Folgen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bei vorliegender gesetzlicher Verpflichtung
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt die Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen externen oder internen Datenschutzbeauftragen (DSB) unter bestimmten Voraussetzungen vor § 4f BDSG — siehe auch “Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?” Oftmals wird Datenschutz jedoch als reiner Kostenfaktor und Hemmschuh für die unternehmerische Entwicklung verstanden, nicht als Qualitätsmerkmal oder Chance. Die Versuchung erscheint daher groß, auf die Bestellung des DSB zu verzichten.Weiterlesen »Folgen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bei vorliegender gesetzlicher Verpflichtung