Kfz-Steuerpflichtige Bürger in Baden-Württemberg trauten ihren Augen nicht. Der Abbuchungstext der fälligen Kfz-Steuer auf dem Kontoauszug enthielt neben den üblichen Angaben wie Namen des Steuerpflichtigen, Kfz-Kennzeichen und Steuersumme noch weitere Details parat: Angaben zu Steuernummern und Umsatzsteuer anderer Bürger und Unternehmen sowie zur Religionszugehörigkeit.
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