DIE EU DSGVO macht es möglich — Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter für Kommunen
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht es für (bayerische) Kommunen möglich, was in anderen Bundesländern schon über Jahre geübte Praxis ist: Die Bestellung eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Sahen das Bayerische Landesdatenschutzgesetz (BayDSG) und andere Landesdatenschutzgesetze bisher eine externe Bestellmöglichkeit eines Datenschutzbeauftragten für bayerische Kommunaleinrichtungen nicht vor, so änderte sich dies zum 25.05.2018 einheitlich. Seit diesem Zeitpunkt können und dürfen alle Kommunen endlich einen externen Datenschutzbeauftragten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Endlich Entlastung im Datenschutz für (kleinere) Kommunen
Gerade kleinere Kommunen haben sich mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten stets schwer getan. Neben den vielfältigen Aufgaben einer Verwaltung und den nicht gerade üppig vorhandenen Personalressourcen war meist wenig “Luft” für die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten. Und selbst wenn es zu einer internen Bestellung kam, so wurde die Funktion nicht selten mit wenig bis keinem Leben erfüllt. Hinzu kamen gravierende Nachteile eines mit wenig Zeit und Ressourcen ausgestatteten internen Datenschutzbeauftragten. Nämlich der viel zu geringe zeitliche Spielraum zur Ausübung der Tätigkeit, das fehlende Know-How (meist keine Ausbildung zum DSB vorhanden) und damit einhergehend die fehlende Übung im Umgang mit den alltäglichen Datenschutzfragen.
Doch mit der EU DSGVO ist die Entlastung und Unterstützung für Kommunen da. Seit dem 25.05.2018 können diese nun einen Datenschutzbeauftragten auch extern bestellen.
Vorteile der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Kommunen
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Kommunen liegen klar auf der Hand Transparenz in Zeit und Kosten Stets aktuelles Know-How durch Grundausbildung, Fort- und Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten (nicht zu Lasten der Kommune) Sofort im Thema: Der externe Datenschutzbeauftragte kennt sich mit Theorie und Praxis im Datenschutzrecht und Datenschutzalltag bestens aus und kann sofort loslegen Gemeinsame Bestellung möglich: Mehrere Kommunen im Landkreis können sich im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit Zeit und Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten teilen.
Gemeinsam sind wir stark — Kooperation mit der GKDS GmbH
Um unsere Ressourcen noch besser und zielgerichteter für Sie einsetzen zu können, kooperieren wir im Bereich kommunaler Datenschutzbeauftragter mit der GKDS (Gesellschaft für kommunalen Datenschutz) mbH in München.
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