"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Anwaltskanzlei Diercks, Hamburg
Spirit Legal Rechtsanwälte, Leipzig
RA Stephan Hansen-Oest, Flensburg
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), München
Gesellschaft für kommunalen Datenschutz (GKDS), München
Whistle Safe e.K., Berlin — Whistleblowing-Lösungen für Unternehmen und Kommunen
Datenschutz Schmidt (Datenschutz Assistent), Lauf a.d. Pegnitz
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