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Warnung

Sozia­le Netz­wer­ke: Gefah­ren, Schwach­stel­len, Daten­schutz, Tipps zur Abwehr

Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) warnt in sei­nem aktu­el­len Brenn­punkt vor den Gefah­ren sozia­ler Netz­wer­ke. Gleich­zei­tig gibt es 10 Tipps, um sich und sei­ne per­sön­li­chen Daten bes­ser zu schützen.

Dem BSI geht es hier­bei nicht nur um den im Netz bereits hit­zig dis­ku­tier­ten Daten­schutz in sozia­len Netz­wer­ken, son­dern eben­falls um die Mög­lich­kei­ten sei­tens (IT-) Kri­mi­nel­ler, die Gut­gläu­big­keit vie­ler Anwen­der aus­zu­nut­zen. Sozia­le Net­ze geben fälsch­li­cher­wei­se ein Gefühl der Sicher­heit und ver­lei­ten schnell zu Anga­ben, die bes­ser nicht ver­öf­fent­licht sein sollten.

Tat­be­stand: Offen­le­gung zahl­rei­cher pri­va­ter Angaben
Risi­ken: Fir­men nut­zen Adress­da­ten für uner­wünsch­te Wer­bung; auf­grund schwa­cher Vor­ein­stel­lun­gen sind Ihre Daten welt­weit sicht­bar; (poten­ti­el­le) Arbeit­ge­ber kön­nen auf Ein­trä­ge und Fotos sto­ßen, die wirk­lich bes­ser pri­vat geblie­ben wären; Miss­brauch der Anga­ben durch Dritte

Tat­be­stand: Mob­bing
Risi­ken: Aus­schluss aus Grup­pen, belei­di­gen­de oder ver­let­zen­de Bei­trags­bom­darde­ments auf der Pin­wand füh­ren gera­de bei Jugend­li­chen zu Belas­tun­gen; unech­te Freun­de, “böser Onkel”; Infor­ma­tio­nen wer­den genutzt, um ande­re bloß­zu­stel­len; Cyber-Stalking

Tat­be­stand: Phis­hing /​ Iden­ti­täts­dieb­stahl
Risi­ken: durch Phis­hing gelan­gen Drit­te an Ihre Zugangs­da­ten und geben sich zukünf­tig als Sie aus z.B. um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Ihren Freun­den zu erbit­ten; Aus­spio­nie­ren Ihrer Urlaubs­zei­ten, um in aller Ruhe Ihr trau­tes Heim leer­räu­men zu können

Tat­be­stand: Ver­brei­tung von Schadsoftware
Risi­ken: Freun­den ver­traut man, eben­falls deren Links und Emp­feh­lun­gen. Schnell ist man ver­lei­tet, dem Link zu fol­gen und star­tet über eine Sys­tem­schwach­stel­le einen Wurm, einen Tro­ja­ner oder ande­re Schad­soft­ware; zusätz­lich besteht das Risi­ko, die­se wei­ter zu verbreiten

Das BSI appel­liert an den gesun­den Men­schen­ver­stand und will mit sei­nem aktu­el­len “Brenn­punkt” sensibilisieren.

Wei­te­re hilf­rei­che Links

Back to the roots — wie­so eine her­kömm­li­che Weih­nachts­kar­te Ihre Daten schützt

Gera­de zur Weih­nachts­zeit sehr beliebt – ecards oder auch elek­tro­ni­sche Post­kar­ten genannt. Schnell (und mit dem Lock­mit­tel ‘kos­ten­frei’) im Inter­net erstellt und per Maus­klick an den gewünsch­ten Emp­fän­ger ver­sandt. Die­ser öff­net den Link in der Email im Ver­trau­en auf den ihm bekann­ten Absen­der. Wie groß ist die Freu­de des Betrach­ters über die­se net­te Geste.

Im Hin­ter­grund schril­len im güns­tigs­ten Fall in der IT-Abtei­lung die Alarm­glo­cken. Denn mitt­ler­wei­le bedie­nen sich sogar kri­mi­nel­le Ele­men­te die­ser pro­fa­nen Mög­lich­keit, in Fir­men­netz­wer­ke ein­zu­drin­gen. Oft­mals – und vom Anwen­der voll­kom­men unbe­merkt – akti­viert die­se ecard so ganz neben­bei ver­schie­de­ne Ein­fall­mög­lich­kei­ten über bekann­te, aber noch nicht gestopf­te Sicher­heits­lö­cher in ver­schie­de­nen Anwen­dun­gen wie Flash, Activ­eX, Java, Java­script oder direkt im Browserprogramm.

Zusätz­lich haben Sie sowohl Ihren eige­nen Namen samt Email-Adres­se als auch die des „Beglück­ten“ preis­ge­ge­ben. Wer garan­tiert Ihnen trotz der aller­schöns­ten und anspre­chends­ten Auf­ma­chung, dass die ein­ge­ge­be­nen Daten nicht zu Wer­be­sen­dun­gen per Email der dubio­ses­ten Art genutzt werden?

Vie­le Unter­neh­men sind mitt­ler­wei­le dazu über­ge­gan­gen, sowohl die Anbie­ter­sei­ten sol­cher ecards zu sper­ren oder zumin­dest den Auf­ruf der Email-Links zu blo­ckie­ren. Doch der Schutz soll­te auch in Ihren Pri­vat­be­reich vor­drin­gen. Daher der nun häu­fi­ger zu lesen­de und gut­ge­mein­te Rat von Daten­schüt­zern und IT-Sicher­heits­spe­zia­lis­ten im Web: Lie­ber Fin­ger weg von ecards. Im Zwei­fel nur auf bekann­te und jah­re­lang bewähr­te Anbie­ter zurückgreifen.

Bes­ser: Eine rea­le Post­kar­te oder ein hand­ge­schrie­be­ner Brief ver­mit­teln viel mehr Wert­schät­zung und Inter­es­se an Ihrem Gegen­über als eine ecard. Neh­men Sie sich die Zeit – die Freu­de beim Emp­fän­ger wird deut­lich grö­ßer sein. Und Ihr EDV-Sys­tem um eini­ges sicherer.

Schö­ne Vorweihnachtszeit
Sascha Kuhrau

PS: nicht alle Anbie­ter von ecards wer­den die og. Vor­ge­hens­wei­se prak­ti­zie­ren. Den­noch ist Vor­sicht geboten.

Das Inter­net ver­gisst nichts! — Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen im Netz

So lau­tet die Über­schrift eines Kapi­tels der PDF — Online — Bro­schü­re “ICH SUCHE DICH! Wer bist Du?”, her­aus­ge­ge­ben von jugend​netz​-ber​lin​.de und dem Ber­li­ner Beauf­trag­te für Daten­schutz und Informationsfreiheit.

“Hast du auch ein Pro­fil in einem sozia­len Netz­werk, wie schü­lerVZ, stu­diVZ, Face­book oder wer-kennt-wen? Was erfährt man über dich? Wel­che Infor­ma­tio­nen gibst du preis?”, so lau­ten die ein­lei­ten­den Fra­gen.

Anhand eines Fra­gen­ka­ta­logs wer­den Jugend­li­che an das The­ma her­an­ge­führt und sen­si­bi­li­siert, bei aller Inter­net-Eupho­rie den Schutz der eige­nen Pri­vat­sphä­re nicht zu ver­ges­sen. Denn das Inter­net ver­gisst nicht nur nichts, es ist nun mal auch ein öffent­li­ches Medi­um. Schnell sind Infor­ma­tio­nen für alle zugäng­lich, deren Streu­ung man so gar nicht bedacht hat. Prak­ti­sche Tipps run­den die Bro­schü­re als emp­feh­lens­wer­te Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­quel­le — nicht nur — für Jugend­li­che ab.

Immer im Hin­ter­kopf soll­te man die­ses Zitat behal­ten, wenn man hier und heu­te Bil­der, Kom­men­ta­re oder wei­te­re Anga­ben im Inter­net kom­mu­ni­ziert: “Das Inter­net­ar­chiv (www​.archi​ve​.org) hat sich vor­ge­nom­men, das gesam­te Inter­net zu archi­vie­ren. Von jeder erfass­ten Web­sei­te sind auf einem Zeit­strahl auch frü­he­re Ver­sio­nen vor­han­den, also viel­leicht auch per­sön­li­che Daten zu lesen, die eigent­lich längst gelöscht sein sollten.”

Update vom 20.09.2010:

In einem aktu­el­len Bei­trag greift Gui­do Strunck in sei­nem Blog zu IT-Sicher­heit die­ses The­ma auf und warnt vor der Lang­le­big­keit von Daten und Infor­ma­tio­nen im Internet

  • Das Arsch­ge­weih im Inter­net – von der Lang­le­big­keit der Daten in sozia­len Netzwerken

Update vom 03.12.2010:

ULD unter­sagt Daten­über­mitt­lung an Hausarztverband

Mit Ver­fü­gung vom 26.07.2010 unter­sagt das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein (ULD) dem Haus­ärz­te­ver­band Schles­wig-Hol­stein e. V. (HÄV SH) unter Andro­hung eines Zwangs­gel­des in Höhe von 30.000 Euro, gemäß dem zwi­schen der AOK Schles­wig-Hol­stein, dem HÄV SH und Dienst­leis­tern abge­schlos­se­nen Ver­trag von ein­ge­schrie­be­nen Haus­ärz­ten stam­men­de Pati­en­ten­da­ten wei­ter­zu­ge­ben oder die­se selbst zu nut­zen. Die sofor­ti­ge Voll­zie­hung die­ser Ver­fü­gung wur­de ange­ord­net. Der Haus­arzt­ver­trag zwi­schen AOK und HÄV SH war durch einen Schlich­ter­spruch zustan­de gekommen.

Nach Auf­fas­sung des ULD ver­fü­gen die Haus­ärz­te wegen des zwi­schen der AOK Schles­wig-Hol­stein, dem Haus­ärtzte­ver­band und Dienst­leis­tern abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges über kei­ne aus­rei­chen­de Mög­lich­keit der Kon­trol­le über die Wei­ter­ga­be von Pati­en­ten­da­ten durch ihr Pra­xis­sys­tem. Damit feh­le es auch an den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Die Ärz­te könn­ten die Kon­trol­le über ihre Pati­en­ten­da­ten als Auf­trag­ge­ber nicht mehr wahrnehmen.

In der Ver­fü­gung heisst es: “An dem Rah­men­ver­trag, der das Ver­hält­nis zwi­schen dem HÄV SH, Dienst­leis­tern und den ein­zel­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten fest­legt, sind Letz­te­re über­haupt nicht betei­ligt. Dar­in wer­den die­se gezwun­gen, auf ihren Pra­xis­sys­te­men Soft­ware gemäß den Vor­ga­ben des Haus­ärz­te­ver­ban­des zu instal­lie­ren, womit das Auf­trags­ver­hält­nis gera­de­zu auf den Kopf gestellt wird. Ihnen wird sogar ver­trag­lich ver­bo­ten, Kennt­nis von wesent­li­chen Ele­men­ten der Soft­ware zu neh­men, so dass sie fak­tisch kei­ne voll­stän­di­ge Kon­trol­le mehr über die Daten auf ihrem Sys­tem hät­ten. Damit wür­den sie nicht nur ihre Daten­schutz­pflich­ten ver­let­zen, son­dern auch ihre ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht. Ein Auf­trags­ver­hält­nis ist recht­lich zudem dadurch aus­ge­schlos­sen, dass der Haus­ärz­te­ver­band, der aus­schließ­lich im Inter­es­se und nach Wei­sung der ein­zel­nen Ärz­te die Daten ver­ar­bei­ten soll­te, ein eige­nes Inter­es­se an die­sen Daten hat.”

Aus­lö­ser die­ser Vor­ge­hens­wei­se des ULD ist die im Sep­tem­ber 2009 in Kraft getre­te­ne Novel­le des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG), § 11 Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Die­se for­dert, dass der Auf­trag­ge­ber Herr über die Daten blei­ben muss. Der Auf­trag­neh­mer (das daten­ver­ar­bei­ten­de Unter­neh­men) darf ledig­lich aus­füh­ren­des und wei­sungs­ab­hän­gi­ges Organ sein.

Wäh­rend das ULD bemän­gelt, daß nicht früh­zei­tig auf ent­spre­chen­de Ein­wän­de sei­tens der Daten­schutz­be­hör­de ein­ge­gan­gen wur­de (11.02.2010 Stel­lung­nah­me des ULD zu “Haus­arzt­zen­trier­te Ver­sor­gung und Daten­schutz”), kri­ti­siert aerz​te​zei​tung​.de online“Frag­lich ist auch, war­um das ULD und ihr Chef Thi­lo Wei­chert sich gera­de jetzt mel­den. Schließ­lich gab es die Dis­kus­si­on um den Daten­schutz bei den HzV-Ver­trä­gen längst.” aerz​te​blatt​.de hofft der­weil auf eine bun­des­weit ein­heit­li­che Lösung.

Auch über Fach­krei­se hin­aus zieht das The­ma Krei­se. So berich­tet die Com­pu­ter-Fach­zeit­schrift c’t in Ihrem News­ti­cker über den Vorfall.

Aus recht­li­cher Sicht ist die Ent­schei­dung des ULG nach­voll­zieh­bar und ganz im Sin­ne des BDSG. Aus­nah­men für den medi­zi­ni­schen Bereich sind nicht vor­ge­se­hen. Ob dies jedoch in die­ser Form prak­ti­ka­bel ist, steht auf einem ande­ren Blatt. Blei­ben also nur zwei Mög­lich­kei­ten, wie auch “Das Daten­schutz-Blog” anführt. Ent­we­der stim­men Pati­en­ten in die­se Abrech­nungs­ver­fah­ren­wei­se zuvor wider­ruf­lich schrift­lich ein (wenig prak­ti­ka­bel, wenn es zu einem Wider­ruf kommt) oder der Gesetz­ge­ber macht sich an die Erar­bei­tung eines Pati­en­ten­da­ten­schutz­ge­set­zes und trägt der Pro­ble­ma­tik dar­in Rechnung.

Update vom 16.09.2010:

Die Fron­ten ver­här­ten sich. In einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung läßt das ULD verlautbaren:

“Das Vor­ge­hen der HÄVG zwingt nun das ULD dazu, ana­log zum AOK-Ver­trag hin­sicht­lich der HzV-Ver­trä­ge mit den ande­ren Kran­ken­kas­sen Anord­nun­gen vor­zu­be­rei­ten, um die unzu­läs­si­ge Abrech­nung über den HÄV SH und die HÄVG und die dazu vor­ge­se­he­ne Instal­la­ti­on der von den Ärz­ten nicht kon­trol­lier­ba­ren Soft­ware auf deren Rech­nern wirk­sam zu unter­bin­den. Dies ver­ur­sacht gro­ße Kos­ten und Arbeit für vie­le Juris­ten, ohne eine Klä­rung zu brin­gen. Die­se Klä­rung kann nur durch das der­zeit schon lau­fen­de Gerichts­ver­fah­ren her­bei­ge­führt wer­den. Das Vor­ge­hen der HÄVG zeugt von man­geln­dem Respekt vor dem ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Musterverfahren.”

Lesen Sie hier die kom­plet­te Pressemeldung.

Daten­schutz als kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­zess ver­ste­hen, nicht als Zustand

Ste­fan Zieg­ler, Autor des “eine-minute”-Blogs bringt es auf den Punkt. Daten­schutz ist kein ein­ma­li­ger Zustand, son­dern ein fort­lau­fen­der Pro­zeß der Anpas­sung und Optimierung.

Aus­sa­gen wie “Daten­schutz haben wir in unse­rem Unter­neh­men bereits durch­ge­führt” zei­gen deut­lich, daß das The­ma Daten­schutz im Unter­neh­men und in den Köp­fen der Ver­ant­wort­li­chen und Mit­ar­bei­tern noch nicht ange­kom­men sei. Als Bei­spiel aus der Pra­xis führt er einen nicht all­zu sel­te­nen Umstand an: “Kom­me ich als Kun­de in das Büro des Dienst­leis­ters und lie­gen dann noch Unter­la­gen und inter­ne Infor­ma­tio­nen ande­rer Kun­den offen her­um, dann scheint es mit dem Daten­schutz hier nicht all­zu weit her zu sein.”

Die Minu­te ist rum, Zeit zu han­deln — spre­chen Sie mich an.

Im Inter­net ist nichts “umsonst” — sei­en Sie umsich­tig bei der Preis­ga­be Ihrer per­sön­li­chen Daten

Die letz­ten Tage führ­te ich eini­ge, inhalt­lich sehr ähn­li­che Gesprä­che, sowohl im beruf­li­chen als auch im pri­va­ten Umfeld. Gemein­sam hat­ten die­se stets Aus­sa­gen wie die fol­gen­den zu Ange­bo­ten im Internet:

  • Die Anmel­dung zu die­sem Dienst kos­tet nichts (u.a. Face­book, Goog­le Ser­vices etc.)
  • Die Soft­ware konn­te ich kos­ten­los nach einer Regis­trie­rung herunterladen
  • Nach­dem ich eini­ge Zusatz­an­ga­ben gemacht habe, bekam ich noch ein paar extra Prämienpunkte

Allen dahin­ter ste­hen­den Ange­bo­ten ist eins gemein­sam. Mit den “kos­ten­lo­sen” Ange­bo­ten wer­den Nut­zer ange­lockt und ver­lei­tet, so vie­le per­sön­li­chen Daten wie mög­lich preis­zu­ge­ben. Mit ent­spre­chend geschick­ter Aus­ge­stal­tung der Ange­bo­te und all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für das hin­ter dem Ange­bot ste­hen­den Unter­neh­men bares Geld wert. Sei es für ziel­grup­pen­ge­rech­te Wer­bung anhand von Merk­ma­len wie Geschlecht, Alter, Hob­bies oder sogar für die Über­las­sung der Daten an Drit­te. Ein wei­tes Feld, die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten — die oft­mals für klei­ne oder ver­al­te­te Gim­micks (z.B. alte Soft­ware­ver­sio­nen) preis­ge­ge­ben wur­den — zu Geld zu machen.

Mit dem Daten­schutz und den Daten­schutz­ge­set­zen ist es hier nicht getan. Jeder ist eigen­ver­ant­wort­lich auf­ge­for­dert, sich vor der Nut­zung sol­cher Diens­te und Ser­vices Gedan­ken zu machen, wel­che Infor­ma­tio­nen er von sich preis­zu­ge­ben bereit ist, um die ange­bo­te­ne Leis­tung zu erhal­ten. Es kann nichts scha­den, sich zuvor im Web über den jewei­li­gen Anbie­ter und sei­nen Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu infor­mie­ren — die Web­fo­ren sind voll mit Bei­trä­gen zu die­sen Themen.

Ein sehr plas­ti­scher und aus­führ­li­cher Bei­trag zu die­sem The­ma erschien bei der PC Welt online - hier gelan­gen Sie direkt zum Arti­kel “So plün­dern Unter­neh­men Ihre Privatspähre”.

Update 31.08.2010:

Lesens­wert zum The­ma und auch der aktu­el­len Dis­kus­si­on ist eben­falls der Bei­trag im Blog von Pascal90. Er schreibt unter ande­rem “Viel mehr müs­sen alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Deutsch­land ler­nen, wie man sei­ne Pri­vat­sphä­re schüt­zen kann […]”

PIWIK — die unbe­denk­li­che­re Alter­na­ti­ve zu Goog­le Analytics

Goog­le Ana­ly­tics steht trotz eini­ger Bemü­hun­gen (IP-Anony­mi­sie­rung, Script-Blo­cker etc.) nach wir vor in der Kri­tik der Daten­schüt­zer. Zur Zeit liegt auch noch kei­ne Stel­lung­nah­me der Auf­sichts­be­hör­den vor, ob die bis­her gel­ten­de Sicht über die Unzu­läs­sig­keit des Ein­sat­zes von Ana­ly­tics des­we­gen geän­dert wird. Bei der gan­zen Dis­kus­si­on und Auf­re­gung wird über­se­hen, dass es kos­ten­freie und unbe­denk­li­che Alter­na­ti­ven gibt — in Form von PIWIK.

PIWIK wird ser­ver­sei­tig instal­liert und nutzt zur Daten­spei­che­rung die web­ser­ve­r­ei­ge­ne SQL-Daten­bank. Die IP-Adres­sen der Besu­cher wer­den selbst­ver­ständ­lich anony­mi­siert, die­se Ein­stel­lung ist bereits nach der Instal­la­ti­on auto­ma­tisch akti­viert. Eine Wei­ter­ga­be der Daten an Exter­ne erfolgt expli­zit nicht.

Die Instal­la­ti­on erfolgt mit­tels eines Set­up-Assis­ten­ten. Am Ende der Set­up-Rou­ti­ne wird ein Code-Schnip­sel erzeugt, der in die Web­sei­te ein­ge­bun­den wer­den muss. Ist dies erle­digt, erhält man zukünf­tig über das sog. Backend von PIWIK auf dem eige­nen Web­ser­ver aus­sa­ge­kräf­ti­ge Aus­wer­tun­gen über die Leis­tungs­fä­hig­keit des Web­auf­tritts. In einem frei kon­fi­gu­rier­ba­ren “Dash­board” (sie­he Screen­shot wei­ter oben) kann sich jeder Web­sei­ten­be­trei­ber sei­ne gewünsch­ten Aus­wer­tungs­mo­du­le zusam­men­stel­len oder über die wei­ter­füh­ren­den Menüs in die Tie­fe der Web­sei­ten­ana­ly­se einsteigen.

PIWIK ver­fügt über eine deut­sche Menü­ober­flä­che und wird kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt. In Ver­bin­dung mit einer gut for­mu­lier­ten Daten­schutz­er­klä­rung ist PIWIK eine gute Alter­na­ti­ve, um ohne das daten­schutz­recht­lich bedenk­li­che Goog­le Ana­ly­tics das Besu­cher­ver­hal­ten eines Web­auf­tritts zu “tra­cken”.

Update vom 09.04.2011:

Mitt­ler­wei­le hat das ULD (Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein) einen Leit­fa­den ver­öf­fent­licht, wie nach Ein­schät­zung der Behör­de das Web­track­ing-Tool PIWIK daten­schutz­kon­form (inkl. Wider­rufs­mög­lich­keit) umge­setzt wer­den kann. Mehr lesen Sie im neu­en Blog-Bei­trag “ULD gibt Hin­wei­se und Emp­feh­lun­gen zum Ein­satz des Web­ana­ly­se-Tools PIWIK”.

Als ers­tes Ergeb­nis kön­nen Sie bei jedem Besuch die­ses Blogs und des­sen Unter­sei­ten frei wäh­len, ob Ihr Besuch und Besu­cher­ver­hal­ten durch das ein­ge­setz­te Web­ana­ly­se-Tool bei a.s.k. auf­ge­zeich­net wer­den darf oder nicht. Ein Klick genügt und Sie blei­ben nicht nur anonym (die Anony­mi­sie­rung wird gene­rell vor­ge­nom­men), son­dern geben auch sonst kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen über Ihren Besuch preis. Ein Blick in die oran­ge­far­be­ne Spal­te neben die­sem Bei­trag lohnt sich — sie­he Grafik.

 

Auf PIWK umstei­gen ist daten­schutz­kon­form, pro­blem­los mög­lich und kostengünstig

Wol­len Sie umstei­gen? Spre­chen Sie mich an. Ich über­neh­me sowohl das voll­stän­di­ge Ent­fer­nen von Goog­le Ana­ly­tics aus Ihrem Web­auf­tritt als auch die Instal­la­ti­on und Kon­fi­gu­ra­ti­on von PIWIK auf Ihrem Web­ser­ver — Daten­schutz­er­klä­rung inklusive!

Som­mer­hit­ze — Stress­test für Ihre Hard­ware und die Datensicherheit

Der Som­mer ist da und mit ihm die war­men Tem­pe­ra­tu­ren. Des einen Freud’, des ande­ren Leid. Ihre Com­pu­ter­hard­ware, egal ob Desk­top PC, Note- und Net­book oder Ser­ver freut sich weni­ger über Son­ne und Son­nen­schein. Über­hit­zung im Gerä­te­inne­ren kann zum plötz­li­chen Hit­ze­tod von Netz­teil, Fest­plat­te und Co füh­ren. Je nach Art und Her­stel­ler von Hard­ware sind bereits Raum­tem­pe­ra­tu­ren ab 40 Grad Cel­si­us eine Gefahr. Die Fol­ge: Abstür­ze, Defek­te und Daten­in­kon­sis­tenz bis hin zum tota­len Daten­ver­lust. Kos­ten ver­ur­sa­chen dann die Hard­ware­neu­be­schaf­fung, der Ein­bau und die Daten­wie­der­her­stel­lung — wenn die­se über­haupt noch mög­lich ist.

Sie müs­sen Ihrer Hard­ware jedoch im Som­mer nicht gleich hit­ze­frei geben. Eini­ge Tipps erleich­tern jedoch den Betrieb bei den höhe­ren Tem­pe­ra­tu­ren und mini­mie­ren das Ausfallrisiko:

  • Stand-PCs immer so plat­zie­ren, das die­se mög­lichst frei ste­hen und der Netz­teil-Lüf­ter aus­rei­chend Platz nach hin­ten hat, die war­me Luft wegzublasen
  • Hard­ware nie direk­ter Son­nen­be­strah­lung aus­set­zen — auch nicht Note­books im Außen­ein­satz, stets ein schat­ti­ges Plätz­chen zum Arbei­ten suchen
  • Note- und Net­books füh­ren rela­tiv viel Wär­me über den Gehäu­se­bo­den ab. Stel­len Sie die­se daher nicht auf Kis­sen oder Pols­ter. Dadurch staut sich die Wär­me ins Gerät zurück.
  • Las­sen Sie kei­ne Hard­ware im Auto lie­gen. Selbst im Kof­fer­raum über­stei­gen die Tem­pe­ra­tu­ren bei indi­rek­ter Son­nen­ein­strah­lung schnell die zuläs­si­gen Höchsttemperaturen.
  • Ser­ver­räu­me soll­ten von vorn­her­ein über aus­rei­chen­de Küh­lung mit­tels Kli­ma­ge­rä­ten oder Anla­gen ver­fü­gen. Ist dies nicht der Fall, so ist jetzt der bes­te Zeit­punkt, schnell für aus­rei­chen­de Küh­lung zu sorgen.
  • Steht Ihr Sys­tem unter Dau­er­last, dann gön­nen Sie ihm eine gele­gent­li­che Pau­se. Schlie­ßen Sie nicht benö­tig­te Anwen­dun­gen und redu­zie­ren somit die Sys­tem­last sowie den Energieverbrauch.

Ich wün­sche allen Lesern wei­ter­hin schö­ne Som­mer­ta­ge und eine nicht über­hit­zen­de Hardware.

Kos­ten­lo­ser Online Pass­wort Check

Der Daten­schutz­be­auf­trag­te des Schwei­zer Kan­tons Zürich bie­tet einen kos­ten­frei­en Online Check für die Stär­ke eines gewähl­ten Pass­worts. Die Ein­ga­be erfolgt über eine ver­schlüs­sel­te https — Ver­bin­dung, eine farb­li­che Mar­kie­rung in Grün oder Rot zeigt die Taug­lich­keit des gewähl­ten Pass­worts an.

Es ist rat­sam, kein akti­ves Pass­wort für die Über­prü­fung zu wäh­len, son­dern auf ein in der Struk­tur und Zusam­men­set­zung ähn­li­ches Pass­wort auszuweichen.

Abo­fal­len im Inter­net — Schutz und Abwehr

Mit einem unbe­dach­ten Klick wer­den Web­nut­zer schnell Opfer einer Abzo­cke per Abo­fal­le. Ist es dazu erst mal gekom­men und die Rech­nung ins Haus geflat­tert, ist dies noch lan­ge kein Grund, klein bei­zu­ge­ben und den Zah­lungs­auf­for­de­run­gen der Betrü­ger nachzukommen.

Rat und Unter­stüt­zung bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg mit einer regel­mä­ßig aktua­li­sier­ten Über­sicht bekann­ter Abo­fal­len im Web. Ergänzt wer­den die­se durch Hin­wei­se auf die Betrei­ber sowie koope­rie­ren­den Inkas­so- und Anwalt­bü­ros. Hin­wei­se zu aktu­el­len Ver­fah­ren gegen die Betrei­ber oder auch z.B. gesperr­te Bank­kon­ten run­den die Infor­ma­tio­nen ab.

Zahl­rei­che Fra­gen und Ant­wor­ten zur Rechts­la­ge und der rich­ti­gen Ver­hal­tens­wei­se in einem sol­chen Fall run­den das Ange­bot der Ver­brau­cher­zen­tra­le ab. Eine tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung wird zusätz­lich angeboten.

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