Mit Änderung des § 34 des Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der "Scoring Novelle" zum 01.04.2010 wurden die Auskunftsrechte der Betroffenen verbessert. Mehr über die praktische Anwendung finden Sie im Beitrag "Scoring Novelle: Ihr gutes Recht – kostenlose Auskünfte über gespeicherte Personendaten". Hier der Gesetzestext im Wortlaut.
Mit der sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 01.04.2010 sind u.a. folgende Paragraphen hinzugekommen: § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und § 28b Scoring. Hier die Texte im Wortlaut.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
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