Infor­ma­tio­nen und Hilfs­mit­tel zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung nach Art. 28 DSGVO

Es gibt Vor­la­gen und Aus­sa­gen zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung nach Art. 28 DSGVO ohne Ende im Inter­net. Eini­ge Mus­ter sind noch aus Vor-DSGO-Zei­ten oder so umständ­lich, dass nach 20 Sei­ten weder Auf­trag­ge­ber noch Dienst­leis­ter Lust auf eine Zusam­men­ar­beit haben. Gele­gent­lich sind auch die Aus­füh­run­gen eini­ger Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den recht “inter­es­sant”, z.B. wenn erklärt wird, dass eine Arzt­pra­xis nicht regel­mä­ßig Gesund­heits­da­ten ver­ar­bei­tet (Gehen die zum Scha­ma­nen statt zum Arzt?). Sie es drum. Wir haben hier eini­ge aus unse­rer Sicht hilf­rei­che Erläu­te­run­gen, Mus­ter und Prüf­lis­ten für Sie zusam­men­ge­stellt. Mehr geht immer, aber damit kommt das The­ma erst mal gut in Schwung.

  1. DSK Kurz­pa­pier Nr. 13 zur Auftragsverarbeitung
  2. Aus­le­gungs­hil­fe bzw. Abgren­zung “Was ist Auf­trags­ver­ar­bei­tung und was nicht?” (BayL­DA)
  3. Drum prü­fe, wer sich (ewig) bin­det — Check­lis­te zur Über­prü­fung des tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz­ni­veaus des Dienst­leis­ter, die vor dem Abschluss der Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung zwin­gend durch­ge­führt und doku­men­tiert wer­den muss (a.s.k. Datenschutz)
  4. Prag­ma­ti­sche Vor­la­ge zur Ver­ein­ba­rung einer Auf­trags­ver­ar­bei­tung von RA Hansen-Oest
  5. Ver­ein­fach­te Vor­la­ge zur Ver­ein­ba­rung einer Auf­trags­ver­ar­bei­tung bei Pfle­ge und War­tung von IT-Sys­te­men von RA Hansen-Oest
  6. Prü­fung der TOM, Doku­men­ta­ti­on der Prü­fung, Abschluss der Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung, regel­mä­ßi­ge Nach­prü­fung — das kann man auch an Pro­fis auslagern
  7. Blog-Bei­trag: Auf­trags­ver­ar­bei­tung – Defi­ni­ti­on, Bei­spie­le, Mass­nah­men, Risi­ken (Update) – frü­her Auftragsdatenverarbeitung
  8. Blog-Bei­trag: Die Auf­trags­ver­ar­bei­tung – Beson­der­hei­ten des Daten­schutz­rechts beim Outsourcing

Soll­te einer der Links zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung nach Art. 28 DSGVO nicht funk­tio­nie­ren oder nicht mehr aktu­ell sein, schrei­ben Sie uns bit­te.

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