DIE EU DSGVO macht es mög­lich — Exter­ner behörd­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter für Kommunen

DSGVO mit Plus Haken

Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) macht es für (baye­ri­sche) Kom­mu­nen mög­lich, was in ande­ren Bun­des­län­dern schon über Jah­re geüb­te Pra­xis ist: Die Bestel­lung eines exter­nen behörd­li­chen Datenschutzbeauftragten.

Sahen das Baye­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz (BayDSG) und ande­re Lan­des­da­ten­schutz­ge­set­ze bis­her eine exter­ne Bestell­mög­lich­keit eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nal­ein­rich­tun­gen nicht vor, so änder­te sich dies zum 25.05.2018 ein­heit­lich. Seit die­sem Zeit­punkt kön­nen und dür­fen alle Kom­mu­nen end­lich einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zum behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellen.

End­lich Ent­las­tung im Daten­schutz für (klei­ne­re) Kommunen
Gera­de klei­ne­re Kom­mu­nen haben sich mit der Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten stets schwer getan. Neben den viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben einer Ver­wal­tung und den nicht gera­de üppig vor­han­de­nen Per­so­nal­res­sour­cen war meist wenig “Luft” für die Bestel­lung eines inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Und selbst wenn es zu einer inter­nen Bestel­lung kam, so wur­de die Funk­ti­on nicht sel­ten mit wenig bis kei­nem Leben erfüllt. Hin­zu kamen gra­vie­ren­de Nach­tei­le eines mit wenig Zeit und Res­sour­cen aus­ge­stat­te­ten inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Näm­lich der viel zu gerin­ge zeit­li­che Spiel­raum zur Aus­übung der Tätig­keit, das feh­len­de Know-How (meist kei­ne Aus­bil­dung zum DSB vor­han­den) und damit ein­her­ge­hend die feh­len­de Übung im Umgang mit den all­täg­li­chen Datenschutzfragen.

Doch mit der EU DSGVO ist die Ent­las­tung und Unter­stüt­zung für Kom­mu­nen da. Seit dem 25.05.2018 kön­nen die­se nun einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten auch extern bestellen.

Vor­tei­le der Bestel­lung eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Kommunen
Die Vor­tei­le eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Kom­mu­nen lie­gen klar auf der Hand Trans­pa­renz in Zeit und Kos­ten Stets aktu­el­les Know-How durch Grund­aus­bil­dung, Fort- und Wei­ter­bil­dung des exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten (nicht zu Las­ten der Kom­mu­ne) Sofort im The­ma: Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te kennt sich mit Theo­rie und Pra­xis im Daten­schutz­recht und Daten­schutz­all­tag bes­tens aus und kann sofort los­le­gen Gemein­sa­me Bestel­lung mög­lich: Meh­re­re Kom­mu­nen im Land­kreis kön­nen sich im Rah­men der Inter­kom­mu­na­len Zusam­men­ar­beit Zeit und Kos­ten für einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten teilen.

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