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BYOD (Bring Your Own Device) — zusätz­li­che Daten­schutz-Risi­ken für Unternehmen

“BYOD” ist in aller Mun­de, zu Recht. Hin­ter dem Kür­zel ver­ber­gen sich zahl­rei­che Risi­ken und Unan­nehm­lich­kei­ten für Admi­nis­tra­to­ren und Unter­neh­mer. Doch “Bring Your Own Device” ist All­tag! Immer mehr Arbeit­neh­mer nut­zen ihre eigent­lich pri­va­ten Mobil­te­le­fo­ne, Smart­phones und Note­books beruf­lich für ihren Arbeitgeber.

IT-Admi­nis­tra­to­ren kämp­fen dadurch mit Wild­wuchs in der IT-Land­schaft und fürch­ten die hier­durch ent­ste­hen­den Sicher­heits­lü­cken — zu Recht! Geschäfts­füh­rer und Unter­neh­mer ver­schlies­sen vor der all­täg­li­chen Situa­ti­on oft­mals die Augen und ris­kie­ren dabei so einiges.

Bei still­schwei­gen­der Dul­dung ver­liert das Unter­neh­men not­wen­di­ge Ein­fluss- und Kon­troll­mög­lich­kei­ten. Mög­li­che Fol­gen: Daten­schutz­ver­stös­se, Sicher­heits­lecks und die dar­aus resul­tie­ren­den Image-Schä­den durch nega­ti­ve Presseberichte.

Was vie­le nicht wis­sen, die recht­li­chen Aspek­te die­ser The­ma­tik sind umfang­reich: Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen, Lizenz­pro­ble­me, Haf­tungs­fra­gen, Ver­stö­ße gegen han­dels- und steu­er­recht­li­che Vor­schrif­ten, IT-Sicher­heit und Daten­schutz. Wol­len Sie als Unter­neh­mer dafür gera­de ste­hen, wenn Ihr Mit­ar­bei­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten Ihres Unter­neh­mens auf sei­nem pri­va­ten Mobil­ge­rät spei­chert und die­se dann mit einem der zahl­rei­chen Cloud-Diens­te syn­chro­ni­siert? Mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit liegt hier­für kei­ne vor­ge­schrie­be­ne Rege­lung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung vor -> Buß­geld­ri­si­ko.

Unser Tipp:

  • Sor­gen Sie für kla­re Ver­ein­ba­run­gen und Richt­li­ni­en in Ihrem Unter­neh­men und inves­tie­ren Sie in die not­wen­di­ge IT-Infrastruktur.
  • Oder fra­gen Sie Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten! Sie haben kei­nen, dann spre­chen Sie uns an!

 

Bild­nach­weis: about​pi​xel​.de /​Was­ser­test © Kel­ler­meis­ter

Ein Gedanke zu „BYOD (Bring Your Own Device) — zusätz­li­che Daten­schutz-Risi­ken für Unternehmen“

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