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Dezember 2, 2010

Künf­tig ‘Schmer­zens­geld für Opfer von Datenkraken’

Mit die­ser Schlag­zei­le ver­mel­det SPIEGEL Online die Absicht des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters Tho­mas de Mai­ziè­re einen Schmer­zens­geld­an­spruch in das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz auf­zu­neh­men. Die­ser Anspruch soll sogar dann ent­ste­hen, wenn kein mess­ba­rer mate­ri­el­ler Scha­den des Betrof­fe­nen vor­liegt. Der Umstand der rechts­wid­ri­gen Nut­zung durch ein Unter­neh­men reicht nach den aktu­el­len For­mu­lie­rungs­vor­schlä­gen voll­kom­men aus. Bri­sant: die Höhe der Geld­ent­schä­di­gung müs­se sich “auch an der Höhe der tat­säch­li­chen oder zu erwar­ten­den Gewin­ne” des schul­di­gen Unter­neh­mens ori­en­tie­ren, so lau­tet es im aktu­el­len Entwurf.

Der aktu­el­le Ent­wurf muss sich jedoch auch Kri­tik gefal­len las­sen. So wer­den Sach­ver­hal­te noch­mals expli­zit ver­bo­ten, die eigent­lich durch das aktu­el­le Daten­schutz­ge­setz bereits unter­sagt sind. Die “rote Linie”, die de Mai­ziè­re selbst mit die­sem Ent­wurf ver­spro­chen hat, scheint löch­rig und etwas ver­schwom­men. Aber noch ist es nur ein Entwurf.

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