“Scoring Novelle” des BDSG zum 01.04.2010: § 34 Auskunft an den Betroffenen
Mit Änderung des § 34 des Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der “Scoring Novelle” zum 01.04.2010 wurden die Auskunftsrechte der Betroffenen verbessert. Mehr über die praktische Anwendung finden Sie im Beitrag “Scoring Novelle: Ihr gutes Recht – kostenlose Auskünfte über gespeicherte Personendaten”. Hier der Gesetzestext im Wortlaut:
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
- die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
- die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
- den Zweck der Speicherung.Weiterlesen »“Scoring Novelle” des BDSG zum 01.04.2010: § 34 Auskunft an den Betroffenen