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Oktober 21, 2010

Ham­bur­ger Daten­schüt­zer stellt Straf­an­trag gegen easy­cash Loyal­ty Solutions

Johan­nes Cas­par, der Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg hat als Lei­ter der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de Straf­an­trag wegen unbe­fug­ter Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gegen die in Ham­burg ansäs­si­ge Fir­ma easy­cash Loyal­ty Solu­ti­ons gestellt.

Die Fir­ma geriet in die Schlag­zei­len, weil eine Prä­sen­ta­ti­on für ein Geschäfts­mo­dell in Umlauf kam, in dem Trans­ak­ti­ons­da­ten aus bar­geld­lo­sem Zah­lungs­ver­kehr mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kun­den­kar­ten ver­knüpft wer­den soll­ten. Ver­gan­ge­ne Woche führ­te die Ham­bur­ger Auf­sichts­be­hör­de daher eine unan­ge­mel­de­te Vor-Ort-Prü­fung durch. Dabei erga­ben sich jedoch kei­ne kon­kre­ten Anhalts­punk­te für eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se im gro­ßen Stil. Zudem sei­en lt. dem Unter­neh­men Daten nur für einen Zeit­raum von max. 2 Mona­ten geflos­sen, in pseud­ony­mi­sier­ter Form.

Pech nur, daß eine zeit­gleich durch­ge­führ­te Über­prü­fung der Daten­schutz­be­hör­den aus NRW bei der Mut­ter­fir­ma easy­cash in Ratin­gen zu einem gegen­tei­li­gen Ergeb­nis kam. Hier muss von einer Über­mitt­lung nicht ver­schlüs­sel­ter Daten an die Ham­bur­ger Toch­ter­fir­ma aus­ge­gan­gen werden.

Cas­par setz­te eine Frist bis die­sen Mon­tag für eine erklä­ren­de Stel­lung­nah­me, um wel­che Daten es sich hier­bei gehan­delt hat, wo die­se ver­blie­ben sind und ob und auf wel­che Art und Wei­se eine Ver­knüp­fung erfolgt sei. Das Unter­neh­men ließ über einen Anwalt erklä­ren, daß die Auf­klä­rung län­ge­re Zeit in Anspruch neh­men wür­de und spä­tes­tens zum 28.10.2010 beant­wor­tet wird.

  • Zur Pres­se­mel­dung der Ham­bur­ger Aufsichtsbehörde

Knapp 244.000 Haus­hal­te legen Ein­spruch gegen Goog­le Street View ein

Das Ham­bur­ger Abend­blatt berich­tet am heu­ti­gen Tage mit der Schlag­zei­le “Drei Pro­zent der Haus­hal­te wider­spre­chen Inter­net-Rie­sen”. Nach­dem Goog­le bis­her jeg­li­che Anga­ben zur Anzahl der Ein­sprü­che im Vor­ab­wi­der­spruchs­ver­fah­ren geschwie­gen hat, wur­den nun Zah­len öffent­lich gemacht.

Mit den knapp 244.000 Ein­sprü­chen haben ca. 3% der Haus­hal­te in den betrof­fe­nen Städ­ten von Ihrem Wider­spruchs­recht noch vor Ver­öf­fent­li­chung Gebrauch gemacht. Es reicht dabei voll­kom­men aus, daß nur ein Mie­ter eines Wohn­hau­ses Wider­spruch ein­legt. Das betrof­fe­ne Gebäu­de wird in der Pan­ora­ma-Ansicht zukünf­tig unscharf /​ “ver­wa­schen” dar­ge­stellt. Rück­gän­gig läßt sich dies übri­gens nicht machen, da Goog­le nach eige­nen Anga­ben hier­für die Ori­gi­nal-Auf­nah­men verändert.

Damit liegt die Zahl der Wider­sprü­che deut­lich hin­ter den ursprüng­li­chen Annah­men. Eine Umfra­ge im Auf­trag der “Bild am Sonn­tag” hat­te Wider­spruchs­quo­te von ca. 52% ermittelt.

Die Frist für den Vor­ab­wi­der­spruch war ver­gan­ge­nen Frei­tag abge­lau­fen. Wei­te­re Ein­sprü­che sind jeder­zeit mög­lich, auch für Städ­te, die nicht bei der ers­ten Ver­öf­fent­li­chung mit dabei sein. Wer jedoch in den 20 betrof­fe­nen Städ­ten bis­her kei­nen Wider­spruch ein­ge­legt hat und dies jetzt nach­holt, wird sich damit abfin­den müs­sen, daß die Unkennt­lich­ma­chung erst nach der Ver­öf­fent­li­chung statt­fin­den wird.

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