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Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den prü­fen Cloud-Ein­satz in Unternehmen

Die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den in Bay­ern, Ber­lin, Bre­men, Ham­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Sach­sen-Anhalt wäh­len per Zufall 500 Unter­neh­men in die­sen Bun­des­län­dern aus. Die­se erhal­ten im Zuge der Prü­fung einen aus­führ­li­chen Fra­ge­bo­gen (Down­load zur Selbst­über­prü­fung hier) zur zeit­na­hen Beant­wor­tung. Bit­te beach­ten Sie: Sie sind gemäß Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz gegen­über der Behör­de aus­kunfts­pflich­tig. Neh­men Sie die Anfra­ge ernst und ertei­len Sie inner­halb des genann­ten Rück­mel­de­zeit­raums aus­führ­lich Aus­kunft. Es besteht sonst ein Buß­geld­ri­si­ko für Ihre Organisation.

“[…] vie­le klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men in Deutsch­land ver­ar­bei­ten inzwi­schen zahl­rei­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (z. B. von Kun­den, Mit­ar­bei­tern oder Bewer­bern) häu­fig auf Ser­vern exter­ner Dienst­leis­ter, oft außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Dies ist vor allem bei Ange­bo­ten wie dem sog. Soft­ware as a Ser­vice der Fall. Ein klas­si­sches Bei­spiel hier­für sind Office-Anwen­dun­gen „aus dem Inter­net“, die stand­ort­un­ab­hän­gig und fle­xi­bel genutzt wer­den können.”

Inhalt­lich beschäf­tigt sich der Fra­ge­bo­gen daher zu Beginn mit gene­rel­len Daten­über­mitt­lun­gen außer­halb der EU (USA, sons­ti­ge Drittstaaten).

“Ein wich­ti­ges Ziel der Prü­fung liegt in der Sen­si­bi­li­sie­rung der Unter­neh­men für Daten­über­mitt­lun­gen in Län­der außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Um Unter­neh­men das Auf­fin­den sol­cher Über­mitt­lun­gen zu erleich­tern, wird auch gezielt nach dem Ein­satz von Pro­duk­ten und Leis­tun­gen exter­ner Anbie­ter gefragt, die – nach bis­he­ri­gen Erfah­run­gen der Auf­sichts­be­hör­den – mit einer Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in Nicht-EU-Staa­ten ver­bun­den sind.”

Im zwei­ten Teil wird es ziem­lich kon­kret im Hin­blick auf in der Cloud ein­ge­setz­te Lösun­gen wie Rei­se­ma­nage­ment, Cus­to­mer-Rela­ti­onship-Manage­ment, Bewer­ber­por­ta­le bis hin zu kom­plet­ten Recruit­ment und Per­so­nal­ver­wal­tung und Abrech­nung, Cloud-Spei­cher, News­let­ter-Ser­vices, Cloud Office, aber auch Kol­la­bo­ra­ti­ons­platt­for­men. Hier wol­len die Behör­den sehr kon­kre­te Anga­ben zu den genutz­ten Anbie­tern und Lösungen.

Abge­schlos­sen wird der Fra­ge­bo­gen mit Anga­ben zum betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Die­sen soll­ten Sie bei Vor­lie­gen der gesetz­li­chen Bestell­pflicht hof­fent­lich benen­nen kön­nen und in die Beant­wor­tung des Fra­ge­bo­gens ein­be­zo­gen haben.

„Über­mitt­lun­gen per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in Nicht-EU-Staa­ten gehö­ren inzwi­schen auch bei vie­len mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men zum All­tag, nicht zuletzt auf­grund der immer stär­ke­ren Ver­brei­tung von Ange­bo­ten des Cloud Com­pu­ting. Unter­neh­men müs­sen sich aber des­sen bewusst sein, dass hier­für beson­de­re daten­schutz­recht­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten. Durch die koor­di­nier­te Prüf­ak­ti­on, an der sich zehn deut­sche Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den betei­li­gen, wol­len wir auch die Sen­si­bi­li­tät der Unter­neh­men in die­sem Bereich erhö­hen.“ betont Tho­mas Kra­nig, der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Daten­schutz­auf­sicht. „Aus­ge­hend von der Beant­wor­tung des Fra­ge­bo­gens kann und wird das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht dort, wo sich dies als not­wen­dig zeigt, auch in eine tie­fe­re Prü­fung einsteigen.“ 

Sie haben einen sol­chen Fra­ge­bo­gen erhal­ten, jedoch kei­nen betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zur Beant­wor­tung parat? Spre­chen Sie uns an.

Quel­le: https://​www​.lda​.bay​ern​.de/​m​e​d​i​a​/​p​m​2​0​1​6​_​0​9​.​pdf

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