. 11 BayE­GovG” ent­wi­ckeln las­sen. Die­ser Stan­dard basiert auf den Erkennt­nis­sen und Vor­ge­hens­wei­sen aus zahl­rei­chen IT-Grund­schutz-Pro­jek­ten sowie dem frü­he­ren “Quick Check Daten­schutz + Daten­si­cher­heit”. Ent­ge­gen der Bezeich­nung und ursprüng­li­chen Aus­rich­tung auf den kom­mu­na­len Bereich ist die “Arbeits­hil­fe” uni­ver­sell ein­setz­bar und natür­lich auch in Unter­neh­men ein­setz­bar. Hier­zu sind ledig­lich Begriff­lich­kei­ten anzu­pas­sen, statt Bür­ger­meis­ter heißt es dann eben Geschäftsführer.

Stan­dard für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit Arbeits­hil­fe Ver­si­on 3.0 erschienen

Am 26. Sep­tem­ber 2019 ist die Arbeits­hil­fe mitt­ler­wei­le in Ver­si­on 3.0 erschie­nen. Die Wei­ter­ent­wick­lung und Anpas­sung oblag erneut uns von der a.s.k. Daten­schutz. Neben Aktua­li­sie­run­gen z.B. bei Links zum gera­de auf­ge­frisch­ten BSI IT-Grund­schutz stand neben der Feh­ler­kor­rek­tur die Anpas­sung an das Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit” des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik — kurz LSI — in Nürn­berg im Vor­der­grund. Wenn Sie mehr über das LSI Sie­gel erfah­ren wol­len, fin­den Sie Details hier­zu in einem wei­te­ren Blog­bei­trag.

Kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen, die sich zur Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der Arbeits­hil­fe ent­schei­den, erfül­len mit der Umset­zung die Anfor­de­run­gen des LSI zum Erhalt des Sie­gels “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit”. Das setzt natür­lich eine ernst­haf­te und ehr­li­che Bear­bei­tung der 9 Kapi­tel der Arbeits­hil­fe zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Kom­mu­ne voraus.

Hier geht es direkt zum Down­load der Arbeits­hil­fe V 3.0. Soll­te der Link nicht mehr funk­tio­nie­ren, nut­zen Sie bit­te die Start­sei­te der Inno­va­ti­ons­stif­tung und suchen die Ver­öf­fent­li­chung vom 28.09.2019.

Mit a.s.k. Daten­schutz und der Arbeits­hil­fe zum Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Wenn Sie sich bei der Ein­füh­rung der Arbeits­hil­fe in Ihrer Ver­wal­tung durch das Team von a.s.k. Daten­schutz unter­stüt­zen las­sen, dann über­neh­men wir am Ende die For­ma­li­tä­ten der not­wen­di­gen Anga­ben und Aus­künf­te gegen­über des LSI. Einem Erhalt des Sie­gels soll­te dann nichts mehr im Wege stehen.

Soll­ten wir Sie im Anschluß auch als exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te betreu­en, küm­mern wir uns mit Ihnen gemein­sam auch um die Ver­län­ge­rung des Sie­gels nach Ablauf der 2 Jah­re Gül­tig­keits­dau­er. Dazu muss dem LSI der Wei­ter­be­trieb Ihres Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts belegt bzw. nach­ge­wie­sen wer­den. Auch dies wür­den wir von a.s.k. Daten­schutz übernehmen.

Übri­gens nut­zen wir zur Ein­füh­rung und zum Betrieb Ihres Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der Arbeits­hil­fe eine hoch­mo­der­ne und voll­ver­schlüs­sel­te Pro­jekt­platt­form. Damit wird die Bear­bei­tung der Punk­te zwar kein Kin­der­spiel, aber die Doku­men­ta­ti­on dazu erle­digt sich fast von selbst. Gleich­zei­tig ver­säu­men Sie und wir kei­ne Revi­si­ons­ter­mi­ne und Wie­der­vor­la­gen. Mehr Infos in die­sem Blog­bei­trag. Unse­re Platt­form ist bereits für Ver­si­on 3.0 der Arbeits­hil­fe aktua­li­siert und angepasst.

Unter­neh­men und die Arbeits­hil­fe als Informationssicherheitskonzept

Wie ein­gangs schon beschrie­ben, ist auch dies kein Pro­blem. In der Wort­wahl wer­den zwar kom­mu­na­le Funk­tio­nen adres­siert, aber die inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sind zwi­schen Unter­neh­men und Behör­den iden­tisch. Erset­zen Sie in Gedan­ken ein­fach Begrif­fe wie “Bür­ger­meis­ter” mit “Geschäfts­füh­rer” und schon sind Sie in der Unter­neh­mens­welt angekommen.

Das ein­zi­ge Man­ko: Das LSI Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit” kann nur von kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen erwor­ben wer­den. Als Unter­neh­men sind Sie hier außen vor. Ger­ne unter­stüt­zen wir auch Ihr Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung eines Informationssicherheitskonzepts.

Ange­bot Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept für Kom­mu­nen bzw. Behörden

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BSI warnt vor Ger­man­Wi­per: Löschen statt Ver­schlüs­seln ist die Devi­se die­ses Trojaners

Wer aktu­ell eine Bewer­bung per Email erhält, soll­te beson­ders wach­sam sein. Hat­ten auf Stel­len­an­zei­gen hin prä­pa­rier­te Kryp­to-Tro­ja­ner wie Gol­den Eye damals das Ver­schlüs­seln aller Daten auf dem Ziel­sys­tem im Sinn, sieht das bei Ger­man­Wi­per nun anders aus. Statt Ver­schlüs­se­lung greift die­se neue Ran­som­wa­re zum Löschen aller Daten. Im ange­häng­ten ZIP-Archiv befin­det sich die­ses Mal kein Word-Doku­ment mit Makros, son­dern eine Win­dows-Link-Datei. Wird die­se gestar­tet, öff­net sich die Win­dows Power­shell und der eigent­li­che Schad­code von Ger­man­Wi­per wird gela­den und aus­ge­führt. Lt. BSI gibt der Text der Email noch kei­nen Anlass zum Arg­wohn. Unbe­darf­te bzw. unsen­si­bi­li­sier­te Anwen­der dürf­ten also durch­aus eine Risi­ko­grup­pe für die­sen Angriff darstellen.

Hof­fen auf eine Löse­geld­for­de­rung nach mög­li­cher Bit­co­in-Löse­geld­zah­lung braucht man bei Ger­man­Wi­per nicht. Denn statt zur Ver­schlüs­se­lung zu grei­fen, löscht Ger­man­Wi­per ein­fach alle Daten im Rah­men der Zugriffs­rech­te des Anwen­ders. Gelöscht wird nicht mit dem klas­si­schen Ver­schie­ben in den Papier­korb und anschlie­ßen­dem Lee­ren des Papier­korbs. In die­sem Fall wären die Daten meist mit mehr oder weni­ger Auf­wand wie­der­her­stell­bar. Ger­man­Wi­per über­schreibt vor­han­de­ne Daten mit Nul­len. Per­fi­de: Am Ende zeigt Ger­man­Wi­per doch einen Löse­geld­bild­schirm an. Dar­auf ein­ge­hen, soll­te man jedoch nicht. Denn die von Ger­man­Wi­per gelösch­ten Daten kön­nen auch nach Zah­lung von Löse­geld nicht mehr wie­der­her­ge­stellt werden.

Wohl dem, der ein funk­ti­ons­fä­hi­ges und regel­mä­ßig geprüf­tes Back­up sei­ner Daten hat. Die­ses soll­te selbst­ver­ständ­lich „off­line“ sein, also durch einen Angriff wie mit Ger­man­Wi­per nicht erreich­bar sein. Berech­ti­gungs­kon­zep­te soll­ten nach dem least pri­vi­le­ge Prin­zip umge­setzt sein (nur so vie­le Zugriffs­rech­te wie zwin­gend not­wen­dig). Exter­ne Lauf­wer­ke aber auch Netz­lauf­wer­ke soll­ten wirk­lich nur im Fall der Daten­si­che­rung ver­bun­den sein und danach wie­der getrennt wer­den. Eine Grund­an­for­de­rung ist eben­falls: Ein Admi­nis­tra­tor surft mit sei­nen erwei­ter­ten Rech­ten nicht im Inter­net und liest damit auch kei­ne Emails. Für die­se Tätig­kei­ten steht ein ein­ge­schränk­ter Account zur Verfügung.

Im Rah­men eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts aber auch bei regel­mä­ßig durch den Daten­schutz­be­auf­trag­ten geprüf­ten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men soll­te dies gewähr­leis­tet sein. Auch regel­mä­ßi­ge Tests zur Daten­wie­der­her­stel­lung (Reco­very-Tests) hel­fen, die­sem Risi­ko zu begeg­nen. Viel­leicht wäre es auch ein guter Zeit­punkt, die schon eine Wei­le zurück­lie­gen­de Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter nachzuholen.

Sie ver­fü­gen noch über kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Mit einem Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept wie dem BSI IT-Grund­schutz, ISIS12 oder der Vari­an­te „Arbeits­hil­fe“ für kleins­te Ein­rich­tun­gen haben Sie zwar schon gelieb­äu­gelt, aber noch nichts der­glei­chen umge­setzt? Dann spre­chen Sie uns ger­ne an. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch als exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te und exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te mit unse­rem Team in Ber­lin, Sim­mels­dorf und Mün­chen und unse­rer über 10 Jah­re bewähr­ten Erfah­rung mit prag­ma­ti­schen Lösungen.

Schad­code über Excel Power Query statt Makros

Der klas­si­sche Angriffs­weg: Schad­code über Makros in Office-Dokumenten

Das Angriff­sze­na­rio ken­nen wir zur Genü­ge. Eine Word- oder Excel-Datei ent­hält Makro-Code, der nach Öff­nen des Doku­ments und einen unacht­sa­men Klick des Nut­zers auf “Makros akti­vie­ren” den eigent­li­chen Schad­code (zumeist einen Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner) nach­lädt. Es soll sogar ganz Hart­ge­sot­te­ne geben, in deren Office-Instal­la­ti­on “Makros auto­ma­tisch aus­füh­ren” ein­ge­stellt ist, spart näm­lich viel Arbeitszeit 😉

Infor­mier­te Anwen­der und IT-Abtei­lun­gen kön­nen mit die­sem Risi­ko mitt­ler­wei­le recht gut umge­hen. Neben den tech­ni­schen Lösun­gen ist natür­lich auch die regel­mä­ßi­ge Sen­si­bi­li­sie­rung der Anwen­der zwin­gend nötig. Die­se sind näm­lich kei­ne Secu­ri­ty-Spe­zia­lis­ten und soll­ten recht­zei­tig und immer wie­der auf neue mög­li­chen Stol­per­fal­len für Sicher­heit und Daten­schutz hin­ge­wie­sen werden.

Rand­no­tiz: Im Rah­men der Ein­füh­rung eines ISMS nach ISIS12 wur­de uns der Begriff “regel­mä­ßig” mit zwi­schen 5 und 10 Jah­ren erklärt. Das kann man so sehen, soll­te aber aus Grün­den der eige­nen Orga­ni­sa­ti­ons­si­cher­heit dann doch zeit­lich eher etwas straf­fer aus­ge­legt sein. Begrün­dung war übri­gens: Schu­lun­gen hal­ten nur unnö­tig von der Arbeit ab. 😉

Makros bekom­men Kon­kur­renz durch Excels Power Query — neu­es Ein­falls­tor für Schadcode

For­scher haben eine Angriffs­tech­nik über Micro­softs Power Query ent­deckt (exter­ner Link), die sogar ohne Zutun des Anwen­ders nach dem Öff­nen eines prä­pa­rier­ten Excel-Sheets Schad­code nach­lädt und aus­führt. Betrof­fen sind Excel 2016, Excel 2019 und alle älte­ren Ver­sio­nen, in denen Power Query als Add-In nach­träg­lich instal­liert wur­de. Power Query wird lt. Micro­soft zur Ver­bin­dung mit exter­nen Daten­quel­len genutzt. Ein von Hei­se ent­spre­chend prä­pa­rier­tes Doku­ment schlug bei der Prü­fung durch Virus Total kei­nen Alarm. Wie die­se Sicher­heits­lü­cke kon­kret aus­ge­nutzt wer­den kann und wie ein­fach das geht, beschreibt Hei­se in einem Bei­trag (exter­ner Link) sehr konkret.

Aktu­ell soll die­ses Angriff­sze­na­rio noch nicht aus­ge­nutzt wer­den, Angrif­fe sind noch kei­ne bekannt. Zeit genug, sich dage­gen zu wapp­nen. Eine Mög­lich­keit besteht dar­in, Power Query kom­plett zu deak­ti­vie­ren (Regis­try). Wei­te­re Schutz­maß­nah­men beschreibt Micro­soft im Secu­ri­ty Advi­so­ry 4053440 (exter­ner Link).

Emo­tet: Eige­nen Mail­ser­ver auf Umgang mit poten­ti­ell schäd­li­chen Datei-Anhän­gen prüfen

Emo­tet rich­tet seit gerau­mer Zeit erheb­li­chen Scha­den an. Und es trifft nicht nur die Klei­nen. Der Hei­se-Ver­lag (als eines der pro­mi­nen­ten Opfer) stellt einen Online-Ser­vice zur Ver­fü­gung, um den eige­nen Mail­ser­ver und hof­fent­lich vor­han­de­ne Schutz­soft­ware auf den Umgang mit poten­ti­ell schäd­li­chen Datei-Anhän­gen zu testen.

Der Ser­vice funk­tio­niert ganz ein­fach. Zuerst wählt man die Art der Test-Email aus. Zur Aus­wahl ste­hen z.B. Anhän­ge als EXE-Datei oder Office-Doku­men­te mit und ohne Makros. Nach Ein­ga­be der eige­nen Email-Adres­se erhält man eine Akti­vie­rungs­mail. Erst wenn der Link in die­ser Akti­vie­rungs­mail geklickt wird, erfolgt der eigent­li­che Ver­sand der Email mit dem Datei-Anhang an die zuvor hin­ter­leg­te Email-Adres­se. Nach weni­gen Sekun­den schlägt die­se Test-Email auf dem eige­nen Mail-Ser­ver auf. Und jetzt zeigt sich, ob Ihr Mail­ser­ver und die Schutz­soft­ware so reagie­ren wie Sie sol­len. Cle­ve­re Instal­la­tio­nen unter­bin­den z.B. den Emp­fang von DOC Doku­men­ten und neh­men ledig­lich DOCX Doku­men­te an. Ande­re unter­sa­gen direkt jede Art von Office-Doku­ment, als Alter­na­ti­ve bleibt nur PDF. Sie kön­nen anhand der unter­schied­li­chen Datei-Anhän­ge bei der Aus­wahl der Test-Email prü­fen, ob Ihre Kon­fi­gu­ra­ti­on so funk­tio­niert wie sie soll. Bei uns tut sie das 🙂

Hin­weis: Bit­te for­dern Sie in Ihrem Fir­men­netz nicht ohne Rück­spra­che mit Ihrem Admi­nis­tra­tor nun zuhauf die­se Test-Emails an. Betrei­ben Sie einen eige­nen Mail­ser­ver, ist das natür­lich eine ande­re Sache. Inter­es­sant viel­leicht auch zu erfah­ren, was Ihr pri­va­ter Mail-Pro­vi­der an Schutz­maß­nah­men bie­tet — wenn er denn über­haupt wel­che bietet.

Link zum Hei­se-Check (exter­ner Link)

Ihr Unter­neh­men benö­tigt einen exter­nen Datenschutzbeauftragten?

Kom­pe­ten­te Bera­tung, prag­ma­ti­sche Ein­füh­rung eines DSMS und anschlie­ßen­de Betreu­ung als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter erhal­ten Sie selbst­ver­ständ­lich vom Team von a.s.k. Daten­schutz. For­dern Sie Ihr unver­bind­li­ches Ange­bot über unser For­mu­lar an. Wir mel­den uns bei Ihnen zeitnah.

Locky immer erfolgreicher

Zusam­men­fas­sung

Ver­wun­der­lich, wie wenig in den Nach­rich­ten zu dem The­ma in den letz­ten Tagen zu hören ist. Nach Tes­lacrypt treibt ein wei­te­rer Kryp­to-Tro­ja­ner sein Unwe­sen. Und das sogar ziem­lich erfolg­reich. Vor eini­gen Tagen gab es noch 5.000 Infek­tio­nen pro Stun­de in Deutsch­land. Heu­te sind es über den Tag immer­hin noch 17.000 (auch wie­der nur allei­ne in Deutschland).

Kryp­to-Tro­ja­ner gehö­ren zu der soge­nann­ten Ran­som­wa­re. Ein­mal auf dem Com­pu­ter ange­kom­men und akti­viert, begin­nen sie umge­hend mit ihrer Auf­ga­be. Und die­se lau­tet “Ver­schlüs­se­le alles, was Dir in die Fin­ger kommt”. Die Fol­gen ver­hee­rend. Unter­neh­men wer­den lahm­ge­legt, Behör­den sind arbeits­un­fä­hig. Im pri­va­ten Bereich sind im Zwei­fel über die Jah­re müh­se­lig gepfleg­te Bil­der- und Musik­da­ten­ban­ken futsch.

Ent­schlüs­selt wird nur gegen Zah­lung von Löse­geld in Form von Bit­co­ins. Und das Geschäft boomt.

Ein Klick genügt — Locky legt los

Vor eini­gen Tagen sprach ich mit dem IT-Lei­ter einer gro­ßen Stadt in Bay­ern. Zu Locky (dem zur Zeit bekann­tes­ten gras­sie­ren­den Kryp­to-Tro­ja­ner) befragt, mein­te er lapi­dar “Wir sind auf DEFCON 1”. Damit wird die höchs­te mili­tä­ri­sche Ver­tei­di­gungs­stu­fe in den USA bezeichnet.

Wie es zu einer sol­chen Aus­sa­ge kommt, wird schnell klar, wenn man einen Blick auf die Ent­wick­lung in den letz­ten Wochen wirft. Bereits im Dezem­ber sahen sich Win­dows-Sys­te­me einer Angriffs­wel­le durch einen Kryp­to-Tro­ja­ner aus­ge­setzt. Der hieß damals Tes­lacrypt. Aktu­ell ist Ver­si­on 3, gegen den kein Kraut gewach­sen ist. Für die Ver­sio­nen 1 und 2 gab es nach eini­ger Zeit wirk­sa­me Ent­schlüs­se­lungs­tools. Aktu­ell ist Locky der bekann­tes­te Vertreter.

Kryp­to-Tro­ja­ner sind sehr heim­tü­ckisch. Wur­den die­se zu Beginn allei­ne durch prä­pa­rier­te Email-Anhän­ge (zumeist Office Doku­men­te mit Makro Code) in die Welt gestreut, sind Infek­tio­nen mitt­ler­wei­le auch durch soge­nann­te Dri­ve By Down­loads mög­lich. Es reicht der Besuch einer infi­zier­ten Web­sei­te und eine dazu­ge­hö­ri­ge Schwach­stel­le im Brow­ser oder Flash Plug­in und der Spaß geht los. Exper­ten rech­nen damit, dass zeit­nah noch wei­te­re Infek­ti­ons­mög­lich­kei­ten am Start sein wer­den. Dazu wer­den die Tro­ja­ner auch immer wei­ter entwickelt.

Ein­mal aktiv, beginnt der Kryp­to-Tro­ja­ner mit der Ver­schlüs­se­lung einer sehr lan­gen Lis­te an Datei­en. Und das nicht nur auf der loka­len Fest­plat­te, son­dern auch auf allen kon­nek­tier­ten Netz­lauf­wer­ken und Frei­ga­ben. Auch ver­link­te Cloud-Spei­cher sind betrof­fen. Eben­so ist das Über­sprin­gen von einem Gerät auf das nächs­te über­haupt kein Pro­blem mehr. Die ein­zi­ge War­nung, die der Nut­zer erhal­ten kann, ist eine ver­mehr­te Fest­plat­ten­ak­ti­vi­tät zu Beginn. Je nach Aus­brei­tung im inter­nen Netz kön­nen auch Stö­run­gen bei Datei­zu­grif­fen durch die Nut­zer ein Warn­si­gnal sein.

Ist der Kryp­to-Tro­ja­ner mit sei­ner Arbeit fer­tig, prä­sen­tiert er in der pas­sen­den Lan­des­spra­che (Locky übri­gens in per­fek­tem Deutsch) eine über­haupt nicht wit­zi­ge Nachricht:

!!!! WICHTIGE INFORMATIONEN !!!!
Alle Datei­en wur­den mit RSA-2048 und AES-128 Zif­fern verschlüsselt.
Die Ent­schlüs­se­lung Ihrer Datei­en ist nur mit einem pri­va­ten Schlüs­sel und einem Ent­schlüs­se­lungs­pro­gramm, wel­ches sich auf unse­rem Ser­ver befin­det, möglich.

Eine Frei­schal­tung oder genau­er Ent­schlüs­se­lung ist dann nur noch gegen Zah­lung von Bit­co­ins mög­lich. Das BSI (Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik) rät von der Zah­lung ab. Man kön­ne sich nicht sicher sein, ob die Hacker danach wirk­lich die pas­sen­den Schlüs­sel für die Ent­schlüs­se­lung her­aus­rü­cken. Eini­ge Unter­neh­men aus den USA (News-Mel­dung) und Deutsch­land (Video-Bei­trag) haben gezahlt, und die indi­vi­du­el­len Schlüs­sel funktionierten.

Da der Tro­ja­ner jedoch sehr gut pro­gram­miert ist, ver­wen­det er auch für jedes befal­le­ne Gerät einen neu­en Schlüs­sel. Und damit sind die Schlüs­sel zur Ent­schlüs­se­lung nicht über­trag­bar. Es muss also wirk­lich für jedes Gerät mit Anzei­ge der Ver­schlüs­se­lung ein eige­ner Schlüs­sel gekauft werden.

Ist die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on betrof­fen, muss man den Kopf nicht hän­gen las­sen. Man befin­det sich in bes­ter Gesell­schaft. Kran­ken­häu­ser sind nur noch per Free­mail-Adres­se erreich­bar, ver­schie­ben Ope­ra­tio­nen und ver­wei­sen nicht aku­te Fäl­le in der Not­auf­nah­me an ande­re Ein­rich­tun­gen. Das Fraun­ho­fer-Insti­tut hiss­te vor kur­zem eben­falls die wei­ße  Flag­ge, 60 Arbeits­plät­ze vollverschlüsselt.

Aktu­ell geht eine sehr gut gemach­te Warn­mel­dung durch die Email-Ver­tei­ler (Scherz­kek­se haben die­se sogar in sozia­len Netz­wer­ken geteilt). Dar­in warnt angeb­lich das BKA vor der Locky-Infek­ti­on. Und bie­tet umge­hend im Anhang das BKA Locky Rem­oval Tool zur Besei­ti­gung der Infek­ti­on an. Wer den Anhang star­tet, holt sich — was Wun­der — einen Tro­ja­ner ins Sys­tem. Glück­li­cher­wei­se ein alter Bekann­te, gute Scan­ner mit aktu­el­len Signa­tu­ren mis­ten den Schad­code sofort wie­der aus.

Was kön­nen Sie in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on tun, um bes­ser gegen Locky & Co gewapp­net zu sein? Ein fata­lis­ti­scher Rat auf einer Ver­an­stal­tung vor­ges­tern lau­te­te: beten. Es geht aber dann doch etwas mehr:

 

  • Mög­lichst Ver­zicht auf Soft­ware, die für Anfäl­lig­kei­ten von (Zero-Day-) Sicher­heits-Lücken bekannt ist, wie bei­spiels­weise Ado­be Flash
  • Betriebs­sys­te­me und Anwen­dun­gen stets aktu­ell mit Patches und Secu­ri­ty Fixes versorgen
  • Gerä­te auf denen das nicht mög­lich ist, mög­lichst in getrenn­ten Netz­seg­men­ten und /​ oder gar nicht mit Inter­net­an­schluß betreiben
  • Kein Sys­tem ohne Viren­schutz mit regel­mä­ßi­ger, im Zwei­fel stünd­li­cher Aktua­li­sie­rung der Signa­tu­ren (Ach­tung: auch mobi­le Gerä­te berücksichtigen!)
  • Back­up-Stra­te­gie prü­fen, im Zwei­fel vor­über­ge­hend kür­zere Siche­rungs­in­ter­val­le einrichten
  • Siche­rungs­me­di­en nach erfolg­tem Back­up aus dem Netz entfernen!
  • Schu­len und sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter kon­ti­nu­ier­lich. Es emp­feh­len sich auch Zwi­schen­be­rich­te bei­spiels­weise per Rund­mail, wenn sich neue Bedro­hungs­la­gen erge­ben — durch­aus täg­lich oder öfter. Auch wenn es nervt, die größ­te Gefahr sind momen­tan unbe­dach­te Hand­lun­gen durch Mit­ar­bei­ter. Also lie­ber ein mal mehr das The­ma ange­spro­chen als zu wenig.
  • Ver­fü­gen Sie über ent­spre­chende Mög­lich­kei­ten der Sys­tem­ver­hal­tens­ana­ly­se, so kon­fi­gu­rie­ren Sie die­se auf Sym­pto­me wie “vie­le Datei­zu­grif­fe inner­halb kur­zer Zeitspannen”.
  • Nut­zen Sie Funk­tio­nen, Sys­te­me mit sol­chen Auf­fäl­lig­kei­ten im Zwei­fel sofort vom Netz zu nehmen.
  • Wenn mög­lich, set­zen Sie Email-Anhän­ge auto­ma­ti­siert in Qua­ran­tä­ne. Der Anwen­der kann bei Bedarf den Anhang anfor­dern. Das ist zwar im Moment etwas auf­wen­di­ger, aber lan­ge nicht so zeit­in­ten­siv, wie wenn Sie sich mit dem Befall durch Ran­som­wa­re aus­ein­an­der­set­zen müssen.


Mit die­sen Maß­nah­men haben Sie lei­der immer noch kei­nen 100%-igen Schutz gegen Ran­som­wa­re, aber das Risi­ko des Ein­tritts ist zumin­dest gesenkt.

Bedau­er­li­cher­wei­se ent­wi­ckeln sich die Vari­an­ten von Locky & Co per­ma­nent wei­ter. Das Geschäfts­mo­dell der Ent­wick­ler geht auf. Bis­her sind alle Ver­su­che geschei­tert, die Ver­ur­sa­cher zu iden­ti­fi­zie­ren. Und die­se müs­sen sich wirk­lich sicher füh­len. So sind mitt­ler­wei­le Ver­sio­nen gesich­tet (unbe­stä­tigt), die nicht nur einen Link zu einem Video ent­hal­ten “Wie besor­ge ich mir Bit­co­ins zur Zah­lung des Löse­gelds”, son­dern es wird auch ein Text­chat ange­bo­ten. Wie dreist ist das denn?

Und in den Nach­rich­ten? “Spocht” (Grü­ße von RTL Sams­tag Nacht)

Ich wün­sche uns allen ein gutes Gelin­gen in der Abwehr der aktu­el­len Bedrohungswelle
Ihr Sascha Kuhrau

PS: Übri­gens gibt es neben unse­rem Fach­blog Daten­schutz seit kur­zem auch einen Blog zur Infor­ma­ti­ons- und IT-Sicher­heit. Dort erfah­ren Sie mehr über die aktu­el­le Bedro­hungs­la­ge und die Mög­lich­kei­ten, sich dage­gen zu schüt­zen. Oder Sie tra­gen sich dort gleich in den Sicher­heits-News­let­ter ein, um stets auf dem Lau­fen­den zu bleiben.

Semi­nar “Recht­li­che Aspek­te der IT-Nutzung”

Am 21.10.2015 fin­det das BVS Semi­nar “Recht­li­che Aspek­te der IT-Nut­zung” in Nürn­berg mit Sascha Kuhr­au als Refe­ren­ten statt. Das Semi­nar rich­tet sich an IT-Füh­rungs­kräf­te, Admi­nis­tra­to­ren, Daten­schutz­be­auf­trag­te, Per­so­nal­re­fe­ren­ten und Betriebs­rä­te, aber auch an Geschäfts­füh­rung /​ Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung.

Inhal­te sind unter anderem:

Juris­ti­sche Kon­se­quen­zen von Schä­den und Fehlverhalten

  • Scha­den­er­satz und Haftung
  • Straf- und Bußgeldvorschriften

IT-Arbeits­rech­t/­Mit­ar­bei­ter­da­ten­schutz

  • Pri­vat­nut­zung von E‑Mail und Internet
  • IT-Pro­to­kol­lie­rung und Auswertung
  • Video­über­wa­chung
  • Heim­ar­beit
  • Bring your own device (BYOD)
  • Mit­ar­bei­ter­fo­tos auf der Webseite
  • Ein­sicht­nah­me in per­sön­li­che E‑Mail-Kon­ten und Ablagen
  • Lega­le Kon­trol­len und inter­ne Ermittlungen

Inter­net-Recht

  • Recht­li­che Risi­ken sozia­ler Medien
  • Impres­sum und Datenschutzerklärung
  • Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung (IT-Out­sour­cing und Cloud Computing)

Die Ver­an­stal­tung fin­det im BVS Bil­dungs­zen­trum Nürn­berg statt. Beginn ist um 9.00 Uhr, Ende vor­aus­sicht­lich um 16.30 Uhr. Refe­rent ist Herr Sascha Kuhr­au von a.s.k. Daten­schutz. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.

Zur Anmel­dung (Lehr­gangs­ge­bühr 170 Euro wird von der BVS erhoben)

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