Mit dieser Schlagzeile vermeldet SPIEGEL Online die Absicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière einen Schmerzensgeldanspruch in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dieser Anspruch soll sogar dann entstehen, wenn kein messbarer materieller Schaden des Betroffenen vorliegt. Der Umstand der rechtswidrigen Nutzung durch ein Unternehmen reicht nach den aktuellen Formulierungsvorschlägen vollkommen aus. Brisant: die Höhe der Geldentschädigung müsse sich "auch an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne" des schuldigen Unternehmens orientieren, so lautet es im aktuellen Entwurf.
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