Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und Sicher­heits­kon­zep­te für Kommunen

Die Ein­füh­rung und der Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Arti­kel 11 BayE­GovG sind für baye­ri­sche Kom­mu­nen gesetz­li­che Vor­schrift. Jedoch ist es mit der erst­ma­li­gen Ein­füh­rung noch lan­ge nicht getan. Sie haben in der Kom­mu­nal­ver­wal­tung eini­ges an Geld und Zeit inves­tiert, und die­se Inves­ti­ti­on in Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gilt es abzu­si­chern. Und Sie müs­sen ja laut BayE­GovG nicht nur jetzt im Moment “sicher” sein, son­dern Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit auch in Zukunft sicher­stel­len. Von daher wird es nicht aus­blei­ben, dass nach der Ein­füh­rung des Kon­zepts eine qua­li­fi­zier­te und ver­ant­wort­li­che Per­son das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit auch in der Zukunft kom­pe­tent betreut. Wir unter­stüt­zen Sie dabei als exter­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter für Kommunen.

Grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen an ein Informationssicherheitskonzept

  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von (neu­en und bestehen­den) Risiken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Pla­nung von neu­en Maß­nah­men zur Besei­ti­gung oder Mini­mie­rung die­ser Risiken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur kon­ti­nu­ier­li­chen Beschäf­ti­gung mit dem The­ma in der Orga­ni­sa­ti­on („Sicher­heits­kul­tur“),
  • Regeln, Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen für die Orga­ni­sa­ti­on und die Mit­ar­bei­ter zur Umset­zung und zum Betrieb des Konzepts,
  • Maß­nah­men zur kon­ti­nu­ier­li­chen Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung für Informationssicherheit,
  • Ver­ant­wort­li­che Per­so­nen mit aus­rei­chend Aus­bil­dung, Zeit und Mit­teln zum Betrieb des Sicher­heits­kon­zepts (Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter).

Bei den eh schon viel­fäl­ti­gen und zahl­rei­chen Auf­ga­ben einer Kom­mu­ne stellt sich schnell die Fra­ge: Wer soll das machen? Das Team von a.s.k. Daten­schutz hat eine prag­ma­ti­sche Ant­wort für Sie.

Exter­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter für Kommunen

Auf Wunsch hel­fen wir bereits bei der Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts. So haben wir die Ihnen viel­leicht bekann­te “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Art. 11 BayE­GovG”  für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne und die Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de ent­wickelt. Wei­ter­hin sind unse­re Mit­ar­bei­ter zer­ti­fi­zier­te CIS­IS12-Bera­ter mit Zusatz Kom­mu­nal­ver­wal­tung. Herr Kuhr­au sowie Herr Olsow­sky-Klein sind Dozen­ten an der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le für den Kurs “Zer­ti­fi­zier­ter Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (BVS)”.

In der Ver­gan­gen­heit haben wir neben der Ein­füh­rung all­ge­mei­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te und ISIS12/CIS­IS12-Kon­zep­ten auch Pro­jek­te zur Ein­füh­rung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nach BSI IT-Grund­schutz 100‑x und 200‑x betreut. Als Ent­wick­ler der sog. “Arbeits­hil­fe” als Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept für klei­ne­re und kleins­te Kom­mu­nen im Auf­trag der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne unter­stüt­zen wir natür­lich in die­sem Stan­dard eben­falls bei der Ein­füh­rung und Betreu­ung als exter­ner Informationssicherheitsbeauftragter.

Wir ste­hen Ihnen mit unse­ren exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nen zur Seite

  • Zer­ti­fi­zier­te Bera­ter betreu­en Sie ab sofort und unter­stüt­zen Sie mit prag­ma­ti­schen Lösungen.
  • Vor-Ort-Tätig­kei­ten in Kom­bi­na­ti­on mit moder­nen Tech­ni­ken der Zusam­men­ar­beit wie Video­kon­fe­renz, Pro­jekt­platt­form und Online-Schu­lun­gen für kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Betreuung.
  • Eine Leis­tung für Ein­zel­kom­mu­nen, meh­re­re Kom­mu­nen im Rah­men inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit und Landkreise.
  • Trans­pa­ren­te Monats­pau­scha­len zu fai­ren Tarifen.
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