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Warnung

BSI emp­fiehlt Über­prü­fung von PCs auf Schad­soft­ware “DNS-Chan­ger” /​ Repair Tool zum Down­load von Avira

Bonn /​ Wies­ba­den, 11. Janu­ar 2012. Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) warnt vor dem Befall von PC- und MAC-Sys­te­men  mit der Schad­soft­ware “DNS-Chan­ger”. Ab sofort ist eine sol­che Über­prü­fung mit Hil­fe der Web­sei­te https://​www​.dns​-ok​.de ganz ein­fach möglich.

Inter­net­kri­mi­nel­le kön­nen die Netz­werk­kon­fi­gu­ra­ti­on von PC- und Mac-Sys­te­men durch den Ein­trag neu­er DNS-Ser­ver mit der Schad­soft­ware “DNS-Chan­ger” mani­pu­liert haben. Das DNS (Domain Name Sys­tem) ist einer der wich­tigs­ten Diens­te im Inter­net, wel­cher für die Umset­zung von Namen (URLs) in IP-Adres­sen ver­ant­wort­lich ist. Im Fal­le einer Infek­ti­on mit der Schad­soft­ware lei­tet der Web­brow­ser die Benut­zer bei Abfra­ge popu­lä­rer Web­sei­ten unbe­merkt auf mani­pu­lier­te Sei­ten der Kri­mi­nel­len um, wo betrü­ge­ri­sche Akti­vi­tä­ten wie bei­spiels­wei­se die Ver­brei­tung angeb­li­cher Anti­vi­ren­soft­ware, Klick­be­trug oder nicht lizen­zier­ter Medi­ka­men­ten­ver­kauf statt­fin­den. Zudem konn­ten die Kri­mi­nel­len gezielt mani­pu­lier­te Wer­be­ein­blen­dun­gen an infi­zier­te Rech­ner sen­den, Such­ergeb­nis­se mani­pu­lie­ren und wei­te­re Schad­soft­ware nachladen.

In Deutsch­land sind nach Anga­ben der ame­ri­ka­ni­schen Bun­des­po­li­zei FBI der­zeit bis zu 33.000 Com­pu­ter täg­lich betrof­fen. Mit der Inter­net­sei­te https://​www​.dns​-ok​.de kön­nen Inter­net­nut­zer ab sofort eigen­stän­dig prü­fen, ob ihr Sys­tem von dem Schad­pro­gramm “DNS-Chan­ger” betrof­fen ist. Beim Auf­ruf die­ser Inter­net­adres­se erhal­ten Nut­zer, deren Com­pu­ter­sys­tem von dem Schad­pro­gramm mani­pu­liert wur­de, eine Warn­mel­dung mit roter Sta­tus­an­zei­ge. Ergänzt wird die­ser Hin­weis durch eine Rei­he von Emp­feh­lun­gen, mit denen die Anwen­der die kor­rek­ten Sys­tem­ein­stel­lun­gen wie­der­her­stel­len sowie ggf. die Schad­soft­ware vom Sys­tem ent­fer­nen kön­nen. Ist dage­gen der Rech­ner des Inter­net­nut­zers nicht betrof­fen, erhält der Besit­zer die Mel­dung mit einer grü­nen Sta­tus­mel­dung, dass sein Sys­tem kor­rekt arbeitet.

Die Über­prü­fung erfolgt aus­schließ­lich über den Auf­ruf der Web­site https://​www​.dns​-ok​.de, es wird kei­ne Soft­ware gestar­tet oder her­un­ter­ge­la­den. Zur Rei­ni­gung des Rech­ners kön­nen die Betrof­fe­nen bei­spiels­wei­se die unter https://​www​.bot​frei​.debereit­ge­stell­ten Pro­gram­me wie den “DE-Clea­ner” nutzen.

Zur voll­stän­di­gen Pres­se­mel­dung des BSI

Update 02.02.2012

Der bekann­te Her­stel­ler von Sicher­heits­soft­ware, Avi­ra stellt ein Repa­ra­tur-Tool zum frei­en Down­load zur Ver­fü­gung. Damit sol­len sich die Mani­pu­la­tio­nen des Tro­ja­ners “DNS-Chan­ger” wie­der rück­gän­gig gemacht wer­den kön­nen. Zum Down­load

ULD stellt Web­sei­ten­be­trei­bern Ulti­ma­tum — Social Plug­ins von Face­book müs­sen weg (Update 2)

Sozia­le Netz­wer­ke sind aus dem Nut­zungs­all­tag des Inter­net nicht mehr weg­zu­den­ken. Trotz neu­er Kon­kur­renz durch Goog­le+ hat Face­book hier die Nase (noch) deut­lich vorn. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt — und erst recht nicht erlaubt.

Das ULD nimmt Stellung

Die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de Schles­wig-Hol­steins (ULD) setzt sich lan­ge und inten­siv mit der Pro­ble­ma­tik der sozia­len Netz­wer­ke und der Anwen­dung des deut­schen Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) aus­ein­an­der. In einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung vom 19.08.2011 fin­det das ULD sehr kla­re Worte:

“Das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz (ULD) for­dert alle Stel­len in Schles­wig-Hol­stein auf, ihre Fan­pages bei Face­book und Social-Plug­ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Web­sei­ten zu ent­fer­nen. Nach ein­ge­hen­der tech­ni­scher und recht­li­cher Ana­ly­se kommt das ULD zu dem Ergeb­nis, dass der­ar­ti­ge Ange­bo­te gegen das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) und gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) bzw. das Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz Schles­wig-Hol­stein (LDSG SH) ver­sto­ßen. Bei Nut­zung der Face­book-Diens­te erfolgt eine Daten­wei­ter­ga­be von Ver­kehrs- und Inhalts­da­ten in die USA und eine qua­li­fi­zier­te Rück­mel­dung an den Betrei­ber hin­sicht­lich der Nut­zung des Ange­bots, die sog. Reich­wei­ten­ana­ly­se. Wer ein­mal bei Face­book war oder ein Plug­in genutzt hat, der muss davon aus­ge­hen, dass er von dem Unter­neh­men zwei Jah­re lang getrackt wird. Bei Face­book wird eine umfas­sen­de per­sön­li­che, bei Mit­glie­dern sogar eine per­so­ni­fi­zier­te Pro­fil­bil­dung vor­ge­nom­men. Die­se Abläu­fe ver­sto­ßen gegen deut­sches und euro­päi­sches Daten­schutz­recht. Es erfolgt kei­ne hin­rei­chen­de Infor­ma­ti­on der betrof­fe­nen Nut­ze­rin­nen und Nut­zer; die­sen wird kein Wahl­recht zuge­stan­den; die For­mu­lie­run­gen in den Nut­zungs­be­din­gun­gen und Daten­schutz­richt­li­ni­en von Face­book genü­gen nicht annä­hernd den recht­li­chen Anfor­de­run­gen an geset­zes­kon­for­me Hin­wei­se, an wirk­sa­me Daten­schutz­ein­wil­li­gun­gen und an all­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen.”

Das Ulti­ma­tum

Bis Ende Sep­tem­ber 2011 haben Web­sei­ten­be­trei­ber aus Schles­wig-Hol­stein nun Zeit, die ent­spre­chen­den Diens­te auf ihren eige­nen Web­sei­ten zu deak­ti­vie­ren und damit die unrecht­mä­ßi­ge Daten­wei­ter­ga­be an Face­book ein­zu­stel­len. Das ULD weist dar­auf hin, wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen für den Fall des Zuwi­der­han­delns — bis hin zu mög­li­chen 50.000 EUR Buß­geld aus dem TMG (Tele­me­di­en­ge­setz).

„Das ULD weist schon seit län­ge­rem infor­mell dar­auf hin, dass vie­le Face­book-Ange­bo­te rechts­wid­rig sind. Dies hat lei­der bis­her weni­ge Betrei­ber dar­an gehin­dert, die Ange­bo­te in Anspruch zu neh­men, zumal die­se ein­fach zu instal­lie­ren und unent­gelt­lich zu nut­zen sind. Hier­zu gehört ins­be­son­de­re die für Wer­be­zwe­cke aus­sa­ge­kräf­ti­ge Reich­wei­ten­ana­ly­se. Gezahlt wird mit den Daten der Nut­zen­den. Mit Hil­fe die­ser Daten hat Face­book inzwi­schen welt­weit einen geschätz­ten Markt­wert von über 50 Mrd. Dol­lar erreicht. Allen Stel­len muss klar sein, dass sie ihre daten­schutz­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit nicht auf das Unter­neh­men Face­book, das in Deutsch­land kei­nen Sitz hat, und auch nicht auf die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer abschie­ben kön­nen.“Wei­ter­le­sen »ULD stellt Web­sei­ten­be­trei­bern Ulti­ma­tum — Social Plug­ins von Face­book müs­sen weg (Update 2)

Hes­sen kün­digt ver­stärk­te Daten­schutz­kon­trol­len an

Erwei­ter­ter Zuständigkeitsbereich

Seit die­sem Monat ist der hes­si­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te nicht mehr nur für die Daten­schutz­kon­trol­le in den Behör­den des Bun­des­lan­des zustän­dig. Sei­ne Befug­nis­se wur­den erwei­tert und auf die nicht-öffent­li­chen Berei­che, also Unter­neh­men ausgeweitet.

Viel Feind’, viel Ehr’

Dies nahm er zum Anlaß, um bereits im Juni 2011 ver­stärk­te Kon­trol­len gegen Strom­ver­sor­ger, Ban­ken und Dro­ge­rie­ket­ten anzu­kün­di­gen. Intel­li­gen­te Strom­zäh­ler, die Bespit­ze­lung von Mit­ar­bei­tern und der Umgang mit Kun­den­da­ten — gera­de bei Ban­ken und der SCHUFA — ste­hen auf sei­ner Prüf­lis­te. Ver­stö­ße will er ahn­den, “mit Sank­tio­nen bis hin zu Buß­geld­be­schei­den”.

Eigen­ver­ant­wor­tung tut Not

In der letz­ten Zeit meh­ren sich die Stim­men, daß Ver­brau­cher auf­grund ihres Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung auch die Ver­pflich­tung haben, selbst auf­Ih­re Daten zu ach­ten und wem sie die­se anver­trau­en. Er stößt in das sel­be Horn und äußert z.B. zu Kun­den­kar­ten wie PAYBACK: “[…] die Daten der Kun­den wer­den ver­kauft. Doch die Gefahr ist den Men­schen nicht bewusst.”

Sor­ge berei­te ihm eben­falls der sorg­lo­se Umgang von Kin­dern und Jugend­li­chen mit ihren Daten. “Die wis­sen nicht, was sie anrich­ten, und das Inter­net ver­gisst nichts, des­halb muss man sie schützen.” 

Die Hoff­nung stirbt zuletzt

Für die Zukunft hofft er, daß sich Daten­schutz zu einem Wirt­schafts­fak­tor ent­wi­ckelt. “Sobald es sich wirt­schaft­lich aus­zahlt, dass man sei­nen Kun­den Ver­trau­lich­keit zusi­chern kann, ist der Daten­schutz auf dem bes­ten Weg, auch in den pri­va­ten Bereich Ein­zug zu halten.”

Hilf­rei­che Datenschutz-Links

  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sen­de Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gi­ge Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­na­re.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

Daten­pan­ne bei Necker­mann: 1,2 Mil­lio­nen Gewinn­spiel­teil­neh­mer betroffen

1,2 Mil­lio­nen Daten­sät­ze gehackt

Laut eige­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 31.05.2011 wur­de die necker​mann​.de GmbH Opfer eines Hacker­an­griffs. Am 26.05.2011 nah­men Hacker Zugriff auf die IT-Sys­te­me und ent­wen­de­ten die Daten von 1,2 Mil­lio­nen Gewinn­spiel­teil­neh­mern. Adress- und Zah­lungs­da­ten gin­gen kei­ne ver­lo­ren. Betrof­fen sind laut Necker­mann ledig­lich Vor­na­me, Name und Email-Adres­sen — vor­wie­gend aus Deutsch­land. Atta­ckiert wur­de ein Neben­sys­tem, nicht der eigent­li­che Online-Shop.

Der Neben­ein­gang

Glück im Unglück. Schnell ist der Zugriff über Neben­sys­te­me auch auf rele­van­te Haupt­sys­te­me mög­lich, sofern in den Siche­rungs­me­cha­nis­men über­haupt unter­schie­den wird.

Kri­sen­ma­nage­ment

Necker­mann hat nach Bekannt­wer­den Anzei­ge gegen Unbe­kannt erstat­tet und die Sys­tem­si­cher­heit wie­der her­ge­stellt. Die betrof­fe­nen Teil­neh­mer sei­en über den Angriff infor­miert und es stün­de nun eine kos­ten­freie Hot­line unter 0800 /​ 664 69 87 für Rück­fra­gen zur Verfügung.

Obwohl nach eige­ner und exter­ner Ein­schät­zung kei­ne mel­de­pflich­ti­ge Daten­pan­ne vor­lie­ge, habe man den­noch die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de über den Vor­fall informiert.

Im Gegen­satz zu ande­ren Pan­nen­kan­di­da­ten der jüngs­ten Zeit — wie z.B. Sony — hat hier ein Unter­neh­men gemerkt, daß Offen­heit in Ver­bin­dung mit einem funk­ti­ons­fä­hi­gen Kri­sen­ma­nage­ment die bes­se­re Ver­fah­rens­wei­se dar­stel­len. Dau­men hoch, trotz Panne.

Der Trug­schluss — Unse­re Sys­te­me sind sicher

Die aktu­el­len Vor­fäl­le zei­gen klar auf: das Risi­ko steigt immens durch immer höhe­ren Ein­satz von IT-Sys­te­men und deren welt­wei­te Ver­net­zung Opfer eines Angriffs zu wer­den. Wer sich in Sicher­heit wiegt, ist auf dem Holz­weg. Hin­ter jedem IT-Sys­tem ste­hen Men­schen — in der Admi­nis­tra­ti­on und in der Pro­gram­mie­rung -, und Men­schen machen Fehler.

Abhil­fe

Vor­beu­gen ist bes­ser als hin­ter­her die Scher­ben einer Daten­pan­ne zusam­men­zu­keh­ren. Nicht jedes Unter­neh­men hat eine Markt­po­si­ti­on, um die Nega­tiv­pres­se samt Image­scha­den einer Daten­pan­ne zu über­ste­hen. Kon­se­quen­te Aus­ge­stal­tung der IT-Sys­te­me nach den IT-Grund­schutz­ka­ta­lo­gen des BSI und ein akti­ves Daten­schutz­ma­nage­ment in Zusam­men­ar­beit mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten kön­nen Pan­nen nicht ver­hin­dern, aber die Wahr­schein­lich­keit deut­lich reduzieren.

Sie haben kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann wird es viel­leicht höchs­te Zeit. Liegt eine gesetz­li­che Bestell­pflicht vor, set­zen Sie Ihr Unter­neh­men auch ganz ohne Daten­pan­ne schon einem Buß­geld­ri­si­ko aus. Spre­chen Sie mich an.

Gefällt mir nicht — Daten­pan­ne bei Facebook

Haben Sie Ihren Face­book-Account aus­rei­chend geschützt? Sind Ihre Pri­vat­sphä­ren-Ein­stel­lun­gen ent­spre­chend ange­passt, damit Ihre Daten und Infor­ma­tio­nen nicht in alle Welt hin­aus posaunt wer­den? Ja? Trotz­dem Pech gehabt! Wie hei​se​.de in sei­nem Ticker heu­te ver­mel­det, gab es über lan­ge Zeit ein Daten­leck bei Facebook.

Durch einen Feh­ler in der Face­book-API und die Über­ga­be eines Zugriff-Tokens an Apps von Dritt­an­bie­tern konn­te es gesche­hen. Zugriff auf Ihr Kon­to durch den App-Anbie­ter ohne Ihr Wis­sen. Der Sicher­heits­spe­zia­list Syman­tec geht zur Zeit davon aus, daß der Feh­ler von den meis­ten App-Anbie­tern und Wer­be­part­nern nicht bemerkt wur­de. Es sei jedoch nicht mög­lich abzu­schät­zen, wie­viel die­ser Tokens seit dem Start der Face­book-Appli­ka­tio­nen in 2007 in fal­sche Hän­de gera­ten sind. Über 100.000 Appli­ka­tio­nen hät­ten durch den Feh­ler Zugriff auf die Tokens der Face­book-Nut­zer gehabt.

Face­book hat das Pro­blem mitt­ler­wei­le beho­ben und die App-Anbie­ter infor­miert. Syman­tec rät besorg­ten Nut­zern, ihr Pass­wort zu ändern. Damit wür­de das bis­he­ri­gen Token sei­ne Gül­tig­keit verlieren.

Wo ist der “Gefällt mir nicht” /​ “Dislike”-Button?

Behör­de zu leicht­sin­nig — Daten­klau in Land­rats­amt Bad Hersfeld

Guckst Du …

Da staun­ten die Mit­ar­bei­ter des Bad Hers­fel­der Land­rat­amts nicht schlecht, als sie am 01.02.2011 zur Arbeit erschie­nen. Kein Inter­net, kei­ne Emails, kein Dru­cken. Die Bild­schir­me der Kfz-Zulas­sungs­stel­le blie­ben schwarz, die Geld­au­to­ma­ten der Sozi­al­kas­se out of order.

Der Feh­ler steckt im Detail …

Wobei besag­tes Detail sich dann doch als etwas grö­ßer her­aus­stell­te — es fehl­ten 10 der 20 Ser­ver im Rech­ner­raum. Ein­bruch, jedoch wur­den kei­ne wei­te­ren Ver­mö­gens­wer­te ver­misst. Das ser­ver­sei­ti­ge Alarm­sys­tem war wenig durch­dacht. Es lös­te ledig­lich Email-Alarm im inter­nen Netz aus. Da nachts jedoch kein Mit­ar­bei­ter vor dem Bild­schirm weilt, lief der Alarm ins Lee­re. Die Die­be schul­ter­ten also gleich Ser­ver samt Alarm­sys­tem und zogen unge­stört von dannen.

Wir haben es ja schon immer gewußt …

Pein­lich: die ermit­teln­de Kri­mi­nal­po­li­zei wuss­te um die unge­nü­gen­den Sicher­heits­maß­nah­men und hat die Behör­de in der Ver­gan­gen­heit mehr­mals auf das Risi­ko hin­ge­wie­sen. Was ist pas­siert? Nichts. Nach wie vor bestand die Siche­rung des Ser­ver­raums aus Holz­tü­ren mit ein­fa­chen Schlössern.

Ja aber …

Was ging neben der Hard­ware ver­lo­ren? Ein Quer­schnitt an Daten, die in einem Land­rats­amt anfal­len. Die Behör­de ver­such­te zu beschwich­ti­gen, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und Vor­gän­ge auf den Ser­vern sei­en alle verschlüsselt.

Aus­sit­zen …

Wie sicher die Schlüs­sel waren, wel­che Daten nun genau ver­lo­ren gin­gen und wel­cher finan­zi­el­le Scha­den durch den Ein­bruch dem Steu­er­zah­ler ent­stan­den sei, woll­te die ct in einem Inter­view erfah­ren. Die Behör­de ver­wei­ger­te die Auskunft.

Und nun …

Bleibt nur die Emp­feh­lung, beson­ders an die Ver­ant­wort­li­chen des Bad Hers­fel­der Land­rat­amts, aber auch an jeden für die IT-Sicher­heit Ver­ant­wort­li­chen in Unter­neh­men sich aktiv mit dem sog. BSI Grund­schutz-Kata­log aus­ein­an­der­zu­set­zen. Die­ser hält zahl­rei­che Prüf- und Schutz­maß­nah­men zur Abwehr sol­cher Vor­fäl­le parat.

Bri­ten ver­ga­ßen 17000 USB Sticks in der Reinigung

Sie baden gera­de Ihren USB-Stick darin

Laut einem Online-Bericht der öster­rei­chen Zei­tung “Kro­ne” wur­den 2010 in Groß­bri­tan­ni­en über 17.000 USB-Sticks in Klei­dung ver­ges­sen, die zur Rei­ni­gung in die Wäsche­rei gege­ben wur­de. Die­se Zahl hol­te eine Umfra­ge des Daten­schutz-Unter­neh­mens Cre­dant Tech­no­lo­gies aus der Wäsche­trom­mel. Laut Cre­dant sind das vier­mal so viel wie in 2009 — bri­ti­scher Reinlichkeitswahn?

Ab 1000 Umdre­hun­gen geht es rund

Unter Daten­schutz­ge­sichts­punk­ten sind die Sticks im Zwei­fel nach Wasch- und Schleu­der­gang daten­schutz­ge­recht ent­sorgt. Dies ist so jedoch nicht im Sin­ne des Erfin­ders — nicht der Wasch­ma­schi­ne, son­dern des Datenschutzes.

Für daten­schutz­ge­rech­te Ent­sor­gung ist für gewöhn­lich die IT-Abtei­lung eines Unter­neh­mens zustän­dig, nicht die Wäsche­rei um die Ecke. Der Fach­be­reich ver­fügt über das Know-How und die not­wen­di­gen Tools, um Daten­trä­ger fach­ge­recht zu löschen oder end­gül­tig zu entsorgen.

Ohne Weich­spü­ler und Knitterschutz

Nicht aus­zu­den­ken, wenn die Sticks statt in der Trom­mel in kri­mi­nel­le Hän­de gera­ten wären oder im Ver­kauf bei Ebay: Ver­lust von Fir­men-Internas, Kal­ku­la­tio­nen oder viel­leicht sogar per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Letz­te­res ist nach § 42a BDSG kein Kava­liers­de­likt und hat in Deutsch­land unan­ge­neh­me Fol­gen für das betrof­fe­ne Unter­neh­men, zu dem der Mit­ar­bei­ter gehört -> Buß­geld­ka­ta­log.

Nicht nur sau­ber, son­dern rein

Für den siche­ren Umgang mit USB-Sticks und ande­ren exter­nen Spei­cher­me­di­en sor­gen regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen und Infor­ma­tio­nen durch Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten, der zuvor die Kon­zep­ti­on ent­spre­chen­der Richt­li­ni­en aktiv mit­ge­stal­tet hat (Ver­schlüs­se­lung, Nut­zung, Ent­sor­gung etc.). Sie haben noch kei­nen? Dann spre­chen Sie mich an.

Vor­sicht Fal­le: Email-Mar­ke­ting /​ News­let­ter sicher umsetzen

News­let­ter und Email-Wer­bung bie­ten zahl­rei­che Fall­stri­cke, um gegen gel­ten­de gesetz­li­che Rege­lun­gen zu ver­sto­ßen und sich im Zwei­fel Abmah­nun­gen und Buß­gel­der ein­zu­fan­gen. Die Grün­de hier­für kön­nen viel­fäl­tig sein: Unwis­sen­heit, Unbe­darft­heit oder feh­ler­haf­te tech­ni­sche Umset­zung beim Opt-In uvm.

Bedau­er­li­cher­wei­se schüt­zen die­se nicht vor den Rechtsfolgen.

Jan-Phil­lip Zie­bold hat in sei­nem Direkt­mar­ke­ting Blog einen kur­zen Bei­trag ver­öf­fent­licht in Ver­bin­dung mit einem sehr hilf­rei­chen Schau­bild zum The­ma “Opt-In im Email-Mar­ke­ting, so geht’s rich­tig!

Rein­schau­en lohnt, versprochen!

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter soll­te sich mit die­sem The­ma übri­gens eben­falls aus­ken­nen. Sie haben gar kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie mich an.

Wie­so die Schwei­ge­pflicht nicht den Daten­schutz ersetzt …

Bereits in einem Blog­bei­trag vom 12.11.2010 habe ich auf den Umstand hin­ge­wie­sen, daß Stan­des­re­ge­lun­gen oder Geset­ze das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nicht zwin­gend erset­zen. Hin­ter­grund war und ist die regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Fehl­ein­schät­zung sei­tens Anwäl­ten, Ärz­ten und Steu­er­be­ra­tern, daß ihr “Stan­des­recht” die vor­ge­schrie­be­nen Rege­lun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) obso­let machen würde.

Die­se Pro­ble­ma­tik hat nun eben­falls der Betrei­ber von www​.daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de in einem aktu­el­len, lesens­wer­ten Bei­trag auf­ge­nom­men: Wenn der Daten­schutz Ärz­te und Rechts­an­wäl­te zum Schwei­gen bringt. Anschau­lich wird hier noch­mals die Rechts­la­ge nach­voll­zieh­bar dar­ge­stellt: Schwei­ge­pflicht ergänzt Daten­schutz, ersetzt die­sen jedoch nicht. Die Fol­gen — abge­se­hen vom Image­ver­lust und dro­hen­den Man­dan­ten-/Pa­ti­en­ten­schwund — sind emp­find­li­che Buß­gel­der in der Kate­go­rie bis 300.000 EUR. Ger­ne wird bei der gan­zen Dis­kus­si­on dann die mög­li­cher­wei­se vor­lie­gen­de Bestell­pflicht eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten über­se­hen. Ein zusätz­li­cher Ver­stoß aus der Kate­go­rie bis 50.000 EUR.

Wel­che Maß­nah­men aus dem BDSG bis hin zur Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Ihre Kanz­lei, Ihre Pra­xis oder Ihr Büro not­wen­dig sind, kann der a.s.k. Daten­schutz Quick-Check beant­wor­ten. Eine über­schau­ba­re Inves­ti­ti­on, die Ihnen, Ihren Kun­den und deren meist sen­si­blen Daten zu Gute kommt.

Spre­chen Sie mich an!

Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­ter sagt Nein zu Goog­le Analytics

Trotz eini­ger Nach­bes­se­run­gen und Ver­su­che sei­tens Goog­le mit dem Web­track­ing-Tool Ana­ly­tics den deut­schen Daten­schutz­an­for­de­run­gen gerecht zu wer­den (sie­he auch den Bei­trag “Goog­le Ana­ly­tics: Daten­schutz­pro­ble­me gelöst?”), hat jetzt erneut der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Johan­nes Cas­per die rote Kar­te gezückt. Wie inter­net world heu­te online berich­tet, hat Cas­per die Ver­hand­lun­gen mit Goog­le über eine daten­schutz­ge­rech­te Aus­ge­stal­tung von Ana­ly­tics abge­bro­chen. Auf der Web­sei­te von Cas­per ist dies­be­züg­lich noch kei­ne Ver­laut­ba­rung zu fin­den (Stand 12.01.2011).

Nach wie vor kri­ti­siert er die Erfas­sung und Über­tra­gung der Besu­cher-IP sowie deren Wei­ter­lei­tung auf Goog­le Ser­ver in den USA ver­bun­den mit der dor­ti­gen Aus­wer­tungs­mög­lich­keit in Form von Bewe­gungs­pro­fi­len. Wei­ter­hin wer­den zahl­rei­che Besu­cher von Web­sei­ten, die Goog­le Ana­ly­tics ein­set­zen, von der Wider­spruchs­mög­lich­keit gegen die Erfas­sung aus­ge­schlos­sen, weil für deren Inter­net Brow­ser kei­ne Plug-Ins zur Unter­bin­dung der Erfas­sung durch  Ana­ly­tics ver­füg­bar sind.

Web­sei­ten­be­trei­ber, die nach wie vor auf Goog­le Ana­ly­tics set­zen, sind nun erneut von Buß­gel­dern bedroht. Cas­per erwägt Mus­ter­pro­zes­se gegen aus­ge­wähl­te Webseitenbetreiber.

Daten­schutz­ge­rech­te Alter­na­ti­ven zu Goog­le Ana­ly­tics gibt es, fra­gen Sie Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie mich an!

Update 14.01.2011:

Der Web­auf­tritt des Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­ten läuft inner­halb des Gesamt­auf­tritts von ham​burg​.de. Da die­ser nach wie vor Goog­le Ana­ly­tics zum Web­track­ing ein­setzt, hat Cas­per den Part sei­ner Daten­schutz­be­hör­de vom Netz genom­men. Zur Zeit ist eine Umlei­tung auf daten​schutz​.de aktiv. Kon­se­quent und ein Zei­chen mehr dafür, sei­ne Ankün­di­gun­gen ernst zu nehmen.

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