Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
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