Unter­stüt­zung des inter­nen Datenschutzbeauftragten

Selbst wenn Sie einen inter­nen betrieb­li­chen oder behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, pro­fi­tie­ren Sie von unse­ren Leis­tun­gen. Frisch zurück vom Daten­schutz-Grund­se­mi­nar wird sich Ihr inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter schwer tun, zwi­schen den umfäng­li­chen Auf­ga­ben und Anfor­de­run­gen an einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten einen sinn­vol­len und effi­zi­en­ten Weg zu fin­den. Gleich­zei­tig soll er oder sie sich noch um die eigent­li­chen Auf­ga­ben am Arbeits­platz küm­mern, sofern Sie kei­nen Voll­zeit-Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellt haben. Hier set­zen wir mit mit unse­ren Dienst­leis­tun­gen für Sie an — Unter­stüt­zung des inter­nen Datenschutzbeauftragten.

Nach Wunsch hel­fen wir zur Unter­stüt­zung des inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten mit:

  • Iden­ti­fi­ka­ti­on der rele­van­ten Arbeits­schrit­te für die ers­ten 12 Monate
  • Fest­le­gen einer opti­mier­ten Rei­hen­fol­ge und Vorgehensweise
  • Aus­wahl geeig­ne­ter Soft­ware­lö­sun­gen für Datenschutz-Management
  • Kon­zep­ti­on not­wen­di­ger Doku­men­ta­tio­nen und Datenschutz-Richtlinien
  • Auf Wunsch: Über­nah­me bzw. Unter­stüt­zung bei der Dokumentation
  • Ent­wick­lung Trai­nings­ein­hei­ten zur Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­rung und Schulung
  • Auf Wunsch: Über­nah­me der Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen (Prä­senz, Webschulung)
  • Coach und Spar­ring-Part­ner für Fra­gen und Problemstellungen
  • Ansprech­part­ner für kom­ple­xe­re Fra­ge­stel­lun­gen im Datenschutz
  • Vor-Ort-Bege­hun­gen und Ent­wi­ckeln von Ideen zur Ver­bes­se­rung tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen
Doch selbst wenn Ihr inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter bereits seit län­ge­rem aktiv ist, kann eine exter­ne Unter­stüt­zung sinn­voll sein z.B. wenn die­ser auf­grund sai­so­na­ler Auf­ga­ben sei­ne Res­sour­cen ander­wei­tig ein­set­zen muss
    • Über­nah­me von Schulungsmaßnahmen
    • Ein­füh­ren von Datenschutz-Softwarelösungen
    • Aus­la­gern der Dokumentationstätigkeiten
    • Prü­fung exter­ner Dienst­leis­ter und deren Ver­ein­ba­rung nach Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung
    • Durch­füh­ren der Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung (DSFA)
    • Risi­ko­be­wer­tung und Doku­men­ta­ti­on von Datenpannen
    • und vie­les mehr, wo Sie der Schuh im Daten­schutz drückt 
    Sie buchen unse­re Leis­tun­gen zur Unter­stüt­zung des inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ganz bequem nach Auf­wand. Bei län­ger­fris­ti­ger Zusam­men­ar­beit sind selbst­ver­ständ­lich attrak­ti­ve Pau­scha­len /​ Tari­fe möglich. 

    Alter­na­tiv: Set­zen Sie doch gleich auf a.s.k. Daten­schutz als exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te und pro­fi­tie­ren Sie von mehr als 10 Jah­ren Erfah­rung in Unter­neh­men und Kommunen.

    Unver­bind­li­ches Ange­bot anfordern